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Der Begriff Konzernhaftung beschreibt das haftungsrechtliche Innen und Aussenverhaltnis von rechtlich selbstandigen Unternehmen die in einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung zusammengeschlossen sind gegenuber benachteiligten Glaubigern oder Minderheitsgesellschaftern Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Konzernhaftung im Gleichordnungskonzern und Unterordnungskonzern 2 1 Konzernhaftung bei Gleichordnungskonzernen 2 2 Konzernhaftung bei Unterordnungskonzernen 2 3 Eingliederung 3 Die Haftung im GmbH Konzern 4 Konzernhaftung von naturlichen Personen 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGrundsatzlich andert das Vorliegen eines Konzerns nichts an dem Grundsatz der eigenen und ausschliesslichen Haftung einer verbundenen Gesellschaft fur die von dieser eingegangenen Verbindlichkeiten Dabei ist jedoch die enorme wirtschaftliche Verflechtung der Unternehmen von Bedeutung Allein in Deutschland sind 40 bis 50 aller GmbHs und sogar 75 aller AGs konzernverbunden 1 Diese relativ hohe Verflechtungsdichte erhoht fur einen Glaubiger die Wahrscheinlichkeit dass er eine Forderung gegenuber einem konzernabhangigen Unternehmen besitzt Dann konnte sich fur den Glaubiger die Frage stellen ob fur seine Forderung moglicherweise nicht nur das konzernabhangige Unternehmen selbst sondern vielmehr der Konzern oder dessen Muttergesellschaft zusatzlich haftet Um ein Konzernunternehmen fur ein anderes beherrschtes Konzernunternehmen fur die eingegangenen Verbindlichkeiten haftbar zu machen bedarf es einer rechtsgeschaftlichen Vereinbarung in Form eines Schuldbeitritts einer Garantieubernahme einer Burgschaft oder einer Patronatserklarung 2 Jedoch gibt es hierbei Ausnahmen im Bereich der Produkthaftung und Umwelthaftung 3 4 5 Neben diesen freiwilligen auf vertraglicher Grundlage beruhenden Haftungsformen gibt es jedoch auch gesetzliche und aus der hochstrichterlichen Rechtsprechung des BGH resultierende Haftungsformen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene Zentraler Begriff fur derartige Haftungsfragen verbundener Unternehmen ist nicht der Mehrheitsbesitz sondern der Tatbestand eines Abhangigkeitsverhaltnisses Hieran wird ausserhalb des Vertragskonzerns vom Gesetz angeknupft 6 Konzernhaftung im Gleichordnungskonzern und Unterordnungskonzern BearbeitenDas lediglich fur die Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien geltende AktG sieht einige Haftungsformen vor die eingreifen sobald die aktienrechtlichen Voraussetzungen hierfur erfullt sind Zu diesem Zweck ist zunachst einmal zwischen dem Unterordnungs und dem Gleichordnungskonzern zu unterscheiden dies findet sich in 18 AktG der den Unterordnungskonzern 18 Abs 1 AktG vom Gleichordnungskonzern 18 Abs 2 AktG abgrenzt In beiden Fallen haben die Unternehmen eine einheitliche Leitung aber beim Gleichordnungskonzern sind im Gegensatz zum Unterordnungskonzern die unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Unternehmen nicht voneinander abhangig im Regelfall aber kapitalmassig miteinander verflochten Konzernhaftung bei Gleichordnungskonzernen Bearbeiten Bei Gleichordnungskonzernen beruht die einheitliche Leitung zumeist auf einem Vertrag der zwischen den Beteiligten geschlossen wurde Hierbei handelt es sich aber nicht um Unternehmensvertrage im Sinne des AktG 7 In den meisten Fallen wird aber die einheitliche Leitung auch in einem Gemeinschaftsunternehmen vereint z B Gemeinschaftsunternehmen mit Leitungsorganaufgaben Holdings oder sonstige Zentralgesellschaften Aber auch die personelle Verflechtungen und oder die Schaffung gemeinsamer Organe gemeinsame Beirate Aufsichtsrate konnen als Beleg fur eine einheitliche Leitung angesehen werden 8 Eine zentrale Frage beim Gleichordnungskonzern im haftungsrechtlichen Sinne ist die nach dem Verlustausgleich Angenommen ein Unternehmen ist auf zwei GmbH amp Co KGen verteilt wobei die GmbH bei beiden Kommanditgesellschaften Komplementarin ist Das Bundesarbeitsgericht BAG hat fur die Haftung von Schulden der Kommanditgesellschaften untereinander eine Durchgriffshaftung wegen einer Betriebsaufspaltung angenommen Eine Betriebsaufspaltung setzt aber voraus dass eine Gesellschaft in eine Besitz und eine Betreibergesellschaft aufgespaltet wird bzw ein typisches Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Verhaltnis besteht Nach dem Urteil des BAG reicht die einheitliche Leitung schon zur Annahme einer horizontalen Verlustausgleichspflicht zwischen Konzernschwestern aus In unterschiedlichen rechtswissenschaftlichen Publikationen wird dies aber abgelehnt Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist hierzu nicht vorhanden 2 Konzernhaftung bei Unterordnungskonzernen Bearbeiten Ein Vertragskonzern sog qualifizierter Konzern wird durch einen Beherrschungsvertrag i S d 291 AktG begrundet Ein Beherrschungsvertrag berechtigt das herrschende Unternehmen dem Vorstand der abhangigen Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen Dieses Weisungsrecht ist umfassend und gilt somit auch fur nachteilige Weisungen es sei denn sie widersprechen dem Konzerninteresse oder stellen eine Existenzbedrohung fur das abhangige Unternehmen dar Durch das umfassende Weisungsrecht erlangt das herrschende Unternehmen legal die volle unternehmerische Leitung der abhangigen Gesellschaft 308 AktG Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages wird haufig aus steuerlichen Grunden auch ein Gewinnabfuhrungsvertrag abgeschlossen Gemass 277 Abs 3 Satz 2 HGB kann bei der beherrschten Gesellschaft bei Bestehen oben genannter Vertrage am Bilanzstichtag kein Jahresfehlbetrag entstehen 9 da die Verlustubernahme in die Gewinn und Verlustrechnung der beherrschenden Gesellschaft eingeht Die Verlustausgleichsubernahme im Vertragskonzern ist daher nur kalkulatorisch und betragt gemass 275 Abs 2 Nr 20 und Nr 19 HGB den negativen Saldo der ohne die Verlustubernahmepflicht auszuweisen ware 10 Mit der Verlustubernahmepflicht der herrschenden Gesellschaft haftet diese auch in Bezug auf Schadenersatzanspruche der beherrschten Gesellschaft sollte die herrschende Gesellschaft ihre vertraglichen und oder gesetzlichen Weisungsrechte uberschritten beziehungsweise missbraucht haben oder die entsprechende Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschaftsleiters nicht beachtet haben 2 Ohne Beherrschungsvertrag oder Eingliederungsvertrag wird von einem faktischen Konzern gesprochen Es liegt ein Abhangigkeitsverhaltnis i S d 17 AktG vor das abhangige Unternehmen ist eine AG oder KGaA nach uberwiegender Meinung wird eine analoge Anwendung auf die GmbH abgelehnt und das herrschende Unternehmen besitzt die Moglichkeit Einfluss auf das abhangige Unternehmen zu nehmen Grundlage fur die Einflussnahme des herrschenden Unternehmens bildet dabei grundsatzlich eine Mehrheitsbeteiligung das bedeutet die Kapital und oder Stimmenmehrheit Wird dieser faktische Konzerneinfluss dazu ausgenutzt dass die Tochtergesellschaft durch ihre Muttergesellschaft dazu veranlasst wird nachteilige also verlustbringende Rechtsgeschafte einzugehen so muss die Muttergesellschaft diesen Schaden noch im selben Geschaftsjahr ausgleichen 317 AktG Eingliederung Bearbeiten Wird eine Gesellschaft in einen Konzern eingegliedert so hat das herrschende Unternehmen den Glaubigern des eingegliederten Unternehmens fur ihre vor Eingliederung begrundeten Forderungen Sicherheit zu leisten wenn die Glaubiger vom eingegliederten Unternehmen keine Befriedigung mehr erlangen konnen 321 AktG Daruber hinaus haftet die herrschende Gesellschaft fur alle ubrigen Verbindlichkeiten der eingegliederten Gesellschaft gegenuber deren Glaubigern als Gesamtschuldner 322 Abs 1 AktG Die Haftung im GmbH Konzern BearbeitenDas GmbH Gesetz sieht anders als das oben beschriebene AktG keine spezifischen Konzernhaftungsregeln vor Die verstarkte Grundung reiner GmbH Konzerne ab den 70er Jahren und nachfolgende GmbH Insolvenzen haben zu einer kasuistischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH gefuhrt welche die Gesetzeslucken sukzessive geschlossen hat So werden die Haftungsfolgen im GmbH Konzern aus den Vorgaben der BGH Rechtsprechung abgeleitet Die Konzernhaftung im GmbH Konzern wurde in erster Linie zum Schutz von Glaubigern und Minderheitsgesellschaftern der beherrschten GmbH entwickelt 11 Seit 1985 haben einige aufsehenerregende Urteile des BGH die bestehende Rechtsunsicherheit teilweise beseitigt Beginnend mit der Autokran Entscheidung 12 sprach der BGH den Glaubigern einer GmbH einen aktienrechtlichen Schadensersatzanspruch aus den 302 322 Abs 1 und Abs 3 AktG zu Diese standige Rechtsprechung hat der BGH bis zum Bremer Vulkan Urteil 13 aufrechterhalten und fortentwickelt Im Jahre 2007 anderte dann der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung eines GmbH Gesellschafters wegen eines existenzvernichtenden Eingriffs 14 Das oberste Gericht hat hierin sein bisheriges Konzept einer eigenstandigen Haftungsfigur der Durchgriffs aussen haftung des Gesellschafters aufgegeben Es wird fortan ersetzt durch die Existenzvernichtungshaftung des GmbH Gesellschafters die eine missbrauchliche Schadigung des im Glaubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermogens darstellt und als Unterfall der sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigung 826 BGB klassifiziert wird Gelingt dieser Nachweis nicht ist weiterhin immer noch eine gerichtliche Nachprufung verbotener Auszahlungen im Sinne der 30 31 GmbHG moglich Konzernhaftung von naturlichen Personen BearbeitenNach standiger Rechtsprechung des BGH spielt die Rechtsform bei der Anwendung konzernrechtlicher Haftungsregeln keine Rolle wenn eine juristische Person oder eine naturliche Person neben ihrer beherrschenden Stellung entweder selbst ein weiteres Unternehmen betreibt oder einen massgeblichen Anteil hieran besitzt 15 Unter dieser Voraussetzung haftet auch eine naturliche Person fur die Verbindlichkeiten ihrer abhangigen Gesellschaften im Rahmen der oben beschriebenen Existenzvernichtungshaftung weil sie den konzernrechtlichen Unternehmensbegriff erfullt 16 Literatur BearbeitenChristian Caracas Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach 130 OWiG Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschaftlichen Verkehr Nomos Verlag Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0992 2 ders Corporate Compliance Zeitschrift 2015 S 167 ff sowie 2016 S 44 ff Einzelnachweise Bearbeiten Alfons Kraft Peter Kreuz Gesellschaftsrecht 1990 S 57 a b c S Wimmer Leonhardt Konzernhaftungsrecht Mohr Siebeck 2004 ISBN 3 16 148238 7 W Oehler In Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht ZIP 1990 S 1445 1450ff I Ossenbuhl Umweltgefahrdungshaftung im Konzern Verlag Duncker amp Humblot 1999 S 31ff K Schmidt Umweltschutz im Unternehmen Umwelt und Technikrecht Band 26 1994 S 69 S 80ff Christian Cornett Treubindung gegenuber dem Eigeninteresse abhangiger Gesellschaften 2003 ISBN 3 86504 011 X S 226 H G Gromann Die Gleichordnungskonzerne im Konzern und Wettbewerbsrecht Koln 1979 ISBN 3 452 18636 9 so z B bei der Fusion der Koninklijke Nederlandse Hoogovens en Staalfabrieken NV im Jahre 1972 mit der Hoesch AG in Dortmund zum Estel Konzern Vgl M W Kubler Die einheitliche Leitung paritatischer fusionsahnlicher Unternehmensverbindungen dual headed structures unter besonderer Berucksichtigung der Auswirkungen einer umfassenden Konzernintegration im Zuge der koordinativen Quasi Fusion nach deutschem Aktienrecht Konstanz 2005 K Eschenbruch Konzernhaftung Haftung der Unternehmen und der Manager Werner Neuwied 1996 ISBN 3 8041 1438 5 H Altmeppen S Brandes M Fischer M Habersack U Huffer M Jacobs S Kalss B Kropff D Kubis F Kubler J Oechsler J Reichert H J Schaal C Schafer Munchener Kommentar zum Aktiengesetz Band 9 2 C H Beck 2006 ISBN 3 406 51588 6 BGH NJW 1998 968 BGH WM 1985 1263 BGH NJW 2001 3622 BGH DB 2007 1802 BGH Urteil vom 13 Oktober 1977 BGHZ 69 334 337 VEBA BGH Urteil vom 29 Marz 1993 BGHZ 122 123 127 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konzernhaftung amp oldid 232224917