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Zuschreibung ist im Handels Bilanz und Steuerrecht die Erhohung des Buchwerts eines Vermogensgegenstandes gegenuber dem vorangegangenen Geschaftsjahr aufgrund einer eingetretenen Werterhohung Technisch wird der im Vorjahr gewahlte Buchwert im laufenden Geschaftsjahr an den hoheren Wertansatz angepasst Komplementarbegriff ist die Abschreibung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Regelungen in Deutschland 2 1 Zuschreibung 2 2 Kreditinstitute 2 3 Folgen 3 International Financial Reporting Standards 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBilanzierte Vermogensgegenstande behalten oftmals nicht den Wert der ihnen bei ihrer Anschaffung oder Herstellung beigemessen wurde Vielmehr konnen wahrend ihrer Nutzung im Unternehmen Wertanderungen eintreten Negativen Wertveranderungen ist mit Abschreibungen Rechnung zu tragen Treten hingegen Wertsteigerungen ein bspw Steigerungen des Marktpreises bei borsennotierten Wertpapieren bspw des Borsenkurses so ist ggf in Ubereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften eine Zuschreibung vorzunehmen Von Zuschreibungen zu unterscheiden sind Wertanderungen aufgrund von substanziellen Anderungen an dem Vermogensgegenstand bspw durch nachtragliche Umbauten und Erweiterungen Auch die nachtragliche Aktivierung von Komponenten die ursprunglich als Aufwand verbucht wurden ist von der Zuschreibung zu unterscheiden Regelungen in Deutschland BearbeitenZuschreibung Bearbeiten Nach deutschem Handels und Steuerbilanzrecht sind Zuschreibungen uber die fortgefuhrten Anschaffungs oder Herstellungskosten hinaus untersagt 253 Abs 1 Satz 1 HGB Dies ergibt sich aus dem strengen Realisationsprinzip Deshalb ist die Zuschreibung materiell auf die Aufhebung fruherer Abschreibungen begrenzt Wertaufholung Durch das BilMoG wurde im Mai 2009 fur alle Rechtsformen grundsatzlich ein Wertaufholungsgebot im Anlage und Umlaufvermogen geschaffen 253 Abs 5 Satz 1 HGB Unter Wertaufholungsgebot ist der gesetzliche Zwang zu verstehen dass bei bestimmten Vermogensgegenstanden rechtsformunabhangig eine Buchwerterhohung gegenuber dem vorherigen Bilanzansatz vorgenommen werden muss wenn die Borsenkurse oder Marktpreise nach einer vorher vorgenommenen ausserplanmassigen Abschreibung wieder gestiegen sind Steuerrechtlich ist in 6 Abs 1 Nr 2 EStG ebenfalls ein Wertaufholungsgebot enthalten Wirtschaftsguter die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermogen des bilanzierenden Steuerpflichtigen gehort haben sind in den folgenden Wirtschaftsjahren zu fortgefuhrten Anschaffungs oder Herstellungskosten anzusetzen es sei denn der Steuerpflichtige weist nach dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann Fallt der Grund fur eine Wertminderung spater weg ist die Abschreibung durch eine Wertaufholung bis zur Hohe der Anschaffungskosten steuererhohend wieder ruckgangig zu machen 6 Abs 1 Nr 1 Satz 4 EStG Die Wertaufholung ist fur alle Unternehmen vorgeschrieben wodurch das bilanzpolitische Gestaltungspotenzial verringert werden soll 1 Fur Kapitalgesellschaften hat sich durch das BilMoG nichts verandert weil der nunmehr weggefallene 280 HGB a F bereits ein Wertaufholungsgebot enthielt 2 Die Einfuhrung des Wertaufholungsgebots 6 Abs 1 Nr 2 Satz 3 i V m 6 Abs 1 Nr 1 Satz 4 EStG anstelle des bis Mai 2009 bestehenden Bewertungswahlrechts war weder in sachlicher noch in zeitlicher Hinsicht willkurlich und zwar auch insoweit nicht als davon Wertzuwachse aus der Zeit vor der Gesetzesanderung erfasst werden deshalb halt der BFH das heutige Wertaufholungsgebot fur verfassungsgemass 3 Vom Wertaufholungsgebot ausgenommen bleibt einzig der entgeltlich erworbene Firmenwert nach 253 Abs 5 Satz 2 HGB er ist sogar mit einem Wertaufholungsverbot belegt Der derivative Firmenwert ist nach 246 Abs 1 Satz 4 HGB aktivierungspflichtig sodass sich die Frage stellt wie sich Wertveranderungen auf die bilanzielle Behandlung dieses Vermogensgegenstandes auswirken Steuerlich ist nach einer Teilwertabschreibung grundsatzlich zwingend eine Wertaufholung vorzunehmen Handelsrechtlich gibt es nun ein Wertaufholungsverbot bei entgeltlich erworbenem Firmenwert nach dem Massgeblichkeitsprinzip durfte es auch steuerlich beim Wertaufholungsverbot bleiben Kreditinstitute Bearbeiten 340c HGB schafft entgegen dem ansonsten im Bilanzwesen geltenden Bruttoprinzip fur Kreditinstitute eine Verrechnungsmoglichkeit fur Ertrage aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen sowohl im Handelsbuch 340c Abs 1 HGB Saldierungszwang als auch im Anlagebuch 340c Abs 2 HGB Saldierungswahlrecht Hierdurch entsteht gegenuber Nichtbanken eine geringere Transparenz durch die eingeraumte Saldierungsmoglichkeit Folgen Bearbeiten Die kumulierten Abschreibungen aus Vorjahren sind im Sachanlagevermogen um die Zuschreibungen des Vorjahres zu mindern 4 Soweit es zu Wertaufholungen gekommen ist werden die steuerlichen Auswirkungen nicht realisierter Verluste ruckgangig gemacht Zuschreibungen fuhren wie ihr Pendant Abschreibungen zu Ertragswirkungen Nach 275 Abs 2 Nr 4 HGB entstehen bei Zuschreibung automatisch Ertrage aus Zuschreibungen die am Bilanzstichtag unter sonstige betriebliche Ertrage auszuweisen sind Sie erhohen den Jahresuberschuss oder mindern einen Verlust Diese Ertrage sind weder durch das operative Geschaft entstanden noch realisiert Deshalb erlaubt der Gesetzgeber eine Ausschuttungssperre bei Aktiengesellschaften und KGaA 58 Abs 2a AktG und bei der GmbH 29 Abs 4 GmbHG um zu verhindern dass unrealisierte Buchgewinne aus Wertaufholungen an die Gesellschafter ausgeschuttet werden Damit kann bei allen Kapitalgesellschaften mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Ausschuttungssperre fur Ertrage aus Zuschreibungen beschlossen werden International Financial Reporting Standards BearbeitenNach IFRS konnen oder mussen Zuschreibungen auf aktivierte Vermogenswerte je nach Sachverhalt ggf auch uber die historischen Kosten hinaus vorgenommen werden Dies ist immer dann der Fall wenn Vermogenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert Fair Value bilanziert werden Erfolgt eine Fair Value Bilanzierung nach der Neubewertungsmethode revaluation model so sind Zuschreibungen uber die historischen Kosten hinaus erfolgsneutral im Eigenkapital gegenzubuchen so dass also die Erfolgsrechnung zunachst nicht beruhrt wird Bei Anwendung der Fair Value Methode fair value model auch als Full Fair Value Accounting bezeichnet sind auch Zuschreibungen uber die historischen Kosten hinaus sofort erfolgswirksam zu erfassen Bei Positionen die mit fortgefuhrten Anschaffungs oder Herstellungskosten bilanziert werden durfen keine Zuschreibungen uber diese hinaus vorgenommen werden Hier entspricht die Vorgehensweise also jener in der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung Nach IFRS existiert ein generelles Wertaufholungsgebot Einzelnachweise Bearbeiten BT Drs 16 10067 vom 30 Juli 2008 S 36 BT Drs 16 10067 S 57 BFH Urteil vom 25 Februar 2010 Az IV R 37 07 BStBl II 2010 S 784 Volltext Wilhelm Frick Bilanzierung nach dem Unternehmensgesetz 2007 S 111Normdaten Sachbegriff GND 4191167 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuschreibung Rechnungswesen amp oldid 190556356