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Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern siehe Lebenspartnerschaftsgesetz in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Einheitslosung und Trennungslosung 3 Herkunft der Bezeichnung 4 Unwirksamkeit 5 Steuerliche Gleichberechtigung der Schlusserben 6 Alternative 7 In anderen Staaten 8 Literatur 9 EinzelnachweiseZweck BearbeitenZweck des Berliner Testaments ist es sicherzustellen dass dem uberlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufallt Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkommlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht Ansonsten wurden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben so dass dem uberlebenden Partner nur die Halfte bei Gutertrennung evtl sogar nur ein Viertel des Nachlasses bliebe was dazu fuhren konnte dass grossere Vermogenswerte vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum aufgeteilt oder verkauft werden mussen Jedoch ist durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschliessen der eigenen leiblichen Kinder von der nachrangigen Erbfolge nur moglich wenn der uberlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher oder durch Adoption entstandener Elternteil dieser Kinder ist Dann kann der uberlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermogen ausschliesslich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben Das Pflichtteilsrecht der Abkommlinge kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden 1 jedoch werden die oft gemeinsamen Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil Unter Umstanden kann durch Pflichtteilsstrafklausel wie die Jastrowsche Formel darauf hingewirkt werden Nach 2271 Abs 2 BGB ist der Widerruf einer wechselbezuglichen Verfugung 2269 BGB im Rahmen eines Berliner Testaments nach dem Tode des anderen Ehegatten nicht mehr moglich Dies fuhrt zu dem Problem dass der uberlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsatzlich nicht mehr zugunsten einer anderen Person andern kann Zulassig sind im Berliner Testament aber auch so genannte Wiederverheiratungsklauseln die bestimmen dass der Uberlebende bei Wiederheirat den Nachlass des Erstverstorbenen an die fur diesen Fall als dessen Erben eingesetzten gemeinsamen Abkommlinge oder Dritte ganz oder teilweise herausgeben muss oder dass er sich dann mit den Abkommlingen auseinandersetzen muss Damit tritt dann im Regelfall zwar der sog aufschiebend bedingte Nacherbfall ein der wiederverheiratete Ehegatte kann nun aber wieder frei testieren namlich uber sein eigenes Vermogen Mit einer solchen Klausel konnen die Ehegatten die Wiederheirat als unwagbares Moment ihres gemeinsamen Ordnungsplanes regeln Nach 2287 BGB analog konnen auch Boswillige Schenkungen welche der uberlebende Ehegatte zu Lebzeiten in der Absicht vorgenommen hat den Schlusserben zu beeintrachtigen von dem Beschenkten nach den Vorschriften uber die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zuruckgefordert werden Beeintrachtigt der uberlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten zur Herausgabe der Zuwendung an den Schlusserben verpflichtet sein wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte Die Feststellung eines lebzeitigen Eigeninteresses erfordert eine umfassende Abwagung der Interessen im Einzelfall Es kann fehlen wenn der Erblasser Zuwendungen erheblicher Vermogenswerte in erster Linie auf Grund eines auf Korrektur der Verfugung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels vornimmt 2 Einheitslosung und Trennungslosung BearbeitenUm diesen Zweck zu erreichen bieten sich im Wesentlichen zwei unterschiedliche Gestaltungsmoglichkeiten an Neben der oben dargestellten sog Einheitslosung wofur grundsatzlich die Vermutung des 2269 BGB spricht gibt es auch noch die Moglichkeit dass jeder Ehegatte den anderen als seinen Vorerben den Dritten als seinen Nacherben und diesen zugleich fur den Fall des eigenen Uberlebens als Ersatzerben einsetzt sog Trennungslosung Herkunft der Bezeichnung BearbeitenHeute wird der Begriff Berliner Testament als Oberbegriff sowohl fur die Einheits als auch die Trennungslosung verwendet Teilweise wird auch vertreten nur die Einheitslosung sei ein Berliner Testament Die Herkunft des Begriffs Berliner Testament ist zwar nicht ganzlich geklart soweit die Herkunft auf die Berliner Praxis zuruckgefuhrt wird ist die heutige Verwendung jedoch unhistorisch In der Berliner Praxis wurde namlich unter dem gemeinen und preussischen Recht vorherrschend der sog Trennungslosung mit der Konstruktion einer Vor und Nacherbschaft gefolgt Die Einheitslosung war vielmehr vor Inkrafttreten des BGB im Bayerischen Landrecht kodifiziert und wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Burgerlichen Gesetzbuch der preussischen Trennungslosung mit dem Erfolg des 2269 BGB vorgezogen Unwirksamkeit BearbeitenNach 2077 BGB wird das gemeinsame Testament unwirksam wenn die Ehe vor dem Tod eines der Erblasser geschieden wird Der rechtskraftigen Auflosung der Ehe steht es gleich wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen fur die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte Wurde die Scheidung allein vom uberlebenden Ehegatten beantragt und ist das Scheidungsverfahren im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht abgeschlossen so treten die Unwirksamkeitsfolgen fur eine Verfugung des verstorbenen Ehegatten nicht ein Steuerliche Gleichberechtigung der Schlusserben BearbeitenDa die Schlusserben wenn sie keine gemeinsamen Abkommlinge sind zu beiden Partnern in einem unterschiedlichen Verwandtschaftsverhaltnis stehen hatte normalerweise die Todesreihenfolge einen Einfluss auf die Erbschaftsteuerklasse Mittels Antrag gemass 15 Abs 3 ErbStG konnen sie jedoch dafur sorgen dass die gunstigere Klasse zugrunde gelegt werden soll So wird die Familie des Erstversterbenden nicht steuerlich benachteiligt Alternative BearbeitenAus steuerlichen Gesichtspunkten ist das Berliner Testament allerdings oft nicht vorteilhaft gegenuber anders gestalteten Testamenten mit gleicher Zielsetzung da die Freibetrage der Kinder nicht ausgenutzt werden So kann es bei grosseren Vermogen passieren dass Vermogensteile beim Ubergang auf den uberlebenden Ehegatten und erneut beim Ubergang auf die Kinder besteuert werden Falls Immobilien oder ahnliches vorhanden sind kann es gunstiger sein dies e den Kindern ggf teilweise schon beim Tod des ersten Ehegatten zu vererben und dem uberlebenden Ehepartner ein Niessbrauchrecht einzuraumen Stattdessen kann es auch sinnvoll sein das Berliner Testament um ein sogenanntes Supervermachtnis zu erganzen das es dem uberlebenden Ehepartner erlaubt das Erbe des ersten Ehepartners ganz oder teilweise direkt an die Kinder weiterzugeben Diese konnen somit den Freibetrag fur jeden Elternteil ausnutzen 3 In anderen Staaten BearbeitenIm englischsprachigen Raum wird ein gemeinsames Testament als joint will bzw als mutual will bezeichnet Auch in Osterreich gibt es ein gemeinschaftliches Testament In Osterreich ist es aber nur fur Ehegatten vorgesehen unverheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften haben diese Moglichkeit nicht 4 Im italienischen Erbrecht ist ein nach der Art des Berliner Testaments gestaltetes Testament nicht vorgesehen da ein Testament nur fur eine einzige Person gelten kann und jederzeit widerrufbar sein muss Ebenso ist im franzosischen Erbrecht ein gemeinsames Testament ausgeschlossen 5 Inwieweit Erbvertrage und gemeinsame Testamente wie das Berliner Testament auch in denjenigen Rechtsordnungen Gultigkeit haben konnen die ein solches Testament nicht kennen ist in vielen europaischen Rechtsprechungen weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eindeutig bestimmt 6 Literatur BearbeitenPhilipp Sticherling Zum Begriff des Berliner Testaments In Juristische Schulung JuS Jahrgang 2002 Heft 12 S 1248 Einzelnachweise Bearbeiten Britta Beate Schon Ein Berliner Testament Ja oder Nein in Finanztip 18 Dezember 2019 abgerufen am 3 April 2020 OLG Hamm Den Vertragserben beeintrachtigende Schenkungen Abgerufen am 24 Oktober 2017 Supervermachtnis Erbschaftssteuer umgehen BERATUNG DE 8 Januar 2021 abgerufen am 23 Juni 2022 gemeinschaftliches Testament Abgerufen am 3 Oktober 2014 Le testament commun du droit allemand un exemple a suivre Abgerufen am 17 Mai 2013 Heinrich Dorner Paul Lagarde Rechtsvergleichende Studie der erbrechtlichen Regelungen des Internationalen Verfahrenrechtes und Internationalen Privatrechts der Mitgliedsstaaten der Europaischen Union PDF 747 kB Deutsches Notarinstitut 2002 S 190 archiviert vom Original am 30 Oktober 2019 abgerufen am 23 November 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4129646 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berliner Testament amp oldid 234723782