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Die gemeinnutzige GmbH gGmbH ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung deren Ertrage fur gemeinnutzige Zwecke verwendet werden Daher ist eine gemeinnutzige GmbH als Kapitalgesellschaft nach 55 Abs 1 Nr 1 Satz 2 AO Abgabenordnung in Verbindung mit 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der Korperschaftsteuer und in Verbindung mit 3 Nr 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt haufig bei gemeinnutzigen Unternehmen die sich wirtschaftlich betatigen mochten zum Beispiel Kindergarten Sozialstationen und Krankenhauser was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann 1 2 Daruber hinaus ermoglicht die GmbH als Kapitalgesellschaft eine hohere Flexibilitat als der mitgliederbasierte Verein Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit sofern ihre Satzung und tatsachliche Geschaftsfuhrung den Anforderungen des Gemeinnutzigkeitsrechts entsprechen Die Gewinne einer gGmbH mussen fur den gemeinnutzigen Zweck oder die gemeinnutzigen Zwecke verwendet werden und durfen grundsatzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschuttet werden Eine Gewinnausschuttung ist ausnahmsweise nur dann zulassig wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnutzig sind Die Inanspruchnahme der Steuervergunstigungen richtet sich nach den 51 ff AO die Anerkennung der Gemeinnutzigkeit erfolgt durch das zustandige Finanzamt Die gGmbH unterliegt daneben den Vorschriften des GmbH Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs HGB Auf die gemeinnutzige Betatigung wird durch die Verwendung des kleinen Buchstabens g vor der Bezeichnung GmbH hingewiesen vielfach wird auch die Langform gemeinnutzige GmbH verwendet Damit soll die gGmbH von mit Gewinnerzielungsabsicht agierenden gewerblich tatigen GmbHs unterschieden werden Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29 Marz 2013 zulassig Durch Art 7 des Gesetzes zur Starkung des Ehrenamtes vom 21 Marz 2013 BGBl I 556 wurde ein entsprechender 4 S 2 in das GmbHG aufgenommen Die Satzung der gGmbH kann so gestaltet werden dass eine Anderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen moglich ist Auf diese Weise kann die gGmbH funktional einer Stiftung angenahert werden Das Stiftungsrecht findet jedoch auf eine Stiftungs gGmbH keine Anwendung Sie untersteht auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht Es kommt jedoch haufig vor dass gemeinnutzige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnutzigen GmbHs sind Die Stiftung und die GmbH sind jedoch auch hierbei separate juristische Personen Inhaltsverzeichnis 1 Struktur 2 Steuerliche Handhabung 3 Literatur 4 EinzelnachweiseStruktur BearbeitenIm Gesellschaftsvertrag Satzung der gGmbH werden die gesellschaftsrechtlichen Strukturelemente der GmbH mit den Anforderungen des Gemeinnutzigkeitsrechts verbunden Neben den Anforderungen des GmbH Gesetzes muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnutzigkeitsrechts nach 52 AO erfullen damit die Gemeinnutzigkeit anerkannt wird Die Gesellschaft muss einen gemeinnutzigen mildtatigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben oder mehrere solche Zwecke Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitaten zur Erfullung dieses steuerbegunstigten Zwecks bestehen Der Zweck muss selbstlos ausschliesslich und unmittelbar verfolgt werden Aus der Satzung muss sich ergeben dass das Vermogen der Gesellschaft mit Ausnahme der Stammeinlagen bei Auflosung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegunstigten Zwecke nicht an die Gesellschafter ausgeschuttet wird sondern an eine andere steuerbegunstigte Korperschaft Vermogensbindung Eine Ausschuttung an die eigenen Gesellschafter ist nur dann zulassig wenn diese selbst gemeinnutzig sind Der Gesetzgeber fugte in der Anlage zu 60 AO 3 eine Mustersatzung fur gemeinnutzige Korperschaften ein Obgleich die Finanzverwaltung teilweise eine wort wortliche Ubernahme der Mustersatzung verlangt geht man in der Praxis uberwiegend davon aus dass eine solche Formstrenge nicht verlangt werden kann Auch die Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt die seit 2008 als Mini GmbH und deutscher Gegenspieler zur englischen Limited bekannt wurde ist in einer gemeinnutzigen Variante moglich Die gemeinnutzige Unternehmergesellschaft ist keine gesonderte Rechtsform sondern eine besondere Auspragung der gGmbH und das GmbH Gesetz ist auf sie anwendbar Nach einem Urteil des BGH konnen gemeinnutzige Unternehmergesellschaften nunmehr auch den Rechtsformzusatz gUG haftungsbeschrankt fuhren 4 Steuerliche Handhabung BearbeitenDie Vorteile der gGmbH liegen insbesondere in der Befreiung von Korperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie in der Berechtigung Zuwendungsbestatigungen fur Spenden auszustellen Diese Bestatigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgabenabzug Bei Leistungen im ideellen Bereich entfallt die Umsatzsteuer fur Leistungen in Zweckbetrieben gilt haufig der reduzierte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 sofern die Leistungen nicht bereits nach 4 UstG oder Art 132 ff Mehrwertsteuer Systemrichtlinie vollstandig von der Umsatzsteuer befreit sind Die gGmbH verbindet Vorteile der typischen GmbH mit den Steuervorteilen die das Gemeinnutzigkeitsrecht bietet Sie ist ein Rechtsgebilde zwischen dem gemeinnutzigen und dem gewinnorientierten Sektor So wird beispielsweise das Ehrenamt bei der gGmbH regelmassig durch hauptamtliche Geschaftsfuhrer ersetzt Literatur BearbeitenBuchna Leichinger Seeger Brox Gemeinnutzigkeit im Steuerrecht 11 Auflage 2015 Erich Fleischer Verlag Achim ISBN 978 3 8168 4041 1 Wilhelm Ermgassen Die gemeinnutzige GmbH Bremen 2006 ISBN 978 3 8324 9354 7 Thomas von Holt Christian Koch Gemeinnutzige GmbH Beck sche Mustervertrage Band 50 2 Auflage Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58181 6 Claudia Ossola Haring Markus Arendt Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnutzige GmbH Handbuch fur Geschaftsfuhrer und Gesellschafter 3 Auflage Stuttgart u a 2009 ISBN 978 3 415 04262 9 Andreas Rohde Lutz Engelsing Die gemeinnutzige GmbH Bonn 2006 ISBN 3 936623 21 X Stephan Schauhoff Hrsg Handbuch der Gemeinnutzigkeit Verein Stiftung GmbH Recht Steuern Personal 3 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59794 7 Stefan Winheller Petra Oberbeck Die gemeinnutzige Unternehmergesellschaft Die Pflichtrucklage nach 5a Abs 3 GmbHG als Stolperstein DStR 11 2009 S 516 ff PDF 944 kB Stefan Winheller Finanzverwaltung erkennt die gemeinnutzige Unternehmergesellschaft an NWB 24 2009 S 1812 f Einzelnachweise Bearbeiten KG Berlin vom 18 Januar 2011 25 W 14 10 ZStV 2012 62 KG Berlin vom 20 Januar 2011 25 W 35 10 BeckRS 2001 07425 KG Berlin vom 7 Marz 2012 25 W 95 11 DStR 2012 1195 KG Berlin vom 23 Juni 2014 12 W 66 12 Der Berliner Rechtsprechung zustimmend Winheller DStR 2012 1562 a A Menges ZStV 2012 63 Anlage 1 zu 60 AO Auf dejure org abgerufen am 5 Mai 2015 Beschluss des II Zivilsenats vom 28 4 2020 II ZB 13 19 Abgerufen am 1 April 2021 Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsformen nach deutschem RechtPersonengesellschaften GbR KG AG amp Co KG GmbH amp Co KG Limited amp Co KG Stiftung amp Co KG Stiftung GmbH amp Co KG UG haftungsbeschrankt amp Co KG OHG GmbH amp Co OHG AG amp Co OHG Partenreederei PartG PartG mbB Stille GesellschaftKapitalgesellschaften AG gAG GmbH gGmbH InvAG KGaA AG amp Co KGaA SE amp Co KGaA GmbH amp Co KGaA Stiftung amp Co KGaA REIT AG UG haftungsbeschrankt Sonstige Rechtsformen AoR eG Eigenbetrieb Einzelunternehmen e V KoR Regiebetrieb Stiftung VVaGRechtsformen nach EU RechtPersonengesellschaften EWIVKapitalgesellschaften SESonstige Rechtsformen SCE EVTZ ERIC Europapartei Europastiftung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 1281972916 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinnutzige GmbH amp oldid 233253633