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Der Betreiber ist ein Wirtschaftssubjekt das unter Berucksichtigung der rechtlichen wirtschaftlichen und tatsachlichen Umstande bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb eines Wirtschaftsobjekts ausubt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Arten 4 Aufgaben 5 Siehe auch 6 Weblinks Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls Wirtschaftssubjekt kommen naturliche Privatpersonen oder juristische Personen Unternehmen sonstige Personenvereinigungen oder der Staat mit seinen Behorden in Betracht Der Rechtsbegriff des Betreibers ist nicht genau vom Eigentumer Inhaber oder Unternehmer trennbar teilweise ist seine Funktion mit der Rechtsposition eines Besitzers identisch er kann auch durch Auftrag als Sachwalter fremder Interessen fungieren 1 Alle haben gemeinsam dass sie rechtlichen wirtschaftlichen und tatsachlichen Einfluss auf ein Wirtschaftsobjekt ausuben konnen Als Wirtschaftsobjekte kommen technische Anlagen bestimmte Betriebsformen ein Gewerbe oder auch eine Webseite in Frage Betreiber mussen aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht handeln wodurch gewahrleistet ist dass ein sicherer Betrieb der Wirtschaftsobjekte gegeben ist 2 und Betriebsgefahren ausgeschlossen werden Rechtsfragen BearbeitenDer Betreiberbegriff wird in Gesetz Rechtsprechung und Fachliteratur hochst unterschiedlich bestimmt eine einheitliche Definition hat sich nicht herauskristallisiert 3 Die Schwierigkeit besteht insbesondere darin dass dem Begriff sowohl Merkmale einer Handlungspflicht als auch einer Zustandspflicht innewohnen wobei die Zustandspflicht rechtliche und tatsachliche Sachherrschaft miteinander verbindet 4 Der Betreiber ubt insgesamt eine objektbezogene tatsachliche Sachherrschaft ohne Handlungsverantwortung aus 5 Der Betreiber ist nach 1 Nr 2 BSI KritisV eine naturliche oder juristische Person die unter Berucksichtigung der rechtlichen wirtschaftlichen und tatsachlichen Umstande bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausubt Betreiber kritischer Infrastrukturen sind gemass 8a Abs 1 BSI Gesetz verpflichtet angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Storungen der Verfugbarkeit Integritat Authentizitat und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme Komponenten oder Prozesse zu treffen die fur die Funktionsfahigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen massgeblich sind Der Rechtsbegriff des Betreibers kommt besonders haufig im Energierecht vor So erwahnt ihn das Energiewirtschaftsgesetz EnWG 3 EnWG die Gasnetzzugangsverordnung GasNZV 2 GasNZV das Erneuerbare Energien Gesetz EEG versteht in 3 Nr 2 EEG unter dem Anlagenbetreiber wer unabhangig vom Eigentum die Anlage fur die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt Auch in der Telekommunikation 3 Nr 4a TKG oder im Immissionsschutz 3 Abs 5a BImSchG ist der Betreiber von grosser Bedeutung In 3 Nr 7 GenTG wird der Betreiber als eine juristische oder naturliche Person oder eine nicht rechtsfahige Personenvereinigung beschrieben die unter ihrem Namen eine gentechnische Anlage errichtet oder betreibt gentechnische Arbeiten oder Freisetzungen durchfuhrt oder Produkte die gentechnisch veranderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen erstmals in Verkehr bringt Diese Legaldefinition bestimmt den Begriff im Wesentlichen mit sich selbst Betreiber oder betreibt Der Betreiber ist nach 38 VStattV fur die Sicherheit einer Versammlung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich Dabei muss er die Versammlungsstatte und ihre technischen Anlagen und Einrichtungen durch anerkannte Sachverstandige prufen lassen 37 VStattVO Als Flughafenbetreiber gelten diejenigen Unternehmen deren Betriebszweck im Management von Flughafen besteht Die GEFMA definiert den Betreiber im Rahmen des Facilitymanagements als Grundstuckseigentumer oder wer ein Gebaude mit gebaudetechnischen Anlagen betreibt oder als Arbeitgeber fungiert und als solcher Arbeitsplatze und Arbeitsmittel bereitstellt 6 Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten gemass 2 Abs 8 Nr 2 WpHG nicht die Borsentrager oder Betreiber organisierter Markte die neben dem Betrieb eines multilateralen Handelssystems keine anderen Wertpapierdienstleistungen erbringen Der VGH Baden Wurttemberg urteilte im Dezember 1987 operabel denn Betreiber ist wer die tatsachliche oder rechtliche Moglichkeit hat die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen 7 Arten BearbeitenDie Betreiber von Gastronomiebetrieben und Hotels werden in Deutschland Gastronomen oder Hoteliers genannt 8 Ein Gaststattengewerbe betreibt wer im stehenden Gewerbe Getranke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht Schankwirtschaft oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht Speisewirtschaft 1 Abs 1 GastG Eine Betreiberimmobilie umfasst solche Grundstucke nebst Gebaude und Zubehor deren Nutzung eines Betreibers bedarf Betreibermodelle sind in der Immobilienwirtschaft Bauprojekte bei denen ein Unternehmen der Privatwirtschaft uber eine Konzessionsvergabe nahezu vollstandig die Erfullung einer offentlichen Aufgabe im Rahmen der Public Private Partnership ubertragen bekommt Der Betreiber ist Eigentumer oder Vermieter eines Veranstaltungsorts oder wurde vom Eigentumer oder Vermieter schriftlich mit der Aufgabe der Veranstaltung betraut 9 Netzbetreiber sind Netz oder Anlagenbetreiber im Sinne des 3 Nr 27 EnWG und umfassen die Betreiber nach 3 Nr 2 bis 7 und 10 EnWG Betreiber von Elektrizitatsversorgungsnetzen Elektrizitatsverteilernetzen Energieversorgungsnetzen Fernleitungsnetzen Gasversorgungsnetzen Gasverteilernetzen und Ubertragungsnetzen Die Betreiber der Netzwerke heissen unter anderem Mobilfunkgesellschaft Stromnetzbetreiber Telekommunikationsnetzbetreiber Ubertragungsnetzbetreiber oder Verteilnetzbetreiber Netzbetreiber bewirtschaften ein Netzwerk durch Netzmanagement Netzbetreiber in der Energiewirtschaft nehmen eine Sonderstellung ein weil sie ein naturliches Monopol bilden und deshalb gewahrleisten mussen dass alle Kunden und Lieferanten innerhalb des Netzgebiets diskriminierungsfreien Netzzugang erhalten 10 Betreiber des Schienennetzes ist in Deutschland grosstenteils die DB Netz AG Betrieben werden konnen auch Gebaude und Garagen Parkplatze Spiel und Sportplatze oder Schulhofe 11 Als Betreiber einer Webseite wird der fur ihren Inhalt Verantwortliche verstanden der diese Inhalte anbietet zur Verfugung stellt und im Impressum genannt werden muss 12 Aufgaben BearbeitenDas Betreiben umfasst die Errichtung die Produktion Dienstleistung oder Erfullung eines sonstigen Zwecks Nutzung Management Unterhaltung und Wartung 11 Der Betreiber kann diese Aufgaben in seinem Rechtsstatus als Eigentumer Mieter Pachter Konzessionar oder Muttergesellschaft wahrnehmen 13 Bei technischen Anlagen trifft den Betreiber die von seinem Verschulden unabhangige Gefahrdungshaftung Siehe auch BearbeitenTechnische und organisatorische Regeln fur Betreiber und Benutzer von NetzenWeblinks Literatur Bearbeiten nbsp Wiktionary Betreiber Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber Betreiber im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Hartmut Hardt Rechtssicherheit fur Betreiber von Trinkwasseranlagen 2018 S 4 Hartmut Hardt Rechtssicherheit fur Betreiber von Trinkwasseranlagen 2018 S 25 Oliver Lepsius Besitz und Sachherrschaft im offentlichen Recht 2002 S 347 Christoph Enders Kompensationsregelungen im Immissionsschutzrecht 1996 S 35 Oliver Lepsius Besitz und Sachherrschaft im offentlichen Recht 2002 S 350 GEFMA Richtlinie 190 Stand September 2014 S 2 VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 15 Dezember 1987 Az 10 S 240 86 DVBl 1988 542 Wolfgang Fuchs Hrsg Tourismus Hotellerie und Gastronomie von A bis Z Stichwort Eigentumerbetrieb 2021 o S Martin Hortig Veranstaltungsmanagement 2008 S 6 Rolf Dieter Reineke Friedrich Bock Hrsg Gabler Lexikon Unternehmensberatung 2007 S 309 a b Oliver Lepsius Besitz und Sachherrschaft im offentlichen Recht 2002 S 348 Thomas Hoeren Viola Bensinger Hrsg Haftung im Internet 2014 S 294 Oliver Lepsius Besitz und Sachherrschaft im offentlichen Recht 2002 S 349Normdaten Sachbegriff GND 4569452 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betreiber amp oldid 225042584