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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Steuerbegunstigte Zwecke i S 51 AO sind gemeinnutzige mildtatige oder kirchliche Zwecke 1 Steuerbegunstigt sind daneben auf anderer gesetzlicher Grundlage u a Parteien Berufsverbande und kommunale Wahlervereinigungen Die Vergunstigungen fur steuerbegunstigte Korperschaften sind vielfaltig Es gehoren dazu im Wesentlichen Steuerbefreiungen bei der Korperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Ermassigungen bei der Umsatzsteuer ausserdem die Berucksichtigungsfahigkeit von Zuwendungen Spenden an solche Korperschaften bei der Einkommensteuer 2 oder Korperschaftsteuer des Spenders Inhaltsverzeichnis 1 Gemeinnutzige Zwecke 2 Mildtatige Zwecke 3 Kirchliche Zwecke 4 Extremistische Korperschaften 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGemeinnutzige Zwecke BearbeitenGemeinnutzige Zwecke einer Korperschaft werden in Deutschland durch 52 Abgabenordnung AO definiert Eine Korperschaft verfolgt gemeinnutzige Zwecke wenn ihre Tatigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fordern Der allgemeinen Definition in 52 Abs 1 AO folgt in Abs 2 Satz 1 Nr 1 25 eine Liste von Tatigkeiten die als Forderung der Allgemeinheit anzuerkennen sind Gemass 52 Abs 2 Satz 2 AO konnen weitere Zwecke durch die Finanzbehorden fur gemeinnutzig erklart werden Mildtatige Zwecke BearbeitenMildtatige Zwecke einer Korperschaft definieren sich in Deutschland aus 53 Abgabenordnung AO Eine Korperschaft verfolgt mildtatige Zwecke wenn ihre Tatigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstutzen die infolge ihres korperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezuge nicht hoher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des 28 des Zwolften Buches Sozialgesetzbuch Kirchliche Zwecke BearbeitenKirchliche Zwecke einer Korperschaft definieren sich in Deutschland aus 54 Abgabenordnung AO s a Geistliche Genossenschaft Eine Korperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Tatigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Korperschaft offentlichen Rechts ist selbstlos zu fordern Extremistische Korperschaften BearbeitenSteuervergunstigungen setzen gem 51 Abs 3 AO zudem voraus dass die Korperschaft in dem zu beurteilenden Veranlagungszeitraum nicht nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsachlichen Geschaftsfuhrung Bestrebungen im Sinne des 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fordert oder dem Gedanken der Volkerverstandigung zuwiderhandelt Bei Korperschaften die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgefuhrt sind wird widerleglich vermutet dass sie keine steuerbegunstigten Zwecke verfolgen 3 Hat das Finanzamt die Korperschaft bisher als steuerbegunstigt behandelt und wird spater ein Verfassungsschutzbericht veroffentlicht in dem die Korperschaft als extremistisch aufgefuhrt wird kommt gegebenenfalls eine Anderung des Steuerbescheids nach 173 Abs 1 Nr 1 AO wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel in Betracht 4 5 Siehe auch BearbeitenSteuersubvention Steuervergunstigung EhrenamtsstarkungsgesetzLiteratur BearbeitenRolf Wallenhorst Raymond Halaczinsky Die Besteuerung gemeinnutziger Vereine Stiftungen und der juristischen Personen des offentlichen Rechts Handbuch fur Beratung und Praxis Verlag Franz Vahlen 6 Aufl 2009 ISBN 978 3 8006 3560 3 Johannes Buchna Carina Leichinger Andreas Seeger Wilhelm Brox Gemeinnutzigkeit im Steuerrecht Die steuerlichen Begunstigungen fur Vereine Stiftungen und andere Korperschaften steuerliche Spendenbehandlung Erich Fleischer Verlag 11 Aufl 2015 ISBN 978 3 8168 4041 1 Ursula Augsten Steuerbegunstigte Zwecke In Steuerrecht in Nonprofit Organisationen Springer Gabler Wiesbaden 2015 S 61 79Weblinks BearbeitenText der Abgabenordnung Erweiterung des Katalogs der gemeinnutzigen Zwecke in 52 Abs 2 Abgabenordnung AO Auswirkungen auf andere Gesetze Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung WD 4 3000 070 15 vom 21 Mai 2015 Zu 10b EStG R 10b 1 Ausgaben zur Forderung steuerbegunstigter Zwecke i S d 10b Abs 1 und 1a EStG Einkommensteuerrichtlinie EStR R 10b 1 Zu 10b EStG nwb Datenbank abgerufen am 18 November 2017Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Wachter Auszug aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO Stand 26 Januar 2016 BMF Schreiben vom 26 Januar 2016 GZ IV A 3 S 0062 15 10006 DOK 2015 1166398 zu 51 ff AO BMF 10b Steuerbegunstigte Zwecke Amtliches Einkommensteuer Handbuch 2016 S 2223 BFH Urteil vom 11 April 2012 I R 11 11 BStBl 2013 II S 146 Rdnr 18 Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO Neubekanntmachung des AEAO BMF vom 31 Januar 2014 IV A 3 S 0062 14 10002 BStBl 2014 I S 290 AEAO zu 51 Allgemeines Zu 51 Abs 3 AO Jerome Hordemann Extremismus Verdacht Frauenverband Courage soll Steuern nachzahlen Westdeutsche Zeitung 7 Januar 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerbegunstigte Zwecke amp oldid 230839343