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Als Realverkehrsteuer wird in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe innerhalb der Verkehrsteuern bezeichnet welche als Steuerobjekt das Halten oder die Nutzung von Verkehrsmitteln zum Gegenstand hat Der eher selten verwendete Begriff hat seinen Ursprung im Realverkehr der Realguter als Handelsobjekt hat Pendant ist der Nominalverkehr mit seinen Nominalgutern 1 und der Nominalverkehrsteuer Heinz Kolms ordnet die Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer den Realverkehrsteuern zu Borsenumsatzsteuer Gesellschaftsteuer Rennwett und Lotteriesteuer oder Wertpapiersteuer entsprechend den Nominalverkehrsteuern 2 In Deutschland wird im Steuerrecht vor allem in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft traditionell das Fugen s weggelassen Korperschaftsteuer Verbrauchsteuer Aufwandsteuer 3 in Osterreich und der Schweiz dagegen meist verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Steuerobjekte 2 Einteilung der Verkehrsteuern 3 Steuerarten 4 EinzelnachweiseSteuerobjekte BearbeitenBereits im Juli 1963 stellte das Bundesverfassungsgericht BVerfG fest Zum Wesen der Verkehrsteuern gehort dass sie an Akte oder Vorgange des Rechtsverkehrs an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt an die Vornahme eines Rechtsgeschafts oder einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknupfen 4 Der Begriff der Verkehrsteuer muss in Art 106 Abs 1 Nr 3 Variante 3 GG daher als Oberbegriff fur Rechtsverkehrsteuern und Realverkehrsteuern verstanden werden 5 Die unterschiedliche Anknupfung an Vorgange des Rechtsverkehrs sowie an Akte des technischen realen Verkehrs hatte dabei zur Unterscheidung von Rechtsverkehr und Realverkehrsteuern gefuhrt 6 Die Reichweite des Tatbestands der Realverkehrsteuer ist durch das BVerfG bislang nicht abschliessend geklart 7 Generell knupfen Realverkehrsteuern an die Fortbewegung von Gutern Guterverkehr und Personen Personenverkehr an Einteilung der Verkehrsteuern BearbeitenJoachim Lang unterteilte 1998 die Verkehrsteuern in Rechtsverkehrsteuern und Realverkehrsteuern 8 Diese Auffassung wird auch vom BVerfG vertreten 9 Der Begriff der Verkehrsteuern muss in Art 106 Abs 1 Nr 3 Variante 3 GG daher als weiter Oberbegriff fur Rechtsverkehrsteuern und Realverkehrsteuern verstanden werden 10 Heute wird allgemein davon ausgegangen dass die Verkehrsteuern aus einer allgemeinen Verkehrsteuer Umsatzsteuer und Spezialverkehrsteuern bestehen 11 Steuergruppe Steuerart SteuerobjektAllgemeine Verkehrsteuer Umsatzsteuer Besteuerung von Umsatzerlosen aus der Verausserung von Gutern und DienstleistungenRechtsverkehrsteuern Feuerschutzsteuer Grunderwerbsteuer Rennwett und Lotteriesteuer Schankerlaubnissteuer Spielbankabgabe Versicherungsteuer Besteuerung von Versicherungspramien fur Feuerversicherungen Besteuerung vom Grundstuckserwerb Besteuerung von Rennwetten und Lotterien Besteuerung der Schankerlaubnis Besteuerung der Betreiber offentlicher Spielbanken Besteuerung des Abschlusses von VersicherungsvertragenKapitalverkehrsteuern Borsenumsatzsteuer Finanztransaktionssteuer Gesellschaftsteuer Wertpapiersteuer Umsatz an Effekten Besteuerung von borslichen und ausserborslichen Finanztransaktionen Besteuerung des Ersterwerbs von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung der Anschaffung von SchuldverschreibungenRealverkehrsteuern Kraftfahrzeugsteuer Nahverkehrsabgabe und City Maut Besteuerung des Kraftfahrzeughaltens Besteuerung des OPNV und der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur in StadtenSamtliche Kapitalverkehrsteuern wurden in Deutschland bis Dezember 1991 abgeschafft Steuerarten BearbeitenEine echte Realverkehrsteuer war die im Dezember 1972 aufgehobene Strassenguterverkehrsteuer Einzige in Deutschland verbliebene Steuerart innerhalb der Realverkehrsteuern ist die Kraftfahrzeugsteuer die gleichzeitig zu den Aufwandsteuern gehort Es wird auch die Meinung vertreten dass die Kraftfahrzeugsteuer keine Realverkehrsteuer sei weil sie lediglich das Halten eines Kraftfahrzeuges 1 Abs 1 KraftStG und nicht das Fahren mit dem Kraftfahrzeug besteuere 12 Sie sei auch keine Rechtsverkehrsteuer weil sie nicht auf die Kfz Zulassung abstelle Die im Januar 2011 neu geschaffene Luftverkehrsteuer ist ebenfalls eine Aufwandsteuer Sie knupft genau genommen nicht an den Rechtverkehrsakt Erwerb eines Flugtickets an sondern an die tatsachliche Nutzung eines Passagierflugzeuges 1 Abs 2 LuftVStG Verfassungsrechtlich ist sie jedoch weder eine Aufwand noch eine Rechtsverkehrsteuer sondern eine sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer nach Art 106 Abs 2 Nr 3 GG 13 Die vieldiskutierte und im Ausland vielfach erhobene Nahverkehrsabgabe City Maut ist eine echte Realverkehrsteuer 14 Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Kolms Besondere Steuerlehre Band 3 1962 S 63 Heinz Kolms Besondere Steuerlehre Band 3 1962 S 92 ff Jurgen Dittmann Richtiges Deutsch leicht gemacht 2009 S 351 BVerfG Urteil vom 23 Juli 1963 Az 2 BvL 11 61 BVerfGE 16 306 Michael Kloepfer Luftverkehrsteuer Rechtsprobleme eines Luftverkehrsteuergesetzes LuftVStG August 2010 S 9 Christian Flamig in Georg Strickrodt Gunter Wohe Christian Flamig Gunther Felix Heinz Sebiger Hrsg Handworterbuch des Steuerrechts und der Steuerwissenschaften 1981 S 1520 ISBN 978 3 406 06839 3 Stephan Eilers Johannes Hey Haushaltskonsolidierung ohne Kompetenzgrundlage Finanzverfassungsrechtliche Wurdigung des neuen Luftverkehrsteuergesetzes in DStR 3 2011 S 100 Joachim Lang Verkehrsteuern in Klaus Tipke Joachim Lang Steuerrecht 1998 8 Rz 46 S 206 ISBN 978 3 504 20150 0 BVerfG Beschluss vom 6 Dezember 1983 Az 2 BvR 1275 79 BVerfGE 65 325 350 f Michael Kloepfer David Bruch Luftverkehrsteuer und Verfassungsrecht Zur Vereinbarkeit des Entwurfs eines Luftverkehrsteuergesetzes mit dem Grundgesetz in Betriebs Berater 2010 S 2791 Franz Dotsch Verkehrsteuern in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 2004 S 705 Hanno Kube Rudolf Mellinghoff Gerd Morgenthaler Ulrich Palm Thomas Puhl Christian Seiler Hrsg Leitgedanken des Rechts Band I 2013 S 2078 BVerfG Urteil vom 5 November 2014 Az 1 BvF 3 11 BVerfGE 137 350 Gerrit Manssen Finanzverfassungsrechtliche Aspekte der Einfuhrung einer sog Nahverkehrsabgabe in Die Offentliche Verwaltung 1 Januar 1996 S 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Realverkehrsteuer amp oldid 235217183