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Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25 April 2013 konnen keine neuen Partenreedereien mehr gegrundet werden 1 Fur Partenreedereien die bis zum 24 April 2013 gegrundet wurden gelten die alten HGB Bestimmungen weiter 2 Inhaltsverzeichnis 1 Der Begriff der Partenreederei und seine Abgrenzung 1 1 Gesellschaftszweck 1 2 Personenmehrheit 1 3 Bindung an ein Schiff 2 Rechtsform 3 Aussenverhaltnis 4 Innenverhaltnis 5 Osterreich 6 Siehe auch 7 Einzelnachweise 8 Literatur 9 WeblinksDer Begriff der Partenreederei und seine Abgrenzung BearbeitenDie Partenreederei wird gesetzlich in 489 HGB a F 3 folgendermassen definiert 1 Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerbe durch die Seefahrt verwendet so besteht eine Reederei 2 Der Fall wenn das Schiff einer Handelsgesellschaft gehort wird durch die Vorschriften uber die Reederei nicht beruhrt Bereits aus der Definition des Handelsgesetzbuches HGB ergibt sich dass die meisten als Reederei firmierenden Unternehmen mit der Definition der Reederei gemass HGB nichts zu tun haben Reedereien werden heute regelmassig in Form von Handelsgesellschaften etwa Aktiengesellschaften oder vorzugsweise GmbH amp Co KGs gefuhrt die sich als Beschreibung ihrer unternehmerischen Tatigkeit als Reederei bezeichnen damit aber keineswegs die Reederei im Sinn von 489 HGB a F 3 meinen Diese ist vielmehr eine eigene Gesellschaftsform die dem System des heutigen Gesellschaftsrechtes eher fremd ist und deren Ursprunge sich im Romischen Recht finden Ob die stille Reederei ein Fall der Partenreederei oder eine Sonderform der stillen Gesellschaft ist ist umstritten Die einzelnen Merkmale der Partenreederei sind die Folgenden Gesellschaftszweck Bearbeiten Eine Partenreederei kann ausschliesslich zum Zweck des Erwerbes durch die Seefahrt gegrundet und gefuhrt werden Personenmehrheit Bearbeiten Das Seehandelsrecht kennt keine Einmann Partenreederei An der Gesellschaft mussen vielmehr mehrere Personen beteiligt sein Wenn nach dem Ausscheiden der ubrigen Gesellschafter nur noch ein Mitglied der Gesellschaft ubrig bleibt hort die Gesellschaft als solche auf zu bestehen Der verbleibende alleinige Inhaber samtlicher Gesellschaftsanteile ist Alleinreeder im Sinne von 484 HGB a F 3 Bindung an ein Schiff Bearbeiten nbsp 1 190tel Part am Stahlschrauben Dampfschiff Anna Tiede ausgestellt am 15 April 1904Die Gesellschaft besteht im gemeinschaftlichen Besitz eines Schiffes Weder kann es eine Partenreederei geben die gar kein Schiff besitzt noch kann die Gesellschaft ein weiteres Schiff hinzu erwerben In diesem Fall musste vielmehr zum Erhalt des zweiten Schiffes eine neue Partenreederei mit gegebenenfalls gleichen Mitgliedern gegrundet werden was seit dem 25 April 2013 nicht mehr geht Umgekehrt fuhrt der Verlust des Schiffes zur Beendigung der Gesellschaft Sie ist so sterblich wie das Schiff selbst Die strikte Bindung der Gesellschaft an ein Schiff ist den Grundgedanken des modernen Gesellschaftsrechtes eigentlich fremd und fuhrt dazu dass die Partenreederei eine Sonderstellung im Kanon der Gesellschaftsformen einnimmt Daher wird es in letzter Zeit als notwendig erachtet die Partenreederei in eine modernere Gesellschaftsform umzuwandeln Dies ist juristisch komplex da zum Beispiel die Rechtsnatur der Partenreederei umstritten ist In jedem Fall ist zu beachten dass bei einer Umwandlung einer Partenreederei bestehende Sicherheiten fur das Schiff an der neuen Gesellschaft fortexistieren und zwar ohne eine Rangverschlechterung Rechtsform BearbeitenFruher bestand weitgehende Uneinigkeit daruber ob die Partenreederei eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesamthandsgemeinschaft ist Dieser Streit ist jedoch weitgehend zugunsten der sogenannten gesellschaftsrechtlichen Losung als der Annahme einer Gesamthandsgemeinschaft beigelegt Als unternehmenstragende Gesellschaft kann eine Partenreederei auch selbst Tragerin von Rechten und Pflichten sein sowie unter ihrem Namen klagen und verklagt werden obwohl sie keine juristische Person ist Aussenverhaltnis BearbeitenDie Vertretung einer Partenreederei erfolgt entweder durch die Gesellschafter oder nach 492 HGB a F 3 durch einen durch Mehrheitsbeschluss bei Bevollmachtigung eines Mitreeders oder durch Einstimmigkeitsbeschluss bei Bevollmachtigung eines externen Dritten bestimmten Vertreter fur die Ubernahme des Reedereibetriebes den sogenannten Korrespondentreeder Dieser vertritt die Reederei dann gegenuber Dritten aussergerichtlich und gerichtlich nach 493 HGB a F Die Haftung ist nach 507 HGB a F 3 dahingehend geregelt dass die Gesellschafter als Teilschuldner haften Ihre Haftung ist also auf die Grosse ihres Anteils an der Gesellschaft beschrankt Innenverhaltnis BearbeitenIm Innenrecht der Partenreederei stehen sich die Gesellschafter als Inhaber eines als Schiffspart bezeichneten Gesellschaftsanteils gegenuber Der Gesellschafter kann uber seinen Gesellschaftsanteil frei verfugen und diesen insbesondere auch veraussern Eine Verausserung des gesamten Schiffes setzt demgegenuber die Zustimmung aller Gesellschafter voraus Osterreich BearbeitenDa das deutsche Handelsgesetzbuch seit dem 1 Marz 1939 auch in Osterreich galt bestand die Rechtsform der Parten Reederei auch in Osterreich Mit dem am 1 Janner 2007 in Kraft getretenen Handelsrechts Anderungsgesetz 4 mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt wurde wurden die Bestimmungen betreffend der Partenreederei aufgehoben 907 Abs 19 des Unternehmensgesetzbuches ordnet an dass vor dem 1 Janner 2007 errichtete Parten Reedereien bestehen bleiben Siehe auch BearbeitenSetzungsrechtEinzelnachweise Bearbeiten Zur Begrundung vergleiche den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 9 Mai 2012 BT Drs 17 10309 dort S 82 Vgl Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 9 Mai 2012 Modernisierung des Seehandelsrechts Memento vom 27 Mai 2012 im Internet Archive mit Link auf den Gesetzesentwurf Vgl Art 71 des Einfuhrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch EGHGB a b c d e a F die bis zum 24 April 2013 geltende Fassung des HGB Handelsrechts Anderungsgesetz BGBl I Nr 120 2005Literatur Bearbeitenzum deutschen Recht Rechtslage bis zum 24 April 2013 Carl Creifelds Rechtsworterbuch Herausgegeben von Klaus Weber 19 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55392 9 Stichwort Reeder Rolf Herber Seehandelsrecht Systematische Darstellung de Gruyter Berlin u a 1999 ISBN 3 11 016311 X Rolf Herber Seefrachtvertrag und Multimodalvertrag Aktuelle Entwicklungen 2 neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2000 ISBN 3 8145 9170 4 RWS Skript 170 Heinz Prussmann Seehandelsrecht Funftes Buch des Handelsgesetzbuches Mit Nebenvorschriften und internationalen Ubereinkommen Bearbeitet von Dieter Rabe 4 neubearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45510 7 Beck sche Kurz Kommentare 9b Hans Jurgen Puttfarken Seehandelsrecht Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 1997 ISBN 3 8005 1171 1 Schriftenreihe Recht der internationalen Wirtschaft 53 zum deutschen Recht neue Rechtslage ab dem 25 April 2013 Beate Czerwenka Das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts Einfuhrung Erlauterungen Synopse Materialien Bundesanzeiger Verlag erscheint voraussichtlich Oktober 2013 Weblinks BearbeitenText des Handelsgesetzbuches Institut fur Seerecht und Seehandelsrecht ISSR an der Universitat Hamburg Internet Prasenz der Dt Gesellschaft fur Transportrecht e V Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsformen nach deutschem RechtPersonengesellschaften GbR KG AG amp Co KG GmbH amp Co KG Limited amp Co KG Stiftung amp Co KG Stiftung GmbH amp Co KG UG haftungsbeschrankt amp Co KG OHG GmbH amp Co OHG AG amp Co OHG Partenreederei PartG PartG mbB Stille GesellschaftKapitalgesellschaften AG gAG GmbH gGmbH InvAG KGaA AG amp Co KGaA SE amp Co KGaA GmbH amp Co KGaA 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