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Unter der Bilanzierungsfahigkeit versteht man im Bilanzrecht die Fahigkeit von Vermogensgegenstanden oder Verbindlichkeiten auf der Aktiv oder Passivseite in die Bilanz als Bilanzposition aufgenommen fachsprachlich angesetzt werden zu konnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Abstrakte Bilanzierungsfahigkeit 2 2 Konkrete Bilanzierungsfahigkeit 3 Bilanzierungswahlrechte 4 Bilanzierungsverbote 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff Bilanzierungsfahigkeit lasst vermuten dass wohl nicht jedes Vermogensrecht oder jede Passivposition in eine Bilanz aufgenommen werden kann oder darf Die Bilanzierungsfahigkeit hangt eng mit den Grundsatzen der Bilanzwahrheit Bilanzklarheit und der Bilanzkontinuitat zusammen Denn das Vollstandigkeitsprinzip verlangt dass der Jahresabschluss samtliche Positionen zu enthalten hat soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist 246 Abs 1 HGB Genau diese Einschrankung weist darauf hin dass nicht alle Positionen vom Vollstandigkeitsprinzip erfasst werden Vielmehr gibt es uber die grundsatzliche Bilanzierungspflicht auch Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote Entscheidet sich der bilanzierende Kaufmann von einem Bilanzierungswahlrecht nicht Gebrauch zu machen oder sieht er sich einem Bilanzierungsverbot gegenuber so besteht keine Bilanzierungsfahigkeit Auch das neue HGB enthalt keine grundsatzlichen Regeln zur Bilanzierungsfahigkeit und Bilanzierungspflicht 1 Arten BearbeitenFur die Eignungsprufung zur Position als Aktiva oder Passiva wird zwischen abstrakter Bilanzierungsfahigkeit und konkreter Bilanzierungsfahigkeit unterschieden Erst wenn die abstrakte Bilanzierungsfahigkeit bejaht wird kann weitergehend gepruft werden ob der Posten auch konkret bilanzierungsfahig ist und in der Bilanz angesetzt werden kann Abstrakte Bilanzierungsfahigkeit Bearbeiten Anhand der abstrakten Bilanzierungsfahigkeit werden Posten zunachst abstrahierend von konkreten Einzelfallregelungen auf ihre grundsatzliche Eignung als Bilanzansatz uberpruft Eine abstrakte Bilanzierungsfahigkeit ist gemass 246 HGB gegeben wenn die zu bilanzierende Sache sich einer der folgenden Kategorien im Handelsrecht Vermogensgegenstand Schulden Verbindlichkeit Ruckstellung oder Abgrenzungs Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten bzw Hilfsposten Bilanzierungshilfe wie Firmenwert oder im Steuerrecht positives Wirtschaftsgut negatives Wirtschaftsgut oder Abgrenzungs Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten bzw Hilfsposten Bilanzierungshilfe wie Firmenwert zuordnen lasst Da im Handelsrecht keine explizite Definition der Begrifflichkeiten Vermogensgegenstande und Schulden existiert ist deren Bedeutung gemass den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung vgl 238 HGB abzuleiten und ist somit Gegenstand der Diskussion Aktuell anerkannte Prufungsmodalitaten um festzustellen ob es sich um einen Vermogensgegenstand handelt werden ausfuhrlich im Artikel Vermogensgegenstand dargestellt Um Schulden handelt es sich wenn dem Bilanzierenden durch sie ein zukunftiger Nutzenverzicht entsteht der nach geltendem Recht gegen den Bilanzierenden durchgesetzt werden kann Konkrete Bilanzierungsfahigkeit Bearbeiten Nach Feststellung der abstrakten Bilanzierungsfahigkeit ist zu prufen ob der zu bilanzierende Posten im konkreten Einzelfall tatsachlich bilanzierungsfahig ist Fur eine konkrete Bilanzierungsfahigkeit im deutschen Handels und Steuerrecht mussen folgende Kriterien erfullt sein subjektive ZurechenbarkeitNach wirtschaftlicher Betrachtung muss das zu bilanzierende Objekt dem Bilanzierenden zuzurechnen sein Dazu gehoren auch Objekte die nicht zum juristischen Eigentum zahlen sondern dem wirtschaftlichen Eigentum zuzurechnen sind Wesentliche Kriterien fur die subjektive Zurechenbarkeit sind das Nutzungsrecht und die Gefahrtragung objektive Zurechenbarkeit zu einem BetriebsvermogenDas Objekt muss dem Unternehmensbetrieb zuzurechnen sein Anhand objektiver Massstabe wird entschieden ob die Position den Betrieb unterstutzt Im Handelsrecht besteht Uneinigkeit daruber ob auch privates Vermogen von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften angesetzt werden kann Publizitatspflichtige Einzelkaufleute und Personengesellschaften durfen nach 5 Abs 4 Publizitatsgesetz nur das Betriebsvermogen ausweisen und auch in der Steuerbilanz darf nur betriebliches Vermogen ausgewiesen werden kein konkretes BilanzierungsverbotFur die konkrete Bilanzierungsfahigkeit muss schliesslich noch eine Bilanzierungspflicht oder ein Bilanzierungswahlrecht fur das zu bilanzierende Objekt vorliegen Nach 246 Abs 1 HGB sind samtliche Vermogensgegenstande und Schulden in die Bilanz aufzunehmen sofern gesetzlich durch Bilanzierungsverbote nichts anderes festgelegt ist Ein tatsachlicher Bilanzansatz ergibt sich dabei also aus den speziellen gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften Bilanzierungswahlrechte BearbeitenEine Aktivierung darf in folgenden Fallen vorgenommen werden sie kann aber auch unterbleiben Selbst geschaffene immaterielle Vermogensgegenstande des Anlagevermogens konnen als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden 248 Abs 2 Satz 1 HGB Ein Aktivierungswahlrecht besteht fur geringwertige Wirtschaftsguter Sie mussen zwar in der Anlagenbuchhaltung gesondert gefuhrt werden mussen aber nicht in der Bilanz ausgewiesen werden sondern konnen im Jahr der Anschaffung vollstandig abgeschrieben werden 6 Abs 2 EStG Handelsrechtlich existiert keine spezielle Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgutern Nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist die Aktivierung geringwertiger Wirtschaftsguter jedoch auch handelsrechtlich nicht erforderlich Die steuerliche Bildung und Abschreibung eines Sammelpostens fur geringwertige Wirtschaftsguter 6 Abs 2a EStG ist nach Auffassung des IDW 2 auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsatzlich moglich Die steuerrechtlich gebotene Sofortabschreibung von Wirtschaftsgutern mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als einem Jahr ist handelsrechtlich ein Wahlrecht 3 Bilanzierungshilfe fur aktive latente Steuern 274 Abs 1 HGB oder zum Disagio 250 Abs 3 HGB Ein Aktivierungswahlrecht nach Handelsrecht fuhrt zur Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz Eigenstandige steuerliche Passivierungswahlrechte gibt es bei der Bildung einer steuerfreien Rucklage die nach 5 Abs 1 Satz 2 und 3 EStG in ein Verzeichnis aufgenommen ist Da das umgekehrte Massgeblichkeitsprinzip abgeschafft ist darf sie in der Handelsbilanz nicht passiviert werden 4 Bilanzierungsverbote BearbeitenNach 248 Abs 1 und 2 HGB durfen Aufwendungen fur die Unternehmensgrundung Aufwendungen fur die Beschaffung des Eigenkapitals und Aufwendungen fur den Abschluss von Versicherungsvertragen nicht als Aktivposten aufgenommen werden Ebenfalls nicht angesetzt werden durfen selbst geschaffene Marken Drucktitel Verlagsrechte Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermogensgegenstande des Anlagevermogens Nach herrschender Meinung besteht fur noch schwebende Geschafte ein Bilanzierungsverbot durch den so genannten Nichtbilanzierungsgrundsatz schwebender Geschafte Dieser Grundsatz ist nicht gesetzlich kodifiziert sondern wird aus den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung Bilanzierung abgeleitet Siehe auch BearbeitenBewertungswahlrechtEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Hilke Bilanzieren nach Handels und Steuerrecht Teil 1 1991 S 56 IDW Fachnachrichten Nr 10 2007 2007 S 506 Michael Kozikowski KlausRoscher Marianne Schramm Beck scher Bilanzkommentar 7 Auflage 253 Rn 275 Dieter Schneeloch Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 2 Betriebliche Steuerpolitik 2011 S 124Normdaten Sachbegriff GND 4521416 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bilanzierungsfahigkeit amp oldid 195078345