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Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer die beim Erwerb von Todes wegen und bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden hier Schenkungsteuer genannt beim Erben beziehungsweise Beschenkten anfallt Das Steueraufkommen steht den Bundeslandern zu Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz Die Hohe der Steuer bestimmt sich nach dem Steuerwert des erlangten Vermogens und nach Faktoren die vom Verwandtschaftsgrad abhangen so der Steuerklasse I III dem Steuersatz 7 50 und den Freibetragen Bestimmte Vermogensarten sind von der Erbschaftsteuer befreit oder unterliegen Begunstigungen so etwa selbst genutztes Wohneigentum und Betriebsvermogen wenn es Arbeitsplatze zu erhalten gilt Im Jahr 2021 betrug der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermogenstransfers rund 118 Mrd Euro Steuerpflichtig waren nach Abzugen rund 57 Mrd Euro Die darauf festgesetzte Steuer betrug rund 11 Mrd Euro Der Gesamtwert aller verschenkten und vererbten Vermogen liegt hoher und wird statistisch nicht erfasst 3 Schatzungen zufolge werden derzeit jahrlich bis zu 400 Mrd Euro vererbt Der effektive Steuersatz auf Vermogenstransfers lage demzufolge bei rund 2 7 4 Entwicklung der Einnahmen der Erbschaftsteuer 1 gegenuber dem behordlich unvollstandig erfassten Steuerwert des vererbten Vermogens 2 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gab es zum 1 Januar 2023 eine Anderung bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs fur die Erbschaftsteuer Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtfertigung und Wesen 2 1 Verhaltnis von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer 2 2 Verhaltnis zu anderen Steuerarten 3 Rechtsgrundlagen 4 Steuergegenstande 5 Personliche Steuerpflicht und Besteuerungsumfang 6 Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs 7 Steuerbefreiungen 7 1 Allgemeine Steuerbefreiungen 7 2 Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum sog Familienheim 7 3 Steuerbefreiung fur Unternehmensvermogen 7 4 Wertabschlag bei vermieteten Wohngrundstucken 8 Steuerklassen 9 Freibetrage 10 Steuertarif Steuersatz 10 1 Seit dem 1 Januar 2010 10 2 Vom 1 Januar 2009 bis zum 31 Dezember 2009 10 3 Vom 1 Januar 1996 bis zum 31 Dezember 2008 10 4 Berechnung Harteausgleich 11 Steuerstundung Steuervergunstigung bei Mehrfacherwerb 12 Steuererklarung und Anzeigepflichten 13 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Doppelbesteuerung 14 Steuergestaltung bzw vermeidung Steuerflucht 15 Steueraufkommen und Erbschaftsteuerstatistik 15 1 Aufkommen 15 1 1 Bundeslander 15 2 Steuerstatistik 15 2 1 Anteile verschiedener Erbschaftsvolumina 15 2 2 Aufteilung nach Steuerklasse 15 2 3 Anteile der Vermogensarten 15 2 4 Aufteilung nach Steuersatz 16 Mediale Berichterstattung 17 Kritik 18 Wachsende Vermogensungleichheit 19 Siehe auch 20 Literatur 21 Weblinks 22 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Erbschaftsteuer Das heutige Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz geht auf das erste in Deutschland einheitlich geltende Erbschaftsteuergesetz des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1906 zuruck das bei den Erzbergerschen Reformen der Jahre 1919 und 1922 die noch heute gultige Struktur erhielt Rechtfertigung und Wesen BearbeitenEine Erbschaft bewirkt dass der Erbe Vermogen erhalt ohne eine Gegenleistung dafur aufwenden zu mussen Nach fruheren anderen Begrundungen findet die Erbschaftsteuer gegenwartig ihre Rechtfertigung in der dadurch erhohten wirtschaftlichen und steuerlichen Leistungsfahigkeit des Erben sowie in der gewunschten Umverteilung des im Erbgang angehauften Vermogens um einer zu starken Vermogenskonzentration entgegenzuwirken 5 6 Die Erbschaftsteuer ist eine direkte Steuer weil Steuerschuldner und Steuertrager identisch sind Sie ist eine Personensteuer die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit des Steuerpflichtigen orientiert Zudem ist sie eine Besitzsteuer Substanzsteuer da erhaltenes Vermogen besteuert wird und zugleich eine Verkehrsteuer weil sie sich auf Vorgange des Rechtsverkehrs Vermogensubertragungen bezieht Sie ist eine einmalige Steuer und eine Stichtagssteuer da sie zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtlich entsteht Stichtag ist der Todestag oder der Tag der Schenkung 6 Sie ist eine Landersteuer da ihr Aufkommen nach Art 106 Absatz 2 Grundgesetz den Bundeslandern zufliesst Auch die Verwaltung erfolgt durch die Lander Art 108 Abs 2 GG sie wird von den Finanzamtern festgesetzt und erhoben Der Bund besitzt nach Art 105 Abs 2 GG in Verbindung mit Art 72 Abs 2 GG die konkurrierende Gesetzgebungszustandigkeit Die deutsche Erbschaftsteuer ist als sogenannte Erbanfallsteuer ausgestaltet sie knupft an den konkreten Einzelerwerb des jeweiligen Erben Vermachtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an Bei mehreren Erwerbern wird nach Verteilung der Erbmasse jeder Anteil am ubergegangenen Vermogen fur sich besteuert und nicht wie beim System der Nachlasssteuer das in einigen anderen Staaten gilt das vom Erblasser hinterlassene Vermogen als Ganzes vor Verteilung auf die Erben 6 Verhaltnis von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Bearbeiten Im deutschen Steuerrecht sind Erbschaft und Schenkungsteuer im selben Gesetz grundsatzlich gleichlautend geregelt Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermogen durch Schenkung Die Schenkungsteuer erganzt die Erbschaftsteuer als vorweggenommene Erbschaftsteuer denn bei Nichtbesteuerung von Schenkungen ware es moglich durch Zuwendungen zu Lebzeiten die Erbschaftsteuer zu umgehen Auch die Schenkungsteuer wird vorrangig beim Erwerber erhoben obwohl Schenker und Beschenkter Gesamtschuldner sind 20 ErbStG und beide zur Steuerzahlung herangezogen werden konnen Bei wiederholten Schenkungen zwischen denselben Personen kann der personliche Freibetrag alle zehn Jahre erneut beansprucht werden 14 ErbStG Verhaltnis zu anderen Steuerarten Bearbeiten Allen erbschafts schenkungsteuerpflichtigen Vermogensubergangen ist gemeinsam dass sie unentgeltlich und somit ohne Gegenleistung durch den Begunstigten erfolgen Sie unterscheiden sich gegenuber Vermogenstransfers die anderen Steuerarten unterliegen der Umsatzsteuer entgeltliche Gegenleistung und der Grunderwerbsteuer Erbschaften und Schenkungen von Grundstucken sind dort steuerfrei gestellt 7 Die Erbschaftsteuer ist der Einkommensteuer ahnlich da beide Steuerarten Zuflusse auf der Vermogensebene besteuern In den Jahren 1920 bis 1925 unterlagen Erbschaften noch dem Einkommensteuergesetz waren aber steuerfrei um eine Doppelbesteuerung mit der Erbschaftsteuer zu vermeiden 8 Das spatere und noch heute gultige Konzept der Einkunftsarten schliesst Erbschaften von der Einkommensteuer aus Rechtsgrundlagen BearbeitenDie gesetzlichen Grundlagen fur Erbschafts und Schenkungsteuer finden sich im Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz ErbStG sowie in der Erbschaftsteuer Durchfuhrungsverordnung ErbStDV Als Verwaltungsanweisung hat die Bundesregierung Erbschaftsteuer Richtlinien ErbStR 2019 erlassen erganzt durch Erbschaftsteuer Hinweise 2019 Die Bewertung des Vermogens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes BewG Steuergegenstande BearbeitenDer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer unterliegen nach 1 Abs 1 ErbStG der Erwerb von Todes wegen z B durch Erbschaft Vermachtnis oder geltend gemachtem Pflichtteilsanspruch 3 ErbStG die Schenkungen unter Lebenden 7 ErbStG die Zweckzuwendungen 8 ErbStG das Vermogen von Familienstiftungen oder vergleichbaren Vereinen in Zeitabstanden von 30 Jahren die Steuer fallt als sogenannte Erbersatzsteuer an da es sich bei diesem Besteuerungstatbestand nicht um einen tatsachlichen Erbfall handelt fiktiver Erwerb durch zwei Kinder Steuerklasse I Freibetrag 800 000 Euro vgl 15 Abs 2 ErbStG Personliche Steuerpflicht und Besteuerungsumfang BearbeitenMan unterscheidet zwischen unbeschrankter und beschrankter Steuerpflicht 2 ErbStG Bei unbeschrankter Erbschaftsteuerpflicht unterliegt der Steuer der gesamte Vermogensanfall auch mit seinen im Ausland befindlichen Teilen Weltvermogen bei beschrankter Erbschaftsteuerpflicht nur das im Inland befindliche Vermogen Inlandsvermogen vgl 121 BewG Unbeschrankte Erbschaftsteuerpflicht besteht wenn der Erblasser oder der Erwerber zum Zeitpunkt des Todes bzw der Schenker oder Beschenkte zum Zeitpunkt der Schenkung Inlander ist Als Inlander gelten alle Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt haben bei deutschen Staatsangehorigen auch noch bis zu funf Jahren nach ihrem Wegzug sowie Korperschaften die ihre Geschaftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben Juristische Personen unterliegen nicht der Erbschaftsteuer da sie im Gegensatz zu naturlichen Personen nicht dem biologischen Tod ausgesetzt sind Sie konnen aber als Empfanger eines Nachlasses oder einer Schenkung steuerpflichtig sein z B bei Erbschaften und Schenkungen zugunsten von Religionsgemeinschaften Vereinen oder Kapitalgesellschaften Die bei mehreren Erben gesetzlich entstehende Erbengemeinschaft als Gesamtverband ist nicht Steuerpflichtiger sondern deren einzelne Mitglieder Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs BearbeitenBesteuerungsgrundlage ist der steuerpflichtige Erwerb Dieser besteht aus der sogenannten Bereicherung des Erwerbers das geerbte oder geschenkte Vermogen abzuglich der Nachlassverbindlichkeiten jedoch ohne die steuerbefreiten Vermogensteile 10 ErbStG Fur wiederholte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts 9 und mehrere Steuerreformen sorgte die Frage mit welchen konkreten Werten das Vermogen zu besteuern ist In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Bewertungsmassstabe fur unterschiedliche Vermogensarten z B wurden Immobilien gegenuber Spareinlagen niedriger angesetzt seit der Reform im Jahr 2008 orientiert sich die Bewertung einheitlich am gemeinen Wert Verkehrswert Um diesen Wert zu berechnen kommen verschiedene gesetzlich festgelegte standardisierte Bewertungsmethoden zur Anwendung Ein individueller Verkehrswertnachweis z B mittels eines Wertgutachtens kann den Standardwert ersetzen Wertansatz des Vermogens und Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs 10 land und forstwirtschaftliches Vermogen Grundbesitzwert Kapitalgesellschafts Anteile Kurswert oder gemeiner Wert BV Bewertung Betriebsvermogen gemeiner Wert BV Bewertung Grundvermogen Grundbesitzwert Bedarfswert sonstiges Vermogen gemeiner Wert oder dessen Ableitungen z B Nennwert Sparguthaben Wert des Vermogensanfalls nach dem Bewertungsgesetz allgemeine Steuerbefreiungen Steuerbefreiung fur Unternehmensvermogen Steuerbefreiung fur vermietete Grundstucke Steuerwert des Vermogensanfallsabzugsfahige Nachlassverbindlichkeiten die vom Erblasser herruhrenden Schulden Verbindlichkeiten aus Vermachtnissen Auflagen geltend gemachten Pflichtteilen Erbersatzanspruchen die Kosten fur die Bestattung des Erblassers fur Grabdenkmal Grabpflege Regelung des Nachlasses insgesamt ist ein Pauschbetrag von 10 300 Euro ohne Nachweis abziehbar Bereicherung des Erwerbers personlicher Freibetrag Versorgungsfreibetrag steuerpflichtiger ErwerbMit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Bundesgesetzgeber fur Bewertungsstichtage ab dem 1 Januar 2023 eine Anderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz beschlossen 11 12 Immobilien seien inzwischen zu gering bewertet Ausser den Bundeslandern Bayern und Hessen die eine Erhohung der Freibetrage die seit 2009 unverandert sind anstreben Bayern auch eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sahen die ubrigen Bundeslander dafur keinen oder noch keinen Anlass Es wird befurchtet dass fur einige Erben die Steuerlast steigt gerade in Gebieten mit hohen Immobilienpreisen 13 14 Steuerbefreiungen BearbeitenAllgemeine Steuerbefreiungen Bearbeiten Steuerfrei bleiben unter anderem 13 ErbStG Hausrat einschliesslich Wasche und Kleidungsstucke bis 41 000 Euro und andere bewegliche Gegenstande z B Schmuck Fahrzeuge bis 12 000 Euro beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I Hausrat und andere bewegliche Gegenstande zusammen bis 12 000 Euro beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse II und III Kulturguter ganz oder teilweise Grundbesitz Kunstgegenstande Kunstsammlungen wissenschaftliche Sammlungen Bibliotheken Archive sofern die Erhaltung im offentlichen Interesse liegt die Kosten die Einnahmen ubersteigen und sie fur die Forschung oder offentlich nutzbar sind die ublichen Gelegenheitsgeschenke Zuwendungen die steuerbegunstigten Zwecken gewidmet sind kirchlichen gemeinnutzigen oder mildtatigen Zwecken und an politische Parteien Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum sog Familienheim Bearbeiten Der Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum der in Deutschland einem Mitgliedsland der EU oder einem Staat des Europaischen Wirtschaftsraums liegt ist unter bestimmten Voraussetzungen nach 13 Abs 1 Nr 4 Buchst a bis c ErbStG von der Steuer befreit bei Schenkung an Ehegatten oder Lebenspartner bei Vererbung an Ehegatten oder Lebenspartner der Erwerber muss den Wohnraum nach dem Erbfall sofort weiter selbst nutzen und dies fur mindestens 10 Jahre ausser bei zwingenden Hinderungsgrunden z B Umzug ins Pflegeheim sonst entfallt die Steuerbefreiung ruckwirkend bei Vererbung an Kinder oder im Falle ihres Vorversterbens an Enkel der Erwerber muss den Wohnraum nach dem Erbfall ebenfalls sofort weiter selbst nutzen und dies fur mindestens 10 Jahre ausser bei zwingenden Hinderungsgrunden sonst entfallt die Steuerbefreiung ruckwirkend zudem ist die Befreiung auf Wohnraum bis 200 m begrenzt Steuerbefreiung fur Unternehmensvermogen Bearbeiten Siehe auch Bewertung von Betriebsvermogen fur Zwecke der Erbschaftsteuer Die Befreiung umfasst das Betriebsvermogen von Einzelunternehmen Personengesellschaften land und forstwirtschaftlichen Betrieben und Anteile an Kapitalgesellschaften Beteiligung uber 25 mit Betriebsstatte oder Sitz Geschaftsleitung in Deutschland der EU oder dem Europaischen Wirtschaftsraum Rechtsentwicklung nbsp Entwicklung des nicht steuerpflichtigen Anteils am Gesamtwert vererbter Unternehmensvermogen in 15 Eine besondere Steuerverschonung fur Unternehmensvermogen wurde in den Jahren 1992 bis 1996 eingefuhrt einerseits durch einen niedrigeren Wertansatz mit dem Steuerbilanzwerten anstelle der vorher geltenden Teilwerte und andererseits als Freibetrag und prozentualer Abschlag Betriebsvermogen wurde nicht vollstandig von der Steuer befreit aber zu einem grossen Teil 16 Damit sollte die Fortfuhrung kleiner und mittlerer Betriebe erleichtert werden Lenkungszweck der Steuerbegunstigung 17 Im Jahr 2006 erklarte das Bundesverfassungsgericht eine derartige Unterbewertung fur verfassungswidrig 16 Sie wurde im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2008 durch eine Bewertung mit dem gemeinen Wert Verkehrswert ersetzt Der nun hohere Steuerwert wurde durch hohere die bisherigen ubersteigende Verschonungsregelungen bei Betriebsnachfolgen ausgeglichen Diese Regelungen erlaubten erstmals eine vollstandige Steuerbefreiung Der Gesetzgeber begrundete die Mehr Begunstigung mit der besonderen Eigenschaft des Betriebsvermogens Basis fur Wertschopfung und Beschaftigung und den Erhalt von Arbeitsplatzen zu sein die Unternehmensubergabe sei vor allem fur kleine und mittlere Unternehmen und Familienunternehmen eine kritische Phase 18 Diese Regelungen erklarte das Bundesverfassungsgericht 2014 erneut fur verfassungswidrig 19 20 jedoch nicht die steuerliche Privilegierung von Betriebsvermogen an sich sondern deren konkrete Ausgestaltung mit Moglichkeiten zur Steuergestaltung und die fehlende Bedurfnisprufung fur grossere Unternehmen Ein Sondervotum von drei der acht beteiligten Richter verwies zusatzlich auf das Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG So diene die Erbschaftsteuer nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen sondern sei auch ein Instrument des Sozialstaats um zu verhindern dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Handen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder personlicher Verbundenheit unverhaltnismassig anwachst 19 Folge dieses Urteils war eine neuerliche Reformierung im Jahr 2016 Auch die Neuregelung sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Vollverschonung vor Rechtslage 1994 bis 2008Von Unternehmensvermogen wurde ein Freibetrag 2008 225 000 Euro abgezogen und das ubrige Vermogen nur zu einem Teil 2008 65 angesetzt Erwerber der Steuerklasse II und III erhielten den gunstigeren Tarif der Steuerklasse I Bei Verausserung des Betriebs innerhalb von funf Jahren entfiel die Steuerbefreiung ruckwirkend 16 Rechtslage 2009 bis 2016Es bestand ein Wahlrecht zwischen Regelverschonung zu 85 und Optionsverschonung zu 100 des ubergangenen Vermogenswerts Bei der Regelverschonung durfte der Betrieb innerhalb von funf Jahren nicht veraussert werden und die Beschaftigtenzahl musste annahernd gleich bleiben die Optionsverschonung sah strengere Bedingungen vor sieben Jahre Zusatzlich gab es einen gleitenden Abzugsbetrag von 150 000 Euro fur kleinere Betriebe Die steuerklassenubergreifende Tarifbegunstigung wurde beibehalten 20 Rechtslage ab 2016 nbsp Entwicklung der Ubertragungen von Betriebsvermogen uber 26 Mio Euro durch Erbschaften und Schenkungen 15 Die Regelungen aus den Vorjahren wurden im Wesentlichen ubernommen insbesondere Regelverschonung zu 85 Optionsverschonung zu 100 Behaltensfristen Abzugsbetrag von 150 000 Euro 13a ErbStG Zusatzlich eingefuhrt wurde ein Abschmelzmodell bzw eine Verschonungsbedarfsprufung fur Grossunternehmen 13c ErbStG ab einem Wert von 26 Mio Euro verringern sich Regel und Optionsverschonung stufenweise von 85 bzw 100 auf 0 was einer vollstandigen Steuerpflicht entspricht die ab einem Wert von 90 Mio Euro eintritt Alternativ kann der Erwerber einen Steuererlass beantragen sofern die Steuer die Halfte seines ubrigen Vermogens ubersteigt hierzu muss das Privatvermogen offengelegt werden und es gelten Behaltensvoraussetzungen wie bei der Optionsverschonung 28a ErbStG 21 SubventionswirkungDie Vergunstigung fur Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb oder Schenkungsfall ist seit 2013 die grosste aller Steuersubventionen 22 Durch diese Steuerverschonung kam es zu Mindereinnahmen fur die Lander Mindereinnahmen summiert von 2009 2022 Mindereinnahmen durch Verschonung von Betriebsvermogen in Mrd 2009 0 2 0 2 23 2010 0 4 0 22011 0 7 0 2 24 2012 0 9 0 22013 9 7 8 8 25 2014 19 4 9 72015 29 1 9 7 26 2016 37 8 8 72017 44 9 7 1 27 2018 52 4 7 52019 58 4 6 0 28 2020 64 1 5 72021 69 5 5 42022 74 6 5 1Die Anzahl und der Gesamtwert aller durch Schenkung ubertragenen Betriebsvermogen uber 26 Mio Euro verzwanzigfachte sich von 2010 bis 2014 als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer notwendigen Reform gesprochen wurde Danach sank bis 2018 das Volumen der Schenkungen die eine Prufung des Bedarfs erforderten um fast 60 Die betreffende Anzahl sank nachhaltig ab 2016 als die Reform in Kraft trat um mehr als ein Drittel Die Anzahl und der Gesamtwert aller durch Erbschaften ubertragenen Betriebsvermogen uber 26 Mio Euro blieb dagegen uber den Gesamtzeitraum auf einem ahnlichen Niveau 15 Wertabschlag bei vermieteten Wohngrundstucken Bearbeiten Nach 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstucke nur mit 90 Prozent ihres massgeblichen Wertes angesetzt Dies gilt fur alle im Inland in der EU oder dem Europaischen Wirtschaftsraum gelegenen Grundstucke die nicht zum begunstigten betrieblichen Vermogen gehoren Steuerklassen BearbeitenJe nach Verhaltnis des Erben Beschenkten zum Erblasser Schenker werden drei Steuerklassen unterschieden 15 ErbStG Steuerklasse I Ehegatte Lebenspartner Kinder und Stiefkinder Abkommlinge dieser Kinder und Stiefkinder z B Enkel Eltern und Voreltern das sind Grosseltern Urgrosseltern usw bei Erwerb von Todes wegenSteuerklasse II Eltern Voreltern soweit nicht in Steuerklasse I Geschwister Abkommlinge ersten Grades von Geschwistern Nichten und Neffen Schwiegerkinder Stiefeltern und Schwiegereltern geschiedene Ehepartner und auch Lebenspartner einer aufgehobenen LebenspartnerschaftSteuerklasse III alle ubrigen Personen etwa Lebensgefahrten Freunde Freibetrage BearbeitenJedem unbeschrankt steuerpflichtigen Erwerber steht ein personlicher Freibetrag zu der sowohl fur Erwerbe von Todes wegen als auch fur Schenkungen unter Lebenden gilt 16 ErbStG Der Schenkungsfreibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden Fur beschrankt steuerpflichtige Erwerbe wird der Freibetrag anteilig gewahrt Der Freibetrag betragt fur den Ehegatten Lebenspartner 500 000 jedes Kind Stiefkind 400 000 jedes Kind eines verstorbenen Kindes Stiefkindes 400 000 jedes Kind eines lebenden Kindes Stiefkindes 200 000 jede sonstige Person aus Steuerklasse I 100 000 jede Person aus Steuerklasse II z B Geschwister Neffen oder III z B Lebensgefahrten Freunde 20 000 Zusatzlich wird beim Erbfall dem uberlebenden Ehegatten Lebenspartner und den Kindern ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewahrt 17 ErbStG Dieser Freibetrag ist jedoch um den Kapitalwert Barwert erbschaftsteuerfreier Versorgungsbezuge fur Hinterbliebene zu kurzen soweit deren Zahlung erst durch den Tod des Erblassers ausgelost wurde Darunter fallen u a Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und samtliche Versorgungsleistungen zugunsten Hinterbliebener aus einem Dienstverhaltnis betriebliche Altersversorgung Fur Erwerbe von Todes wegen steht dem Erben ein Versorgungsfreibetrag in folgender Hohe zu Ehegatte Lebenspartner 256 000 Kind bis zu 5 Jahren 52 000 Kind von mehr als 5 bis 10 Jahren 41 000 Kind von mehr als 10 bis 15 Jahren 30 700 Kind von mehr als 15 bis 20 Jahren 20 500 Kind von mehr als 20 bis 27 Jahren 10 300 Ab dem 27 Geburtstag haben erbende Kinder keinen Versorgungsfreibetrag mehr Steuertarif Steuersatz BearbeitenSeit dem 1 Januar 2010 Bearbeiten Wert des Vermogens abzuglich Freibetrag von Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse IIIEhegatten Lebens partner Kinder Stiefkinder Enkel wenn deren Eltern verstorben Kinder der Kinder Enkel Eltern bei Erbfall Geschwister Nichten Neffen Eltern bei Schenkung alle ubrigen500 000 400 000 200 000 100 000 20 000 Steuersatz bei einem Vermogenbis 75 000 7 15 30 bis 300 000 11 20 bis 600 000 15 25 bis 6 000 000 19 30 bis 13 000 000 23 35 50 bis 26 000 000 27 40 uber 26 000 000 30 43 Vom 1 Januar 2009 bis zum 31 Dezember 2009 Bearbeiten Wert des Vermogens abzuglich Freibetrag von Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse IIIEhegatten Kinder Enkel Geschwister alle ubrigen500 000 400 000 200 000 20 000 Steuersatz bei einem Vermogenbis 75 000 7 30 30 bis 300 000 11 bis 600 000 15 bis 6 000 000 19 bis 13 000 000 23 50 50 bis 26 000 000 27 ab 26 000 000 30 Vom 1 Januar 1996 bis zum 31 Dezember 2008 Bearbeiten Wert des Vermogens abzuglich Freibetrag von Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse IIIEhegatten Kinder Enkel Geschwister alle ubrigen307 000 205 000 51 200 10 300 5 200 Steuersatz bei einem Vermogenbis 52 000 7 12 17 bis 256 000 11 17 23 bis 512 000 15 22 29 bis 5 113 000 19 27 35 bis 12 783 000 23 32 41 bis 25 565 000 27 37 47 ab 25 565 000 30 40 50 Berechnung Harteausgleich Bearbeiten Der fur die Erhebung der Steuer massgebliche Betrag wird zugunsten des Erwerbers auf volle 100 abgerundet Dann wird auf den gesamten Betrag der aus der jeweiligen Tabelle zu entnehmende Steuersatz erhoben Durch diesen sogenannten Vollmengenstaffeltarif konnte jedoch die Steuerbelastung bei einer nur geringfugig hoheren Erbschaft so erheblich steigen dass netto sogar weniger vererbt wurde Reihenfolgeumkehr Beispiel 1 Bei einer Erbschaft zwischen Geschwistern gilt ein Freibetrag von 20 000 Wird dieser uberschritten sind 15 Steuer fallig bis bei der Grenze von 75 000 uber dem Freibetrag 11 250 zu entrichten sind Wird diese Grenze uberschritten sind 20 Steuer fallig Dies wurde aber zu einer steuerlichen Mehrbelastung von 3750 fuhren Daher wird nach 19 Abs 3 ErbStG mit jeden weiteren 100 Euro oberhalb der Grenze nur 50 Euro mehr Steuer fallig Bei Erreichen von 87 500 Euro sind 17 500 Steuer fallig und erst dann 20 Euro fur jede weitere 100 Euro Erbschaft zu zahlen Der Grenzsteuersatz betragt also nach Erreichen einer jeden Grenze erst einmal 50 bzw bei hoheren Steuersatzen sogar 75 Beispiel 2 Wurde ein Enkel nach dem 31 Dezember 2009 einen Betrag von brutto 801 000 erben so wurde eine Steuer von 19 auf 801 000 200 000 also von 114 190 und damit netto eine Erbschaft von 686 810 anfallen wahrend eine geringere Erbschaft von brutto 800 000 eine erheblich geringere Steuerbelastung von nur 15 auf 800 000 200 000 also von 90 000 entstehen liesse und netto eine hohere Erbschaft von 710 000 bedeuten wurde Um derartige Ungerechtigkeiten zu vermeiden besteht sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage gemass 19 Abs 3 ErbStG eine Hartefallregelung die sicherstellt dass sich eine Erhohung der Erbschaftssumme auch unter Berucksichtigung der Erbschaftsteuer nicht zu Ungunsten des Erben auswirken kann Dadurch ergibt sich im obigen Fall der Vererbung von 801 000 eine Steuerbelastung von 90 500 Steuerstundung Steuervergunstigung bei Mehrfacherwerb BearbeitenStundungWird Unternehmensvermogen durch Erbfall erworben ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden sofern der Betrieb fortgefuhrt wird Erben von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien konnen eine zinslose Steuerstundung fur zehn Jahre beantragen sofern die Immobilie veraussert werden musste um die Steuer aufzubringen im Schenkungsfall fallen Stundungszinsen an 28 ErbStG Mehrfacher Erwerb desselben VermogensDie Erbschaftsteuer wird gemindert wenn dasselbe Vermogen innerhalb kurzer Zeit mehrmals vererbt wird Dies kann vorkommen wenn beide Ehegatten kurz nacheinander versterben oder wenn bei mehreren untereinander erbberechtigten Opfern eines Unfalls der Tod in kurzem Zeitabstand eintritt Jeder Todesfall ist ein eigener Steuerfall bei dem es jedes Mal zum vollstandigen Anfall des Vermogens und zur Entstehung der Erbschaftsteuer kommt Daher wird fur Personen der Steuerklasse I Ehegatten Kinder Stiefkinder und deren Abkommlinge Eltern und Grosseltern bei Mehrfacherwerb die Steuer gemindert 27 ErbStG gestaffelt in 5 Schritten je nach zeitlicher Nahe von Mehrfacherwerb innerhalb eines Jahres Steuerminderung 50 bis zu Mehrfacherwerb innerhalb von 10 Jahren Minderung 10 Steuererklarung und Anzeigepflichten BearbeitenEs gibt keine generelle Steuererklarungspflicht Zur Abgabe einer Steuererklarung ist nur verpflichtet wen das Finanzamt im Einzelfall direkt dazu auffordert 31 ErbStG Um den Finanzbehorden die Uberwachung der Besteuerung zu erleichtern existieren jedoch verschiedene Anzeigepflichten Jeder steuerpflichtige Erwerb ist vom Erben bzw Bedachten bei Schenkung auch vom Schenker innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zustandigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen 30 ErbStG Das Unterlassen der Anzeige kann eine Steuerhinterziehung darstellen Daneben haben die Gerichte Behorden Beamten und Notare den Finanzbehorden Anzeige zu erstatten uber diejenigen Beurkundungen Zeugnisse und Anordnungen die fur die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein konnen 34 ErbStG wie die Eroffnung von Testamenten oder die Ausstellung von Erbscheinen Standesamter haben die Sterbefalle mitzuteilen Kreditinstitute sind verpflichtet Konto und Depotbestande zum Todestag sowie die Existenz von Schliessfachern dem Finanzamt anzuzeigen Versicherungsunternehmen die Auszahlungen von Versicherungsvertragen zugunsten Dritter 33 ErbStG Internationales Erbschaftsteuerrecht und Doppelbesteuerung Bearbeiten Hauptartikel Erbschaftssteuer Internationales und nicht deutsches Recht Bei Fallen mit Auslandsberuhrung ein in Deutschland unbeschrankt Steuerpflichtiger erbt auch Auslandsvermogen oder ein im Ausland unbeschrankt Steuerpflichtiger ist mit deutschem Inlandsvermogen beschrankt steuerpflichtig kann es zur Doppelbesteuerung kommen die durch Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts vermieden werden Fehlt es hieran so sieht 21 Abs 1 ErbStG eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer vor Erbschaftsteuer wird in den meisten Staaten erhoben wobei grosse Unterschiede im Hinblick auf die Belastung der engeren Familie bestehen vgl hierzu die Darstellung zum auslandischen Recht in dem genannten Hauptartikel Steuergestaltung bzw vermeidung Steuerflucht BearbeitenSteuergestaltung bzw vermeidungUm Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu vermindern Steuervermeidung sind in Deutschland eine Reihe von legalen Massnahmen moglich Schenkung an die Erben unter Nutzung des Schenkungsteuerfreibetrags alle zehn Jahre Zuweisung einer gunstigeren Steuerklasse fur den Erben durch Adoption oder Heirat gegenseitige Erbeinsetzung bei Ehe oder Lebenspartnern Berliner Testament und Einraumung von Vermachtnissen zugunsten der Kinder im Falle des Todes des ersten Partners Erbeinsetzung mehrerer Personen unter Ausnutzung der Freibetrage und Vermeidung mehrfacher Ubertragung desselben Vermogens z B durch Vererbung direkt an Enkel statt an Kinder Verlagerung von Privatvermogen in Betriebsvermogen Verlagerung von Vermogen in Anlageklassen die einer niedrigen Besteuerung unterliegen etwa Immobilien Schiffsfonds Rentenversicherungen Schenkung von Immobilien mit gleichzeitiger Einraumung eines Niessbrauchsrechts oder Wohnrechts fur den Schenker da die lebenslange Nutzung einen steuerrelevanten abziehbaren Kapitalwert darstellt die Rechteeinraumung ist beim Berechtigten aber ein steuerpflichtiger Vermogensanfall bei Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes z B durch qualifiziertes Gutachten ist der niedrigere Wert anzusetzen 198 BewG Die Plane zur Reform der Erbschaftsteuer fuhrten 2008 zu einem Anstieg von Adoptionen Annahernd die Halfte der Adoptionen waren Erwachsenenadoptionen 29 30 SteuerfluchtEine Form der Steuervermeidung ist die Verlagerung des Wohnsitzes Aufenthaltsortes oder Betriebssitzes in Gebiete die keine oder niedrigere Steuern erheben Steuerflucht Im internationalen Vergleich gibt es bei der Erbschaftsbesteuerung erhebliche Unterschiede vgl Erbschaftsteuer in anderen Landern was Anreiz sein kann fur eine Abwanderung aus steuerlichen Grunden Der deutsche Staat sichert sich das Besteuerungsrecht bei der Erbschaftsteuer fur weitere funf Jahre nach Wegzug durch eine erweiterte Steuerpflicht fur deutsche Staatsangehorige 2 Abs 1 Nr 1 lit b ErbStG Bei einem Wegzug in ein sogenanntes Niedrigsteuerland erweitert 4 AStG die Nachwirkung der deutschen Steuerpflicht auf zehn Jahre Diese Regelungen stehen in einem Spannungsverhaltnis zur nach dem deutschen Grundgesetz und der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte gewahrleisteten Freizugigkeit und zur europaischen Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit Steueraufkommen und Erbschaftsteuerstatistik BearbeitenAufkommen Bearbeiten Das Aufkommen aus Erbschaft und Schenkungsteuer ist von 1970 bis 2008 fast um 1800 gestiegen wobei der seit 1991 vorhandene Einfluss durch das Hinzutreten der Steuern aus den neuen Bundeslandern wegen deren geringen Beitrage statistisch vernachlassigt werden kann Noch 2006 trugen die neuen Bundeslander nur 1 6 zum Gesamtaufkommen bei Der Anteil der Schenkungsteuer lag seit 1995 relativ stabil zwischen 400 und 500 Mio Der nachstehenden Tabelle kann auch der Anteil der Erbschaft und Schenkungsteuer am gesamten Steueraufkommen der Lander entnommen werden Erbschaft und Schenkungsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland in Millionen EuroQuelle Bundesministerium der Finanzen 31 Jahr Deutschland Gesamt Bundesgebiet West In der Landersteuern West Bundesgebiet Ost In der Landersteuern Ost Davon Schenkungsteuer gesamt1970 267 0 1980 519 9 1990 1 545 1991 1 347 6 1 345 2 1 20 2 4 0 03 338 41992 1 549 0 1 544 7 1 27 4 3 0 04 374 11993 1 556 5 1 541 4 1 23 15 2 0 12 383 01994 1 778 8 1 759 5 1 40 19 3 0 13 402 01995 1 814 3 1 789 4 1 37 24 9 0 10 416 31996 2 072 5 2 046 2 1 53 26 3 0 11 409 01997 2 076 1 2 049 5 1 55 26 6 0 11 407 61998 2 459 2 2 431 8 1 74 27 4 0 11 425 91999 3 055 7 3 020 9 2 05 34 8 0 14 453 12000 2 981 6 2 943 2 1 94 38 4 0 15 467 32001 3 068 7 3 028 4 2 14 40 3 0 16 446 22002 3 020 7 2 981 5 2 12 39 2 0 17 441 72003 3 372 8 3 324 0 2 38 48 8 0 21 442 22004 4 283 4 4 233 2 2 98 50 2 0 21 442 82005 4 096 7 4 038 8 2 81 57 8 0 26 452 12006 3 762 6 3 699 9 2 36 62 7 0 25 488 42007 4 203 0 2008 4 780 0 2009 4 550 0 2010 4 404 0 2011 4 246 0 2012 4 305 0 2013 4 235 0 2014 5 443 3 1 102 42015 6 289 7 1 083 52016 7 006 4 1 100 02017 6 113 6 1 276 92018 6 813 1 1 000 02019 6 986 9 1 205 72020 8 599 8 2021 9 824 2022 9 226 Bundeslander Bearbeiten Im Vergleich der Bundeslander waren im Jahr 2014 die absoluten Einnahmen am hochsten fur NRW 1139 Mio Euro Bayern 974 Mio Euro und Baden Wurttemberg 793 Mio Euro 32 Die relativen Einnahmen pro 100 000 Einwohner aus Erbschaft und Schenkungsteuer waren 2014 am hochsten in Hamburg 16 1 Mio Euro Berlin 11 3 Mio Euro und Bayern 9 8 Mio Euro Am niedrigsten waren die Einnahmen in Sachsen 0 7 Mio Euro Thuringen 0 7 Mio Euro und Mecklenburg Vorpommern 0 6 Mio Euro 33 Steuerstatistik Bearbeiten Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik 2020 34 Art Fallzahl GesamtesSteuer Aufkommen durchschnittlicheSteuerpro FallGesamt 165 606 Falle 8 6 Mrd 51 670 Erwerbe von Todes wegen 133 326 Falle 6 8 Mrd 50 977 Schenkungen 32 280 Falle 1 8 Mrd 54 530 Anteile verschiedener Erbschaftsvolumina Bearbeiten Eine steuerstatistische Untersuchung des Bundesministeriums der Finanzen bezieht sich auf das Jahr 2002 35 36 Danach entfielen etwa knapp die Halfte 48 8 der steuerpflichtigen Erwerbe auf Erbanfalle unter 500 000 etwas mehr als die Halfte 51 3 auf solche daruber 25 8 entfielen auf Erbschaften bis 2 5 Mio 8 8 auf solche bis 5 Mio und 18 7 auf solche uber 5 Mio Trotz der innerhalb der Steuerklassen vorgesehenen Progression verteilten sich die Anteile an der festgesetzten Steuer ahnlich 48 7 entfielen auf veranlagte Steuern fur Erbschaften unter 500 000 und 51 3 fur solche uber diesem Betrag Aufteilung nach Steuerklasse Bearbeiten Die Steuerklasse I Ehegatten Eltern und Kinder trug 52 die Steuerklasse II Geschwister und Schenkungen an die Eltern 23 und die Steuerklasse III Dritte einschliesslich der weiteren Verwandten 25 der Steuerlast Anteile der Vermogensarten Bearbeiten nbsp Verlauf des Anteils von verschiedenen Vermogensarten am gesamten Steuerwert aller Schenkungen und Erbschaften in 2 Der Anteil von Betriebsvermogen und der Anteil von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften am gesamten Steuerwert aller Erbschaften und Schenkungen ist von 2009 bis 2017 gestiegen fur alle anderen Vermogensarten gesunken Betriebsvermogen steigerten in diesem Rahmen ihren Steuerwert vom drittgrossten zum grossten Anteil 2 Aufteilung nach Steuersatz Bearbeiten Laut Daten des statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 ist die Steuerlast auf geerbtes oder geschenktes Vermogen umso geringer je hoher dieses Vermogen ist Eine Ursache wird darin gesehen dass es gesetzliche Ausnahmen fur Unternehmenserben bei sehr grossen Vermogen gibt So werden dazu folgende Zahlen gegenubergestellt 37 38 39 40 Hohe der Schenkung oder Erbschaft Anzahl ca Betroffene durchschnittlich erhobener SteuersatzHochstens 1 000 000 Euro Mittelstand 6 01 Mio 41 10 Mindestens 10 000 000 Euro 600 5 Mindestens 100 000 000 Euro 40 0 2 Wahrend samtliche steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen im Zeitraum 2011 2020 im Schnitt mit 7 4 besteuert wurden wurden Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro mit nur 2 87 besteuert Erbschaften und Schenkungen unterhalb von einem Wert von 20 Mio wurden im gleichen Zeitraum mit 9 3 besteuert 42 Vertreter des DIW ordnen in diesem Zusammenhang die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen als faktisch regressiv ein im Gegensatz zu einem progressiven Steuermodell wie z B bei der Einkommensteuer 43 44 Mediale Berichterstattung BearbeitenIn einer 2020 veroffentlichten Studie von Forschenden der WU Wien fur die Otto Brenner Stiftung wurde die Medienberichterstattung in Deutschland zu Erbschaft und Vermogensteuer untersucht Dazu wurden fast 10 000 Zeitungsartikel der vorhergehenden 20 Jahre ausgewertet Der Studie zufolge hatte es dabei Defizite in drei Bereichen gegeben 45 Inhaltlich hatten parteipolitische Debatten gegenuber okonomischer und gesellschaftspolitischer Hintergrundberichterstattung dominiert Personen die die Erbschaftsteuer kritisch sehen hatten die Berichterstattung gepragtNur 0 008 FAZ bis etwa 0 06 Die Zeit aller Artikel hatten die Thematik behandelt 46 47 Kritik BearbeitenAllgemeine KritikSeit Einfuhrung eines modernen Erbschaftsteuergesetzes wurden immer wieder die Grundfragen einer Erbschaftsbesteuerung diskutiert vor allem bei grundlegenden Reformen 1905 1906 1908 1909 1919 1973 1995 1996 sowie 2007 2008 2016 48 Die Befurworter sehen in ihrer Erhebung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und einen Beitrag zur Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur der ungleichen Vermogensverteilung Die Gegner wollen einen illegitimen Eingriff in das Familienvermogen und die Familie erkennen in einen Bereich der besonderem staatlichen Schutz unterstellt ist 49 Besteuerung von betrieblichem VermogenKritisiert wird dass Betriebe zerschlagen werden mussten nur um die Steuer aufzubringen Seit den 1990er Jahren haben einige Staaten so wie Deutschland auch weitreichende Steuervergunstigungen fur Unternehmenserben eingefuhrt wie in Frankreich Italien und im Vereinigten Konigreich Andere Staaten hingegen kennen keine Vergunstigung fur Betriebsvermogen z B USA Die deutsche Steuerverschonung von Betriebsvermogen steht in der Kritik da sie Unternehmenserben gegenuber den Erben anderer Vermogensarten bevorteilt 50 Besteuerung Faktor Kapital versus Besteuerung Faktor ArbeitErbschaftsteuer und Einkommensteuer erfassen Vermogenszuwachse und sind daher wesensverwandt Nach Vorschlagen der OECD und des IWF kann durch eine starke Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen die Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen gesenkt werden Der Faktor Arbeit sei laut OECD in Deutschland vergleichsweise hoch besteuert 51 Die Privilegien die mit der Herkunft aus einer sehr vermogenden Familie einhergehen widersprachen auch dem Prinzip des sozialen Aufstiegs durch eigene Leistung 52 ErhebungskostenNoch in den 1980er Jahren wurde die fiskalwirtschaftliche Bedeutung des Erbschaftsteueraufkommens als gering die Kosten der Erhebung aber als aussergewohnlich hoch eingeschatzt 53 Inzwischen wird davon ausgegangen dass die Erhebungskosten vor allem von der Zahl der Steuerpflichtigen abhangt und zwischen 1 und 4 Prozent des Steueraufkommens liegt 32 Nach einer Einschatzung der Landesregierung des bevolkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein Westfalen von 2013 sei der fur die Erbschaftsteuer entstehende Verwaltungsaufwand im Verhaltnis zum Aufkommen angemessen und akzeptabel 54 Wachsende Vermogensungleichheit BearbeitenMichael Hartmann zufolge ist die Vermogenskonzentration in Deutschland auf die hohe Zahl von Familienunternehmen und deren Begunstigung durch das Erbschaftsteuergesetz von 2009 zuruckzufuhren Bei den Nutzniessern handle es sich nicht wie oft dargestellt um grossere Handwerkerunternehmen sondern um sehr grosse Unternehmen So sei in Deutschland z B etwa die Halfte der 100 grossten Unternehmen in Familienbesitz Das Erbschaftsteuergesetz das durch eine Reform 2016 kaum verandert worden sei ermogliche laut Hartmann ein nahezu steuerfreies Vererben von grossen Unternehmensvermogen Hartmann verweist dazu auf Statistiken nach denen die Erbschaftsteuer bei Unternehmen umso hoher sei je kleiner das vererbte Vermogen war siehe Abschnitt Steuerstatistik 55 Nach Ansicht von Wissenschaftlern die an einer Studie der Hans Bockler Stiftung beteiligt waren begunstigte vorhergehende Steuerpolitik die zum Jahr 2016 hin angestiegene Vermogensungleichheit So hatten wohlhabende Haushalte u a von einer Reform der Erbschaftssteuer profitiert 56 Bereits im Jahr 2010 11 stammten beim reichsten Prozent der Deutschen etwa 4 5 des Vermogens aus Erbschaften 57 Stefan Bach vom DIW sprach sich 2021 in einer Anhorung durch den Finanzausschuss des Bundestages fur eine Ausweitung der Erbschaftsteuer aus als effizienteste Besteuerung von Vermogen 58 Siehe auch BearbeitenErbschaftsteuer Erbschaftssteuer in der Schweiz Erbschaftssteuer in Osterreich Erbschaftsteuer in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union und des Europaischen WirtschaftsraumsLiteratur BearbeitenJorg Drobeck Erbschaftsteuer leicht gemacht 3 uberarbeitete Auflage Ewald von Kleist Berlin 2022 ISBN 978 3 87440 383 2 Harald Horschitz Walter Gross u a Erbschaft und Schenkungsteuer Bewertungsrecht Blaue Reihe 19 Auflage Schaffer Poeschel Verlag 2018 ISBN 978 3 7910 3701 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Erbschaftsteuergesetz 1906 Quellen und Volltexte Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz Bundesministerium der Finanzen Erbschaft amp SchenkungsteuerEinzelnachweise Bearbeiten F A Z Serie Schneller Schlau Jeder Funfzigste vererbt mehr als eine Million In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 3 Januar 2021 a b c Deutsche Bundesregierung Entwicklung von Vermogensubertragungen durch Erbschaften und Schenkungen Drucksache 19 17891 In Deutscher Bundestag Hrsg Kleine Anfrage Mai 2020 bundestag de PDF Pressemitteilung Statistisches Bundesamt 22 Juli 2022 abgerufen am 10 Februar 2022 Hinweis Die meisten Vermogensubertragungen liegen unterhalb der Freibetrage fur sie fordern die Finanzamter keine Steuererklarungen an Die Statistik enthalt daher nur die steuerlich veranlagten Erbschaften und Schenkungen Anita Tiefensee und Markus M Grabka In Deutschland werden zwischen 2012 und 2027 bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr verschenkt und vererbt werden gut ein Viertel mehr als bisher angenommen 5 Juli 2017 abgerufen am 15 Februar 2023 G Fischer J C B Mohr HDWW Band 2 Vandenhoeck amp Ruprecht 1980 ISBN 978 3 525 10257 2 unter Erbschafts und Schenkungsteuer S 449 a b c Gabler Wirtschaftslexikon Erbschaftsteuer und Erbschaftsbesteuerung In wirtschaftslexikon gabler de abgerufen am 4 Februar 2023 3 Nr 2 GrEStG 12 Nr 1 Einkommensteuergesetz 1920 RGBl S 363 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 1995 2 BvR 552 91 zur Verwendung von niedrigen Einheitswerten bei Grundstucken BVerfG Beschluss vom 7 November 2006 1 BvL 10 02 zur Unterbewertung von Betriebsvermogen und Grundvermogen 10 ErbStG 12 ErbStG sowie R E 10 1 ErbStR Erbschaftsteuerrichtlinien In nwb de Abgerufen am 4 Februar 2023 Hiermit wurde die Anderung der Anlage 25 des Bewertungsgesetzes durchgefuhrt siehe DIP Nachweise und Anlage 25 zum Bewertungsgesetz Nach 265 BewG in der Fassung nach Art 19 Jahressteuergesetzes 2022 ist die Anderung auf Bewertungsstichtage nach dem 31 Dezember 2022 anzuwenden Rainer Zitelmann Berechnung zeigt Massive Steuererhohung fur Erben von Ein und Zweifamilienhausern focus de 9 Januar 2023 abgerufen am 12 Januar 2023 Steuerlast fur Erben steigt in Deutschland report K de 21 Dezember 2022 abgerufen am 12 Januar 2023 a b c Bundesregierung Antwort auf kleine Anfrage Drucksache 19 18922 Hrsg Deutscher Bundestag Berlin Mai 2020 bundestag de PDF a b c BVerfG Beschluss vom 7 November 2006 Az 1 BvL 10 02 Volltext Deutscher Bundestag Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europaischen Binnenmarkt Standortsicherungsgesetz StandOG BT Drs 12 4487 S 25 72 Seiten pdf 5 Marz 1993 abgerufen am 5 Februar 2023 Deutscher Bundestag Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer und Bewertungsrechts Erbschaftsteuerreformgesetz ErbStRG BT Drs 16 7918 S 23 33 52 Seiten pdf 28 Januar 2008 abgerufen am 5 Februar 2023 a b Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil vom 17 Dezember 2014 a b BVerfG Urteil vom 17 Dezember 2014 1 BvL 21 12 Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Memento vom 2 Marz 2017 im Internet Archive Webseite des Bundesministeriums der Finanzen 9 November 2016 28 Subventionsbericht der Bundesregierung S 20 23 Subventionsbericht der Bundesregierung S 64 24 Subventionsbericht der Bundesregierung S 63 25 Subventionsbericht der Bundesregierung S 75 26 Subventionsbericht der Bundesregierung S 96 27 Subventionsbericht der Bundesregierung S 82 28 Subventionsbericht der Bundesregierung S 96 Adoption statt hoher Steuer Abgerufen am 8 Januar 2021 Sebastian Enskat Wahlverwandtschaften Erst adoptieren dann vererben In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 8 Januar 2021 Bundestagsdrucksache 16 5706 PDF 535 kB BMF a b Stefan Bach Henriette Houben Ralf Maiterth Richard Ochmann Aufkommens und Verteilungswirkungen von Reformalternativen fur die Erbschaft und Schenkungsteuer Endbericht Forschungsprojekt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bundnis 90 Die Grunen Nr 83 DIW Berlin Politikberatung kompakt 2014 econstor eu abgerufen am 13 Dezember 2022 Suddeutsche Zeitung Neun Fakten zum Thema Erben Abgerufen am 16 Dezember 2020 Steuerpflichtige Erwerbe und steuerpflichtige Schenkungen Abgerufen am 2 Marz 2022 Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik 2002 Moglichkeiten und Grenzen PDF Abgerufen am 13 Juni 2013 Bundestagsdrucksache 16 5706 PDF 535 kB Abgerufen am 13 Juni 2013 Erbschaftssteuer Grosserben zahlen in Deutschland kaum Steuern In Die Zeit 2 Dezember 2019 abgerufen am 16 Dezember 2020 Alexander Hageluken Ungleichheit Wer viel erbt zahlt kaum Steuern Abgerufen am 16 Dezember 2020 DER SPIEGEL Vermogen Reiche Erben zahlen kaum Steuern DER SPIEGEL Wirtschaft Abgerufen am 16 Dezember 2020 Grosserben zahlen in Deutschland kaum Steuern Abgerufen am 16 Dezember 2020 J Rudnicka Themenseite Mittelstand in Deutschland Abgerufen am 16 Dezember 2020 Statistisches Bundesamt Finanzen und Steuern Erbschaft und Schenkungsteuer Abgerufen am 4 April 2022 Pia Ratzesberger Erbschaft Alle sollen erben Abgerufen am 16 Dezember 2020 Christian Westermeier Anita Tiefensee Markus M Grabka Erbschaften in Europa Wer viel verdient bekommt am meisten In DIW Hrsg DIW Wochenbericht Nr 17 2016 diw de PDF Gastbeitrag Homo oeconomicus Der Berichterstattung uber Vermogen und Erbschaftsteuern fehlt es an Tiefe und Intensitat Abgerufen am 15 Dezember 2020 Streitfall Vermogenssteuer Abgerufen am 15 Dezember 2020 Moritz Gartiser Berichterstattung zur Erbschaftsteuer Keine Angst vorm Sensenmann In Ungleichheit und Macht Makronom 8 Mai 2023 abgerufen am 9 Mai 2023 Jens Beckert Unverdientes Vermogen Soziologie des Erbrechts Campus Verlag Frankfurt M 2004 ISBN 3 593 37592 3 S 340 Jens Beckert Unverdientes Vermogen Soziologie des Erbrechts Campus Verlag Frankfurt M 2004 ISBN 3 593 37592 3 S 253 246 Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaften HDWW Bd 2 1980 G Fischer J C B Mohr Vandenhoeck amp Ruprecht ISBN 978 3 525 10257 2 unter Erbschafts und Schenkungsteuer S 441 Bundesministerium der Finanzen Herausgeber Die Begunstigung des Unternehmensvermogens in der Erbschaftsteuer Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 44 Seiten pdf November 2012 Abgerufen am 15 Juli 2023 Martin Beznoska Tobias Hentze Eine Abschatzung des Potentials der Erbschaftsteuer zur Entlastung des Faktors Arbeit S 4 5 In IW Policy Paper 18 21 14 September 2021 26 Seiten pdf Herausgeber Institut der deutschen Wirtschaft IW Abgerufen am 15 Juli 2023 Erbschaftssteuer Ran an die Privilegien Abgerufen am 28 Dezember 2020 deutsch Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaften HDWW Bd 2 1980 G Fischer J C B Mohr Vandenhoeck amp Ruprecht ISBN 978 3 525 10257 2 unter Erbschafts und Schenkungsteuer S 439 Landesregierung NRW Erhebungsaufwand fur die Besteuerung kleinerer und mittlerer Unternehmen Drucksache 16 4080 In Landtag von NRW Hrsg Kleine Anfrage September 2013 S 2 nrw de Lea Fauth Elitenforscher uber Reichtum Milliarden steuerfrei vererbt In Die Tageszeitung taz 16 Juli 2020 ISSN 0931 9085 taz de abgerufen am 28 Juli 2020 Neue Studie Einkommen so ungleich verteilt wie noch nie In br de Bayerischer Rundfunk 7 Oktober 2019 abgerufen am 21 Oktober 2019 Timm Bonke Giacomo Corneo Christian Westermeier Erbschaft und Eigenleistung im Vermogen der Deutschen Eine Verteilungsanalyse April 2015 Memento vom 19 April 2015 im Internet Archive PDF S 30 u 34 Anhorung Keine Einigung zur Aufhebung des Vermogensteuergesetzes Abgerufen am 22 Juni 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbschaftsteuer in Deutschland amp oldid 235521977