www.wikidata.de-de.nina.az
Die Stiftungsaufsicht ist eine Institution die eine Stiftung beaufsichtigt In der Regel bedurfen nur rechtsfahige Stiftungen einer Stiftungsaufsicht die in Deutschland in den 80 bis 88 Burgerliches Gesetzbuch und den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist Dabei ist die Behorde die die Stiftungsaufsicht uber privatrechtliche Stiftungen ausubt im Landesstiftungsgesetz festgelegt Die Aufsichtsbehorde fur offentlich rechtliche Stiftungen wird in dem jeweiligen Errichtungsgesetz bestimmt Die Stiftungsaufsicht wird im Allgemeinen von einer Aufsichtsbehorde ausgefuhrt Auch kirchliche Stiftungen konnen eine Stiftungsaufsicht haben die zum Beispiel beim Konsistorium oder Ordinariat liegt Die Befugnis zur Anerkennung einer kirchlichen Stiftung liegt jedoch bei der staatlichen Stiftungsaufsicht Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Stiftungsaufsichtsbehorden 2 1 Bundeslander Deutschland 2 2 Andere StaatenAufgaben BearbeitenDie Stiftungsaufsicht muss die Stiftung zunachst anerkennen wodurch diese rechtsfahig wird und uberwacht die Einhaltung der Stiftungssatzung insbesondere die des Stiftungszwecks und den Erhalt des Stiftungsvermogens In der Regel ist vorgesehen dass der Stiftungsvorstand der Stiftungsaufsicht jahrlich einen Tatigkeitsbericht eine Vermogensubersicht und eine Jahresabrechnung vorlegt Beschlusse des zustandigen Stiftungsorgans zu Satzungsanderungen der Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder der Aufhebung der Stiftung mussen ebenfalls von der Stiftungsaufsicht genehmigt werden Die Stiftungsaufsicht fuhrt ein offentliches Verzeichnis der beaufsichtigten Stiftungen das jedoch keinen offentlichen Glauben geniesst und veroffentlicht deren Errichtung Fehlen einem Stiftungsorgan Mitglieder die zur Erfullung seiner gesetzlichen oder satzungsmassigen Aufgaben erforderlich sind so kann die Stiftungsaufsicht Ersatzmitglieder bestellen Daruber hinaus kann die Stiftungsaufsicht auch Mitglieder von Stiftungsorganen aus wichtigem Grund abberufen Anderungen bei der Besetzung der Stiftungsorgane sind der Stiftungsaufsicht unverzuglich zu melden Ebenso stellt die Stiftungsaufsicht Vertretungsbescheinigungen fur die Vorstandsmitglieder aus Stiftungsaufsichtsbehorden BearbeitenBundeslander Deutschland Bearbeiten Baden Wurttemberg 3 8 Stiftungsgesetz Regierungsprasidium Bayern Art 10 11 Stiftungsgesetz Bezirksregierungen untere Stiftungsaufsicht obere Stiftungsaufsicht Wissenschaftsministerium Heimat und Denkmalpflege Kultusministerium Erziehung und Sport Innenministerium Berlin 7 9 Stiftungsgesetz Senatsverwaltung fur Justiz Brandenburg 4 Stiftungsgesetz Ministerium des Innern und fur Kommunales Bremen 2 11 Stiftungsgesetz Senator fur Inneres und Sport des Senats der Freien Hansestadt Bremen Hamburg 5 Stiftungsgesetz Behorde fur Justiz und Gleichstellung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg per Anordnung zur Durchfuhrung des Stiftungsgesetzes bestimmt Hessen 10 11 Stiftungsgesetz Regierungsprasidien untere Aufsicht Jeweiliges Fachministerium obere Aufsicht Mecklenburg Vorpommern 2 4 Stiftungsgesetz Justizministerium Niedersachsen 10 Stiftungsgesetz Innenministerium Bei ortlich begrenztem Wirkungskreis der Stiftung auch Landkreis kreisfreie Stadt grossere selbststandige Stadt oder selbststandige Gemeinde Nordrhein Westfalen 6 15 Stiftungsgesetz Bezirksregierung Innenministerium oberste Stiftungsbehorde Rheinland Pfalz 4 6 9 Stiftungsgesetz Aufsichts und Dienstleistungsdirektion untere Aufsichtsbehorde Innenministerium gegebenenfalls Fachministerium Saarland 2 10 Stiftungsgesetz Innenministerium Sachsen 3 6 Stiftungsgesetz Landesdirektionen untere Stiftungsaufsicht Innenministerium obere Stiftungsaufsicht gegebenenfalls Fachministerium Sachsen Anhalt 3 18 19 Stiftungsgesetz Landesverwaltungsamt Innenministerium oberste Stiftungsbehorde Schleswig Holstein 8 16 Stiftungsgesetz Landrate und Burgermeister der kreisfreien Stadte Innenministerium im Einzelfall Thuringen 4 12 Stiftungsgesetz Landesverwaltungsamt Innenministerium nur Anerkennungen und Aufsicht gegenuber dem Landesverwaltungsamt Andere Staaten Bearbeiten Stiftungsaufsicht Liechtenstein Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stiftungsaufsicht amp oldid 222983288