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Handelsbuch englisch Trading book ist im Kreditwesen der bankenaufsichtsrechtliche Begriff fur alle Risikopositionen die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis und oder Zinsschwankungen gehalten werden Komplementarbegriff ist das Anlagebuch Nicht verwechselt werden darf dieser Begriff mit Handelsbuchern im Sinne des 238 HGB Dies sind Aufzeichnungen aus denen die Handelsgeschafte und die Vermogenslage eines Kaufmanns nach den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung ersichtlich sind Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Bilanzierung 4 Handels und Anlagebuch 5 Kundengeschafte im Handelsbuch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenWenn Banken Bankgeschafte betreiben mussen sie dabei entscheiden wie lange sie erworbene Bankgeschafte im Bestand also in der Bankbilanz halten wollen Diese Absicht wird durch kurz mittel oder langfristige Bestandhaltung verwirklicht Wollen sie Finanztransaktionen lediglich kurzfristig im Bestand halten so liegt meist ein spekulatives Handelsgeschaft zugrunde Bei der Gewahrung eines langfristigen Investitionskredits an einen Bankkunden ist dies zu verneinen Um diese verschiedenen Geschaftsmotive zu systematisieren verlangte bisher 1a KWG a F von den Banken eine Unterscheidung zwischen Handels und Anlagebuch Danach mussten die nur kurzfristig im Bestand gehaltenen Geschafte mit denen die Absicht eines Handelsgewinns verbunden war im Handelsbuch ausgewiesen werden Alle ubrigen Finanztransaktionen waren ins Anlagebuch zu ubernehmen Inhalt BearbeitenDie fruher in 1a KWG a F enthaltenen Vorschriften uber die aufsichtsrechtliche Unterscheidung zwischen Handelsbuch und Anlagebuch wurden im Wesentlichen in europarechtlichen Vorschriften ubernommen Seit Januar 2014 schreibt 1a KWG vor dass die Kapitaladaquanzverordnung CRR und die Eigenkapitalrichtlinie CRD gelten Kreditinstitute die verpflichtet sind ein Handelsbuch zu fuhren werden als Handelsbuchinstitute bezeichnet Die Legaldefinition des Handelsbuchs ergibt sich aus Art 4 Abs 1 Nr 86 CRR wonach als Handelsbuch alle Positionen in Finanzinstrumenten und Waren zu verstehen sind die ein Institut entweder mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer mit Handelsabsicht gehaltener Positionen des Handelsbuchs halt Art 4 Abs 1 Nr 85 CRR unterstellt unwiderlegbar folgenden Positionen eine Handelsabsicht Positionen aus dem Eigenhandel und aus Kundenbetreuung und Marktpflege zum kurzfristigen Wiederverkauf gehaltene Positionen und Positionen bei denen die Absicht besteht aus bestehenden oder erwarteten kurzfristigen 1 Kursunterschieden zwischen Ankaufs und Verkaufskurs oder aus anderen Kurs oder Zinsschwankungen Gewinne zu erzielen Handelsbuchpositionen fruher Handelsbuchrisikoposition sind alle zins und aktienkursbezogenen Finanzinstrumente des Handelsbuches eines Handelsbuchinstituts 4 Abs 6 SolvV a F Sie beinhalten Marktpreisrisiken in Form von Zinsanderungs und Aktien Kursrisiken die im Eigenhandel genutzt werden Die Handelsbuchposition ist nach Art 92 Abs 3b CRR Teil des Gesamtforderungsbetrages Gegenstand des Eigenhandels konnen alle Arten von Finanzinstrumenten wie Wertpapiere Aktien Schuldverschreibungen Options und Genussscheine Geldmarktinstrumente Devisen Sorten Edelmetalle Kredite oder Derivate sein die mit Handelsabsicht erworben werden Unter Handel versteht man in Anlehnung an IAS 39 9 die Absicht ein erworbenes oder eingegangenes Finanzinstrument kurzfristig mit dem Ziel der kurzfristigen Gewinnmitnahme wieder zu verkaufen oder zuruckzukaufen 2 Mit einem kurzfristigen Wiederverkauf gleichzusetzen ist das partielle oder vollstandige Schliessen der Marktrisiko position durch ein Absicherungsgeschaft Glattstellung 3 Handelbar sind Positionen fur die es einen Markt gibt Die Handelbarkeit der Instrumente ist wichtig um eine Einbeziehung von Geschaften in das Handelsbuch zu verhindern die am Markt nicht umgeschlagen werden konnen und so mit gegenuber dem Anlagebuch relativ geringen Anrechnungs und Unterlegungssatzen zu einer Risikoverdichtung bei dem unterlegenden Institut fuhren konnen 4 Forderungen sind handelbar fur andere Kredite hat sich ein funktionierender Sekundarmarkt etabliert Kredithandel Ebenfalls zu unterscheiden ist der bankaufsichtliche Begriff des Handelsgeschafts nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement Betreibt eine Bank Eigenhandel oder Marktpflege so ist die Zuordnung entsprechender Finanztransaktionen zum Handelsbuch zwingend Wahrend der Eigenhandel nicht kundenorientierte Transaktionen beinhaltet kann die Marktpflege beispielsweise in der Kurspflege fur als Erganzungskapital anerkannte Genussscheine bestehen muss sich aber dann auf lediglich 3 des Emissionsbetrages beschranken 5 Der Eigenhandel dient der Ertragserzielung durch Ausnutzung kurzfristiger Preis und Kursschwankungen 6 Ausserdem gehoren zum Handelsbuch die Pensions und Darlehensgeschafte auf Positionen des Handelsbuchs sowie Geschafte die mit Pensions und Darlehensgeschaften auf Positionen des Handelsbuchs vergleichbar sind Hierzu gehoren insbesondere Finanzinstrumente handelbare Forderungen und Anteile die das Institut zum Zweck des Wiederverkaufs im Eigenbestand halt oder von dem Institut ubernommen werden um bestehende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf und Verkaufspreisen oder Preis und Zinsschwankungen kurzfristig zu nutzen damit ein Eigenhandelserfolg erzielt wird Bestande und Geschafte zur Absicherung von Marktrisiken des Handelsbuchs und damit im Zusammenhang stehende Refinanzierungsgeschafte aus Aufgabegeschaften gemass dem Selbsteintrittsrecht siehe 7 erworbene Durchlaufpositionen Forderungen in Form von Gebuhren Provisionen Zinsen Dividenden und Einschussen die mit den Positionen des Handelsbuchs unmittelbar verknupft sind Zum Anlagebuch zuzuordnen sind Handelsgeschafte die zum Zwecke der Benchmark Bildung Treasury abgeschlossen werden und Wertpapierkaufe fur die Liquiditats reserve selbst wenn sie kurzfristig gehalten werden 8 Die Anforderungen an das Handelsbuch sind in den Art 102 ff CRR geregelt Die hierin gehaltenen Positionen mussen marktfahig sein oder konnen abgesichert werden Marktfahigkeit setzt einen funktionierenden insbesondere liquiden Markt voraus an welchem die Finanzprodukte gehandelt werden konnen und auf Nachfrage treffen Die weiteren Vorschriften befassen sich auch mit organisatorischen Einzelheiten So mussen Strategien schriftlich niedergelegte Regeln und Verfahren fur das Handelsbuch bestehen Art 102 Abs 2 CRR und Kontrollen vorhanden sein Eine Handelsabsicht muss in Ubereinstimmung mit der Handelsstrategie des Instituts stehen Art 102 Abs 2 in Verbindung mit Art 103 CRR Steuerungsregeln 103b CRR machen Vorgaben uber die aktive Steuerung der Risiken des Handelsbuchs Eine vorsichtige Bewertung nach Art 105 CRR ist insbesondere durch das strenge Niederstwertprinzip gewahrleistet es ist taglich zu bewerten Art 105 Abs 3 CRR Bilanzierung BearbeitenAls fur das Handelsbuch massgebliche kurzfristige Laufzeiten gelten nach 9 Abs 2 Kreditinstituts Rechnungslegungsverordnung RechKredV Restlaufzeiten bis 1 Jahr daruber hinausgehende sind mittelfristig bis funf Jahre oder langfristig mehr als funf Jahre Handelt es sich bei kurzfristigen Geschaften um Kundengeschafte ist eine Zuordnung zum Anlagebuch vorgesehen ansonsten ist eine Zuordnung jener Geschafte zum Handelsbuch vorzunehmen Bei mittel bis langfristigen Bestandhaltungen kommt grundsatzlich eine Zuordnung zum Anlagebuch in Frage In 35 Abs 1 Nr 1a RechKredV ist die Verpflichtung der Kreditinstitute vorgesehen im Anhang eine Aufgliederung der Bestandteile des Bilanzpostens Handelsbestand vorzunehmen Die Aufzahlungen in 35 Abs 1 Nr 6a bis 6c RechKredV dienen dazu die Bewertung des Handelsbestandes zum beizulegenden Zeitwert transparenter zu gestalten Nummer 6a RechKredV verpflichtet zur Angabe der wesentlichen Parameter zur Berechnung des Risikoabschlags und des absoluten Betrags des Risikoabschlags Nummer 6b dient der Erlauterung von wahrend des Geschaftsjahres vorgenommenen Umgliederungen Alle Bankgeschafte sind nach IAS 39 45 mit einer IFRS Kategorie zu versehen die diese Halteabsicht verdeutlicht Fur Handelsabsichten kommt die Kategorie Held for Trading HfT in Betracht Handels und Anlagebuch BearbeitenDas Handelsbuch und das Anlagebuch mussen sich jederzeit zweifelsfrei identifizieren lassen und sind deshalb getrennt voneinander zu fuhren Aus diesem Grund muss auch im Rechnungswesen die Kennzeichnung oder zumindest die jederzeitige Ermittelbarkeit der bilanziellen und ausserbilanziellen Handelsbuchpositionen gewahrleistet sein Handelsrechtlich sind Umwidmungen Umgliederungen des Anlagebestands in den Handelsbestand nach 340e Abs 3 Satz 2 HGB unzulassig umgekehrt sind sie nach Satz 3 dieser Vorschrift nur zulassig wenn aussergewohnliche Umstande insbesondere schwerwiegende Beeintrachtigungen der Handelbarkeit der Finanzinstrumente zu einer Aufgabe der Handelsabsicht durch das Kreditinstitut fuhren Hierunter fallen grundlegende Marktstorungen wie etwa wahrend der Finanzkrise ab 2007 Umwidmungen waren bankrechtlich in 1a Abs 4 KWG a F geregelt Umwidmungen sind die nur ausnahmsweise zulassige Ubertragung von ursprunglich im Handelsbuch gezeigten Positionen in das Anlagebuch oder umgekehrt Je nach Ertragslage kann es fur ein Kreditinstitut steuerlich vorteilhaft sein Risikopositionen entweder dem Handelsbuch oder dem Anlagebuch zuzuordnen um steuerfreie Gewinne oder berucksichtigungsfahige Verluste zu realisieren 9 Eine Umwidmung ist bankrechtlich vorzunehmen wenn die Voraussetzungen fur eine Zurechnung der entsprechenden Position zum Handelsbuch oder zum Anlagebuch entfallen sind Ansonsten darf eine Umwidmung von Positionen des Handelsbuchs in das Anlagebuch oder umgekehrt nur dann erfolgen wenn fur die Umwidmung ein schlussiger Grund vorliegt Damit soll bankaufsichtsrechtlich verhindert werden dass Kreditinstitute durch willkurliche Umwidmungen Gestaltungsspielraume zu ihren Gunsten wegen ihrer Ertragslage ausnutzen Bei Geschaften mit Dritten die durch den Auftrag eines Kunden ausgelost werden Kundengeschafte bei welchen der Dienstleistungsaspekt im Vordergrund steht und die daher dem Anlagebuch zugerechnet werden sind die betreffenden Geschafte in das Handelsbuch umzuwidmen wenn sie nicht spatestens zum Geschaftsschluss weitergehandelt worden sind Glattstellung Wird die so entstandene Marktrisikoposition durch ein Absicherungsgeschaft partiell oder vollstandig geschlossen so wird dies bankaufsichtsrechtlich einem Wiederverkauf gleichgestellt und wie eine Glattstellung gewertet 10 Der Dienstleistungscharakter von Kundengeschaften ist grundsatzlich dann in Frage gestellt wenn damit spekulative Zwecke zumindest mit verfolgt werden 11 Umgliederungen sind nach 35 Abs 1 Nr 6b RechKredV im Anhang zu erlautern 12 Verlustbringende nicht nur temporare Wertminderungen aus Kursruckgangen bei Anleihen als Aktiva wie bei der Silicon Valley Bank im Marz 2023 konnen in den EU Mitgliedstaaten dadurch verhindert werden dass nach 340e Abs 1 HGB oder gleichlautenden Vorschriften in anderen EU Mitgliedstaaten eine Umwidmung dieser Finanzinstrumente vom Held for Trading Umlaufvermogen in Held to Maturity Finanzvermogen vorgenommen wird Die Voraussetzung fur eine Umwidmung aus dem Handelsbuch in den Anlagebuch ist ausnahmsweise gegeben wenn aussergewohnliche Umstande zu einer Aufgabe der Handelsabsicht durch das Kreditinstitut fuhren 340e Abs 3 HGB und die Anleihen eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen 13 Ein aussergewohnlicher Umstand kann eine Marktstorung in Form einer Finanzkrise sein wie beispielsweise die Subprime Krise ab 2007 14 15 Die bankenaufsichtsrechtliche Zulassigkeit der Umbuchungen zwischen Anlage und Handelsbuch ergibt sich aus Art 104 Abs 2g Verordnung EU Nr 575 2013 Kapitaladaquanzverordnung CRR Kundengeschafte im Handelsbuch BearbeitenBei Geschaften mit Dritten die durch den Auftrag eines Kunden ausgelost werden Kundengeschafte bei welchen der Dienstleistungsaspekt im Vordergrund steht und die daher dem Anlagebuch zugerechnet werden mussten sind die betreffenden Geschafte jedoch in das Handelsbuch umzuwidmen wenn sie nicht spatestens zum Geschaftsschluss weitergehandelt worden sind Der Dienstleistungscharakter von Kundengeschaften ist namlich bankaufsichtsrechtlich grundsatzlich dann in Frage gestellt wenn damit spekulative Zwecke zumindest mit verfolgt werden jedenfalls kommt eine Zuordnung zum Anlagebuch von vorneherein nicht in Betracht Auf den Geschaftsschluss abzustellen ist problematisch In der Zeit zwischen Abschluss des Kundengeschaftes und Geschaftsschluss konnen sich fur das Institut Risiken entwickeln die objektiv spekulativen Charakter annehmen Nach Gesetzeswortlaut und zweck konnte die BaFin ebenso gut vertreten die Position sei unverzuglich also nur mit technisch bedingten Verzogerungen weiterzuhandeln wenn die Zuordnung des Kundengeschaftes zum Handelsbuch vermieden werden solle Die bestehende Erleichterung lasst sich nur mit der Massgabe vertreten dass die BaFin bei bestimmten Geschaftsstrukturen die zwar formal unter die Erleichterung fallen nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung jedoch die Zuordnung zum Handelsbuch verlangen deren Zuordnung zum Handelsbuch vorgibt 16 So ist fur die im Rahmen des Emissionsgeschaftes 1 Abs 1 Satz 2 Nr 10 KWG begrundeten Positionen die Zuordnung zum Handelsbuch zwingend sofern das Institut die Wertpapiere nicht in den Anlagebestand ubernehmen mochte 17 sondern zum kurzfristigen Weiterverkauf im Bestand halt Weblinks BearbeitenDefinition des Handelsbuch bei der Deutschen BundesbankEinzelnachweise Bearbeiten als kurzfristig gelten Handelsbuchgeschafte mit einer Haltedauer von weniger als 3 Monaten Knut Henkel Eine unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB 2011 S 63 BaKred Rundschreiben 17 99 vom 8 Dezember 1999 S 9 BaKred Rundschreiben 17 99 vom 8 Dezember 1999 S 4 Hermann Schulte Mattler Uwe Traber Marktrisiko und Eigenkapital Adressenausfall und Preisrisiken 1997 S 26 Deutsche Bundesbank Monatsbericht Januar 1998 S 65 Selbsteintrittsrecht In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 18 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1909 S 314 Jorg Gogarn Handbuch MaRisk 2015 BTR 2 1 Tz 4 Gerrit Adrian Korperschaftsteuergesetz 2010 S 854 BaKred Rundschreiben 17 1999 vom 8 Dezember 1999 Zuordnung der Bestande und Geschafte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch S 9 BaKred Rundschreiben Zuordnung der Bestande und Geschafte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch S 9 Bundestags Drucksache 16 12407 vom 24 Marz 2009 Entwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG S 92 Institut der Wirtschaftsprufer Hrsg RH HFA 1 014 Umwidmung 2022 S 59 BT Drs 16 12407 vom 24 Marz 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses 6 Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung S 80 ff Christian Gaber Bankbilanz nach HGB 2018 S 193 f BaKred Rundschreiben Zuordnung der Bestande und Geschafte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch S 9 BaKred Rundschreiben Zuordnung der Bestande und Geschafte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch S 9Normdaten Sachbegriff GND 4158986 5 lobid OGND AKS LCCN sh85000413 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsbuch amp oldid 232250583