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Das Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union ist ein Teilgebiet des europaischen Sekundarrechtes das sich mit den fur Gesellschaften einschliesslich Korperschaften und Stiftungen zugelassenen Rechtsformen und deren Beruhrungspunkte im Markt befasst Inhaltsverzeichnis 1 Spezifische Rechtsformenregelungen 2 Gesellschaftsrechtliche Richtlinien 2 1 Grundsatze zur Unternehmensfuhrung Rechte unternehmensbezogener Interessengruppen Stakeholder 2 2 Unternehmensumstrukturierung 2 3 Jahresabschluss und Prufung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSpezifische Rechtsformenregelungen BearbeitenAuf Ebene der Europaischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt die in allen Landern der EU genutzt werden konnen Personengesellschaften Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV Verordnung EWG Nr 2137 85 Juristische Person Europaische Gesellschaft Societas Europaea SE Verordnung EG Nr 2157 2001 Europaische Genossenschaft Societas Cooperativa Europaea SCE Verordnung EG Nr 1435 2003 Europaischer Verbund fur territoriale Zusammenarbeit EVTZ Verordnung EG Nr 1082 2006 Konsortium fur eine europaische Forschungsinfrastruktur ERIC Verordnung EG Nr 723 2009 Europaische politische Partei Europapartei Verordnung EU Nr 1141 2014 Europaische politische Stiftung Europastiftung Verordnung EU Nr 1141 2014 geplant Einpersonengesellschaft Societas Unius Personae SUP Europaische Stiftung Fundatio Europaea FE Die Einfuhrung der Europaischen Privatgesellschaft lateinisch Societas Privata Europaea abgekurzt SPE die ursprunglich fur Juli 2010 geplant war wurde am 2 Oktober 2013 zu Gunsten des Projektes der Schaffung der Einpersonengesellschaft Societas Unius Personae SUP aufgegeben 1 Gesellschaftsrechtliche Richtlinien BearbeitenGrundsatze zur Unternehmensfuhrung Rechte unternehmensbezogener Interessengruppen Stakeholder Bearbeiten Richtlinie 2009 101 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Vor dem 21 Oktober 2009 Erste Richtlinie Publizitat 68 151 EWG des Rates vom 9 Marz 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Richtlinie 2012 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2012 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages uber die Arbeitsweise der Europaischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter fur die Grundung der Aktiengesellschaft sowie fur die Erhaltung und Anderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Vor dem 4 Dezember 2012 Zweite Richtlinie Mindestkapitalvorschriften borsennotierter Unternehmen 77 91 EWG des Rates vom 13 Dezember 1976 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter fur die Grundung der Aktiengesellschaft sowie fur die Erhaltung und Anderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Entwurf Funfte Richtlinie Struktur borsennotierter Unternehmen vorerst gescheitert Entwurf Neunte Richtlinie Konzern uber Unternehmensgruppen vorerst gescheitert Elfte Richtlinie Zweigniederlassung 89 666 EWG des Rates vom 21 Dezember 1989 uber die Offenlegung von Zweigniederlassungen die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden die dem Recht eines anderen Staates unterliegen Richtlinie 2009 102 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter Vor dem 21 Oktober 2009 Zwolfte Richtlinie Einmanngesellschaft 89 667 EWG des Rates vom 21 Dezember 1989 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter Entwurf Vierzehnte Richtlinie Sitzverlegung uber grenzuberschreitende Verlegung des Unternehmenssitzes von beschrankt haftenden Unternehmen noch nicht verabschiedet Richtlinie 2007 36 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Juli 2007 uber die Ausubung bestimmter Rechte von Aktionaren in borsennotierten GesellschaftenUnternehmensumstrukturierung Bearbeiten Richtlinie 2011 35 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2011 uber die Verschmelzung von Aktiengesellschaften Vor dem 1 Juli 2011 Dritte Richtlinie Verschmelzung borsennotierter Unternehmen 78 855 EWG des Rates vom 9 Oktober 1978 gemass Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften Sechste Richtlinie Spaltung borsennotierter Unternehmen 82 891 EWG des Rates vom 17 Dezember 1982 gemass Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften Zehnte Richtlinie Grenzuberschreitende Verschmelzung 2005 56 EG geandert durch die Richtlinie 2009 109 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 September 2009 zur Anderung der Richtlinien 77 91 EWG 78 855 EWG und 82 891 EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005 56 EG hinsichtlich der Berichts und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen Dreizehnte Richtlinie Ubernahme 2004 25 EG vom 21 April 2004 betreffend UbernahmeangeboteJahresabschluss und Prufung Bearbeiten Vierte Richtlinie Jahresabschluss 78 660 EWG des Rates vom 25 Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages uber den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen Siebente Richtlinie Konzernabschluss 83 349 EWG des Rates vom 13 Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages uber den konsolidierten Abschluss Richtlinie 2014 56 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 zur Anderung der Richtlinie 2006 43 EG uber Abschlussprufungen von Jahresabschlussen und konsolidierten Abschlussen Vor dem 16 April 2014 Richtlinie 2006 43 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 uber Abschlussprufungen von Jahresabschlussen und konsolidierten Abschlussen zur Anderung der Richtlinien 78 660 EWG und 83 349 EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84 253 EWG des Rates Text von Bedeutung fur den EWR Vor dem 17 Mai 2006 Achte Richtlinie Abschlussprufer 84 253 EWG des Rates vom 10 April 1984 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages uber die Zulassung der mit der Pflichtprufung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Literatur BearbeitenMathias Habersack Europaisches Gesellschaftsrecht Einfuhrung fur Studium und Praxis C H Beck Munchen 2006 ISBN 978 3 406 53876 6 Stefan Grundmann Europaisches Gesellschaftsrecht Eine systematische Darstellung unter Einbeziehung des Europaischen Kapitalmarktrecht C F Muller Heidelberg 2004 ISBN 978 3 8114 2609 2 Lutter Marcus Bayer Walter Schmidt Jessica Europaisches Unternehmens und Kapitalmarktrecht Grundlagen Stand und Entwicklung nebst Texten und Materialien De Gruyter Berlin 2017 ISBN 978 3 11 045625 7 Jung Stefanie Krebs Peter Stiegler Sascha Gesellschaftsrecht in Europa Handbuch Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8329 7539 5 Weblinks BearbeitenAuflistung von EU Gesetzgebungsakten zum GesellschaftsrechtEinzelnachweise Bearbeiten SUP statt SPE Europa GmbH 2 Versuch Nicht mehr online verfugbar Bundesanzeigerverlag 17 April 2014 archiviert vom Original am 2 November 2014 abgerufen am 25 Oktober 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesanzeiger verlag de Rechtsformen nach Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV Europaische Genossenschaft SCE Europaische Aktiengesellschaft SE Europaischer Verbund fur territoriale Zusammenarbeit EVTZ Konsortium fur eine europaische Forschungsinfrastruktur ERIC Europaische politische Partei Europapartei Europaische politische Stiftung Europastiftung geplant Europaische Einpersonengesellschaft SUP Europaische Stiftung FE Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union amp oldid 234480598