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Die Jastrowsche Formel benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Zeitschrift des Deutschen Notarvereins 1904 Seite 424 ff in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde ist eine Gestaltungsmoglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten siehe Berliner Testament oder Erbvertragen nach deutschem Erbrecht die Geltendmachung von Pflichtteilsanspruchen moglichst zu unterbinden Bei der Jastrowschen Formel auch Jastrow sche Klausel genannt handelt es sich um eine qualifizierte Pflichtteilsstrafklausel Inhaltsverzeichnis 1 Problemhintergrund 2 Inhalt 3 Wirkung 4 Zulassigkeit 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseProblemhintergrund BearbeitenBei der gegenseitigen Einsetzung der Ehepartner als Erben werden deren Abkommlinge von der Erbfolge ausgeschlossen bis auch der uberlebende Ehegatte stirbt Den Abkommlingen steht jedoch zum Zeitpunkt des Versterbens des ersten Ehegatten noch der nur in wenigen Fallen durch Pflichtteilsentziehung ausschliessbare Pflichtteilsanspruch aus 2303 Abs 1 S 1 BGB zu Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet Das ist oftmals problematisch besonders wenn der Nachlass vorwiegend aus Immobilien etc besteht die eigentlich dem uberlebenden Ehegatten erhalten bleiben sollten Deshalb nimmt man so genannte Pflichtteilsstrafklauseln in das gemeinschaftliche Testament bzw den Erbvertrag auf um die Geltendmachung der Anspruche moglichst zu unterbinden Nach der Pflichtteilsstrafklausel wird ein Abkommling der beim Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil bekommen also weniger als seinen vollen gesetzlichen Erbteil Der Abkommling soll damit von der Forderung des Pflichtteils abgehalten werden Inhalt BearbeitenDie Jastrowsche Formel bedeutet eine weitere Verscharfung der vorstehend beschriebenen sog einfachen Pflichtteilsstrafklausel Danach erhalten diejenigen Abkommlinge die nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keinen Pflichtteil geltend machen zusatzlich zu ihrem Erbteil nach dem Tod des zunachst uberlebenden Elternteils Vermachtnisse von dem erstversterbenden Elternteil z B in Hohe ihrer gesetzlichen Erbteile also mehr als lediglich den Pflichtteil Teilweise wird auch ausdrucklich die Verzinsung der Geldvermachtnisse zwischen dem ersten und dem zweiten Todesfall angeordnet In der Kautelarpraxis finden sich auch Vorschlage die Geldvermachtnisse auf ein Mehrfaches des gesetzlichen Erbteils auszusetzen um dadurch den Wert des Nachlasses des uberlebenden Ehegatten weiter zu schmalern 1 Wirkung BearbeitenDurch die Geltendmachung des Pflichtteils erhalten die anderen Abkommlinge Vermachtnisse z B in Hohe ihrer gesetzlichen Erbteile Der den Pflichtteil Beanspruchende wird also nicht nur von der Erbfolge ausgeschlossen sondern der Nachlass des Letztversterbenden wird durch die gestundeten Vorausvermachtnisse der anderen Abkommlinge gemindert so dass der Pflichtteil nach dem Letztversterbenden geringer ausfallt Teilweise wird auch vorgeschlagen die Vorausvermachtnisse zu verzinsen Dies muss aber sorgfaltig bedacht werden da nicht unerhebliche Einkommensteuer auflaufen kann Zulassigkeit BearbeitenOb die Jastrowsche Formel zulassig ist und ob sie im Erbfall tatsachlich die gewunschten Folgen zeigt ist bislang hochstrichterlich noch nicht entschieden Die Zulassigkeit einer Pflichtteilsstrafklausel ist aber allgemein anerkannt und verstosst grundsatzlich insbesondere nicht gegen 134 138 BGB 2 Deshalb wird auch die Jastrowsche Klausel von der herrschenden Meinung als zulassig angesehen 3 Wird der enterbte Abkommling sozialhilfebedurftig kann der Sozialhilfetrager von ihm die Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs trotz der Strafklausel verlangen um die eigene Hilfebedurftigkeit zu beseitigen Unter bestimmten Umstanden kann dieser Anspruch allerdings als nicht verwertbar gelten mit der Folge dass der Sozialhilfetrager vorlaufig leistet und den Anspruch auf sich uberleitet um ihn selbst geltend zu machen Dies ist etwa dann der Fall wenn der Nachlass ausschliesslich aus Sachwerten wie etwa einer Immobilie besteht und der Erbe nicht in der Lage ist mit seinen eigenen finanziellen Mitteln den Pflichtteilsanspruch des Abkommlings zu befriedigen Ebenso kann die Geltendmachung unter bestimmten Umstanden eine besondere Harte darstellen die eine Verwertung grundsatzlich ausschliesst etwa wenn der Erbe gleichzeitig Mutter des enterbten Abkommlings ist und diese durch die Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs selbst hilfebedurftig oder gar obdachlos werden wurde 4 Siehe auch BearbeitenBerliner TestamentEinzelnachweise Bearbeiten Worm RNotZ 2003 S 535 ff 553 m w N Horn Scherer Anwaltshandbuch Erbrecht 4 Aufl 2014 C H Beck Munchen S 21 Rn 18 m w N Reymann juris PK BGB 2177 Rn 34 ff m w N 7 Auflage 2014 BSG 6 Mai 2010 AZ B 14 AS 2 09 RBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jastrowsche Formel amp oldid 230544802