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Die Teilungserklarung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklarung des Grundstuckseigentumers gegenuber dem Grundbuchamt dass das Eigentum an dem Grundstuck in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Inhalt 4 Andere Rechtsgebiete 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Teilungserklarung ist eine wichtige Rechtsgrundlage des Wohnungs oder Teileigentums und ist einmalig bei dessen Begrundung abzugeben Es handelt sich um eine einseitige Erklarung die durch den Grundstuckseigentumer abzugeben ist und darauf abzielt dem Grundbuchamt genaue Informationen uber grundbuchrechtliche Sachverhalte zu geben Rechtsfragen BearbeitenBei der Begrundung von Wohnungseigentum ist gemass 8 Abs 1 WEG eine Teilungserklarung vom Grundstuckseigentumer abzugeben Das geschieht entweder durch dinglichen Vertrag der Miteigentumer des Grundstucks oder durch dingliche Teilungserklarung des alleinigen Grundstuckseigentumers und Eintragung im Grundbuch Sie bezieht sich auf den Aufteilungsplan der zu ihrem Bestandteil wird 1 Der Aufteilungsplan muss von der Bauaufsichtsbehorde als zustandiger Genehmigungsbehorde bescheinigt sein 7 WEG Hierzu pruft die Behorde die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten und ob der Teilungsplan inhaltlich der zum Grundstuck gehorenden Baugenehmigung entspricht Die Teilungserklarung stellt eine einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung gegenuber dem Grundbuchamt dar 2 Sie bedarf gemass 29 GBO lediglich der notariellen Beglaubigung doch kommen in der Praxis die meisten Teilungserklarungen durch notarielle Beurkundung zustande 3 Durch Teilungserklarung wird mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Raumen Teileigentum in einem auf dem Grundstuck errichteten oder zu errichtenden Gebaude verbunden Wohnungs und Teileigentumer sind zur Mitwirkung an Anderungen der Teilungserklarung verpflichtet wenn ihre Beibehaltung zu grob unbilligen mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen fuhrt 4 Die Teilungserklarung ist Voraussetzung fur die Anlage der Wohnungsgrundbucher Aufgrund der Teilungserklarung und des darin enthaltenen Aufteilungsplans wird durch das Grundbuchamt von Amts wegen das bisherige Grundbuch in Wohnungs und Teileigentumsgrundbucher aufgeteilt Spatere Anderungen der Teilungserklarung bedurfen stets der Einstimmigkeit in der Wohnungseigentumerversammlung 5 Inhalt BearbeitenDie Teilungserklarung legt fest was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum werden soll 6 Ein sachenrechtlicher Teil befasst sich mit der Aufteilung des Wohnungs oder Teileigentums in Miteigentumsanteile wahrend die Gemeinschaftsordnung Grundregeln fur das Gemeinschaftsverhaltnis der Wohnungs oder Teileigentumer untereinander sowie Gebrauchsregeln 15 Abs 1 WEG enthalt Fehlt es an Gebrauchsregeln mussen diese in einer Eigentumerversammlung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt werden Auch die Hausordnung kann Bestandteil einer Teilungserklarung sein sie wird jedoch meist erst nach der Teilungserklarung beschlossen Geregelt werden kann auch die Verteilung der Betriebs und Nebenkosten 7 Ferner sind in der Regel besondere Sondernutzungsrechte z B an Stellplatzen festgehalten Andere Rechtsgebiete BearbeitenIm Patentrecht ist eine Teilanmeldung gemass 39 Abs 1 PatG moglich wobei der Anmelder die Teilungserklarung in Schriftform dem Deutschen Patent und Markenamt einzureichen hat Parallel ist auch im Markenrecht die Teilubertragung einer Marke gemass 27 Abs 4 MarkenG in Verbindung mit 46 Abs 1 MarkenG statthaft Dem Markeninhaber steht dabei das Recht zu eine entsprechende Teilungserklarung vor dem Deutschen Patent und Markenamt abzugeben Literatur BearbeitenJohannes Barmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 10 Auflage Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57308 8 Georg Jennissen Hrsg Wohnungseigentumsgesetz Koln 2008 ISBN 978 3 504 45062 5Einzelnachweise Bearbeiten Alexander C Blankenstein Lexikon Wohnungseigentum 2008 S 676 f Manfred Rapp in Julius von Staudinger BGB Kommentar 13 Auflage 2005 8 WEG Rn 4 Lena Dannenberg Mletzko Notariatskunde 2002 S 112 BGHZ 130 304 312 Felix Ritschel Teilungserklarung Inhalte Relevanz amp Fallstricke In Erste Hausverwaltung 13 Januar 2023 abgerufen am 3 Marz 2023 deutsch Karl Friedrich Moersch Wohnen im Alter von A Z 2007 S 123 Karl Friedrich Moersch Wohnen im Alter von A Z 2007 S 123Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilungserklarung amp oldid 231439417