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Dieser Artikel befasst sich mit der Prufung von offentlich rechtlichen Korperschaften Fur den Prozess der Prufung von eingehenden Lieferantenrechnungen siehe Kreditorenbuchhaltung Die Rechnungsprufung ist die Prufung des Finanzgebarens einer Korperschaft einer Anstalt des offentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung Bei Korperschaften des offentlichen Rechts wie Gemeinden Landkreisen Landern und Bund sowie Anstalten des offentlichen Rechts wird die Rechnungsprufung durch externe Stellen z B Rechnungsprufungsverbande oder interne Stellen etwa einen Rechnungshof ein Rechnungsprufungsamt oder einen Rechnungsprufungsausschuss durchgefuhrt Die einschlagigen Rechtsvorschriften zur Rechnungsprufung der Gebietskorperschaften finden sich im Haushaltsrecht d h im Falle des Bundes insbesondere in der Bundeshaushaltsordnung 88 104 BHO bei den Landern in der jeweiligen Landeshaushaltsordnung z B 88 104 LHO Baden Wurttemberg sowie im Falle der Kommunen in der jeweiligen Kommunalverfassung z B 128 133 Hessische Gemeindeordnung Kommunen konnen weitere Details in einer Rechnungsprufungsordnung regeln Bei privatrechtlich organisierten Vereinigungen insbesondere bei eingetragenen Vereinen nehmen regelmassig aus dem Mitgliederkreis gewahlte Kassenprufer eine Kontrolle der Finanzen der Vereinigung vor Die externe Rechnungsprufung durch Wirtschaftsprufer bezeichnet man als Wirtschaftsprufung Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Rechnungsprufung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Kommunale Rechnungsprufungsordnungen Website des Instituts der Rechnungsprufer e V Normdaten Sachbegriff GND 4048731 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechnungsprufung amp oldid 224759629