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Das Prinzip des Gemeineigentums beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften eine Situation in der die Produktionsmittel vergesellschaftet sind das heisst jegliches Privateigentum an Produktionsmitteln ist aufgehoben Inhaltsverzeichnis 1 Wirtschaftsordnungen 1 1 Marktwirtschaft 1 2 Zentralverwaltungswirtschaft 2 EinzelnachweiseWirtschaftsordnungen BearbeitenMarktwirtschaft Bearbeiten In Marktwirtschaften ist das Prinzip des Gemeineigentums neben dem Organprinzip und dem Prinzip der Gemeinnutzigkeit ein konstitutives Merkmal offentlicher Betriebe und Verwaltungen 1 Zentralverwaltungswirtschaft Bearbeiten In Zentralverwaltungswirtschaften gilt das Prinzip des Gemeineigentums stattdessen in der Regel gegenuber samtlichen Betrieben Es ist nach Erich Gutenberg neben dem Organprinzip und dem Prinzip der zentralen Planerfullung ein konstitutives Merkmal offentlicher Betriebe und Verwaltungen eines zentral geleiteten Systems Das Prinzip des Gemeineigentums ist in Zentralverwaltungswirtschaften von besonderer Bedeutung da sich daraus der gesellschaftliche Anspruch auf Mitbestimmung ableiten lasst 2 Einzelnachweise Bearbeiten Schafer Kunz Jan Vahs Dietmar 2007 Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre Schaffer Poeschel Stuttgart Seite 6 Schierenbeck Henner 2003 Grundzuge der Betriebswirtschaftslehre Oldenbourg Wissenschafts Verlag Munchen Seite 24 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prinzip des Gemeineigentums amp oldid 224451232