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Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht in der sich Angehorige freier Berufe zur Ausubung ihrer Berufe zusammenschliessen konnen Die Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG neu geschaffen 1 Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tatigkeiten gebunden und ubt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus Angehorige einer Partnerschaft konnen nur naturliche Personen sein Blosse Kapitalbeteiligung ist nicht zulassig Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Partnerschaftsvertrag 3 Name 4 Eintragung im Partnerschaftsregister 5 Eigenkapital 6 Geschaftsfuhrung bzw Vertretung nach aussen 7 Gewinn und Verlustverteilung 8 Rechtsfahigkeit der Partnerschaft 9 Haftung der Partner 10 Auflosung einer Partnerschaft 11 Rechnungslegung der Partnerschaft 12 Steuerliche Behandlung einer Partnerschaft 13 Siehe auch 14 Literatur 15 Weblinks 16 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenEs gilt das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG Soweit dort nichts anderes bestimmt ist finden die Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuches 705 740 BGB und des Handelsgesetzbuchs 105 160 HGB uber die Gesellschaft Anwendung Partnerschaftsvertrag BearbeitenDer Partnerschaftsvertrag bedarf gemass 3 Abs 1 PartGG der Schriftform Der Partnerschaftsvertrag muss nach 3 Abs 2 PartGG enthalten den Namen und den Sitz der Partnerschaft den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeubten Beruf und den Wohnort jedes Partners den Gegenstand der Partnerschaft Name BearbeitenDie Partnerschaft ubt kein Handelsgewerbe aus ist folglich keine Handelsgesellschaft und kann somit auch im eigentlichen Sinne keine Firma fuhren Nach 2 PartGG fuhrt sie jedoch einen Namen Dieser muss den Namen mindestens eines Partners den Zusatz und Partner oder Partnerschaft sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten Vornamen mussen nicht angegeben werden Andere Namen als die der Partner durfen nicht mit aufgenommen werden laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11 Marz 2004 I ZR 62 01 gilt dieses Verbot aber nicht fur sonstige Zusatze wie etwa Phantasienamen Erganzend gelten fur die Namensfuhrung der Partnerschaft bestimmte Regelungen des HGB entsprechend 2 Abs 2 PartGG Eintragung im Partnerschaftsregister BearbeitenDie Gesellschafter der Partnerschaft mussen nach 4 Abs 1 PartGG die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen Auch der Ein oder Austritt eines Partners die Anderung des Namens oder die Sitzverlegung der Partnerschaft mussen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden Eigenkapital BearbeitenEine bestimmte Mindestausstattung mit Eigenkapital ist nicht gesetzlich vorgeschrieben Geschaftsfuhrung bzw Vertretung nach aussen BearbeitenZur Fuhrung der Geschafte sind grundsatzlich alle Partner berechtigt und verpflichtet es sei denn im Partnerschaftsvertrag ist etwas anderes vereinbart Einzelne Partner konnen im Partnerschaftsvertrag nur von der Fuhrung der sonstigen Geschafte ausgeschlossen werden Im Ubrigen richtet sich das Rechtsverhaltnis der Partner untereinander nach dem Partnerschaftsvertrag Die Geschaftsfuhrergehalter der Partner sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfahig sie sind bei der steuerlichen Gewinnverteilung dem jeweiligen Partner als Vorwegvergutung zuzurechnen Gewinn und Verlustverteilung BearbeitenDie Aufteilung von Gewinn und Verlust auf die Partner wird regelmassig im Partnerschaftsvertrag geregelt Trifft der Partnerschaftsvertrag keine Aussage daruber sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden Da das PartGG keinen Verweis auf die Vorschriften zur Gewinn und Verlustverteilung einer OHG enthalt 6 Abs 3 PartGG ist gemass 1 Abs 4 PartGG auf die Regeln der GbR und somit 722 BGB zuruckzugreifen Gewinn und Verlust wird nach Kopfen verteilt Rechtsfahigkeit der Partnerschaft BearbeitenEine Partnerschaft kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstucken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden 7 Abs 2 PartGG i V m 124 HGB ist somit rechtsfahig Haftung der Partner BearbeitenDie Partner einer Partnerschaft haften im Unterschied zu einer blossen Burogemeinschaft fur die Verbindlichkeiten der Partnerschaft den Glaubigern als Gesamtschuldner personlich Nach 8 Abs 2 PartGG haften fur berufliche Fehler kraft Gesetz neben dem Gesellschaftsvermogen nur diejenigen Partner die mit der Bearbeitung eines Auftrags tatsachlich befasst waren Scheidet ein Partner aus haftet er fur die bis dahin begrundeten Verbindlichkeiten weiter Fur Verbindlichkeiten die nicht mit der Ausfuhrung eines Auftrages in Verbindung stehen beispielsweise die Bestellung von Buromaterial haften demnach die Partner wie in einer Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR immer als Gesamtschuldner Siehe auch Partnerschaftsgesellschaft mit beschrankter BerufshaftungAuflosung einer Partnerschaft BearbeitenEine Partnerschaft wird aufgelost wenn sie fur eine bestimmte Zeit eingegangen worden ist durch Zeitablauf wenn die Partner ihre Auflosung beschliessen wenn das Insolvenzverfahren uber das Vermogen der Partnerschaft eroffnet wird durch gerichtliche Entscheidung Ein Partner scheidet aus der Partnerschaft aus durch Tod des Partners Der Partnerschaftsvertrag kann jedoch bestimmen dass die Partnerschaft an Dritte vererblich ist die Partner sein konnen durch Eroffnung des Insolvenzverfahrens uber sein Vermogen durch Kundigung des Partners durch Kundigung durch einen Privatglaubiger des Partners durch Beschluss der Partnerversammlung durch Eintritt der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ausscheidungsgrunde Rechnungslegung der Partnerschaft BearbeitenNach BGB hat der Rechnungsabschluss bei einer Gesellschaft und die Gewinnverteilung im Zweifel am Schluss jedes Geschaftsjahrs zu erfolgen Diese Rechnungslegungspflicht ist auch im steuerlichen Interesse zu befolgen Partnerschaften konnen als Gewinn den Uberschuss der Betriebseinnahmen uber die Betriebsausgaben ansetzen Die Vorschriften uber die Absetzung fur Abnutzung oder Substanzverringerung sind dabei zu befolgen Die Anschaffungs oder Herstellungskosten fur nicht abnutzbare Wirtschaftsguter des Anlagevermogens sind erst zum Zeitpunkt der Verausserung oder Entnahme dieser Wirtschaftsguter als Betriebsausgaben zu berucksichtigen Die nicht abnutzbaren Wirtschaftsguter des Anlagevermogens sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere laufend zu fuhrende Verzeichnisse aufzunehmen Nicht abziehbare Aufwendungen im Sinne des 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4 6b und 7 EStG sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen Soweit diese Aufwendungen nicht vom Abzug ausgeschlossen sind durfen sie bei der Gewinnermittlung nur berucksichtigt werden wenn sie besonders aufgezeichnet sind Steuerliche Behandlung einer Partnerschaft BearbeitenWirtschaftsguter die ein Partner einer Partnerschaft fur Zwecke der Partnerschaft nutzt gehoren zum Sonderbetriebsvermogen des betreffenden Partners Die Partnerschaft ist dann nicht gewerbesteuerpflichtig wenn an ihr keine berufsfremden Personen beteiligt sind Ein Partner einer Partnerschaft erzielt aus seiner Beteiligung an der Partnerschaft Einkunfte aus selbstandiger Arbeit Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Partnerschaft sondern jeder einzelne Partner Die Partnerschaft ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Ein Unternehmer ist verpflichtet zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen Bei der Ubertragung einer Partnerschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Nachfolger wird bei der Erbschaftsteuer eine spezielle Steuervergunstigung fur das Betriebsvermogen gewahrt Siehe auch BearbeitenErwerbsgesellschaft Osterreich Literatur BearbeitenWienand Meilicke Friedrich Graf von Westphalen Jurgen Hoffmann Tobias Lenz Reinmar Wolff Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Kommentar 3 Aufl C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 66809 8 Lutz Michalski Volker Romermann Kommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz 4 Aufl RWS Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 8145 8169 9 Peter Ulmer Carsten Schafer Gesellschaft burgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft Systematischer Kommentar 6 Aufl C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64325 5 Michael Wehrheim Die Partnerschaftsgesellschaft Recht Steuer Betriebswirtschaft 4 Aufl Erich Schmidt Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 503 10033 0 Weblinks BearbeitenText des PartnerschaftsgesellschaftsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Anderung anderer Gesetze PartGSchG In Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil 1 Nr 48 Bundesanzeiger 30 Juli 1994 S 1744 1747 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsformen nach deutschem RechtPersonengesellschaften GbR KG AG amp Co KG GmbH amp Co KG Limited amp Co KG Stiftung amp Co KG Stiftung GmbH amp Co KG UG haftungsbeschrankt amp Co KG OHG GmbH amp Co OHG AG amp Co OHG Partenreederei PartG PartG mbB Stille GesellschaftKapitalgesellschaften AG gAG GmbH gGmbH InvAG KGaA AG amp Co KGaA SE amp Co KGaA GmbH amp Co KGaA Stiftung amp Co KGaA REIT AG UG haftungsbeschrankt Sonstige Rechtsformen AoR eG Eigenbetrieb Einzelunternehmen e V KoR Regiebetrieb Stiftung VVaGRechtsformen nach EU RechtPersonengesellschaften EWIVKapitalgesellschaften SESonstige Rechtsformen SCE EVTZ ERIC Europapartei Europastiftung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Partnerschaft Rechtsform amp oldid 232826647