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Verkehrsteuern sind in der Finanzwissenschaft und Steuerlehre eine Steuergruppe die als Steuerobjekt den Rechts und Wirtschaftsverkehr besteuert Die bis Dezember 1991 erhobene Wechselsteuer war eine Verkehrsteuer Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Steuerarten 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn Deutschland wird im Steuerrecht vor allem in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft traditionell das Fugen s weggelassen Korperschaftsteuer Verbrauchsteuer Aufwandsteuer 1 in Osterreich und der Schweiz dagegen meist verwendet Durch Verkehrsteuern wird die Einkommensverwendung in vielfaltiger Weise besteuert wobei jedoch die personliche Leistungsfahigkeit des Steuerschuldners nicht berucksichtigt wird 2 Steuerarten BearbeitenHeute wird allgemein davon ausgegangen dass die Verkehrsteuern aus einer allgemeinen Verkehrsteuer Umsatzsteuer und Spezialverkehrsteuern bestehen 3 Steuergruppe Steuerart SteuerobjektAllgemeine Verkehrsteuer Umsatzsteuer Besteuerung von Umsatzerlosen aus der Verausserung von Gutern und DienstleistungenRechtsverkehrsteuern Feuerschutzsteuer Grunderwerbsteuer Rennwett und Lotteriesteuer Schankerlaubnissteuer Spielbankabgabe Versicherungsteuer Kapitalverkehrsteuern Borsenumsatzsteuer Finanztransaktionssteuer Gesellschaftsteuer Wertpapiersteuer Luftverkehrsteuer Besteuerung von Versicherungspramien fur Feuerversicherungen Besteuerung vom Grundstuckserwerb Besteuerung von Rennwetten und Lotterien Besteuerung der Schankerlaubnis Besteuerung der Betreiber offentlicher Spielbanken Besteuerung des Abschlusses von Versicherungsvertragen Umsatz an Effekten Besteuerung von borslichen und ausserborslichen Finanztransaktionen Besteuerung des Ersterwerbs von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung der Anschaffung von Schuldverschreibungen Besteuerung des LuftverkehrsRealverkehrsteuern Kraftfahrzeugsteuer Besteuerung des KraftfahrzeughaltensZuweilen wird auch zwischen allgemeinen und besonderen Verkehrsteuern unterschieden 4 Zu den allgemeinen gehort dann die Umsatzsteuer die aber finanzwissenschaftlich zu den Verbrauchsteuern gezahlt wird Der Bundesfinanzhof BFH rechnet sie zu den allgemeinen Verkehrsteuern 5 Alle ubrigen in obiger Tabelle aufgefuhrten Steuerarten sind besondere Verkehrsteuern Auch andere Einteilungen wie in Rechts und Wirtschaftsverkehrsteuern oder in Realverkehr und Nominalverkehrsteuern sind in der finanzwissenschaftlichen Fachliteratur vorzufinden Einige Steuerarten wie die Borsenumsatzsteuer nicht in Deutschland oder Osterreich aber als Stempelsteuer gemass Schweizer Bundesgesetz uber die Stempelabgaben Finanztransaktionssteuer nicht in Deutschland aber in Osterreich oder Einfuhrumsatzsteuer nicht in der Schweiz werden in deutschsprachigen Landern uneinheitlich behandelt Die Wirtschaftverkehrssteuer gibt es nur in der Schweiz im Ubrigen wird dort Verkehrsteuer mit Rechtsverkehrsteuer synonym verwendet Zu der Steuergruppe der Kapitalverkehrsteuern werden die Borsenumsatzsteuer Finanztransaktionssteuer Gesellschaftsteuer und Wertpapiersteuer Osterreich gerechnet Wegen der Parallelitat von allgemeinen und besonderen Verkehrsteuern kann es bei einzelnen Transaktionen zur Besteuerung durch mehrere Verkehrsteuern gleichzeitig kommen Um eine Doppelbelastung zu vermeiden wird dann oft eine Steuerbefreiung ausgesprochen so etwa ist der grunderwerbsteuerpflichtige Grundstuckskauf von der Umsatzsteuer befreit 4 Nr 9a UStG Die Luftverkehrsteuer ist eine Verkehrsteuer Sie knupft im Luftverkehr gemass 1 LuftVStG an inlandische Abfluge von Passagierflugen an und ahnelt den Aufwandsteuern Verfassungsrechtlich ist sie jedoch weder eine Aufwand noch eine Rechtsverkehrsteuer sondern eine sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer nach Art 106 Abs 2 Nr 3 GG 6 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Finanzwissenschaft halt den steuerrechtlichen Verkehrsteuerbegriff fur unprazise weil einerseits nur die Transaktionen als Steuerobjekte der Verkehrsteuer unterliegen sollen nicht aber die Haltung und Nutzung etwa Kraftfahrzeughaltung Andererseits sind die Rechtsakte der Einkommens und Ertragserzielung sie werden von Besitzsteuern erfasst stets auch Rechtsverkehrsakte so dass alle Steuerarten als Verkehrsteuern aus steuerrechtlicher Sicht zu verstehen sein mussten 7 Deshalb rechnet die Finanzwissenschaft lediglich die Borsenumsatz Gesellschaft und Grunderwerbsteuer zu den Verkehrsteuern Die Zurechnung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zu den Verkehr oder aber den Besitzsteuern ist umstritten 8 Bestehen Moglichkeiten der Steueruberwalzung etwa Kfz Steuer fur den Fuhrpark eines Unternehmens sind sie Kostensteuern ohne Uberwalzungsmoglichkeit etwa Kfz Steuer eines Arbeitnehmers sind sie echte Besitzsteuern 9 Besondere Verkehrsteuern werden in der Volkswirtschaftslehre fur schadlich gehalten weil sie die Transaktionskosten erhohen und damit den Guteraustausch die Faktormobilitat insbesondere die Kapitalmobilitat behindern 10 Fur die Frage wie sich Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern unterscheiden ist in erster Linie der Tatbestand massgebend an den das jeweilige Steuergesetz die Entstehung der Steuerschuld knupft 11 Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen Dittmann Richtiges Deutsch leicht gemacht 2009 S 351 Christoph Sprengel Verkehrsteuern in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprufung 1998 S 847 Franz Dotsch Verkehrsteuern in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 2004 S 705 Christoph Sprengel Verkehrsteuern in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprufung 1998 S 847 BFH Urteil vom 30 April 1953 Az V 84 51 BFHE 57 473 BVerfG Urteil vom 5 November 2014 Az 1 BvF 3 11 BVerfGE 137 350 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 225 Gotz W Werner Enrik Lauer Einkommen fur alle 2007 o S Hans Peters Kommunale Finanzen und Kommunale Wirtschaft 1959 S 280 Reinhold Sellien Helmut Sellien Gablers Wirtschafts Lexikon Band 6 1988 Sp 2350 f BFH Urteil vom 30 April 1953 Az V 84 51 BFHE 57 473Normdaten Sachbegriff GND 4062971 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verkehrsteuer amp oldid 234974516