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Das internationale Erbschaftsteuerrecht umfasst die Bestimmungen des nationalen Rechts die sich mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Erbschaftsfallen mit Auslandsberuhrung einschliesslich der hierzu abgeschlossenen internationalen Abkommen befassen Unter auslandischem Erbschaftsteuerrecht versteht man die erbschaftsteuerlichen Vorschriften auslandischer Rechtsordnungen Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Konfliktfalle 2 Doppelbesteuerungsabkommen 3 Anrechnung der auslandischen Steuer 4 Besteuerung innerhalb der EU 5 Erbschaftsteuer in anderen Landern 5 1 Erbschaftsteuer in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR 5 2 Erbschaftsteuer in anderen Landern 6 EinzelnachweiseInternationale Konfliktfalle BearbeitenDie Erbschaftsteuer kann nach dem Territorialitatsprinzip oder nach dem Universalitatsprinzip erhoben werden Nach dem Territorialitatsprinzip unterliegen der Besteuerung alle in dem Gebiet des die Steuer erhebenden Staates vorhandenen oder ihm sonst zugerechneten Gegenstande und Rechte Nach dem Universalitatsprinzip oder auch Weltprinzip genannt werden alle dem erhebenden Staat angehorenden Steuerpflichtigen mit ihrem Weltvermogen besteuert Die meisten Staaten die eine Erbschaft und in deren Gefolge zumeist auch eine Schenkungsteuer erheben folgen einer Mischung beider Prinzipien Sie besteuern einmal samtliches in ihrem Gebiet befindliche Vermogen Territorialitatsprinzip entweder aufgrund einer auf den inlandischen Besitz beschrankten Steuerpflicht so in Deutschland oder in Form einer sich hierauf unmittelbar beziehenden Nachlasssteuer z B teilweise in den Niederlanden und Luxemburg zum anderen die in ihrem Gebiet nicht nur vorubergehend ansassigen Personen als unbeschrankt Steuerpflichtige mit ihrem Weltvermogen Manche erstrecken die unbeschrankte Erbschaftsteuerpflicht auch noch eine Zeitlang auf eigene Staatsangehorige nach ihrem Wegzug Sowohl Deutschland wie die meisten Kantone der Schweiz wenden die Mischung der beiden Prinzipien an wobei in Deutschland die allgemeine Steuerpflicht auch noch funf Jahre nach dem Wegzug deutscher Staatsangehoriger nachwirkt Die Anwendung der unterschiedlichen Prinzipien der Steuererhebung und ihrer Mischung fuhrt notwendigerweise zu einer Uberlappung der nationalen Besteuerungen bei denen sich der Steuerpflichtige aufgrund desselben Tatbestands Erbfall einer Doppelbesteuerung in Form der Erbschaftsteuerforderungen mehrerer Staaten ausgesetzt sieht Doppelbesteuerungsabkommen BearbeitenDoppelbesteuerungsabkommen die zwischen verschiedenen Staaten abgeschlossen werden haben den Zweck eine durch Uberlappung nationaler Besteuerungsvorschriften bestehende doppelte Belastung des Steuerpflichtigen mit der Steuer zu verhindern Sie spielen eine grosse Rolle bei der Einkommensteuer werden aber auch auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts zum Teil auch unter Einbeziehung der Schenkungsteuer abgeschlossen Doppelbesteuerungsabkommen werden als internationale Vertrage durch das Gesetzgebungsorgan ratifiziert und dadurch zu innerstaatlichem Recht Soweit die Abkommen Regelungen vorsehen ordnen sie grundsatzlich die von ihnen betroffenen Nachlassgegenstande dem einen oder dem anderen Staat zu bzw sehen Anrechnungen der in dem einen Staat gezahlten Steuer bei der im anderen Staat veranlagten Steuer vor Wahrend Deutschland auf dem Gebiet der Einkommensteuer eine Vielzahl von solchen Abkommen abgeschlossen hat gibt es fur den Bereich der Erbschaftssteuer nur funf 1 mit Danemark vom 22 November 1995 2 Frankreich vom 12 Oktober 2006 3 Griechenland vom 18 November 1 Dezember 1910 4 der Schweiz vom 30 November 1978 5 und den USA vom 21 Dezember 2000 6 Das Abkommen mit Griechenland bezieht sich nur auf das bewegliche Vermogen die Abkommen mit Danemark Frankreich und den USA betreffen auch die Schenkungsteuer Die Schweiz hat ebenfalls mehrere Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit anderen Staaten abgeschlossen die fur die insoweit die Steuerhoheit besitzenden Kantone verpflichtend sind Auch von Liechtenstein wurden solche Abkommen abgeschlossen wie ebenso von Osterreich wo diese Abkommen aber angesichts der Aufhebung der osterreichischen Erbschafts und Schenkungssteuer nur noch Bedeutung fur eine Steuerpflicht im anderen Abkommensstaat haben Auf dem Gebiet des Erbrechts ist seit 2015 die EU Erbrechtsverordnung 650 2012 wirksam nach der in der gesamten EU mit Ausnahme des Vereinigten Konigreichs Irlands und Danemarks das Aufenthaltsprinzip die Staatszugehorigkeit in Erbfallen mit Auslandsbezug ersetzt Diese Verordnung regelt jedoch nicht die Besteuerung von Erbfallen hierfur gelten weiterhin das jeweilige nationale Steuerrecht und die Doppelbesteuerungsabkommen Anrechnung der auslandischen Steuer BearbeitenFindet kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung so eroffnet in Deutschland 21 Abs 1 ErbStG die Moglichkeit dass die fur das Auslandsvermogen bezahlte Erbschaftsteuer auf die insoweit ebenfalls nach deutschem Recht zu zahlende Erbschaftsteuer angerechnet wird Erforderlich ist hierfur ein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen Weitere Voraussetzung ist dass es sich um solche Vermogensgegenstande handelt die wurden sie in Deutschland berucksichtigt nach der Definition des 121 Bewertungsgesetz inlandisches Vermogen waren Diese Bestimmung kann dazu fuhren dass es fur Gegenstande die nicht in 121 BewG angefuhrt sind z B bei auslandischen Bankguthaben bei der Doppelbesteuerung verbleibt Auch die meisten Schweizer Kantone kennen eine Anrechnungsmoglichkeit fur eine im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer Eine theoretisch mogliche innerkantonale Doppelbesteuerung wird aber vermieden Besteuerung innerhalb der EU BearbeitenDas Gemeinschaftsrecht der EU enthalt keine direkt einschlagigen Bestimmungen die sich mit dem Erbschafts und Schenkungsteuerrecht befassen Eine Belastung mit einer Erbschaftsteuer kann nach Auffassung des Europaischen Gerichtshofs zwar grundsatzlich einen Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit darstellen 7 und mithin dem Diskriminierungsverbot unterliegen Jedoch sieht er nach einem Urteil vom 12 Februar 2009 AZ C 67 08 8 das Gemeinschaftsrecht mangels hier bereits bestehender Kriterien fur die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten noch nicht als weit genug entwickelt an um die Mitgliedsstaaten zu einer gegenseitigen Anpassung ihrer Steuererhebung zu verpflichten so dass Doppelbesteuerungen von Erbfallen hingenommen werden mussen Dies gilt zurzeit auch noch angesichts des generellen Zieles innerhalb der EU solche Doppelbesteuerungen durch die Vereinbarung von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden Viele Staaten die im Rahmen einer beschrankten Steuerpflicht oder auch einer reinen Nachlasssteuer das inlandische Vermogen eines auslandischen Erblassers besteuern versagen hiernach im Ausland ansassigen steuerpflichtigen Erben die ansonsten gewahrten Freibetrage Dies gilt auch fur das deutsche Erbschaftsteuerrecht soweit sich die Steuerpflicht allein aus den Regelungen des 2 Abs 1 Nr 3 ErbStG ergibt Aufgrund einer Vorlage des Finanzgerichts Dusseldorf hat der EuGH mit Entscheidung vom 22 April 2010 C 510 08 9 nunmehr fur die Schenkungsteuer festgestellt dass bei in der EU ansassigen Beteiligten eine unterschiedliche Gewahrung des Freibetrags die an der Tatsache einer fehlenden Ansassigkeit in Deutschland anknupft eine unzulassige Beschrankung der Freiheit des Kapitalverkehrs darstellt und gegen das Gemeinschaftsrecht verstosst Die Entscheidung ist auf die Erbschaftsteuer uneingeschrankt ubertragbar und hat moglicherweise weitgehende Auswirkungen auf entsprechende Beschrankungen von Freibetragen in anderen Mitgliedslandern Erbschaftsteuer in anderen Landern BearbeitenErbschaftsteuer wird in vielen anderen Landern in unterschiedlicher Form erhoben Ihre Ausgestaltung unterscheidet sich nicht nur der Hohe und dem besteuerten Vermogen nach sondern vor allem nach der Behandlung des Ubergangs innerhalb von Familien In den letzten Jahren lasst sich international eine deutliche Tendenz feststellen zugunsten von Familien hier vor allem bei Ubergangen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Abkommlingen auf eine Erhebung ganz zu verzichten Einige Lander haben zwar die Erbschaft und Schenkungsteuer ganzlich abgeschafft dafur aber eine besondere Steuer fur Ubertragungen unter fernen Verwandten und Dritten in Form einer Stempelsteuer wie in Portugal oder Ubertragungssteuer wie in Zypern eingefuhrt oder aufrechterhalten Erbschaftsteuer in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR Bearbeiten Die Situation der Erhebung der Erbschaftsteuer in der EU sowie im Europaischen Wirtschaftsraum EWR kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden Die Tabelle zeigt dass unter Ausserachtlassung der in Deutschland sehr hohen nicht besteuerten Freibetrage Deutschland zu den Landern mit den hochsten Steuersatzen fur nahe Familienangehorigen gehort neben Belgien Frankreich das aber die Ehegatten nicht besteuert und Spanien wo aber in mehr als der Halfte der Regionen die Familien mit nur 1 oder symbolischen 0 1 besteuert werden Erbschaftsteuer in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR Quelle Karstenkascais Grundlagen angegeben Mitgliedstaaten Erbschaftsteuer andere Abgaben Besteuerung Ehegatten Besteuerung Kinder Hochste Steuerklasse AnmerkungBelgien 10 ja 3 30 3 30 30 80 Bulgarien 11 ja nein nein 5 Danemark 12 ja nein 15 36 25 Deutschland 13 ja 7 30 7 30 30 50 Freibetrage geltenEstland 14 nein nein nein 0 Finnland 15 ja 7 13 7 13 20 32 Frankreich 16 ja nein 5 40 60 Griechenland 17 ja 1 10 1 10 20 40 Immobilien mit 1 Irland 18 ja nein 33 33 Italien 19 ja 3 Immob 4 4 8 Lettland 20 nein nein nein 0 Litauen 21 ja nein nein 5 10 Luxemburg 22 ja nein nein 15 48 bei gemeinsamem Kind ansonsten 5 Malta 23 nein 2 5 nein nein 0 Transaktionsabgabe auf Immobilien und WertpapierenNiederlande 24 ja 10 20 10 20 30 40 Osterreich 25 nein 3 5 Immob Grunderwerb nein nein 0 Polen 26 ja nein nein 12 20 Portugal 27 nein 10 nein nein 10 Stempelsteuer unter Dritten und fernen VerwandtenRumanien 28 nein Stempelsteuer nein nein 0 degressiv von 3 zu 0 5 ab 2370 Euro Schweden 29 nein nein nein 0 Slowakei 30 nein nein nein 0 Slowenien 31 ja nein nein 12 39 Spanien 32 ja Grundstucke Wertsteigerungssteuer 7 65 40 8 nein 7 65 40 8 nein 15 3 81 6 in 9 Regionen nein in 8 jaTschechien 33 ja nein nein 3 5 20 nur DritteUngarn 34 ja nein nein 18 Wohnimmobilie 9 Vereinigtes Konigreich 35 ja Kapitalgewinnsteuer bei Schenkungen nein 40 40 Zypern 36 nein 3 8 nein nein 8 Ubertragungsgebuhren bei GrundstucksschenkungenEWRIsland 37 ja nein 5 5 Liechtenstein 38 39 nein nein nein nein Abschaffung der Erbschafts und Schenkungssteuer mit der Totalrevision des Steuergesetzes 2011Norwegen 40 nein 2014 abgeschafftErbschaftsteuer in anderen Landern Bearbeiten Agypten 1996 abgeschafft 41 Australien als Bundessteuer 1979 abgeschafft 42 China erhebt keine Erbschaftsteuer 43 Indien 1985 abgeschafft 44 Israel 1981 abgeschafft 45 Japan Erbschaft und Schenkungsteuer wird mit Steuersatzen zwischen 10 und 55 erhoben 43 Kanada 1972 abgeschafft 43 Stattdessen wird seitdem eine Kapitalgewinnsteuer capital gains tax erhoben die einen Verkauf fingiert und den Unterschiedsbetrag zwischen den ursprunglichen Anschaffungskosten eines Gutes und seinem geschatzten fingierten Verausserungserlos mit 75 des Einkommensteuersatzes besteuert Vergunstigungen werden Ehegatten und bei Ubertragung von landwirtschaftlich genutztem Vermogen auf Abkommlinge durch Ansatz des Steuerwertes als Anschaffungspreis gewahrt wodurch eine Wertsteigerung ausscheidet 46 Neuseeland 1992 abgeschafft erhebt jedoch Schenkungsteuer 47 Russland 2006 abgeschafft 48 43 Schweiz Erhebung den Kantonen vorbehalten die meisten Kantone erheben sie 49 Singapur 2008 abgeschafft 50 Turkei 2008 abgeschafft 51 USA Erbschafts und Schenkungsteuer wird auf Bundesebene mit hohen Freibetragen erhoben Zusatzlich in einigen Einzelstaaten dadurch Doppelbesteuerung moglich 52 43 Einzelnachweise Bearbeiten BMF Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1 Januar 2009 Memento des Originals vom 1 November 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Nr I 2 Seite 3 Deutsch Danisches Steuerabkommen vom 22 November 1995 1 2 Vorlage Toter Link www bundesfinanzministerium de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis ratifiziert am 2 April 2009 Archivlink Memento des Originals vom 11 Juni 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Ubereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland uber die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermogens v 18 November 1 Dezember 1910 Memento des Originals vom 1 November 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass und Erbschaftsteuern Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass Erbschaft und Schenkungsteuern vom 21 Dezember 2000 DBA vom 21 Dezember 2000 Memento des Originals vom 2 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Urteil des EuGH vom 23 Februar 2006 C 513 03 Urteil des EuGH vom 12 Februar 2009 Rechtssache Mattner gegen Finanzamt Velbert 1 Siehe Erbschaftsteuer in Belgien Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht in Belgien 1 2 Vorlage Toter Link www erbrechtsforum de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 50 kB Siehe Erbschaftsteuer in Bulgarien Erschaftssteuereform von 2005 Memento des Originals vom 27 April 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gtai de Siehe Erbschaftsteuer in Danemark Zum deutsch danischem DBA ErbschSteuern Siehe Erbschaftsteuer in Deutschland Siehe Erbschaftsteuer in Estland Viktor Kaasik Erbrecht in Estland in Rembert Suss Hrsg Erbrecht in Europa 2 Aufl 2008 Zerb Verlag Angelbachtal ISBN 978 3 935079 57 0 Seite 584 Tz 119 Siehe Erbschaftsteuer in Finnland Publication of the Finnish Tax Administration 35e 09 Inheritance Tax Englisch 1 2 Vorlage Toter Link www vero fi Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Siehe Erbschaftsteuer in Frankreich Troll Gebel Julicher Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz 3 7 Auflage 2009 Vahlen Loseblattkommentar ISBN 978 3 8006 2402 7 21 ErbStG Rdn 100 Petra Kuhn Das franzosische Erbschaftssteuerrecht 12 Seiten PDF Siehe Erbschaftsteuer in Griechenland Merkblatt der deutschen Botschaft Athen Seite 9 Europa Akademie fur Erbrecht Landeruberblicke Griechenland PDF 156 kB Siehe http www citizensinformation ie en money and 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Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www csl lu KPMG aspekte S 13 Siehe Erbschaftsteuer in Malta Malta Inheritance Siehe Erbschaftsteuer in den Niederlanden Seite des niederlandischen Finanzministeriums geladen 7 Januar 2010 Belasting in erven 2010 Niederlandisch Memento des Originals vom 8 April 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot download belastingdienst nl PDF 179 kB Siehe Erbschaftssteuer in Osterreich Siehe Erbschaftsteuer in Polen BDI vbw Deloitte Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform Ausgabe VI 24 September 2007 Internationaler Vergleich Standortwettbewerb S 11 3 Inheritance Tax Poland Englisch CFE Portal Englisch Memento des Originals vom 23 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Recht amp oldid 232117247