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Das deutsche BSI Gesetz BSIG enthalt Regelungen in Bezug auf das Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik BasisdatenTitel Gesetz uber das Bundesamt fur Sicherheit in der InformationstechnikKurztitel BSI GesetzFruherer Titel Gesetz uber die Errichtung des Bundesamtes fur Sicherheit in der Informationstechnik BSI Errichtungsgesetz Abkurzung BSIGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Polizei und OrdnungsrechtFundstellennachweis 206 2Ursprungliche Fassung vom 17 Dezember 1990 BGBl 1990 I S 2834 Inkrafttreten am 1 Januar 1991Letzte Neufassung vom 14 August 2009 BGBl 2009 I S 2821 Inkrafttreten derNeufassung am 20 August 2009Letzte Anderung durch Art 12 G vom 23 Juni 2021 BGBl I S 1982 2001 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Dezember 2021 Art 14 G vom 23 Juni 2021 GESTA E062Weblink Text des BSIGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Schutz kritischer Infrastrukturen 1 2 Einschrankung von Grundrechten 1 3 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren fur die Kommunikationstechnik 1 4 Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehorden 2 LiteraturInhalt BearbeitenGemass 1 unterhalt der Bund ein Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik als Bundesoberbehorde Es ist zustandig fur die Informationssicherheit auf nationaler Ebene Es untersteht dem Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat BMI Mit der Neufassung des Gesetzes 2009 wurde der Aufgabenkatalog des BSI erheblich erweitert und dem BSI eigene Befugnisse eingeraumt ohne auf Amtshilfe ersuchen angewiesen zu sein Vorrangige Aufgabe des BSI ist die Forderung der Sicherheit in der Informationstechnik 3 Abs 1 BSIG wobei letzteres alle technischen Mittel zur Verarbeitung und Ubertragung von Informationen sind 2 Abs 1 BSIG Zu den Aufgaben zahlen im Einzelnen z B Abwehr von Gefahren fur die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes Sammlung und Auswertung von Informationen uber Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei Anwendung der Informationstechnik sowie Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen Entwicklung von Kriterien Verfahren und Werkzeugen fur die Prufung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen Prufung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen Herstellung von Schlusseldaten und Betrieb von Krypto und Sicherheitsmanagementsystemen fur informationssichernde Systeme des BundesDas BSI kann die Lander auf Ersuchen bei der Sicherung ihrer Informationstechnik unterstutzen 3 Abs 2 BSIG Soweit es personenbezogene Daten erhoben hat sind diese unverzuglich zu loschen wenn diese nicht mehr benotigt werden 6 Abs 1 BSIG Das BSI kann vor Sicherheitslucken und Schadprogrammen warnen und den Einsatz bestimmter Sicherheitsprodukte empfehlen 7 Abs 1 BSIG Es erarbeitet ferner Mindest standards fur die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes 8 Abs 1 BSIG Das BSI ist die nationale Zertifizierungsstelle der Bundesverwaltung fur IT Sicherheit Das Bundesamt unterrichtet das BMI uber seine Tatigkeit 13 Abs 1 BSIG Schutz kritischer Infrastrukturen Bearbeiten Das BMI bestimmt durch Rechtsverordnung welche Einrichtungen Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen gelten 10 Abs 1 Satz 1 BSIG Deren Betreiber sind verpflichtet unter Berucksichtigung des Standes der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Storungen der Verfugbarkeit Integritat Authentizitat und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme Komponenten oder Prozesse zu treffen 8 Abs 1 Satz 1 2 BSIG Wer vorsatzlich oder fahrlassig solche Vorkehrungen nicht nicht richtig nicht vollstandig oder nicht rechtzeitig trifft handelt ordnungswidrig Die Geldbusse kann bis zu 50 000 Euro betragen 14 BSIG Einschrankung von Grundrechten Bearbeiten Nach dem Zitiergebot legt 11 BSIG fest dass durch die 5 und 5a BSIG das Fernmeldegeheimnis Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschrankt wird Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren fur die Kommunikationstechnik Bearbeiten Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren fur die Kommunikationstechnik des Bundes Protokolldaten die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen erheben und automatisiert auswerten 5 Abs 1 Satz 1 BSIG Handelt es sich bei einer Beeintrachtigung der Sicherheit oder Funktionsfahigkeit eines informationstechnischen Systems einer Stelle des Bundes oder eines Betreibers einer Kritischen Infrastruktur um einen herausgehobenen Fall so kann das Bundesamt die Massnahmen treffen die zur Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfahigkeit des betroffenen informationstechnischen Systems erforderlich sind 5a Abs 1 Satz 1 BSIG Dazu darf es personenbezogene oder dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Daten erheben und verarbeiten 5a Abs 3 Satz 1 BSIG Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehorden Bearbeiten Das BSI unterstutzt Polizeien und Strafverfolgungsbehorden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben Es unterstutzt ferner das Bundesamt fur Verfassungsschutz BfV den Militarischen Abschirmdienst MAD und die Landesbehorden fur Verfassungsschutz bei der Auswertung und Bewertung von Informationen die bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen oder nachrichtendienstlicher Tatigkeiten anfallen sowie den Bundesnachrichtendienst bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben Die Unterstutzung darf nur gewahrt werden soweit sie erforderlich ist um Tatigkeiten zu verhindern oder zu erforschen die gegen die Sicherheit in der Informationstechnik gerichtet sind oder unter Nutzung der Informationstechnik erfolgen 3 Abs 1 Satz 2 Nr 13 BSIG Es darf personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des 5 BSIG an diese Behorden ubermitteln Literatur BearbeitenWolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 S 1733 1788 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title BSI Gesetz amp oldid 237300831