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Die Mehrwertsteuer Systemrichtlinie MwStSystRL ist eine europaische Richtlinie die ein weitgehend einheitliches Mehrwertsteuersystem in der Europaischen Union EU vorgibt Richtlinie 2006 112 EGTitel Richtlinie 2006 112 EG des Rates vom 28 November 2006 uber das gemeinsame MehrwertsteuersystemBezeichnung nicht amtlich Mehrwertsteuer SystemrichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie SteuerrechtGrundlage EGV insbesondere Art 93Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 1 Januar 2007Anzuwenden ab 1 Januar 2007In nationales Rechtumzusetzen bis 1 Januar 2008Umgesetzt durch UmsetzungsubersichtFundstelle ABl L 347 vom 11 Dezember 2006Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Grundkonzeption 3 Anderung 2022 4 Umsetzung in nationales Recht 4 1 Deutschland 4 2 Osterreich 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseZiele BearbeitenUm einen Binnenmarkt innerhalb der Europaischen Union zu schaffen sollen in den Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Umsatzen angewandt werden die die Wettbewerbsbedingungen nicht verfalschen und den freien Waren und Dienstleistungsverkehr nicht behindern Dazu nimmt die Richtlinie eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften uber die Umsatzsteuern vor indem sie ein einzuhaltendes Mehrwertsteuersystem vorschreibt Grundkonzeption BearbeitenDie Mitgliedstaaten mussen ein System der Allphasen Netto Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug einhalten In diesem System wird zwar auf jeder Stufe der Wertschopfung die Umsatzsteuer geschuldet Unternehmer konnen die auf Vorleistungen anfallende Umsatzsteuer aber als Vorsteuer gegenuber dem Fiskus abziehen So wird sichergestellt dass das Produkt wahrend der Herstellung nicht mit Umsatzsteuer belastet wird Erst wenn ein Endverbraucher oder ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen das Produkt erwirbt verbleibt der Umsatzsteuerbetrag in der Staatskasse Anderung 2022 BearbeitenNachdem der Rat im Dezember 2021 eine Einigung fur Anderungen erzielte 1 2 trat im April 2022 die geanderte Richtlinie in Kraft 3 Sie sieht einen regularen Steuersatz von mindestens 15 und einen ermassigten Steuersatz von mindestens 5 vor Eine komplette Steuerbefreiung ist nur in bestimmten Bereichen moglich unter anderem bei Lebensmitteln und anderen Gutern zum Decken der Grundbedurfnisse 4 5 Umsetzung in nationales Recht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die Mehrwertsteuer Systemrichtlinie ist in Deutschland durch das Umsatzsteuergesetz in nationales Recht umgesetzt Osterreich Bearbeiten Die nationale Umsetzung in Osterreich ist durch das Umsatzsteuergesetz 1994 erfolgt Weblinks BearbeitenInformationen zur Mehrwertbesteuerung der Europaischen KommissionEinzelnachweise Bearbeiten Rat erzielt Einigung uber aktualisierte Vorschriften fur Mehrwertsteuersatze In Pressemitteilung consilium europa eu 7 Dezember 2021 abgerufen am 28 April 2022 Vorschlag fur eine Richtlinie des Rates zur Anderung der Richtlinie 2006 112 EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersatze PDF In consilium europa eu 7 Dezember 2021 abgerufen am 28 April 2022 Richtlinie EU 2022 542 des Rates vom 5 April 2022 zur Anderung der Richtlinien 2006 112 EG und EU 2020 285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersatze Werden Lebensmittel wegen der Inflation von der Mehrwertsteuer befreit In faz net 21 April 2022 abgerufen am 28 April 2022 Null Mehrwertsteuer fur Obst Gemuse und Milch In wiwo de 22 April 2022 abgerufen am 28 April 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7575618 3 lobid OGND AKS VIAF 209904266 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2006 112 EG Mehrwertsteuer Systemrichtlinie amp oldid 236176853