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Das deutsche Anfechtungsgesetz regelt seit 1879 unter welchen Voraussetzungen ein Glaubiger Rechtshandlungen seines Schuldners die ihn benachteiligen anfechten kann BasisdatenTitel Gesetz uber die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners ausserhalb des InsolvenzverfahrensKurztitel AnfechtungsgesetzAbkurzung AnfGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Schuldrecht VerfahrensrechtFundstellennachweis 311 14 2Ursprungliche Fassung vom 21 Juli 1879 RGBl S 277 Inkrafttreten am 1 Oktober 1879Neubekanntmachung vom 20 Mai 1898 RGBl S 709 Letzte Neufassung vom 5 Oktober 1994 BGBl I S 2911 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 1999Letzte Anderung durch Art 3 G vom 29 Marz 2017 BGBl I S 654 655 Inkrafttreten derletzten Anderung 5 April 2017 Art 4 G vom 29 Marz 2017 GESTA C085Weblink Text des AnfGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Wirkung 3 Regelfalle 4 Literatur 5 WeblinksGeschichte BearbeitenBereits im romischen Recht gab es seit Justinian die Paulianische Anfechtungsklage actio Pauliana Wirkung Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Anfechtungsgesetz gibt einem Glaubiger die Moglichkeit auf einen Wertgegenstand seines Schuldners auch dann noch durch Zwangsvollstreckungsmassnahmen zuzugreifen wenn der Schuldner diesen Wertgegenstand durch eine Rechtshandlung an eine dritte Person ubertragen hat Voraussetzung ist dass die Rechtshandlung des Schuldners den Glaubiger benachteiligt beispielsweise indem der Schuldner sein gesamtes Vermogen seiner Ehefrau ubertragt und anschliessend seine Schulden nicht mehr begleichen kann Der Glaubiger kann dann innerhalb bestimmter Fristen die Vermogensubertragung anfechten Bei erfolgreicher Anfechtung muss die dritte Person dulden dass der Glaubiger auf den Vermogensgegenstand zugreift Streng zu unterscheiden ist die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz von der Anfechtung einer Willenserklarung zum Beispiel wegen Erklarungsirrtums oder arglistiger Tauschung Die Anfechtung einer Willenserklarung ist die Ausubung eines Gestaltungsrechts die dazu fuhrt dass das Rechtsgeschaft das durch die anzufechtende Willenserklarung zustande gekommen ist mit ruckwirkender Kraft nichtig wird Diese Wirkung tritt unmittelbar ein durch Abgabe einer Anfechtungserklarung gegenuber dem Anfechtungsgegner dem Vertragspartner des anzufechtenden Rechtsgeschafts Vollig anders ist die Wirkung der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz Hier bedarf es keiner rechtsgestaltenden Erklarung Wenn die Voraussetzungen der Anfechtung vorliegen entsteht ein gesetzliches Schuldverhaltnis zwischen dem Glaubiger und dem Anfechtungsgegner dem Empfanger des vom Schuldner weggegebenen Vermogensgegenstandes Es besteht ein Anspruch den weggegebenen Wertgegenstand dem Glaubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs zur Verfugung zu stellen 11 Dieser Anspruch der nach herrschender Ansicht schuldrechtlicher Natur ist muss in der Regel im Zivilrechtsweg im Wege der Klage geltend gemacht werden 13 wobei der Antrag darauf zu richten ist wegen einer bestimmten Forderung des Glaubigers gegen den Schuldner den Anfechtungsgegner zur Duldung der Zwangsvollstreckung in den bestimmten Vermogensgegenstand zu verurteilen Ist uber das Vermogen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eroffnet gelten die Anfechtungsvorschriften der Insolvenzordnung Eine Anfechtung auf Grundlage des Anfechtungsgesetzes ist dann nicht mehr moglich Regelfalle BearbeitenDas Anfechtungsgesetz kennt drei Regelfalle in denen Rechtshandlungen angefochten werden konnen Anfechtung gemass 3 Abs 1 Rechtshandlungen die der Schuldner mit dem Vorsatz vorgenommen hat den Glaubiger zu benachteiligen wenn die dritte Person den Vorsatz kannte Anfechtung gemass 3 Abs 4 Entgeltliche Vertrage die der Schuldner mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat Anfechtung gemass 4 Abs 1 Unentgeltliche Leistungen des Schuldners an eine dritte Person insbesondere Schenkungen Besondere Regelungen gelten fur Rechtshandlungen des Erben 5 und fur eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen 6 Literatur BearbeitenMichael Huber Anfechtungsgesetz Kommentar C H Beck 11 Auflage Munchen 2006 ISBN 978 3 406 65235 6 Hans Peter Kirchhof Hrsg Anfechtungsgesetz Munchner Kommentar C H Beck 1 Auflage Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63425 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Anfechtungsgesetz 1879 Quellen und Volltexte Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anfechtungsgesetz amp oldid 237324229