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Die europaische Einpersonengesellschaft SUP 1 lateinisch Societas Unius Personae war eine geplante Rechtsform in der Europaischen Union und im Europaischen Wirtschaftsraum Es handelte sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter Einpersonengesellschaft bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermogen beschrankt gewesen ware wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschrankter Haftung Mit dieser Rechtsform wollte die EU mit einer eigenen Richtlinie SUP Richtlinie die Grundung von europaweit agierenden kostengunstigen voll rechtsfahigen 2 und handlungsfahigen Einpersonengesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro und nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermoglichen und fordern siehe auch Europaische Integration Inhaltsverzeichnis 1 Vorprojekte 2 Ziel und Zweck der Richtlinie 3 Vorteile der SUP 4 Grundung und Grundungserfordernisse 4 1 Grunder 4 2 Neugrundung oder Umwandlung 4 3 Satzung 4 4 Eintragung 4 5 Gesellschaftsformen die als SUP gegrundet oder umgewandelt werden konnen 5 Organisation und Verfahren der SUP 5 1 Gesellschafter 5 2 Gesellschaftsanteile 5 3 Beschlussfassung 5 4 Geschaftsfuhrung 5 5 Gewinnausschuttung 6 Rechtliche Grundlagen 7 Aufbau des Richtlinienvorschlags 8 Kritik und Zurucknahme des Vorschlages 9 Aufzuhebender Rechtsakt 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseVorprojekte BearbeitenVor diesem Vorschlag einer Einpersonengesellschaft mbH SUP hat die Kommission bereits die Europaische Privatgesellschaft zu etablieren versucht Dies ist jedoch trotz Zustimmung der Wirtschaft gegen die Widerstande der EU Mitgliedstaaten nicht gelungen 3 Die Bestimmungen der Richtlinie 2009 102 EG vom 16 September 2009 4 wurden in Teil 1 dieses Richtlinienvorschlags ubernommen siehe Anhang 2 des Richtlinienvorschlags mit einer Vergleichstabelle Ziel und Zweck der Richtlinie BearbeitenIn der Europaischen Union gibt es rund 21 Millionen KMU von denen rund 12 Millionen beschrankt haftende Gesellschaften sind davon bereits heute etwa die Halfte 5 2 Millionen Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter 5 Es besteht daher nach Ansicht der Europaischen Kommission und von dazu konsultierten Expertengruppen ein erhebliches Potential fur diese Rechtsform in der EU 6 Das ubergeordnete Ziel und der Zweck dieses Vorschlags der Kommission fur eine Einpersonengesellschaft mbH ist es potenziellen Unternehmensgrundern und insbesondere KMU die Grundung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtern Beschrankungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen Dies soll das grenzuberschreitende Unternehmertum fordern unterstutzen und mehr Wachstum Innovation und Beschaftigung in der Union herbeifuhren sowie durch die Harmonisierung von Vorschriften die Einrichtungs und Betriebskosten senken 7 Der Vorschlag fur die SUP sieht nicht eine neue supranationale Rechtsform fur Einpersonengesellschaften vor wie zuvor bei der Europaischen Privatgesellschaft Siehe auch die geplante supranationale Europaische Stiftung FE Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter die es bereits gesellschaftsrechtlich in allen Unionsmitgliedstaaten gibt werden als SUP bezeichnet wenn diese als solche nach der SUP Richtlinie errichtet oder umgewandelt werden 8 Durch diese Harmonisierung von nationalen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften z B uber die vorgeschlagene SUP Richtlinie soll erreicht werden dass bestehende Beschrankungen im Binnenmarkt fur die grenzuberschreitende Tatigkeit von Gesellschaften abgebaut werden Vorteile der SUP BearbeitenDurch die geplante Moglichkeit dass die SUP online und mit einem Standardformular relativ formlos gegrundet werden kann sollten sich erhebliche Einsparungen fur die Grunder ergeben Die SUP bietet naturlichen Personen und juristischen Personen auch die Moglichkeit europaweit als rechtliche Einheit aufzutreten Nationale Unterschiede bleiben jedoch dennoch bestehen da die SUP nur ein rechtlicher Rahmen ist der uber die nationale Gesellschaftsform der Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH GesmbH gestulpt wird Es wird bewusst nur eine Harmonisierung der nationalen Bestimmungen angestrebt und keine Vereinheitlichung wie z B durch eine europaische Verordnung Durch die sehr niederen Anforderung an die Hohe des Grundungskapitals von einem Euro wird die SUP vor allem fur kleine Unternehmen als Rechtsform interessant sein Grundung und Grundungserfordernisse BearbeitenDie Grundung der SUP soll mit einem Mindestkapital von nur einem Euro moglich sein und ohne jegliches formliches Eintragungsverfahren auskommen Auch soll der Unionsmitgliedstaat in dem die SUP registriert ist Sitzstaat nicht auch zwingend der Staat sein in dem die tatsachlichen Geschaftsausubung Hauptverwaltung geschieht 9 Dadurch sollen die Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts besser und in vollem Umfang nutzen konnen Der Glaubigerschutz der durch das Mindestgesellschaftskapital von nur einem Euro unter Umstanden nicht mehr gegeben ist soll durch die den Geschaftsfuhrern bzw dem einzigen Gesellschafter der SUP auferlegten Pflicht zur Kontrolle der Gewinnausschuttungen geschutzt werden Die Grundung der SUP soll grundsatzlich online nach einem Standardformular erfolgen Zudem soll ein Bilanztest und eine Solvenzbescheinigung erforderlich sein Grunder Bearbeiten Als Grunder einer SUP kann eine naturliche oder juristische Person auftreten auch wenn diese juristische Person bereits selbst eine Einmannpersonengesellschaft mit beschrankter Haftung ist 10 Neugrundung oder Umwandlung Bearbeiten Eine SUP kann gemass dem Richtlinienvorschlag nur durch Grundung einer neuen Gesellschaft ex nihilo oder durch Umwandlung einer bereits in einer anderen Gesellschaftsrechtsform bestehenden Gesellschaft 11 entstehen Eine in eine SUP umgewandelte Gesellschaft behalt die Rechtspersonlichkeit 12 Die Umwandlung soll nach dem nationalen Recht des Staates erfolgen in dem die Vorgesellschaft bestanden hatte Eine bestehende SUP soll in eine andere Rechtsform nach nationalem Recht umgewandelt werden konnen 13 Erfullt die SUP nicht mehr die Voraussetzungen der Richtlinie dann muss sie entweder in eine andere Gesellschaftsrechtsform umgewandelt oder aber aufgelost werden 14 Satzung Bearbeiten Der Richtlinienvorschlag der Kommission enthalt eine Standardvorgabe fur eine SUP Grundungssatzung Bei der Online Eintragung sollen diese Standardvorgaben zwingend von den Mitgliedstaaten vorgeschrieben sein Die Mindestinhalte der Vorlage sind dabei noch festzulegen 15 Die Satzung kann nach der Eintragung der SUP geandert werden soweit diese Anderungen mit der SUP Richtlinie und dem nationalen Recht vereinbar sind 16 Fur die SUP und ihre Satzung ist das nationale Recht des Mitgliedstaats massgebend in dem die SUP eingetragen ist 17 Eintragung Bearbeiten Die Bestimmungen im Richtlinienvorschlag uber das Eintragungsverfahren und die Eintragung sind der Kern der Richtlinie Durch diese Bestimmungen wird die Moglichkeit die SUP grenzuberschreitend tatig werden zu lassen und die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen erst rechtsverbindlich Dabei sind vor allem die Online Eintragung und die Moglichkeit der Verwendung jeder Amtssprache der EU wesentliche Elemente Der Grunder einer SUP soll damit nicht mehr verpflichtet sein selbst oder durch einen Bevollmachtigten im entsprechenden Unionsmitgliedstaat physisch anwesend aufzutreten und unter Umstanden alle Unterlagen und Eingaben zu ubersetzen Auch sind die Dokumente die der SUP Grunder im entsprechenden Unionsmitgliedstaat fur die Grundung vorzulegen hat abschliessend aufgezahlt und reglementiert 18 Erfolgt die Eintragung der SUP nicht online sollen die oben beschriebenen Vorteile nicht gelten sofern der Unionsmitgliedstaat hier nicht von sich aus Erleichterungen vorsieht Die SUP wird in dem Unionsmitgliedstaat eingetragen in dem sie ihren satzungsmassigen Sitz haben soll 19 Die Eintragung der SUP muss innerhalb von drei Arbeitstagen vollstandig abgeschlossen sein Eintragungsbescheinigung 20 Die SUP erwirbt die Rechtspersonlichkeit am Tag ihrer Eintragung in das Handelsregister des Eintragungsmitgliedstaats 21 Gesellschaftsformen die als SUP gegrundet oder umgewandelt werden konnen Bearbeiten Die SUP baut auf dem nationalen Gesellschaftsrecht auf In Anhang 1 des Richtlinienvorschlages sind die nationalen Gesellschaften angefuhrt welche grundsatzlich als SUP gegrundet werden konnen In Deutschland und Osterreich soll dies die Gesellschaft mit beschrankter Haftung sein Die EWR Staaten sind in Anhang 2 zum Richtlinienvorschlag noch nicht aufgefuhrt doch wird es z B fur Liechtenstein wohl ebenfalls die Gesellschaft mit beschrankter Haftung sein unter Umstanden auch die Anstalt privaten Rechts Die Schweiz ist weder Mitglied der Europaischen Union noch des europaischen Wirtschaftsraums Daher ist gemass dem bisherigen Richtlinienentwurf eine SUP mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz nicht moglich wohl aber dass der satzungsmassigen Sitz oder die Hauptverwaltung oder die Hauptniederlassung ausserhalb der EU liegt 22 Schweizer Unternehmen konnen allerdings voraussichtlich uber Tochterunternehmen mit Sitz in der EU bzw dem EWR eine SUP besitzen oder sich an einer solchen beteiligen Wenn ein Mitgliedstaat auch Aktiengesellschaften oder anderen Gesellschaftsformen die Moglichkeit einraumt einen einzigen Anteilseigner zu haben so sollen die Vorschriften des Teils 1 der Richtlinie auch fur diese Gesellschaften gelten eingeschrankt fur die Umwandlung 23 Organisation und Verfahren der SUP BearbeitenGesellschafter Bearbeiten Die SUP besteht nur aus einem Gesellschafter Der einzige Gesellschafter ubt die Befugnisse der Gesellschafterversammlung aus 24 Gesellschaftsanteile Bearbeiten Eine SUP hat nur einen Gesellschafter und darf daher auch nur einen Anteil ausgeben Dieser darf nicht weiter unterteilt werden Der einzige Anteil der SUP soll von dieser weder direkt noch indirekt Selbst erworben werden konnen und weder direkt oder indirekt in ihrem Eigentum stehen durfen Die mit dem einzigen Anteil verbundenen Rechte sollen nur von einer Person ausgeubt werden Sollte an einem Anteil aufgrund nationaler Bestimmungen Miteigentum moglich sein soll nur ein Vertreter befugt sein im Namen der Miteigentumer als der SUP Gesellschafter zu handeln 25 Das Stammkapital soll mindestens ein Euro betragen oder das Aquivalent 1 in der Landeswahrung z B ein Schweizer Franken in Liechtenstein 26 Fur einen Anteil sollen keine Hochstwerte eingefuhrt werden oder das eingezahlte Kapital anders begrenzt werden 27 Ebenso sollen keine zwingenden Regelungen zur Bildung gesetzlicher Rucklagen bestehen 28 Der einzige Gesellschafter der SUP haftet nur bis zur Hohe des gezeichneten Stammkapitals 29 Die Erhohung oder Senkung des Stammkapitals soll in bar oder als Sachleistung moglich sein 30 Das gezeichnete und eingezahlte Kapital soll in Brief und Auftragsformularen auf Papier oder sonstigen Tragern anzugeben sein sowie wenn Gesellschaft uber eine Website verfugt auch dort 31 Beschlussfassung Bearbeiten Die Beschlussfassungsbefugnisse des einzigen Gesellschafters ist grundsatzlich ohne eigene Gesellschafterversammlung moglich da nur ein Gesellschafter 32 Der Umfang der zwingend notwendigen Beschlussfassungen durch den einzigen Gesellschafter wird durch den Richtlinienvorschlag vorgegeben Beschlusse des einzigen Gesellschafters sollen grundsatzlich schriftlich dokumentiert werden 33 Aufbewahrungsfrist mindestens funf Jahre 34 Geschaftsfuhrung Bearbeiten Geschaftsfuhrer einer SUP Leitungsorgan sollen nur naturliche Personen sein konnen Ausnahme Wenn das nationale Recht des Eintragungsmitgliedstaats es erlaubt konnen auch juristische Personen als Geschaftsfuhrer bestellt werden z B in Liechtenstein 35 Bei der SUP kann auch ein De facto Geschaftsfuhrer tatig werden 36 Die Richtlinie enthalt weitere Bestimmungen z B uber die Weisungsbefugnis des einen Gesellschafters 37 die Bestellung und die Entlassung des Geschaftsfuhrers etc 38 Geschaftsfuhrer der SUP sollen personlich fur die Empfehlung oder Anordnung einer Gewinnausschuttung haften wenn sie wussten oder in Anbetracht der Umstande hatten wissen mussen dass die Gewinnausschuttung gegen Absatz 2 oder 3 von Artikel 18 verstossen wurde Dies gilt auch fur den einzigen Gesellschafter in Bezug auf die in Artikel 21 genannten Beschlusse uber die Vornahme einer Gewinnausschuttung 39 Gewinnausschuttung Bearbeiten Eine Gewinnausschuttungen z B Dividende an den einzigen Gesellschafter der SUP ist zulassig wenn der Bilanztest ergeben hat dass die nach der Gewinnausschuttung verbleibenden Vermogenswerte der SUP ausreichen um ihre Verbindlichkeiten in vollem Umfang abzudecken und wenn eine Solvenzbescheinigung vom Leitungsorgan dem einzigen Gesellschafter vorlegt wurde bevor eine Gewinnausschuttung vorgenommen wird 40 Rechtliche Grundlagen BearbeitenDer Vorschlag der Kommission stutzt sich auf Artikel 50 AEUV Tatigwerden der EU im Bereich des Gesellschaftsrechts Fur die Einpersonengesellschaft SUP sollen die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften im Sinne der geplanten Richtlinie soweit harmonisiert werden dass fur die SUP in allen Mitgliedstaaten dieselben Vorschriften fur die Errichtung und den Betrieb gelten wurden Aufbau des Richtlinienvorschlags BearbeitenDer Richtlinienvorschlag der Kommission fur die SUP besteht aus drei Teilen mit gesamt sieben Kapiteln mit 33 Artikeln Teil 1 Allgemeine Vorschriften fur Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter die fur alle in Anhang I aufgefuhrten Gesellschaften einschliesslich der in Teil 2 der Richtlinie genannten Gesellschaften gelten Teil 2 Besondere Vorschriften fur die Societas Unius Personae SUP Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Kapitel 2 Errichtung einer SUP Kapitel 3 Satzung Kapitel 4 Eintragung einer SUP Kapitel 5 Einziger Anteil Kapitel 6 Stammkapital Kapitel 7 Organisation und Verfahren der SUP Teil 3 SchlussbestimmungenKritik und Zurucknahme des Vorschlages BearbeitenAn der SUP wurde bereits Kritik geubt insbesondere seien ausreichende flankierende Massnahmen zum Glaubigerschutz z B zur Bildung ausreichender Rucklagen ausreichende Massnahmen zur verlasslichen Uberprufung der Identitat des Grundungsgesellschafters ausreichende Massnahmen zur verlasslichen Uberprufung der Identitat des wirtschaftlich Berechtigten ausreichender Schutz der nationalen steuer sozialversicherungs und arbeitsrechtlichen Vorschriften erforderlich 41 Im Rechtsausschuss des Europaischen Parlaments JURI und im Ausschuss fur Binnenmarkt und Verbraucherschutz IMCO wurde der Richtlinienvorschlag Anfang Dezember 2014 wegen des mangelnden Glaubigerschutzes fehlender Arbeitnehmermitbestimmung und der Begunstigung von Steuerbetrug durch die Trennung von Satzungs und Verwaltungssitz mehrfach kritisiert Am 28 Januar 2016 hat der Rechtsausschuss des EU Parlaments JURI ein zweites Arbeitsdokument 42 bezuglich der SUP Richtlinie diskutiert Nunmehr schlagt der Berichterstatter Luis de Grandes Pascual EVP darin unter anderem eine Beschrankung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf kleine und Kleinstunternehmen KMU und eine neue Regelung zur Sitzeinheit der SUP vor 43 Die Zustimmung der Abgeordneten zum SUP Richtlinienvorschlag ist jedoch weiterhin zuruckhaltend bis kritisch Am 4 Juli 2018 hat die Europaische Kommission den Vorschlag zur Richtlinie zuruckgezogen 44 Nach mehrjahrigen Verhandlungen mit dem Rechtsausschuss des Europaischen Parlaments war klar dass fur die Verabschiedung der Richtlinie keine Mehrheit zustande kommen wurde Aufzuhebender Rechtsakt BearbeitenMit der Richtlinie 2009 102 EG vom 16 September 2009 45 wurde es den bereits nach nationalem Recht bestehenden Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter ermoglicht in der ganzen Union tatig zu sein Diese Richtlinie soll mit dem Inkrafttreten der SUP Richtlinie aufgehoben werden Siehe auch BearbeitenKorperschafts und Stiftungsrecht Europaische Gesellschaft SE Europaische Privatgesellschaft geplant Europaische Stiftung geplant Europaische Genossenschaft SCE Europaische Wirtschaftliche Interessensvereinigung EWIV Societe a responsabilite limitee Luxemburg Anstalt privaten Rechts Liechtenstein Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt Literatur BearbeitenMarcus Lutter Walter Bayer Jessica Schmidt Europaisches Unternehmens und Kapitalmarktrecht Grundlagen Stand und Entwicklung nebst Texten und Materialien 47 SPE und SUP De Gruyter Berlin 2017 ISBN 978 3 11 045625 7 Stefanie Jung Peter Krebs Sascha Stiegler Gesellschaftsrecht in Europa Handbuch 9 Projekt Europaische Einpersonen Gesellschaft SUP Societas Unius Personae Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8329 7539 5 Hans Joachim Priester Hartmut Mayer Dieter Wicke Munchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Band 3 Gesellschaft mit beschrankter Haftung 76 SUP Bearbeitet von Oliver Habighorst C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70503 8 Wilfried W Krauss Hugo Meichelbeck Die Societas Unius Personae SUP insbesondere steuerliche Aspekte In Betriebs Berater 2015 S 1562 1568 PDF Weblinks BearbeitenVorschlag fur eine Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates uber Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter COM 2014 212 final vom 9 April 2014 Einzelnachweise Bearbeiten Dem Namen einer Einpersonengesellschaft die die Rechtsform einer SUP hat ist die Abkurzung SUP nachzustellen Art 7 Abs 3 und 25 Abs 3 Richtlinienvorschlag Nur eine SUP darf die Abkurzung SUP verwenden Artikel 7 Abs 1 Richtlinienvorschlag Vorschlag fur eine RICHTLINIE DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES uber Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter COM 2014 212 final vom 9 April 2014 S 2 f ABl L 258 vom 1 Oktober 2009 S 20 Richtlinienvorschlag COM 2014 212 final vom 9 April 2014 S 5 Dies auch in Hinblick darauf dass KMUs in der EU zwei Drittel der Arbeitsplatze sichern und uber ein bedeutendes und stabiles Wachstums und Beschaftigungspotenzial verfugen welches von der Industrie oftmals nicht garantiert werden kann Hire and Fire Personalpolitik je nach Konjunktur Richtlinienvorschlag COM 2014 212 final vom 9 April 2014 S 3 Artikel 6 Abs 1 Richtlinienvorschlag Artikel 10 Richtlinienvorschlag Artikel 6 Abs 2 und Artikel 8 Richtlinienvorschlag Artikel 9 Abs 1 Richtlinienvorschlag Artikel 9 Abs 2 Richtlinienvorschlag Artikel 25 Abs 1 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 25 Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 11 und Erwagungsgrund 15 und Artikel 11 Abs 3 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 12 Artikel 7 Abs 4 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 13 Abs 1 und Erwagungsgrund 13 und 19 Nach der Eintragung hingegen ist jede Anderung im Hinblick auf die vorzulegenden Dokumente nach dem nationalen Recht zu beurteilen Artikel 14 Abs 1 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 14 und Erwagungsgrund 16 Artikel 14 Abs 2 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 10 Artikel 1 Abs 3 Richtlinienvorschlag Art 4 Abs 1 Richtlinienvorschlag Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 15 und Erwagungsgrund 20 Artikel 16 Abs 1 Richtlinienvorschlag Artikel 16 Abs 3 Richtlinienvorschlag Artikel 16 Abs 4 Richtlinienvorschlag Artikel 7 Abs 2 Richtlinienvorschlag Artikel 17 Abs 2 Richtlinienvorschlag Artikel 16 Abs 5 Richtlinienvorschlag Artikel 21 Abs 3 Richtlinienvorschlag Art 4 Abs 2 und 21 Abs 1 Richtlinienvorschlag Siehe Artikel 21 Abs 2 Richtlinienvorschlag sowie Erwagungsgrund 21 Artikel 22 Abs 4 Richtlinienvorschlag Art 2 Abs 5 und 22 Abs 7 Richtlinienvorschlag Siehe Artikel 23 Richtlinienvorschlag und auch Erwagungsgrund 23 Siehe Richtlinienvorschlag Artikel 22 und Erwagungsgrund 22 Artikel 18 Abs 5 Richtlinienvorschlag Siehe Artikel 18 Richtlinienvorschlag sowie Erwagungsgrund 19 Die Solvenzbescheinigung ist auch auf der Webseite des Unternehmens zuganglich zu machen Siehe z B die Kritik des deutschen Anwaltsverbandes 58 2014 Memento vom 28 Dezember 2014 im Internet Archive PE575 031v02 00 Ulrich Noack Bewegung in Sachen SUP im Europaischen Parlament Handelsblatt 25 Januar 2016 Rucknahme von Vorschlagen der Kommission abgerufen am 21 Januar 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union 2018 C 233 05 Richtlinie 2009 102 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter In ABl L Nr 258 1 Oktober 2009 S 20 Rechtsformen nach Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV Europaische Genossenschaft SCE Europaische Aktiengesellschaft SE Europaischer Verbund fur territoriale Zusammenarbeit EVTZ Konsortium fur eine europaische Forschungsinfrastruktur ERIC Europaische politische Partei Europapartei Europaische politische Stiftung Europastiftung geplant Europaische Einpersonengesellschaft SUP Europaische 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