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Das Organprinzip beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften die Mitbestimmung staatlicher Stellen an betrieblichen Entscheidungen Betriebe werden dabei nicht autonom sondern als Teileinheiten Organe des offentlichen Gesamtkorpers gesehen Inhaltsverzeichnis 1 Wirtschaftsordnungen 1 1 Marktwirtschaft 1 2 Zentralverwaltungswirtschaft 2 EinzelnachweiseWirtschaftsordnungen BearbeitenMarktwirtschaft Bearbeiten In Marktwirtschaften ist das Organprinzip neben dem Prinzip des Gemeineigentums und dem Prinzip der Gemeinnutzigkeit ein konstitutives Merkmal offentlicher Betriebe und Verwaltungen 1 Zentralverwaltungswirtschaft Bearbeiten In Zentralverwaltungswirtschaften gilt das Organprinzip in der Regel gegenuber samtlichen Betrieben Es ist nach Erich Gutenberg neben dem Prinzip des Gemeineigentums und dem Prinzip der zentralen Planerfullung ein konstitutives Merkmal offentlicher Betriebe und Verwaltungen eines zentral geleiteten Systems 2 Dabei existiert ein zentraler Plan in dem ein Angebot und die entsprechenden Preise festgelegt werden Das marktwirtschaftliche Pendant zum Organprinzip ist dann das Autonomieprinzip Einzelnachweise Bearbeiten Schafer Kunz Jan Vahs Dietmar 2007 Einfuhrung in die Betriebswirtschaftslehre Schaffer Poeschel Stuttgart Seite 6 Schierenbeck Henner 2003 Grundzuge der Betriebswirtschaftslehre Oldenbourg Wissenschafts Verlag Munchen Seite 24 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organprinzip amp oldid 193041700