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Das Sondernutzungsrecht SNR ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Befugnis bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen Die anderen Wohnungseigentumer sind von der Mit Nutzung ausgeschlossen Dem Sondernutzungsberechtigten stehen auch die Ertrage zu die gegebenenfalls aus dem Gegenstand des Sondernutzungsrechts fliessen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung in der Praxis 2 Rechtsgrundlagen 3 Begrundung Aufhebung Anderung 3 1 Spezifizierte Offnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung 4 Form der Vereinbarung und Folgen daraus 4 1 Rein schuldrechtliches SNR 4 2 Schuldrechtliches und dinglich wirkendes SNR 5 Inhaber des SNR 6 Kosten Ertrage 7 Beispiele 8 Literatur 9 EinzelnachweiseBedeutung in der Praxis BearbeitenSondernutzungsrechte SNR werden in der Regel an Gegenstanden begrundet an denen die Begrundung von Sondereigentum nicht moglich ist z B an Flachen im Garten oder an offenen Stellplatzen Der Wohnungseigentumer der ein SNR innehat kann dadurch ahnlich gestellt werden als hatte er Sondereigentum an dem Gegenstand Rechtsgrundlagen BearbeitenDas Recht des Wohnungseigentums wird hauptsachlich durch das Wohnungseigentumsgesetz WEG geregelt in welchem das Sondernutzungsrecht seit der Novelle 2007 5 Absatz 4 Satz 2 WEG erwahnt aber nicht definiert wird Eine gesetzliche Definition des SNR hat der Gesetzgeber 2007 fur weder erforderlich noch sinnvoll gehalten weil es dabei um eine Schopfung der Rechtspraxis gehe die sich bewahrt habe 2 Dennoch ist das WEG die Grundlage auch fur das SNR die Rechtsprechung hat die naheren Regeln entwickelt Begrundung Aufhebung Anderung BearbeitenSondernutzungsrechte konnen ausschliesslich durch Vereinbarung begrundet werden nicht durch Beschluss der Eigentumer Ausnahme s u In den meisten Fallen geschieht dies bereits bei der Begrundung von Wohnungseigentum in der Teilungserklarung Um nachtraglich Sondernutzungsrechte einzurichten aufzuheben oder zu andern mussen alle Eigentumer im Wege der Vereinbarung zustimmen Spezifizierte Offnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung Bearbeiten Wenn die Gemeinschaftsordnung GemO eine ausdruckliche Bestimmung enthalt nach der bestimmte Sondernutzungsrechte durch Beschluss der Wohnungseigentumer begrundet werden konnen spezifizierte Offnungsklausel ist dies moglich Eine allgemeine Offnungsklausel ist jedoch dazu nicht ausreichend Ein Mehrheitsbeschluss zur Begrundung eines SNR ohne die spezifizierte Offnungsklausel ist nichtig 3 Form der Vereinbarung und Folgen daraus BearbeitenDas Sondernutzungsrecht kann aber muss nicht in das Grundbuch eingetragen werden Eine Vereinbarung zur Begrundung eines SNR ist formfrei moglich 4 Die Vereinbarung kann also nicht nur vor einem Notar sondern auch in einfacher Schriftform in Textform oder mundlich getroffen werden sogar eine Vereinbarung durch konkludentes Handeln ist moglich aber kaum sinnvoll s u Rein schuldrechtliches SNR Bearbeiten Das nicht in das Grundbuch eingetragene SNR hat eine rein schuldrechtliche Wirkung das heisst es gilt nur zwischen den Wohnungseigentumern die die Vereinbarung selbst getroffen haben oder ihr spater ausdrucklich zugestimmt haben oder als Erbe in die Gemeinschaft eingetreten sind Wer eine Eigentumswohnung kauft oder ersteigert ist als neu eintretender Wohnungseigentumer nicht an die Vereinbarung gebunden Der neue Wohnungseigentumer konnte weil er zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gemass 13 Absatz 2 WEG berechtigt ist beispielsweise sein Auto auf einem Stellplatz parken an dem ein anderer Wohnungseigentumer ein nur schuldrechtliches SNR hat Wenn es daruber hinaus noch um ein SNR geht welches nicht einmal in Schriftform vereinbart wurde ist sein Inhalt und seine Wirkung in Konfliktfall kaum je zu beweisen Schuldrechtliches und dinglich wirkendes SNR Bearbeiten Wenn das SNR in notarieller Form vereinbart und in das Grundbuch eingetragen wurde ist es Inhalt des Sondereigentums geworden 5 Absatz 4 Satz 1 WEG in Verbindung mit 10 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 WEG und hat damit automatisch Wirkung auch gegenuber neuen Wohnungseigentumern Sondernachfolger 10 Absatz 3 WEG Inhaber des SNR BearbeitenNur Eigentumer eines Objektes oder einer Einheit der betreffenden Gemeinschaft konnen Inhaber Begunstigter eines Sondernutzungsrechts sein keine aussenstehenden Dritten 5 Wenn die Gemeinschaft aus mehreren Wohnungs bzw Garageneigentumern besteht kann das Sondernutzungsrecht sowohl an das Wohnungseigentum als auch an das Teileigentum z B Garageneigentum gekoppelt werden Entscheidend ist die Kopplung an das im Grundbuch eingetragene Eigentum Jedoch ist es moglich einem Dritten die Ausubung des SNR zu uberlassen sofern nichts anderes bestimmt ist So kann z B ein Wohnungseigentumer der ein SNR an einem Kfz Stellplatz hat den Stellplatz vermieten 6 Aus der Tatsache dass nur Wohnungseigentumer oder Teileigentumer Inhaber des SNR sein konnen ergibt sich auch die Notwendigkeit das SNR einem konkreten Sondereigentum zuzuweisen 7 Kosten Ertrage BearbeitenWenn in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist fallen die Kosten des Teils des Gemeinschaftseigentums welches einem SNR unterliegt weiterhin der Gemeinschaft zur Last Das ist jedoch meist nicht gewollt weil es als gerecht angesehen wird dass jemand der einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein nutzen darf auch die fur diesen Teil aufzuwendenden Kosten zu tragen hat In der Praxis werden deshalb gewohnlich neben dem Sondernutzungsrecht auch die Kosten fur die Unterhaltung des alleinig genutzten Gemeinschaftseigentums auf den entsprechenden Eigentumer ubertragen Ertrage aus dem SNR stehen auch ohne Vereinbarung dem Inhaber des Rechts zu So gehoren z B dem SNR Inhaber die Gartenfruchte die im Bereich seines SNR wachsen oder die Miete die er aus seinem Stellplatz erzielt Beispiele BearbeitenTypische Anwendungsfalle fur Sondernutzungsrechte sind Flachen vor den Fensterturen von Erdgeschosswohnungen Terrassenflachen andere Gartenflachen auf dem Grundstuck Stellplatze fur PKW auf dem Grundstuck Kellerabteile als Abstellraume Abstellflachen auf dem Dachboden Teile von Aussenwanden als Werbeflache Gemeinschaftseigentum am Gebaude bei Mehrhausanlagen Anlagen z B technische Einrichtungen die von mehreren aber nicht allen Wohnungseigentumern benutzt werden Gruppensondernutzungsrecht Literatur BearbeitenBarmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 11 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60576 5Einzelnachweise Bearbeiten Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 73 Munchen 2010 Drucksache des Deutschen Bundestages Nr 16 887 Seite 16 Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 81 Munchen 2010 Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 80 Munchen 2010 Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 79 Munchen 2010 Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 98 Munchen 2010 Klein in Barmann Wohnungseigentumsgesetz 13 Rn 79 Munchen 2010Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4333946 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sondernutzungsrecht amp oldid 229132645