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Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Korperschaft die ansonsten gemeinnutzig oder offentlich rechtlich tatig ist Die Unterscheidung zwischen einem begunstigten Zweckbetrieb und einem nicht begunstigten gewerblichen Betrieb ist vor allem aus steuerrechtlicher Sicht von Bedeutung Die gewerblichen Geschaftsbetriebe der gemeinnutzigen Korperschaften unterliegen der Ertragsteuerpflicht und werden jenseits der Freigrenzen besteuert Verluste nicht begunstigter wirtschaftlicher Geschaftsbetriebe konnen als Mittelfehlverwendung den Gemeinnutzigkeitsstatus gefahrden Die Einkunfte eines Zweckbetriebs hingegen unterliegen unabhangig von der Hohe des erwirtschafteten Gewinns nicht den Ertragsteuern Ebenso sind die Umsatze eines Zweckbetriebs meist von der Umsatzsteuer befreit 4 UStG oder aber sie unterliegen dem ermassigten Steuersatz 12 Abs 2 Nr 8 a UStG Damit kann ein Zweckbetrieb eine wichtige wenn nicht die einzige Einnahmequelle und ein zentraler Bereich der Verwirklichung der satzungsmassigen Aufgaben sein Verluste eines Zweckbetriebes durfen aus Spendenmitteln oder anderen freien Mitteln finanziert werden Zweckbetriebe der gemeinnutzigen Organisationen BearbeitenEin wirtschaftlicher Geschaftsbetrieb ist eine selbstandige nachhaltige Tatigkeit durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die nicht Vermogensverwaltung ist 14 AO Eine solche Gewerbeausubung ist grundsatzlich steuerpflichtig und eine Steuerbefreiung nur dann gerechtfertigt wenn diese Tatigkeit einen notwendigen und untrennbaren Teil der gemeinnutzigen Arbeit darstellt In Abgrenzung zu einem rein wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb ist ein Zweckbetrieb gegeben wenn der Geschaftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient die steuerbegunstigten satzungsmassigen Zwecke der Korperschaft zu verwirklichen die Zwecke nur durch einen solchen Geschaftsbetrieb erreicht werden konnen und der wirtschaftliche Geschaftsbetrieb zu nicht begunstigten Betrieben derselben oder ahnlicher Art nicht in grosserem Umfang in Wettbewerb tritt als es bei Erfullung der steuerbegunstigten Zwecke unvermeidbar ist 65 AO In 68 AO werden zusatzlich konkrete Zweckbetriebe aufgefuhrt Zum Beispiel Alten Altenwohn und Pflegeheime Erholungsheime Mahlzeitendienste wenn sie in besonderem Mass den in 53 AO genannten Personen dienen 66 Abs 3 AO Kindergarten Kinder Jugend und Studentenheime Schullandheime und Jugendherbergen Werkstatten fur behinderte Menschen die nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch forderungsfahig sind und Personen Arbeitsplatze bieten die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatig sein konnen Einrichtungen der Fursorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe kulturelle Einrichtungen wie Museen Theater und kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte Kunstausstellungen dazu gehort nicht der Verkauf von Speisen und Getranken Volkshochschulen und andere Einrichtungen soweit sie selbst Vortrage Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchfuhren dies gilt auch soweit die Einrichtungen den Teilnehmern dieser Veranstaltungen selbst Beherbergung und Bekostigung gewahren Wissenschafts und Forschungseinrichtungen deren Trager sich uberwiegend aus Zuwendungen der offentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermogensverwaltung finanziert Aus organisatorischen und strukturellen Notwendigkeiten tendieren gemeinnutzige Korperschaften vermehrt dazu die wirtschaftlich erfolgreichen Zweckbetriebe z B Altenheim Krankenhaus Pflegedienst in eine neu gegrundete Tochtergesellschaft auszugliedern Die neue Gesellschaft wird hierbei meist in der Form einer gGmbH gefuhrt Zweckbetriebe der offentlich rechtlichen Korperschaften BearbeitenGemeinden etwa durfen Zweckbetriebe einrichten wenn der offentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt und dieser Zweck durch das Unternehmen wirtschaftlich erfullt werden kann und das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhaltnis zu der Leistungsfahigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht Die Gemeinde hat bei der Wahl der Rechtsform des Zweckbetriebes ein weites Ermessen Im Bereich der offentlich rechtlichen Organisationsformen kommen der Regiebetrieb ohne eigene Rechtspersonlichkeit der Eigenbetrieb und der Zweckverband in Frage Privatrechtlich lasst sich der Zweckbetrieb als Tochtergesellschaft oder als Beteiligungsgesellschaft betreiben Als Rechtsformen kommen hier Personengesellschaften OHG KG GbR ohne eigene Rechtspersonlichkeit oder Kapitalgesellschaften AG GmbH KGaA und Mischformen in Betracht Eine Sonderform sind die eingetragenen Genossenschaften eG die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit VVaG und die Partenreedereien Seehandelsschifffahrt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweckbetrieb amp oldid 230092080