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Als Bilanzierungshilfe wurde im deutschen Rechnungswesen eine Bilanzposition bezeichnet welche zwar nicht die Bilanzierungsgrundsatze erfullte aber dennoch durch das Gesetz eine Bilanzierung gestattet wurde Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 International 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei Bilanzierungshilfen handelte es sich weder um Vermogensgegenstande noch um Rechnungsabgrenzungsposten sondern um ausnahmsweise aktivierbaren Aufwand der eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ermoglichen sollte 1 Ohne die Bilanzierungshilfe musste sich der Aufwand im Geschaftsjahr seiner Entstehung gewinnmindernd oder verlusterhohend in der Gewinn und Verlustrechnung niederschlagen 2 Inhalt BearbeitenEin Aufwand wurde nicht in der Gewinn und Verlustrechnung als solcher verbucht sondern in der Bilanz aktiviert 3 Das hatte zur Folge dass sich ceteris paribus das Eigenkapital erhohte und die Ertragslage verbesserte Der Aufwand wurde als eigenkapitalerhohender Vermogenswert bilanziert was sich gleichzeitig als Ertrag in der Gewinn und Verlustrechnung niederschlug Die Bilanzierungshilfe kam in Deutschland in zwei Formen vor wobei der Rechtsbegriff der Bilanzierungshilfe vom Rechnungslegungsstandard des Handelsgesetzbuchs HGB verwendet wurde Aufwendungen fur die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschaftsbetriebes 269 HGB a F Typisches Beispiel war die Grundung neuer Geschaftssparten in einem bereits bestehenden Unternehmen die mit Grundungsaufwand verbunden war Dieser Aufwand durfte aktiviert werden und musste jahrlich durch Abschreibung pro rata temporis vermindert werden Aktive Latente Steuern 274 Abs 1 HGB Eine sich aus Bewertungsdifferenzen zwischen Handels und Steuerbilanz insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden Nur aktive latente Steuern sind noch erlaubt ihre Bilanzposition ist in 266 Abs 2 lit D HGB vorgesehen Sie gelten formal jedoch nicht mehr als Bilanzierungshilfe sondern fur sie besteht ein Aktivierungswahlrecht International BearbeitenBilanzierungshilfen waren und sind in den IFRS unbekannt Ein Aufwand muss als solcher stets in der Gewinn und Verlustrechnung verbucht werden denn er erfullt nicht die Anforderungen an einen Vermogensgegenstand Dieser muss das Kriterium der Einzelverkehrsfahigkeit erfullen also auf einem Markt gegen einen Marktpreis verkauflich zu sein 4 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer derivative Geschafts oder Firmenwert wird in der Fachliteratur uberwiegend als Bilanzierungshilfe verstanden 5 6 In der Bilanzgliederung des 266 Abs 2 lit A I Nr 3 HGB ist er jedoch als immaterieller Vermogensgegenstand erwahnt Auch in 255 Abs 4 HGB wird auf dessen Bezeichnung als Bilanzierungshilfe verzichtet Zudem ist auch materiell der derivative Geschafts oder Firmenwert ein Vermogensgegenstand denn er besteht aus der positiven Differenz zwischen dem Kaufpreis eines erworbenen Unternehmens und dessen Eigenkapital Bilanzierungshilfen verhinderten dass bei Aktiengesellschaften die Anzeige uber das Bestehen eines Verlustes in Hohe der Halfte des Grundkapitals nach 92 Abs 1 AktG oder der Ausweis als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach 268 Abs HGB erfolgen musste 7 Sie dienten deshalb der Verschleierung von Verlusten wodurch die Ertragslage gunstiger dargestellt wurde Mit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Mai 2009 wurden die Bilanzierungshilfen entweder ersatzlos gestrichen Ansatzverbot fur Ingangsetzungs und Erweiterungsaufwendungen und bestimmte Aufwandsruckstellungen oder in Aktivierungsgebote Geschafts oder Firmenwert oder Aktivierungswahlrechte aktive latente Steuern umgewandelt 8 Aus diesem Grund gibt es in Deutschland keine Bilanzierungshilfen mehr Einzelnachweise Bearbeiten Walther Busse von Colbe Bilanzierungshilfe in Ulrich Leffson Dieter Ruckle Bernhard Grossfeld Hrsg Handbuch unbestimmter Rechtsbegriffe im Bilanzreich des HGB 1986 S 90 ISBN 978 3504351069 Michael Heinhold Bilanzierungshilfen in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprufung 1998 S 132 Jorg Woltje IFRS 2007 S 92 Keine Einzelverkehrsfahigkeit besitzen der derivative Geschafts oder Firmenwert 255 Abs 4 HGB der Verschmelzungsmehrwert 348 Abs 2 AktG sowie das Disagio 250 Abs 3 HGB Hartmut Bieg Heinz Kussmaul Externes Rechnungswesen 2003 S 77 ISBN 978 3486713961 Adolf G Coenenberg Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 2003 S 144 ISBN 978 3791050911 Michael Heinhold Bilanzierungshilfen in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprufung 1998 S 132 Adolf G Coenenberg Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 2009 S 80Normdaten Sachbegriff GND 4126879 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bilanzierungshilfe amp oldid 234837696