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Mit Aufteilungsplan auch Teilungsplan genannt sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebaudes notwendigen Zeichnungen im Massstab 1 100 gemeint Grundrisse Schnitte Ansichten Alle zu demselben Wohnungseigentum gehorenden Einzelraume mussen im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet sein 7 Abs 4 Wohnungseigentumsgesetz WEG 1 Zum Aufteilungsplan gehort die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der die Abgeschlossenheit der Wohnungen bzw der Nutzungseinheiten bescheinigt wird 7 Abs 4 Nr 2 WEG Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebaude bzw der bestehenden Baugenehmigung entsprechen Der Teilungsplan wird von der zustandigen Genehmigungsbehorde oder von einem dafur zugelassenen offentlich bestellten Sachverstandigen gepruft und wird damit Bestandteil der Teilungserklarung bzw des Einraumungsvertrages Ein Aufteilungsplan muss auch vorgelegt werden wenn das Gebaude noch nicht errichtet ist Dieser muss Lage und Aufteilung des Gebaudes sowie Lage und Grosse der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebaudeteile hinreichend beschreiben 2 Literatur BearbeitenBarmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 11 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60576 5Einzelnachweise Bearbeiten Armbruster in Barmann WEG 7 Rn 77 ff Schoner Stober Grundbuchrecht 16 Auflage 2020 S 1339 1340 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufteilungsplan amp oldid 204518408