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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Fahrzeughalter Begriffsklarung aufgefuhrt Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein Fahrzeughalter kurz auch Halter genannt ist jemand der im Besitz der tatsachlichen Verfugungsgewalt uber ein Kraftfahrzeug ist und es fur eigene Rechnung gebraucht 1 2 Auf eigene Rechnung nutzt derjenige ein Fahrzeug der aus eigenem Interesse fur die Betriebskosten aufkommt 3 Die tatsachliche Verfugungsgewalt hat wer uber die Verwendung des Fahrzeugs nach Ort und Zeit bestimmen kann 4 Danach ist beispielsweise nicht Halter wer ein Fahrzeug nur fur wenige Stunden mietet 4 Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I bis zum 30 September 2005 Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II bis zum 30 September 2005 Fahrzeugbrief ist daher fur den Begriff des Fahrzeughalters nicht entscheidend In der Rechtswissenschaft wird allerdings diskutiert ob die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein einen widerlegbaren Anscheinsbeweis fur die Haltereigenschaft entfaltet Das Landgericht Nurnberg Furth hat einen solchen Anscheinsbeweis abgelehnt 5 insbesondere deshalb weil in der Praxis zahlreiche Konstellationen auftauchen wo die Person die das Fahrzeug tatsachlich wirtschaftlich nutzt und somit Halter ist von der in der ZB Teil 1 eingetragenen Person abweicht Beispiel Die Kfz Versicherung ist aufgrund einer hoheren SF Klasse gunstiger wenn das Fahrzeug nicht auf den Sohn sondern auf dessen Vater zugelassen wird Tatsachlich wird das Fahrzeug aber ausschliesslich vom Sohn gefahren der auch alle anderweitigen Kosten am Fahrzeug bestreitet Nicht entscheidend fur die Einordnung als Fahrzeughalter ist auch das Eigentum am Fahrzeug 1 2 d h wem das Fahrzeug als Eigentumer gehort sodass der Eigentumer wiederum eine von der Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist als auch von der Person des Halters zu unterscheidende Person sein kann Beispiel Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen Eigentumer und der Leasingnehmer Fahrzeughalter 2 Neben dem Fahrzeughalter der eingetragenen Person in den Zulassungsbescheinigungen und dem Eigentumer konnen im Ubrigen auch der Versicherungsnehmer und der Besitzer des Fahrzeugs unterschieden werden All das konnen verschiedene Personen sein Haftung und Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters BearbeitenDie zivilrechtliche Haftung des Halters ist in 7 StVG geregelt Es handelt sich dabei um eine Gefahrdungshaftung 6 Der Fahrzeughalter ist nach 31 StVZO verantwortlich fur den ordnungsgemassen Betrieb des Fahrzeuges gleichgultig wer damit fahrt Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss dass der Fahrer nicht zur selbststandigen Leitung geeignet ist zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmassig ist zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge dass die Polizei bei technischen Mangeln beispielsweise abgefahrenen Reifen sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten Verfahren einleiten kann Die Haltereigenschaft ist kein rechtliches als vielmehr ein wirtschaftliches Verhaltnis Grundsatzlich ist der Fahrzeughalter verpflichtet nach 1 PflVG eine Kfz Haftpflichtversicherung fur das Fahrzeug abzuschliessen allerdings muss der Halter nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein Die meisten Kfz Haftpflichtversicherungen lassen es jedoch nicht zu dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer auseinanderfallen oder verlangen fur diese Konstellation hohe Pramien abweichende Halterschaft Literatur BearbeitenPeter Hentschel Strassenverkehrsrecht Becksche Kurzkommentare Band 5 38 Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52996 8 Einzelnachweise Bearbeiten a b BGH Urteil vom 22 Marz 1983 VI ZR 108 81 NJW 1983 1492 BGHZ 87 133 Zitat Halter des Kraftfahrzeuges ist wer es fur eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfugungsgewalt besitzt die ein solcher Gebrauch voraussetzt Entscheidend ist dabei nicht das Rechtsverhaltnis am Kraftfahrzeug insbesondere die Frage wer an dem Fahrzeug Eigentum hat vielmehr ist massgebend eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der es vor allem auf die Intensitat dieser tatsachlichen in erster Linie wirtschaftlichen Beziehung zum Betrieb des Kraftfahrzeuges im Einzelfall ankommt Wer danach tatsachlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche fur den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren fur die der Halter nach den strengen Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes einstehen soll a b c BGH Urteil vom 10 Juli 2007 VI ZR 199 06 Philipp Schulz Merkel Dominik Meier Grundfalle zur Haftung bei Verkehrsunfallen Juristische Schulung JuS 2015 S 201 202 beck online a b BGH Entscheidung vom 23 Mai 1960 II ZR 132 58 NJW 1960 1572 LG Nurnberg Furth Urteil vom 13 August 2015 8 O 9261 14 BeckRS 2015 14583 Stephan Lorenz Grundwissen Zivilrecht Grundlagen der Gefahrdungshaftung JuS 2021 S 307 308 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrzeughalter amp oldid 233441807