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Die Europaische Stiftung international auf Lateinisch auch Fundatio Europaea kurz FE 1 ist eine Idee zur Schaffung einer Rechtsform fur grenzuberschreitend tatige gemeinnutzige 2 Stiftungen in der Europaischen Union und im Europaischen Wirtschaftsraum Die Rechtsform der Stiftungen soll supranational ausgestaltet sein Mit dieser Rechtsform will die EU mit einer eigenen Verordnung FE Verordnung die Grundung von europaweit agierenden gemeinnutzigen voll rechtsfahigen 3 und handlungsfahigen 4 Stiftungen nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermoglichen und fordern siehe auch Europaische Integration Ein formaler Vorschlag der Europaischen Kommission zur Gestaltung der neuen Rechtsform FE wurde im Februar 2012 veroffentlicht Nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Europaischen Parlament und dem Europaischen Rat zog die Europaische Kommission im Marz 2015 ihren Vorschlag zuruck Die Kommission kann einen neuen Vorschlag einbringen oder den alten Vorschlag erneut sichten Mehr zur historischen Entwicklung unter Europaische Stiftung Hintergrunde und Entwicklung Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrunde und Entwicklung 2 Bedeutung und Vorteile einer Europaischen Stiftung 3 Grundung und Grundungserfordernisse 4 Rechtliche Grundlagen 4 1 Europaische Union 4 2 Unionsmitgliedstaaten 4 3 EWR Mitgliedstaaten 4 4 Schweiz 4 5 Steuerrechtliche Aufsicht und Behandlung der FE 4 5 1 Stiftung 4 5 2 Spender 4 5 3 Zuwendung an die FE 4 5 4 Begunstigte 4 5 5 Stiftungsaufsicht 5 Organisationsstruktur der FE 6 Wirtschaftliche Tatigkeiten der FE 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseHintergrunde und Entwicklung BearbeitenIn 2008 gab es in der EU circa 110 000 gemeinnutzige Stiftungen mit einem geschatzten Vermogen von 350 bis 1 000 Mrd Euro sowie mit Ausgaben spendings von circa 83 bis 153 Mrd Euro 5 18 ff Die Stiftungen beschaftigten zwischen 750 000 und 1 Million Arbeitnehmer Ungefahr 2 5 Mio Menschen arbeiten ehrenamtlich fur Stiftungen In der EU gibt es 50 verschiedene Gesetze im Zivil und Steuerrecht fur Stiftungen und zahlreiche komplexe Verwaltungsablaufe Die Gesetze verursachen jahrlich Beratungskosten in Hohe von circa 100 Mio Euro die nicht mehr fur gemeinnutzige Zwecke zur Verfugung stehen 6 2005 stellte das European Foundation Centre einen Entwurf fur ein European Foundation Statute vor 2006 folgte eine Studie von Wissenschaftlern und Stiftungspraktikern 2007 gab die Europaische Kommission eine Machbarkeitsstudie uber die Einfuhrung eines Europaischen Stiftungsstatuts in Auftrag 7 Die Studie wurde 2009 veroffentlicht Im Ergebnis nimmt die Studie an dass durch eine Harmonisierung der verschiedenen Stiftungsgesetze und oder Steuergesetze in allen Staaten der EU eine Senkung der jahrlichen Kosten von 138 bis 178 7 Mio Euro moglich ist Diese Variante wurde allerdings in ihrer Umsetzung als unrealistisch eingeschatzt und stattdessen das Modell einer European Foundation mit einem jahrlichen Kosteneinsparpotential von 91 bis 101 7 Mio Euro vorgeschlagen 5 207 ff Nach einer offentlichen Beratung in 2009 folgten 2010 und 2011 weitere Stellungnahmen Von Oktober 2010 bis 2012 wurde ein Folgenabschatzungsverfahren durchgefuhrt Das Statut fur eine Europaische Stiftung mit automatischer nicht diskriminierender Besteuerung wurde aus vier Optionen Status Quo Informationskampagne Harmonisierung des Stiftungsrechts und European Foundation Statue ausgewahlt 7 Am 8 Februar 2012 wurde der Vorschlag der Europaischen Kommission zur Gestaltung der neuen Rechtsform FE veroffentlicht Nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Europaischen Parlament und dem Europaischen Rat zog die Europaische Kommission im Marz 2015 ihren Vorschlag zuruck Die Kommission kann einen neuen Vorschlag einbringen oder den alten Vorschlag erneut sichten wenn sie der Meinung ist dass die politischen Umstande bzw Voraussetzungen fur die Schaffung einer FE geeigneter sind siehe Ordentliches Gesetzgebungsverfahren Ablauf des Verfahrens Bedeutung und Vorteile einer Europaischen Stiftung BearbeitenDie FE wurde europaischen naturlichen Personen und juristischen Personen die Moglichkeit bieten europaweit als rechtliche Einheit aufzutreten Gewisse nationale Unterschiede blieben jedoch dennoch bestehen da in bestimmten Bereichen die FE Verordnung auf das nationale Recht verweist Es wird daher einen gewissen Grad an Vereinheitlichung durch die FE Verordnung geben jedoch im Hinblick auf die einzelnen Stiftungen keine vollstandige Deckungsgleichheit Jede FE soll auch ihren Sitz unter der Wahrung der Identitat in einen anderen Mitgliedstaat verlegen konnen ohne dass eine Auflosung im Wegzugsstaat oder Neugrundung im Zuzugsstaat erforderlich ware 8 Dadurch wird die Wahl des Sitzes der Stiftung aus rein wirtschaftlichen Grunden in bestimmten Unionsmitgliedstaaten sich mehr konzentrieren als in anderen Fur bestimmte bereits bestehende gemeinnutzige Einrichtungen kann es eine wichtige Rolle spielen zukunftig nur noch mit einer Stiftungsaufsichtsbehorde zu tun zu haben namlich der des Sitzstaates der Stiftung 9 Durch die relativ niederen Anforderung an die Hohe des Stiftungskapitals von 25 000 10 kann die Europaische Stiftung z B als Holding unter Umstanden auch fur mittelstandische Unternehmen als Rechtsform interessant sein z B auch um die Unternehmensnachfolge mit Hilfe des monistischen Systems freier zu gestalten Grundung und Grundungserfordernisse BearbeitenDie Europaische Stiftung soll nach dem Verordnungsentwurf in mindestens zwei Mitgliedstaaten tatig sein mussen oder in ihrer Satzung 11 ein entsprechendes Ziel ausweisen sowie uber ein Vermogen von mindestens 25 000 verfugen wobei die Haftung der FE auf ihr Vermogen beschrankt sein soll 12 Die FE soll durch eine naturliche Person von Todes wegen von einer naturlichen oder juristischen Person durch eine notarielle Urkunde oder schriftliche Erklarung durch Verschmelzung gemeinnutziger Einrichtungen durch eine Umwandlung gemeinnutziger einzelstaatlicher Einrichtungenerrichtet werden konnen 13 Eine FE soll auf unbegrenzte Zeit oder wenn dies ausdrucklich in ihrer Satzung festgelegt ist fur eine bestimmte Dauer von mindestens zwei Jahren errichtet werden konnen 14 Rechtliche Grundlagen BearbeitenEuropaische Union Bearbeiten Fur die Europaische Stiftung FE soll gemass Art 3 des Verordnungsentwurfs primar die FE Verordnung der Europaischen Union 15 und die interne Satzung der FE massgebend sein Nur in den Bereichen die nicht oder nur teilweise durch die FE Verordnung bzw die Stiftungssatzung geregelt sind sollen sekundar die Bestimmungen die die Unionsmitgliedstaaten zur wirksamen Anwendung der FE Verordnung erlassen haben gelten und tertiar fur alle anderen Bereiche das fur gemeinnutzige Einrichtungen geltende Recht der Unionsmitgliedstaaten In der Praxis bedeutet diese im Verordnungsentwurf vorgesehene Normenhierarchie dass die interne Satzung einer FE dort wo die FE Verordnung ihr dafur ausdrucklich einen Spielraum offen lasst Gesetzen der Unionsmitgliedstaaten vorgeht Regelt die FE Verordnung oder die Satzung einen Bereich nicht oder nur teilweise greift das Recht des jeweiligen Unionsmitgliedstaates erganzend ein Unionsmitgliedstaaten Bearbeiten In den Unionsmitgliedstaaten werden voraussichtlich fur bestimmte Bereiche ein oder mehrere Gesetz e zu erlassen sein in dem die entsprechenden Regelungen vorgesehen werden die einzugreifen haben wenn die FE Verordnung oder die interne Satzung der Stiftung keine Regelungen vorsehen bzw im Hinblick auf die steuerrechtlichen Anpassungen die Beteiligung von Arbeitnehmern an den Entscheidungen der FE oder die Registrierung der FE im jeweiligen Unionsmitgliedstaat 16 EWR Mitgliedstaaten Bearbeiten Wie in den Unionsmitgliedstaaten mussen auch die EWR Mitgliedstaaten Island Liechtenstein und Norwegen entsprechende Regelungen erlassen 17 Schweiz Bearbeiten Die Schweiz ist weder Mitglied der Europaischen Union noch des Europaischen Wirtschaftsraums Daher ist gemass dem bisherigen Verordnungsentwurf eine Europaische Stiftung mit Sitz in der Schweiz nicht moglich Schweizer Unternehmen konnen allerdings voraussichtlich uber Tochterunternehmen mit Sitz in der EU bzw dem EWR eine Europaische Stiftung besitzen oder sich an einer solchen beteiligen Steuerrechtliche Aufsicht und Behandlung der FE Bearbeiten Stiftung Bearbeiten Europaische Stiftungen wurden nach dem Steuerrecht des Unionsmitgliedstaates beurteilt in welchem die FE ihren satzungsmassigen Sitz hat Die Besteuerung soll so erfolgen wie dies auch fur nationale gemeinnutzige Einrichtungen mit Sitz in diesem Unionsmitgliedstaat vorgesehen ist 18 Spender Bearbeiten Personen die an eine gemeinnutzige Europaische Stiftung Zuwendungen geben sollen gem Entwurf steuerrechtlich so behandelt werden als ob sie diese Zuwendung an eine nationale gemeinnutzige Einrichtung in dem Mitgliedstaat gegeben hatten in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben 19 Zuwendung an die FE Bearbeiten Zuwendungen welche eine FE erhalt sollen so besteuert werden wie dies steuerrechtlich auch fur nationale gemeinnutzige Stiftungen in dem Unionsmitgliedstaat vorgesehen ist in dem der Spender seinen ordentlichen Wohnsitz hat 20 Begunstigte Bearbeiten Zuwendungen welche Begunstigte der FE erhalten sollen in dem Unionsmitgliedstaat besteuert werden in dem die Begunstigten steuerrechtlich ihren Wohnsitz haben und so wie dies steuerrechtlich auch fur Begunstigte nationaler gemeinnutziger Stiftungen vorgesehen ist 21 Stiftungsaufsicht Bearbeiten Die Stiftungsaufsicht uber die Europaische Stiftung soll von der nationalen Aufsichtsbehorde wahrgenommen werden in welcher die FE im entsprechenden Register eingetragen ist 22 Die nationalen FE Stiftungsaufsichtsbehorden sollen eng zusammenarbeiten 23 und auch die nationalen Steuerbehorden 24 Organisationsstruktur der FE BearbeitenDie FE besteht zumindest aus dem Vorstand Board of Directors teilweise auch als Stiftungsrat bezeichnet 25 Die FE kann folgende Organe aufweisen Geschaftsfuhrende Direktoren 26 einen Aufsichtsrat 27 andere Organe lt Satzung 28 Werden von einer Europaischen Stiftung und in ihren Niederlassungen innerhalb der Europaischen Union insgesamt mindestens 50 Arbeitnehmer und mindestens 10 Arbeitnehmer in jedem von mindestens zwei Mitgliedstaaten beschaftigt so ist vorgesehen dass die FE einen Europaischen Betriebsrat einzurichten hat 29 Fur die Prufung des Jahresabschlusses muss ein Abschlussprufer beauftragt werden 30 der jedoch kein Organ der FE ist sofern dies die Satzung nicht ausdrucklich bestimmt Wirtschaftliche Tatigkeiten der FE BearbeitenDie Europaische Stiftung soll grundsatzlich jede wirtschaftliche Tatigkeit ausuben konnen sofern die Gewinne dieser Tatigkeit dem gemeinnutzigen Zweck der Stiftung zu mindestens 90 dienen Die Satzung der FE soll diesbezuglich strengere Beschrankungen vorsehen konnen 31 Die Europaische Stiftung kann somit auch an der Spitze einer Holding auftreten jede Art der Niederlassungen Betriebsstatten grunden und betreiben und Tochterstiftungen und unternehmen grunden und betreiben Siehe auch BearbeitenEuropaische Gesellschaft SE Europaische Privatgesellschaft geplant Europaische Genossenschaft SCE Europaische Wirtschaftliche Interessensvereinigung EWIV Literatur BearbeitenStefanie Steiner Die Europaische Stiftung Perspektiven zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vor dem Hintergrund ausgewahlter nationaler Regelungen Europaische Hochschulschriften 5309 Lang Verlag Frankfurt am Main Berlin Bern Wien 2012 ISBN 978 3 631 63650 3 Jung Stefanie Krebs Peter Stiegler Sascha Gesellschaftsrecht in Europa Handbuch 8 Projekt Europaische Stiftung FE Fundatio Europaea Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8329 7539 5 Weblinks BearbeitenProcedure file 2012 0022 APP Statute for a European Foundation FE Europaisches Parlament Status des Vorschlags einer FE englisch Europaische Kommission Vorschlag fur eine VERORDNUNG DES RATES uber das Statut der Europaischen Stiftung FE COM 2012 35 final vom 28 Februar 2012 ZWISCHENBERICHT uber den Vorschlag fur eine Verordnung des Rates uber das Statut der Europaischen Stiftung FE A7 0223 2013 vom 18 Juni 2013 European Parliament resolution of 2 July 2013 on the proposal for a Council regulation on the Statute for a European Foundation FE COM 2012 0035 2012 0022 APP Angenommener Text des Europaischen Parlaments vom 2 Juli 2013 englisch Einzelnachweise Bearbeiten Gemass Art 25 Verordnungsentwurf darf nur und muss eine Europaische Stiftung die Abkurzung FE tragen siehe Art 5 Verordnungsentwurf siehe Art 9 Verordnungsentwurf Siehe Art 10 Verordnungsentwurf a b Feasibility Study on a European Foundation Statute PDF 1 7 MB Max Planck Institute for Comparative and International Private Law Centre of Social Investment and Investigation University of Heidelberg 12 Februar 2009 abgerufen am 5 April 2016 englisch ZWISCHENBERICHT uber den Vorschlag fur eine Verordnung des Rates uber das Statut der Europaischen Stiftung FE A7 0223 2013 Europaisches Parlament 18 Juni 2013 abgerufen am 5 April 2016 a b Dominique Jakob Die European Foundation PDF 108 KB Gesamteuropaische Alternative fur grenzuberschreitende Stiftungstatigkeit Nicht mehr online verfugbar Universitat Zurich 5 Marz 2013 archiviert vom Original am 5 April 2016 abgerufen am 5 April 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rwi uzh ch Siehe Art 12 ff des Verordnungsentwurfs siehe Art 45 f Verordnungsentwurf Siehe Art 6 bis 8 Verordnungsentwurf Zum Mindestinhalt der Satzung siehe Art 19 Verordnungsentwurf siehe Art 6 bis 8 Verordnungsentwurf Nach Art 26 des Verordnungsentwurfes soll die Haftung vor der Eintragung der FE sich nach dem Recht des jeweiligen Unionsmitgliedstaates richten in dessen Register die FE eingetragen wird bzw werden soll Siehe Art 12 Zif 1 Art 13 ff Verordnungsentwurf Siehe Art 12 Zif 2 Verordnungsentwurf Wie alle Verordnungen der Europaischen Union wird auch die FE Verordnung unmittelbar geltendes Recht d h sie musste von den EU Mitgliedstaaten nicht gesondert in nationales Recht umgesetzt werden Siehe hierzu z B in Deutschland das Gesetz zur Einfuhrung der Europaischen Gesellschaft SE Einfuhrungsgesetz fur die Europaische Aktiengesellschaft SE BGBl I S 3675 BGBl I 2009 S 2479 Siehe z B fur die SE das Liechtensteinische SE Gesetz vom 25 November 2005 1 Siehe Art 49 Verordnungsentwurf Siehe Art 50 Zif 1 Verordnungsentwurf Siehe Art 50 Zif 2 Verordnungsentwurf Siehe Art 51 Verordnungsentwurf Siehe Art 45 f Verordnungsentwurf Siehe Art 47 Verordnungsentwurf Siehe Art 48 Verordnungsentwurf Siehe Art 27 ff Verordnungsentwurf mindestens drei Mitglieder und zwingend eine ungerade Zahl an Vorstandsmitgliedern Siehe Art 30 Verordnungsentwurf Der Vorstand kann die Leitung der FE in eigener Verantwortung Monistisches System ubernehmen muss aber einen oder mehrere verantwortliche geschaftsfuhrende Direktoren bestellen Diese konnen entweder aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder stammen interne geschaftsfuhrende Direktoren oder es sind externe dem Stiftungsvorstand nicht angehorende Personen Externen geschaftsfuhrenden Direktoren Siehe Art 31 Verordnungsentwurf Gemass Art 32 Verordnungsentwurf darf niemand zugleich Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats sein Der oder die Stiftungsgrunder mussen sich in der Satzung daher fur ein Dualistisches System oder Monistisches System entscheiden Siehe Art 31 Verordnungsentwurf Siehe Art 38 Verordnungsentwurf Ob die Richtlinie 2001 86 EG des Rates vom 8 Oktober 2001 zur Erganzung des Statuts der Europaischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ABl Nr L 294 vom 10 November 2001 S 22 32 auch auf die Stiftungen anzuwenden sein wird oder eine eigene Richtlinie erlassen wird ist noch nicht geklart Siehe Art 34 Zif 5 Verordnungsentwurf Siehe Art 11 Verordnungsentwurf Rechtsformen nach Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV Europaische Genossenschaft SCE Europaische Aktiengesellschaft SE Europaischer Verbund fur territoriale Zusammenarbeit EVTZ Konsortium fur eine europaische Forschungsinfrastruktur ERIC Europaische politische Partei Europapartei Europaische politische Stiftung Europastiftung geplant Europaische Einpersonengesellschaft SUP Europaische Stiftung FE Europaischer grenzuberschreitender Verein ECBA Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaische Stiftung amp oldid 223318737