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Eine Erbschaftssteuer wird in der Schweiz in allen Kantonen ausser den Kantonen Schwyz und Obwalden erhoben Mit Ausnahme des Kantons Luzern wird zusatzlich auch eine weitgehend gleichlaufende Schenkungssteuer erhoben Die kantonalen Regelungen fur Erbschafts und Schenkungssteuer sind sehr unterschiedlich Inhaltsverzeichnis 1 Kantonale Zustandigkeit 2 Aufkommen 3 Erbnachlasssteuer oder Erbanfallsteuer 4 Schenkungssteuer 5 Personliche Steuerpflicht 6 Lebenspartner 7 Steuerklassen 8 Steuersatze der Kantone 9 Steuersatze der Gemeinden 10 Freibetrage 11 Unternehmensnachfolge 12 Bewertung 13 Schuldenabzug 14 Zustandigkeiten und Verfahren 15 Verjahrung 16 Doppelbesteuerung 16 1 Kantonale Doppelbesteuerung 16 2 Internationale Doppelbesteuerung 17 Volksinitiative Erbschaftssteuerreform 18 Siehe auch 19 Literatur 20 Weblinks 21 EinzelnachweiseKantonale Zustandigkeit BearbeitenMangels ausdrucklicher Zustandigkeit des Bundes liegt die Erhebung der Erbschafts und Schenkungssteuer ausschliesslich bei den Kantonen die teilweise auch eine erganzende Zustandigkeit von Gemeinden erlauben wie generell in Graubunden Luzern Freiburg und Waadt zum Beispiel in den Stadten Chur Luzern Freiburg und Lausanne In anderen Kantonen sind die Gemeinden anteilsmassig am Ertrag der Steuer beteiligt In der Vergangenheit hat es zwar immer wieder politische Initiativen zur Einfuhrung einer Bundeszustandigkeit auch zur Vereinheitlichung der sehr unterschiedlichen Erbschaftssteuersysteme gegeben die sich aber bislang nicht durchsetzen konnten Aufkommen BearbeitenIm Jahr 2014 betrug das Gesamtaufkommen aus Erbschafts und Schenkungssteuer 1 177 Mio Franken wovon 1 074 Mio auf die Kantone und 103 Mio auf die Gemeinden entfielen Dies waren 1 7 des gesamten Steueraufkommens der Kantone und Gemeinden und 0 9 der Schweiz 1 Erbnachlasssteuer oder Erbanfallsteuer BearbeitenRechtssystematisch kann eine Erbschaftssteuer als Erbnachlasssteuer oder Erbanfallsteuer ausgebildet sein Bei einer Erbnachlasssteuer bezieht sich die Steuer unmittelbar auf den Nachlass ohne auf die personlichen Verhaltnisse der Erben vor allem auf die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser Bezug zu nehmen Bei der Erbanfallsteuer setzt dagegen die Steuer bei dem vom Erben erworbenen Erbteil und seinen personlichen Verhaltnissen an Noch bis in die neuere Zeit folgten mehrere Kantone dem mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbundenen System der Erbnachlasssteuer wie sie vor allem auch im angelsachsischen Rechtskreis auftritt mittlerweile nutzen es nur noch die Kantone Solothurn und Graubunden wo jedoch die Gemeinden eine Erbanfallsteuer erheben konnen Solothurn erhebt aber neben einer allgemeinen Nachlasstaxe von 8 bis 17 Promille auch noch eine Erbanfallsteuer von der Ehegatten und Nachkommen freigestellt sind Graubunden wiederum hat das System der Erbnachlasssteuer durch die dort erfolgte Freistellung der Ehegatten und Nachkommen durchbrochen 2 Schenkungssteuer BearbeitenDie Schenkungsteuer wird bis auf Luzern von allen Erbschaftssteuer erhebenden Kantonen nach im Wesentlichen mit der Erbschaftssteuer gleichlaufenden Grundsatzen erhoben Im Kanton Luzern werden aber Schenkungen die funf Jahre vor dem Tode des Erblassers durch diesen einem Erben zugewandt worden waren dem zu versteuernden Erbteil des Erben zugerechnet 3 Teilweise geringfugig von der Erbschaftssteuer abweichende Steuersatze kommen in den Kantonen Basel Stadt Genf und Graubunden zur Anwendung In den Kantonen Basel Landschaft Basel Stadt Genf Graubunden Neuenburg und Wallis werden von der Erbschaftssteuer teilweise abweichende Freibetrage gewahrt Die Steuer entsteht mit dem Vollzug der Schenkung Personliche Steuerpflicht BearbeitenAlle Kantone haben den uberlebenden Ehegatten von der Erbschafts und Schenkungssteuerpflicht freigestellt bis auf Solothurn bzgl der Nachlasstaxe Durch die steuerrechtliche Gleichstellung der nach dem Partnerschaftsgesetz mit Ehegatten gleichgestellten eingetragenen Partner sind auch diese von der Steuer befreit Nachkommen Kinder und Enkel sind mit Ausnahme der Kantone Appenzell Innerrhoden Luzern dort besteuert etwa die Halfte der Gemeinden die Nachkommen Neuenburg Solothurn in Bezug auf die Nachlasstaxe und Waadt ebenfalls von der Steuer befreit Fur Eltern besteht Steuerfreiheit in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden Freiburg Genf Obwalden Tessin Uri Wallis und Zug Obwalden besteuert auch Geschwister nicht 4 Die Freistellung von der Besteuerung im Kanton Genf kommt nicht zum Tragen wenn der Erblasser oder Schenker nach Aufwand besteuert wurde oder wird Dann fallt eine Steuer zwischen 2 und 12 an Lebenspartner BearbeitenLebenspartner auch Konkubinatspartner sind von den Ehegatten sowie den nach dem Partnerschaftsgesetz eingetragenen Partnern zu unterscheiden Fur sie sehen die kantonalen Bestimmungen die unterschiedlichsten Definitionen hinsichtlich der erforderlichen Dauer ihres Zusammenlebens und ihrer Hilfsbedurftigkeit vor In Graubunden Nidwalden Obwalden und Zug werden sie den Ehegatten in anderen Kantonen den Eltern oder Geschwistern gleichgestellt oder aber mit einem eigenen Satz und schliesslich auch wie Nichtverwandte besteuert 5 Steuerklassen BearbeitenDie Kantone bilden neben der steuerfreien Gruppe der Ehegatten und den ihnen gleichstellten eingetragenen Partnern uberwiegend Steuerklassen fur die Abkommlinge Eltern Grosseltern Geschwister und sonstige Personen Lebenspartner Konkubinatspartner werden zum Teil gesondert behandelt Alle anderen Verwandten werden der letzten Klasse der auch Fremde angehoren zugerechnet Fur die Steuerklassen gelten zumeist unterschiedliche Steuersatze und soweit sie gewahrt werden unterschiedliche Freibetrage Steuersatze der Kantone BearbeitenDie meisten Kantone verwenden innerhalb der Steuerklassen progressive Steuersatze einige auch feste Satze Feste Steuersatze in allen Steuerklassen benutzen insoweit nur Graubunden und Solothurn bezuglich der Nachlasstaxe Die zur Anwendung kommenden Steuersatze konnen der Tabelle Erbschaftssteuer in den Kantonen der Schweiz entnommen werden Ehegatten und eingetragene Partner sind nicht enthalten da sie in allen Kantonen erbschaftssteuerfrei sind mit Ausnahme bzgl der Nachlasstaxe in Solothurn Erbschaftssteuer in den Kantonen der Schweiz 6 Kanton Abkommlinge Kinder Enkel Eltern Geschwister Andere LebenspartnerKanton Aargau nbsp Aargau 7 0 0 6 23 12 32 4 9 Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 0 0 22 bis 32 12 Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 8 1 4 6 20 wie AndereKanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 9 0 0 15 bis 30 wie GeschwisterKanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 10 0 5 11 7 5 16 5 bis 49 5 wie GeschwisterKanton Bern nbsp Bern 11 0 6 15 6 15 bis 40 6 15 Kanton Freiburg nbsp Freiburg 12 0 0 6 10 30 50 wie AndereKanton Genf nbsp Genf 0 0 6 11 bis 26 wie AndereKanton Glarus nbsp Glarus 0 2 5 6 25 4 10 bis 25 wie GeschwisterKanton Graubunden nbsp Graubunden 0 1 4 1 4 1 4 1 4 Kanton Jura nbsp Jura 0 7 14 7 35 wie GeschwisterKanton Luzern nbsp Luzern 13 0 2 Gemeindesteuer 6 12 6 12 bis 40 6 12 Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 3 3 15 bis 45 20 Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 14 0 0 5 bis 15 0Kanton Obwalden nbsp Obwalden 4 0 0 0 0 0Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 15 0 2 8 4 16 bis 40 wie AndereKanton Schwyz nbsp Schwyz 0 0 0 0 0Kanton Solothurn nbsp Solothurn 16 0 8 17 Promille Taxe 2 5 8 17 Promille Taxe 4 10 8 17 Promille Taxe bis 30 8 17 Promille Taxe wie Andere 8 17 Promille TaxeKanton St Gallen nbsp St Gallen 17 0 10 20 bis 30 wie AndereKanton Tessin nbsp Tessin 0 0 5 95 15 5 bis 41 wie AndereKanton Thurgau nbsp Thurgau 18 0 2 7 4 14 bis 28 wie AndereKanton Uri nbsp Uri 0 0 4 10 bis 30 wie AndereKanton Waadt nbsp Waadt 2 26 3 5 2 64 7 5 5 28 12 5 bis 25 wie AndereKanton Wallis nbsp Wallis 0 0 10 bis 25 wie AndereKanton Zug nbsp Zug 19 0 0 4 8 bis 20 0Kanton Zurich nbsp Zurich 20 0 2 6 6 18 bis 36 wie AndereSteuersatze der Gemeinden BearbeitenIn den Kantonen Freiburg Graubunden Luzern und Waadt konnen auch die Gemeinden eine Gemeindesteuer auf Erbschaften und ausser Luzern auf Schenkungen erheben Dies geschieht wie folgt Graubunden Der elterliche Stamm und der Konkubinatspartner bis zu 5 alle ubrigen Begunstigen bis zu 25 Luzern Proportionaler Satz bis zu 1 dazu ein Zuschlag je nach Hohe des Vermogensanfalls wie bei der Steuer des Kantons vorgesehen Freiburg und Waadt Die Gemeinden durfen bis zur Hohe der kantonalen Steuer centimes additionnels erheben Freibetrage BearbeitenVon Freibetragen wird in den Erbschaftssteuersystemen der Kantone nur sehr uneinheitlich Gebrauch gemacht wie auch dabei die Gruppen sehr unterschiedlich behandelt werden Ein Uberblick kann der nachfolgenden Tabelle Erbschaftssteuerliche Freibetrage in den Kantonen der Schweiz entnommen werden Erbschaftsteuerliche Freibetrage in Schweizer Franken in den Schweizer Kantonen 21 Kanton Abkommlinge Kinder Enkel Eltern Geschwister Dritte LebenspartnerKanton Aargau nbsp Aargau 0 0 0 0Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 5 000 5 000 10 000Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 300 000 20 000 5 000 5 000 wie DritteKanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 0 0 0 0Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 2 000 2 000 2 000 2 000Kanton Bern nbsp Bern 12 000 12 000 0 12 000Kanton Freiburg nbsp Freiburg 5 000 5 000 5 000Kanton Genf nbsp Genf 500 500 500Kanton Glarus nbsp Glarus 50 000 10 000 0 10 000Kanton Graubunden nbsp Graubunden 100 000 7 000 7 000 7 000Kanton Jura nbsp Jura 0 0 0 0Kanton Luzern nbsp Luzern 0 0 0 2 000Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 50 000 50 000 10 000 10 000 10 000Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 20 000 20 000 0 20 000Kanton Obwalden nbsp Obwalden 5 000 Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 30 000 10 000 10 000 10 000Kanton Schwyz nbsp Schwyz Kanton Solothurn nbsp Solothurn 0 0 0 0Kanton St Gallen nbsp St Gallen 25 000 10 000 10 000 10 000Kanton Tessin nbsp Tessin 0 0 0Kanton Thurgau nbsp Thurgau 20 000 0 0 0Kanton Uri nbsp Uri 0 0 0Kanton Waadt nbsp Waadt 250 000 10 000 10 000 10 000 10 000Kanton Wallis nbsp Wallis 10 000 10 000 10 000Kanton Zug nbsp Zug 5 000 0 Kanton Zurich nbsp Zurich 200 000 15 000 0 50 000Zusatzlich sind in den Kantonen verschiedentlich noch weitere sachbezogene Freibetrage vorgesehen wie fur unterstutzungsbedurftige Personen Angestellte und Bedienstete bei Vermachtnissen und ublichen Gelegenheitsgeschenken sowie fur das Heiratsgut Der Hausrat ist in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit nicht jedoch in den Kantonen Aargau Bern Genf Jura Tessin Waadt und Zurich Unternehmensnachfolge BearbeitenIn verschiedenen europaischen Landern wie in Frankreich in Italien im Vereinigten Konigreich oder in Deutschland wurden in den letzten Jahren Vergunstigungen bei der Betriebsnachfolge eingefuhrt um den Bestand des Betriebes und der Arbeitsplatze infolge erbschafts oder schenkungssteuerlicher Lasten nicht zu gefahrden Neben anderen 22 hat der Kanton Zurich eine entsprechende erbschaftssteuerrechtliche Regelung eingefuhrt Dort wird von der Steuer ein bis zu 80 prozentiger Abschlag gewahrt wenn das Betriebsvermogen vorwiegend der selbstandigen Erwerbstatigkeit des Erwerbers dient und dieser den Betrieb noch mindestens zehn Jahre fortfuhrt 23 Bewertung BearbeitenFur die Steuerberechnung ist grundsatzlich der Verkehrswert massgebend wobei einige Kantone aber auch eigene Bewertungsregeln aufstellen Fur an den Borsen gehandelte Wertpapiere ist der Kurswert zum Zeitpunkt des Vermogenserwerbs bei anderen Wertpapieren der Schatzwert massgebend wobei die Kantone sich zur Herstellung einer einheitlichen Bewertungspraxis verstandigen Grundstucke werden uberwiegend nach dem Verkehrswert oder dem Ertragswert oder in einer Kombination beider Wertfindungen bewertet Zumeist ubernehmen die Kantone dabei die in der Vermogenssteuererklarung angegebenen Werte einige Kantone wenden auch andere Bewertungsmasstabe an Schuldenabzug BearbeitenZur Ermittlung des massgeblichen Nettovermogens werden die Dritten gegenuber bestehenden Verbindlichkeiten abgezogen Ohne Einschrankungen werden alle zum Zeitpunkt des Todes bestehenden und nicht verjahrten personlichen Schulden des Erblassers auch wenn sie noch nicht fallig waren berucksichtigt Grundsatzlich gilt dies auch fur die anlasslich des Erbgangs verursachten Kosten wie etwa die der Beerdigung wobei aber einige Kantone den Abzug beschranken Zustandigkeiten und Verfahren BearbeitenDie Steuer wird von dem Kanton erhoben in dem der Erblasser oder Schenker seinen Wohnsitz hatte bei ubergehenden Grundstucken von dem Kanton in dem sie lagen Der Steuer unterliegt der gesamte Nachlass auch das Weltvermogen wenn der Erblasser seinen allgemeinen Steuersitz in dem die Steuer erhebenden Kanton besass Bei beschrankter Steuerpflicht unterliegen nur die sich dort befindenden Nachlassteile der Steuer 24 Verjahrung BearbeitenDie Veranlagungsverjahrung Verjahrung des Rechtes ein Veranlagungsverfahren einzuleiten betragt in den meisten Kantonen funf Jahre in einigen Kantonen zehn Jahre im Tessin 15 Jahre und in Freiburg bis zu 20 Jahre Bei Steuerhinterziehungen und sonstigen Zuwiderhandlungen verjahrt das Recht ein Nachversteuerungsverfahren und oder ein Strafverfahren einzuleiten zumeist in zehn Jahren in 15 Jahren in Glarus Die rechtskraftig veranlagte Erbschaftssteuer verjahrt in funf Jahren Doppelbesteuerung BearbeitenKantonale Doppelbesteuerung Bearbeiten Da Art 127 Abs 3 der Bundesverfassung ausdrucklich ein Verbot der Doppelbesteuerung durch die Kantone enthalt sind diese bereits vom Bundesrecht her gehalten bei kantonaluberschreitenden Erbfallen das Besteuerungsrecht kantonal abzugrenzen Dies geschieht dadurch dass Grundstucke nur nach dem Recht des Kantons in dem sie belegen sind besteuert werden bewegliches Vermogen und Rechte nach dem Herkunftsprinzip das heisst nach dem letzten Wohnort des Erblassers oder Schenkers Zwischen den beteiligten Kantonen findet eine so genannte Steuerausscheidung unter Berucksichtigung der jeweils einem jedem Kanton zuzuordnenden Nachlasswerte statt Internationale Doppelbesteuerung Bearbeiten Das Verbot der Doppelbesteuerung gilt aber nicht fur internationale Steuerfalle so dass es hier durchaus zu einer Doppelbesteuerung kommen kann Eine Anrechnung einer im Ausland bereits gezahlten Steuer auf dort belegene auch nach dem kantonalen Steuerrecht zu versteuernde Nachlassteile ist Sache des kantonalen Rechts Auf Bundesebene wurden aber diesbezuglich auch die Kantone verpflichtende Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer nicht auch der Schenkungssteuer abgeschlossen so unter anderem auch mit Osterreich Frankreich dem Vereinigten Konigreich und den Vereinigten Staaten 25 Auch mit Deutschland besteht ein erbschaftssteuerrechtliches Doppelbesteuerungsabkommen vom 30 November 1978 das bereits auf ein Abkommen aus den 1930er Jahren zuruckgeht 26 Die Abkommen ordnen die jeweils zu besteuernden Nachlassteile grundsatzlich dem einen oder anderen Staat zu Das deutsch schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen erstreckt zudem das deutsche Nachversteuerungsrecht das nach einem Wegzug aus Deutschland noch fur funf Jahre weiterbestehen kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zehn Jahre es sei denn der Umzug in die Schweiz erfolgte zum Zwecke der Aufnahme einer nichtselbstandigen Tatigkeit oder wegen einer Eheschliessung Von der Verlangerung sind Schweizer Staatsangehorige nicht betroffen Siehe auch DBA Deutschland Schweiz ErbschaftsteuerVolksinitiative Erbschaftssteuerreform BearbeitenAm 15 Februar 2013 wurde die Eidgenossische Volksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform eingereicht 27 Bei der Abstimmung am 14 Juni 2015 wurde sie von allen Standen sowie von 71 der Stimmenden abgelehnt 28 Gemass dieser Initiative ware neu der Bund fur die Erbschaftssteuer zustandig gewesen die Kantone hatten sie lediglich vollzogen Im Gegensatz zu den aktuellen kantonalen Regelungen waren auch direkte Nachkommen mit einem einheitlichen Steuersatz von 20 besteuert worden bei einem Freibetrag von 2 Mio CHF Die Einkunfte aus der Bundes Erbschaftssteuer waren zu 2 3 der AHV Rentenversicherung zugutegekommen 1 3 hatten die Kantone erhalten Die Steuer ware ruckwirkend ab dem 1 Januar 2012 erhoben worden Aufgrund dieser letzten Bestimmung hatten Ende 2011 viele wohlhabende Personen grosse Teile ihres Vermogens ihren Kindern als Schenkung vermacht Das Parlament empfahl die Volksinitiative 2014 zur Ablehnung 29 Dagegen kampften insbesondere Wirtschaftsverbande wie die economiesuisse dafur linke Parteien sowie private Spender rund um die Gebruder Meili 30 Siehe auch BearbeitenErbschaftsteuer in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union und des Europaischen Wirtschaftsraums Erbschaftsteuer in Deutschland Erbschaftssteuer in Osterreich DBA Deutschland Schweiz ErbschaftsteuerLiteratur BearbeitenMagnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungssteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 Weblinks BearbeitenDBA Deutschland Schweiz Erbschaftsteuer als Kriterium der WohnsitzwahlEinzelnachweise Bearbeiten Team Dokumentation und Steuerinformation Eidg Steuerverwaltung Die Erbschafts und Schenkungssteuern PDF Schweiz Steueerkonferenz SSK Dezember 2016 S 2 abgerufen am 16 Februar 2020 Magnus Hindersmann Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungssteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 S 19 ff Rainer Kunzle Erbschaftssteuer quo vadis Magnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungssteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 S 26 a b Kanton Obwalden Erbschaftssteuer Rainer Kunzle Erbschaftssteuer quo vadis Eigene Tabelle erstellt auf der Grundlage von Magnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungsteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 Rainer Kunzle Erbschaftssteuer quo vadis Credit Suisse Ubersicht kantonale Erbschafts und Schenkungssteuer Memento des Originals vom 1 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www credit suisse com Stand 1 Januar 2016 Schweiz Steuerkonferenz Die Erbschafts und Schenkungssteuern 2009 Kanton Aargau Erbschafts und Schenkungsteuer Erbschafts und Schenkungssteuer Memento des Originals vom 22 November 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ai ch Informationen zu Erbschafts und Schenkungsteuer Schenkungs und Erbschaftssteuer Kanton Bern Erbschafts und Schenkungssteuer Kanton Freiburg Erbschaftssteuer Steuern Luzern Erbschaftssteuern und Schenkungssteuer Memento vom 14 August 2007 im Internet Archive Kantonales Steueramt Erbschafts und Schenkungssteuer Kanton Schaffhausen Erbschafts und Schenkungssteuer Nachlasstaxe Gesetzesauszug Memento des Originals vom 3 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www so ch PDF 42 kB Kanton St Gallen Erbschaftssteuer Kanton St Gallen Schenkungssteuer Steuerverwaltung Erbschaft Memento des Originals vom 28 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www steuerverwaltung tg ch Kanton Zug Erbschaft Merkblatt zur Veranlagung der Erbschafts und Schenkungssteuer Auf der Grundlage von Magnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungsteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 Rainer Kunzle Erbschaftssteuer quo vadis Credit Suisse Ubersicht uber die Erbschafts und Schenkungsteuer Stand 1 Jan 2016 Appel Jost Appel Urte International Vererben Deutschland Osterreich Schweiz 2011 S 178 BDI vbw Deloitte Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform Ausgabe VI 24 September 2007 Internationaler Vergleich Standortwettbewerb Steuern und Finanzpolitik S 13 PDF 1 2 Vorlage Toter Link www bdi online de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Magnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungsteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 S 92 ff Magnus Hindersmann und Michael Myssen Die Erbschafts und Schenkungssteuern der Schweizer Kantone Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2003 ISBN 978 3 504 62412 5 Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung Bd 12 S 56 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass und Erbschaftsteuern Memento des Originals vom 1 November 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Eidgenossische Volksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform Marcel Amrein Nur knapp 29 Prozent sagen Ja In Neue Zurcher Zeitung 14 Juni 2015 Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform Volksinitiative In Website der Bundesversammlung Gebruder Meili 500 000 Franken fur Erbschaftssteuer Ja Memento vom 21 Februar 2016 im Internet Archive In Website von Petar Marjanovic Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbschaftssteuer in der Schweiz amp oldid 238851670