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Das Prinzip der Gemeinnutzigkeit beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben und zu Nachhaltigkeit Sein Pendant ist das erwerbswirtschaftliche Prinzip Streben nach Gewinnmaximierung In marktwirtschaftlichen Systemen ist das Prinzip der Gemeinnutzigkeit neben dem Organprinzip und dem Prinzip des Gemeineigentums eines der konstitutiven Merkmale offentlicher Betriebe und Verwaltungen 1 Gemeinnutzig ist ein Verhalten von Personen oder Korperschaften das dem Gemeinwohl dient Oft handelt es sich hierbei um ehrenamtliches Engagement oder Spenden Der demokratische Staat unterstutzt die gemeinnutzige Tatigkeit der Zivilgesellschaft durch steuerrechtliche Vergunstigungen Die Forderung gemeinnutziger Zwecke ist in Deutschland lt Drittem Abschnitt 51 68 AO steuerlich begunstigt Um als steuerbegunstigte Korperschaft anerkannt zu werden muss ein Verein folgende Voraussetzungen erfullen Er muss gemeinnutzige mildtatige oder kirchliche Zwecke verfolgen Diese sind in 52 AO aufgefuhrt Diese Zweck mussen selbstlos 55 ausschliesslich 56 und unmittelbar 57 verfolgt werden Alle Voraussetzungen der Steuerbegunstigung mussen aus der Satzung ersichtlich sein und sie muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben 60 Die Satzung muss eine Regelung enthalten dass das Vermogen der Korperschaft bei Auflosung oder Wegfall der steuerbegunstigten Zwecke auch zukunftig fur steuerbegunstigte Zwecke verwendet wird sog Anfallklausel 61 Die tatsachliche Geschaftsfuhrung muss der Satzung entsprechen 63 Einzelnachweise Bearbeiten Jan Schafer Kunz Dieter Vahs Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre Schaffer Poeschel Stuttgart 2007 S 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prinzip der Gemeinnutzigkeit amp oldid 232052367