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Als Bankbilanzierung wird in der Bankbetriebslehre und im Kreditwesen die Bilanzierung bei Kreditinstituten bezeichnet ihr Ergebnis ist die Bankbilanz Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 2 1 Bankbilanz 2 2 Positionen unter dem Bilanzstrich 2 3 Abweichungen von den Bilanzen der Nichtbanken 2 4 Gewinn und Verlustrechnung 3 Bankbilanzierung nach HGB und IFRS 4 Besondere Bewertungsvorschriften 5 Zinsertragsbilanz 6 Informationsfunktion 7 Literatur 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAufgrund der volkswirtschaftlichen Sonderstellung des Bankwesens sowie der Eigenheiten der bankbetrieblichen Geschaftstatigkeit gibt es Spezialgesetze fur die handelsrechtliche Rechnungslegung die sich von denen der Nichtbanken unterscheiden 1 Die Bankbilanzierung unterscheidet sich bereits optisch erheblich von der Bilanzierung der Nichtbanken Formal werden in der Bankbilanz auf der Aktivseite zuerst die Bilanzpositionen mit Primarliquiditat Kassenbestand Guthaben bei der Zentralbank Bankguthaben bei Geschaftsbanken und dann die anderen Bilanzpositionen gezeigt 2 RechKredV Bei Bilanzen von Nichtbanken dagegen steht das Anlagevermogen oben 266 HGB Darin kommt zum Ausdruck dass im Bankwesen die Liquiditat von grosser Bedeutung ist wahrend in der Produktionswirtschaft das Anlagevermogen eine wichtige Rolle beim Produktionsprozess spielt Bankbilanzen und Geschaftsberichte geniessen ein besonderes Interesse in der Offentlichkeit das einerseits am besonderen Einfluss des Bankwesens uber das Geld und Kreditwesen auf den Gutermarkt liegt und andererseits auf die besonderen Risiken der Finanzwirtschaft zuruckzufuhren ist die zu Finanzkrisen und Bankenpleiten fuhren konnen und damit die Gesamtwirtschaft beeintrachtigen konnen 2 Die Bankbilanzierung erfasst in der Bankbetriebslehre samtliche Kreditinstitute also insbesondere Banken Sparkassen und Kreditgenossenschaften und umfasst bei diesen Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Anhang Lagebericht und Risikobericht Rechtsgrundlagen BearbeitenDas Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches HGB enthalt ab 340 HGB Sondervorschriften fur Kreditinstitute Kreditinstitute aller Rechtsformen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben nach 340a HGB ihren Jahresabschluss und Lagebericht nach den fur grosse Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen 340a Abs 2 HGB regelt welche Vorschriften des HGB auch fur die Kreditwirtschaft gelten und welche nicht Das gilt auch entsprechend fur den Konzernabschluss 340i HGB 340b HGB befasst sich mit Pensionsgeschaften wenn sie unter die hier kodifizierte Legaldefinition fallen Kreditinstitute durfen nach 340f Abs 1 HGB Forderungen aus dem Kreditgeschaft Schuldverschreibungen und Aktien die weder zum Finanzanlagevermogen noch zum Handelsbuch gehoren also nur das Anlagebuch betreffen zu einem niedrigeren als dem sich aus dem strengen Niederstwertprinzip ergebenden Buchwert bewerten soweit dies nach vernunftiger kaufmannischer Beurteilung zulassig ist Die Vorsorgereserven durfen 4 dieser Bilanzpositionen nicht uberschreiten Nahere Angaben brauchen hierzu im Jahresabschluss nicht gemacht zu werden 340f Abs 4 HGB Hieraus ergibt sich eine Verbesserung der anrechenbaren Eigenmittel weil die Vorsorgereserve als Erganzungskapital anerkannt ist Art 63 Abs 1 CRR gibt den EU Mitgliedstaaten eine Offnungsklausel fur other items In 340l HGB ist die Offenlegungspflicht geregelt dadurch wird hochste Transparenz erreicht Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der 252 bis 256 HGB gelten auch fur Kreditinstitute Wichtige Detailfragen der Bankbilanzierung sind in der RechKredV geregelt Sie unterteilt systematisch nach Bankbilanz und Gewinn und Verlustrechnung Bankbilanz Bearbeiten Bankbilanzen erfassen nach den Formblattvorschriften der RechKredV auf der Aktivseite zuerst das Umlaufvermogen dann das Anlagevermogen Auf der Passivseite erscheinen entsprechend zuerst die Verbindlichkeiten danach das Eigenkapital das aufsichtsrechtlich Eigenmittel genannt wird Bilanzposition Aktivseite Passivseite RechtsgrundlageUmlaufvermogen Kassenbestand Guthaben bei Zentralbanken Forderungen an Kreditinstitute Kredite an Nichtbanken Anleihen im Handelsbuch 12 RechKredV 12 RechKredV 14 RechKredV 15 RechKredV 16 RechKredVFinanzanlagen Kapitalbeteiligungen in Aktien Anleihen im Anlagebuch 18 RechKredVsonstige Vermogensgegenstande Gedenkmunzen und Goldmunzen mit Agio 20 RechKredVSachanlagevermogen Gebaude Grundstucke 247 Abs 2 HGBRechnungsabgrenzungsposten aktive Rechnungsabgrenzung 250 Abs 1 HGBBilanzsummeVerbindlichkeiten gegenuber Kreditinstituten gegenuber Nichtbanken 21 Abs 1 RechKredV 21 Abs 2 RechKredVverbriefte Verbindlichkeiten Spar kassen briefe Pfandbriefe 22 RechKredVRechnungsabgrenzungsposten passive Rechnungsabgrenzung 23 RechKredVRuckstellungen fur hohes Kreditrisiko aus Eventualverbindlichkeiten Landerrisikoruckstellungen 24 RechKredVEigenkapital Eigenmittel gezeichnetes Kapital Gewinnrucklage Kapitalrucklage Einlagen stiller Gesellschafter Dotationskapital Geschaftsguthaben 25 RechKredVBilanzsumme unterm Strich Eventualverbindlichkeiten aus Burgschaften Gewahrleistungsvertragen oder Bankgarantien 26 RechKredVGemass 12 Abs 1 RechKredV ist als Barreserve der Kassenbestand zu aktivieren der sich aus gesetzlichen Zahlungsmitteln Bargeld einschliesslich der Sorten sowie Postwertzeichen und Gerichtsgebuhrenmarken zusammensetzt Zu einem hoheren Betrag als dem Nennwert Agio erworbene Gedenkmunzen sowie Goldmunzen auch wenn es sich um gesetzliche Zahlungsmittel handelt und Goldbarren sind im Posten Sonstige Vermogensgegenstande zu erfassen Zur Barreserve gehoren nach 12 Abs 2 RechKredV zudem alle Sichteinlagen bei Zentralbanken insbesondere das Mindestreserveguthaben auch Fremdwahrungsguthaben von Niederlassungen des bilanzierenden Instituts bei der auslandischen Zentralbank Samtliche Bankguthaben bei Geschaftsbanken werden als Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen 14 RechKredV Zu den Forderungen an Kunden gehort das gesamte Kreditgeschaft mit Nichtbanken im Rahmen der Geldleihe 15 RechKredV Wahrend bei Nichtbanken 285 Nr 1a HGB nur kurz und langfristige Laufzeiten bei Forderungen und Verbindlichkeiten unterscheidet sind diese Bilanzpositionen nach 9 Abs 2 RechKredV genaueren Fristengliederungen unterworfen lt 3 Monate gt 3 bis 1 Jahr gt 1 bis 5 Jahre und gt 5 Jahre Die ubrigen Kreditgeschafte der Kreditleihe werden als Eventualverbindlichkeiten unter dem Strich also unterhalb der Bilanzsumme 26 RechKredV bilanziert insbesondere Verbindlichkeiten aus Bankavalen und Gewahrleistungsvertragen sowie die Haftung aus der Bestellung von Kreditsicherheiten fur fremde Verbindlichkeiten Auch Verbindlichkeiten aus Platzierungs und Ubernahmeverpflichtungen aus Wertpapieremissionen sowie Verbindlichkeiten aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind hier zu vermerken 27 RechKredV In der Bankbetriebslehre werden die Eigenmittel der Kreditinstitute differenziert nach bilanziellem okonomischem und regulatorischem Kapital 3 Bilanzielles Eigenkapital ist der Buchwert der Bilanzposition Eigenkapital in der Bankbilanz regulatorisches das nach 10 KWG und 10a KWG sowie Basel III zu ermittelnde Eigenkapital einschliesslich Kapitalpuffer und ohne Geschafts oder Firmenwert Als okonomisches Kapital bezeichnet man die Gesamtheit der Risikodeckungspotenziale die mindestens vorgehalten werden muss um selbst dann wenn die vorab definierte Maximalbelastungssituation eintreten sollte solvent zu bleiben 4 Zum Eigenkapital gehoren nach 25 RechKredV gezeichnetes Kapital Einlagen stiller Gesellschafter Dotationskapital und Geschaftsguthaben Die Sicherheitsrucklage Sparkassen sowie die Ergebnisrucklagen Kreditgenossenschaften gehoren beim Eigenkapital zu den Gewinnrucklagen 25 Abs 2 RechKredV Zu den Eigenmitteln gehoren ferner Bilanzgewinn bzw Bilanzverlust Uber dieses harte Kernkapital hinaus werden bankenaufsichts rechtlich noch bestimmte Kapitalinstrumente nach Art 51 Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR und Erganzungskapital nach Art 62 CRR als Eigenmittel anerkannt Positionen unter dem Bilanzstrich Bearbeiten Hierunter fallen nicht bilanzierungsfahige Geschaftsvorfalle die nach dem nachsten Bilanzstichtag aber fur das bilanzierende Kreditinstitut eine Haftung eine mogliche Verpflichtung Kreditrisiko einen Verlust oder einen Ertrag auslosen konnen Eine Inanspruchnahme ist wahrscheinlich sobald sie konkret wird muss eine Ruckstellung fur drohende Verluste aus schwebenden Geschaften gebildet werden Die Position steht auf der Passivseite der Bilanz Sie lassen sich weiter untergliedern in Schwebende Geschafte Beispielsweise Derivate weisen am Tag ihres Geschaftsabschlusses keinen Marktwert auf so dass auch eine Bilanzierung nicht moglich ist Sobald sie nach dem Geschaftsabschluss einen negativen Marktwert entwickeln sind fur diese drohenden Verluste nach 249 Abs 1 HGB Ruckstellungen Drohverlustruckstellungen zu bilden Positive Marktwerte bleiben wegen des Realisationsprinzips stets unberucksichtigt 252 Abs 1 Nr 4 Halbsatz 2 HGB 5 Eventualverbindlichkeiten Hier handelt es sich um Haftungsverpflichtungen die auf das Kreditinstitut aus Avalkrediten ubernommene Burgschaften Garantien oder sonstigen Gewahrleistungen zukommen konnen Andere Verpflichtungen Hierunter fallen unwiderrufliche Kreditzusagen Platzierungs und Ubernahmeverpflichtungen Im Anhang sind weitere Angaben zu machen Abweichungen von den Bilanzen der Nichtbanken Bearbeiten Die Bankbilanzen weichen insbesondere bei folgenden Bilanzpositionen von dem branchenubergreifenden Gliederungsschema des 266 HGB ab 6 Nichtbanken Kreditinstitute Anmerkungen 247 Abs 1 HGB 2 Abs 1 RechKredV Umlauf und Anlagevermogen 251 HGB 26 und 35 Abs 1 RechKredV Eventualverbindlichkeiten 266 HGB 2 Abs 1 RechKredV Bilanzgliederung 275 HGB 2 Abs 1 RechKredV Gewinn und Verlustrechnungsgliederung 284 Abs 3 HGB 34 Abs 3 RechKredV Anlagengitter 285 Nr 1a Nr 2 HGB 340d HGB 9 Abs 1 RechKredV Gliederung Restlaufzeiten Gliederung Verbindlichkeiten 285 Nr 1b Nr 2 HGB 35 Abs 5 RechKredV Sicherheiten fur Verbindlichkeiten 285 Nr 9c HGB 34 Abs 2 Nr 2 RechKredV OrganvergutungenIn der Bilanzgliederung wird bei Kreditinstituten nicht zwischen Anlage und Umlaufvermogen unterschieden Die Gliederung der Aktivseite erfolgt nach der Liquiditat wobei liquidere Vermogenswerte vor weniger liquiden stehen 7 Gewinn und Verlustrechnung Bearbeiten Die Gewinn und Verlustrechnung darf von Kreditinstituten entweder in Kontoform oder in Staffelform aufgestellt werden bei Nichtbanken ist lediglich die Staffelform zulassig Die Kontoform der Gewinn und Verlustrechnung ergibt sich aus 340a HGB und ersetzt die Vorschriften des fur Nichtbanken geltenden 275 HGB Kategorie Produktgruppe Preis Ertrag Aufwand RechtsgrundlageZinsgeschaft Aktivgeschaft Passivgeschaft Kreditzins Habenzins Zinsertrag Zinsaufwand 28 RechKredV 29 RechKredVFinanzkommissionsgeschaft Effektengeschaft Wertpapierdepotgeschaft Wertpapierhandel Wertpapierorders Provision Provisionsertrag 30 RechKredVIndifferenzgeschaft Zahlungsverkehr Beratung Inkassogeschaft Bankgebuhr Bearbeitungsgebuhr Buchungspostengebuhr Kontofuhrungsgebuhr Beratungsgebuhr Depotgebuhr Inkassogebuhr Gebuhrenertrag 30 RechKredVKreditgeschaft Finanzanlagen Kapitalbeteiligungen Abschreibungen Wertberichtigungen Zufuhrungen Zuschreibungen 32 RechKredV 33 RechKredVIn 28 RechKredV sind die Zinsertrage 29 RechKredV der Zinsaufwand 30 RechKredV der Provisionsertrag 31 RechKredV die Verwaltungskosten Materialkosten Personalkosten Raumkosten Versicherungspramien 32 RechKredV die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere als Aufwand und Ertrag gemass 340f Abs 3 HGB und Versicherungspramien fur Kreditversicherungen nach dem Bruttoprinzip in 33 RechKredV Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kapitalbeteiligungen erfasst Die drei bei Kreditinstituten vorkommenden Produktgruppen Zinsgeschaft Indifferenzgeschaft und Finanzkommissionsgeschaft generieren drei Arten von Werterlosen und Wertkosten 8 Das Zinsgeschaft setzt sich aus dem Passivgeschaft Bankguthaben jeder Art und dem Aktivgeschaft Kreditgeschaft zusammen Im Passivgeschaft entstehen Wertkosten durch Habenzinsen auf Geldanlagen Im Aktivgeschaft zahlt der Kreditnehmer einen Kreditzins auf seine Kreditschuld der als Werterlose vereinnahmt wird Zahlungsverkehr kann zwar durch das Zinsgeschaft oder das Finanzkommissionsgeschaft ausgelost werden doch hauptsachlich dient er der Zahlung zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfanger Jede Art der Bankberatung Anlageberatung Financial advisory Financial Engineering gehort zu den Indifferenzgeschaften und erbringt Bankgebuhren Bankbilanzen folgen dem nach 2 RechKredV vorgeschriebenen Gliederungsschema und orientieren sich auf der Aktivseite am Ordnungsprinzip der Liquidierbarkeit so dass die Aktiva mit den liquidesten Bilanzpositionen wie Barreserve und Kassenbestand beginnen Nach 2 RechKredV mussen Kreditinstitute abweichend von 275 HGB die Gewinn und Verlustrechnung nach besonderen Formblattern erstellen wobei die Konto oder Staffelform zulassig ist Grund hierfur ist die banktypische Eigenheit dass Kreditinstitute keine Umsatzerlose wie Nichtbanken erwirtschaften sondern uberwiegend Zinsertrage 28 RechKredV vereinnahmen denen die Zinsaufwendungen 29 RechKredV gegenuberzustellen sind Nach 34 RechKredV sind zusatzliche Erlauterungen im Anhang zu machen 35 RechKredV verlangt zusatzliche Pflichtangaben Die Gewinn und Verlustrechnung lasst sich anhand wichtiger Posten weiter analysieren Es wird unterschieden zwischen Zinsergebnis Handelsergebnis und Finanzanlageergebnis ZinsergebnisDas Zinsergebnis umfasst mit den Zinsaufwendungen und Zinsertragen alle laufenden Aufwendungen und Ertrage die mit Aktiv und Passivgeschaften verbunden sind Hierin erscheint der Zinsaufwand fur Habenzinsen aus dem Passivgeschaft und der Zinsertrag aus Kreditzinsen des Aktivgeschafts Dieser Brutto Ausweis wird um die Risikovorsorge Zufuhrungen zu Wertberichtigungen und Ruckstellungen Zuschreibungen und Auflosungen von Wertberichtigungen und Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen erganzt woraus sich das Zinsergebnis nach Risikovorsorge ergibt 9 HandelsergebnisDas Handelsergebnis umfasst Ertrags und Aufwandskomponenten unter anderem bei sonstigen Wertpapieren des Wertpapierhandels im Rahmen des Interbankenhandels Bewertungsergebnis Kreditgeschaft Gewinn Verlust aus dem Handelsbuch Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditatsreserve Es ist ein Saldierungswahlrecht vorgesehen IFRS 7 fruher IAS 30 gestattet den Kreditinstituten das Handelsergebnis um Refinanzierungskosten und laufende Ertrage der aus dem Wertpapierhandel erworbenen Finanzinstrumente wie Kapitalertrag aus Zinsen und Dividenden zu erweitern die nach deutschem Handelsrecht zwingend im Zinsergebnis auszuweisen sind 10 FinanzanlageergebnisDas Finanzanlageergebnis umfasst Bewertungs und Verausserungsergebnisse die im Zusammenhang mit Finanzanlagen d h Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermogen behandelte Wertpapiere Bankbilanzierung nach HGB und IFRS BearbeitenNichtbanken und Kreditinstitute unterliegen allgemein in Deutschland und den EU Mitgliedstaaten den Rechnungslegungsstandards des HGB und bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien auch dem Aktiengesetz AktG International gelten fur alle Institute die Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board IASB sofern die bilanzierenden Unternehmen als Wertpapieremittenten an einem organisierten Kapitalmarkt auftreten Diese sind nach der IAS Verordnung der EU vom Juli 2002 11 und 264d HGB verpflichtet seit 2005 in ihren Konzernabschlussen zwingend die International Financial Reporting Standards IFRS anzuwenden Hier gilt fur Kreditinstitute insbesondere der International Financial Reporting Standard 7 Ertrage und Aufwendungen aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen sind alle Ertrage und Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Wertpapierbestand der Liquiditatsreserve und dem Kreditgeschaft auftreten und keinen Zinsertrag bzw laufenden Ertrag darstellen Hier findet eine Uberkreuzkompensation statt Wird die Uberkreuzkompensation genutzt so ist im Jahresabschluss nicht erkennbar ob und in welcher Hohe Vorsorgereserven gebildet oder aufgelost wurden Dies stellt einen Unterschied zum IAS dar Hier bezieht sich Risikovorsorge ausschliesslich auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschaft Als Nettogrosse enthalt sie den Saldo aus Abschreibungen Wertberichtigungen und Ruckstellungen fur latente und erkennbar gewordene Risiken und den Ertragen aus der Auflosung dieser Posten Die Moglichkeit der Bildung von Vorsorgereserven besteht nicht weder fur Kredite noch fur Wertpapiere Besondere Bewertungsvorschriften Bearbeiten Hauptartikel Bankbilanz Bewertung Fur Kreditinstitute gelten die besonderen Bewertungsvorschriften aus 340e HGB Bewertung von Vermogensgegenstanden 340f HGB Risikovorsorge fur allgemeine Bankrisiken 340g HGB Fonds fur allgemeine Bankrisiken und 340h HGB Wahrungsumrechnung Der Unternehmenswert eines Kreditinstituts lasst sich aus dem Zukunftserfolg und dem Kapitalisierungszins ableiten wobei letzterer durch die Eigenkapitalkosten und je nach Bewertungsverfahren durch die Fremdkapitalkosten bestimmt wird 12 Der Zukunftserfolg wird an die Gesellschafter beispielsweise Aktionare in Form von Dividenden ausgeschuttet Zinsertragsbilanz BearbeitenDie Zinsertragsbilanz ist in der Bankkalkulation eine nicht kompensierte Bankbilanz in der den einzelnen Aktiva und Passiva die zugehorigen Jahresdurchschnitts Zinssatze hinzugefugt werden woraus sich ein durchschnittlicher Zinsaufwand und Zinsertrag ergibt dessen Differenz die Brutto Zinsspanne darstellt 13 Die Zinsertragsbilanz hatte seit 1949 die Deutsche Bundesbank genutzt um einen Betriebsvergleich der Kreditinstitute im Hinblick auf ihre Zinsspanne durchzufuhren 14 Die Zinsertragsbilanz ergibt eine durchschnittliche Zinsspanne wahrend sich die tatsachliche aus der Gewinn und Verlustrechnung ermitteln lasst Hieraus werden die in der Wertsphare anfallenden Wertkosten und Werterlose gegenubergestellt wahrend die Stuckkalkulation die in der Betriebssphare anfallenden Betriebskosten und Betriebserlose miteinander in Beziehung setzt 15 Die Zinsspanne betrifft ausschliesslich das Zinsgeschaft wahrend Finanzkommissions und Indifferenzgeschaft in der Zinsertragsbilanz unberucksichtigt bleiben Informationsfunktion BearbeitenDie Bankbilanz oder der Jahresabschluss von Kreditinstituten dienen der Publizitat der Unternehmensdaten gegenuber der interessierten Offentlichkeit insbesondere Anlegern Bankenaufsicht Gesellschaftern Aktionaren Mitgliedern Konkurrenz oder den Massenmedien Sie analysieren bestimmte Daten im Hinblick auf ihre Interessen Ausserdem dient die Bankbilanz als Grossenmassstab beim Betriebsvergleich oder bei der Ermittlung der Betriebsgrosse wobei als Messgrossen die Bilanzsumme B S displaystyle BS nbsp oder das Geschaftsvolumen G V displaystyle GV nbsp einschliesslich der Eventualverbindlichkeiten E V displaystyle EV nbsp G V B S E V displaystyle GV BS EV nbsp herangezogen wird Die bedeutendste Betriebsgrosse erreichen Grossbanken Literatur BearbeitenLiteratur uber Bankbilanzierung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Paul Scharpf Mathias Schaber Handbuch Bankbilanz Bilanzierung Bewertung und Prufung 9 vollstandig aktualisierte und erweiterte Auflage IDW Dusseldorf 2022 ISBN 978 3 8021 2712 0 Einzelnachweise Bearbeiten Hartmut Bieg Bankbilanzierung nach HGB und IFRS 2011 S 40 Heinrich Birck Die Bankbilanz 1961 S 3 Edgar Low Thomas A Lange Rechnungslegung Steuerung und Aufsicht von Banken 2004 S 174 ff ISBN 978 3 409 12490 4 Martin Kohlhaussen Eigenkapital der Kreditinstitute in Wolfgang Gerke Manfred Steiner Hrsg Handworterbuch des Bank und Finanzwesens 2001 Sp 588 ISBN 978 3 7910 8047 5 Martin Jonas Die Bildung von Bewertungseinheiten im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2011 S 58 Christian Gaber Bankbilanz nach HGB 2018 S 40 f Gregor Kramer Bankbilanz in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 2004 S 55 f Erich Priewasser Bankbetriebslehre 1994 S 399 Christian Kakuk Die Abbildung des Kreditrisikos im Jahresabschluss der Kreditinstitute nach HGB und IFRS 2019 S 304 Edgar Low Rechnungslegung fur Banken nach IFRS 2005 S 108 Verordnung EG Nr 1606 2002 vom 19 Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards Christian Schafer Die Bewertung von Kreditinstituten Erfassung und Bewertung bankspezifischer Risiken 2009 S 25 f Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 Sp 1735 Gerhard Diepen Karl Friedrich Hagenmuller Der Bankbetrieb 1982 S 675 ff Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 Sp 1749Normdaten Sachbegriff GND 4069130 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu 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