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Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung Wohnungseigentum auch Eigentumswohnung genannt an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen Teileigentum sowie an Pkw Stellplatzen oder an ausserhalb des Gebaudes liegenden Teilen des Grundstucks Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGemeinschaftseigentum und Sondereigentum mit dem Teileigentum oder Wohnungseigentum sind spezifische Rechtsbegriffe die durch das im Marz 1951 in Kraft getretene Wohnungseigentumsgesetz WEG eingefuhrt wurden Innerhalb des Grundstucksrechts reprasentiert das WEG so genannte grundstucksgleiche Rechte die rechtlich genauso wie ein Grundstuck behandelt werden Das Sondereigentum umfasst als Oberbegriff das Wohnungs und Teileigentum Das Sondereigentum kann nicht nur an Wohnungen sondern auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen z B Geschaftsraumen Werkstatten Lagerraumen Arztpraxen usw bestehen 1 Rechtsfragen BearbeitenGemass 1 Abs 1 WEG kann an Wohnungen das Wohnungseigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen das Teileigentum begrundet werden Wohnungseigentum ist nach 1 Abs 2 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehort Teileigentum ist gemass 1 Abs 3 WEG das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehort Gemeinschaftseigentum sind neben Wohnungseigentum und Teileigentum das Grundstuck sowie die Teile Anlagen und Einrichtungen des Gebaudes etwa das Treppenhaus die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen 1 Abs 5 WEG Das Gemeinschaftseigentum ist deshalb als den ubrigen Eigentumsarten ubergeordnet anzusehen Nach 2 WEG kann das Wohnungseigentum und damit auch das Sondereigentum als sein untrennbarer Bestandteil nur durch Vertrag aller Miteigentumer eines Grundstucks nach 3 WEG oder durch Teilung Teilungserklarung durch den alleinigen Eigentumer des Grundstucks nach 8 WEG begrundet werden Der Gegenstand des Sondereigentums ist in 5 WEG geregelt Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklarung definiert Zum Sondereigentum gehoren im Allgemeinen die Raume der Wohnung einschliesslich Bodenbelage Tapeten Einbaumobel nicht tragende Wande innerhalb der Wohnung und Sanitarinstallationen sowie ggf noch weitere Raume ausserhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum und Dachboden Da die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum letztlich kostenmassig sehr hohe Auswirkungen haben kann 16 Abs 2 WEG ist eine genaue Definition sinnvoll z B ab wann die Abwasserrohre noch zum Sondereigentum gehoren und ab wann zum Gemeinschaftseigentum Sondereigentum ist im Sinne des 903 BGB echtes Eigentum es unterliegt jedoch wegen der anderen Wohnungseigentumer bestimmten Beschrankungen Das Miteigentum an einem Grundstuck kann durch Vertrag der Miteigentumer in der Weise beschrankt werden dass jedem der Miteigentumer abweichend von 93 BGB das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen in einem auf dem Grundstuck errichteten Gebaude eingeraumt wird 2 Dazu ist gemass 3 Abs 3 WEG und 7 Abs 4 Nr 2 WEG eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich wonach eine bauliche Abgeschlossenheit hinreichend vorhanden sein muss Zum Gemeinschaftseigentum gehoren stets die gesamten tragenden Teile des Gebaudes Treppenhaus Dach Fenster sowie alle Anlagen und Einrichtungen die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentumer dienen 5 Abs 2 WEG Diese sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentumer Es entsteht unter anderem kein Sondereigentum wenn eine vollig geanderte Bauausfuhrung zur Folge hat dass die tatsachlich gebauten Wohnungen anhand des Aufteilungsplans nicht mehr identifiziert oder zugeordnet werden konnen 3 Es entsteht diesem Urteil zufolge kein Sondereigentum sondern ein isolierter Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum Die Grenzen des Sonder und Gemeinschaftseigentums mussen wegen des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes klar voneinander getrennt werden konnen 4 Gegenstande die nach dem WEG im Sondereigentum stehen konnten also sondereigentumsfahig sind mussen durch die Teilungserklarung nicht zwingend dem Sondereigentum zugewiesen werden Umgekehrt ist es jedoch nicht moglich Sachen die von Gesetzes wegen zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehoren also nicht sondereigentumsfahig sind dem Sondereigentum zuzuweisen Der teilende Eigentumer hat also insoweit nur eine eingeschrankte Dispositionsmoglichkeit So sind beispielsweise Heizungsrohre die innerhalb einer Eigentumswohnung liegen nur insoweit sondereigentumsfahig als sie ausschliesslich die Raume dieser Wohnung versorgen Ein Heizungsstrang an dem noch eine andere Wohnung hangt oder mit dem auch nur der Heizkorper im Treppenhaus versorgt wird steht dagegen zwingend im Gemeinschaftseigentum Allerdings kann die Teilungserklarung auch die sondereigentumsfahigen Teile der Heizung die jeweils nur einer Wohnung dienen Leitungen Heizkorper Thermostatventile auch im Gemeinschaftseigentum belassen Siehe auch BearbeitenSonderrecht Stockwerkeigentum Literatur BearbeitenLiteratur uber Sondereigentum im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Johannes Barmann Wohnungseigentumsgesetz Gesetz uber das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Kommentar WEG 11 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60576 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Sondereigentum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Christian Armbruster in Johannes Barmann Wohnungseigentumsgesetz 2010 1 Rn 14 Harald Gerhards Helmut Keller Lexikon Baufinanzierung von A bis Z 1993 S 593 BGH Urteil vom 12 Dezember 2003 Az V ZR 447 01 NJW 2004 1798 BGHZ 130 159 166Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4121681 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sondereigentum amp oldid 219675934