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Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement BA abgekurzt MaRisk BA sind Verwaltungsanweisungen die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin fur die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veroffentlicht wurden Sie wurden von der BaFin erstmals mit Rundschreiben 18 2005 vom 20 Dezember 2005 veroffentlicht und zuletzt am 29 Juni 2023 durch das Rundschreiben 05 2023 BA geandert 1 BA steht hierbei fur Bankenaufsicht 2 BasisdatenTitel Rundschreiben 10 2012 BA Mindestanforderungen an das RisikomanagementKurztitel Mindestanforderungen an das RisikomanagementAbkurzung MaRiskArt VerwaltungsanweisungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis Ursprungliche Fassung vom 20 Dezember 2005Inkrafttreten am 20 Dezember 2005Letzte Neufassung vom 29 Juni 2023Inkrafttreten derNeufassung am 29 Juni 2023Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die MaRisk konkretisieren den 25a KWG und sind die Umsetzung der qualitativen Anforderungen aus Basel II bzw Basel III an das Risikocontrolling von Banken und die entsprechenden bankaufsichtlichen Uberprufungsprozesse in deutsches Recht sogenannte zweite Saule von Basel II III Es handelt sich bei ihnen ihrer Rechtsnatur um sogenannte normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften die eine Selbstbindung der deutschen Aufsicht gegenuber den Finanzinstituten bzw Versicherungen darstellen Die MaRisk sind somit de facto eine verbindliche Auslegung des 25a Abs 1 KWG Sie sollen der Aufsichtsbehorde eine konsistente Anwendung gegenuber den Finanzinstituten bzw Versicherungen ermoglichen und Rechts und Planungssicherheit schaffen Die Einhaltung der MaRisk wird vom Abschlussprufer im Rahmen der Jahresabschlussprufung gepruft Sie sind auch Gegenstand von Sonderprufungen nach 44 Abs 1 KWG Solche Prufungen werden nach der Neufassung der Aufsichtsrichtlinie die die Arbeitsteilung zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank auf der Basis von 7 KWG prazisiert von Prufern der Bundesbank durchgefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau der MaRisk 2 Weiterentwicklung der MaRisk 3 Historische Entwicklung 4 Aufsichtliche Anforderungen an die IT 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufbau der MaRisk BearbeitenDas MaRisk Rundschreiben ist modular strukturiert Im allgemeinen Teil Modul AT befinden sich grundsatzliche Prinzipien fur die Ausgestaltung des Risikomanagements Organisationsrichtlinien Dokumentation Personalwesen oder Notfallvorsorge und der Rahmen fur die Ausgestaltung von Outsourcing Im besonderen Teil Modul BT sind spezifische Anforderungen an die Organisation bzw die Prozesse fur das Management und Controlling von Adressenausfallrisiken Marktpreisrisiken Liquiditatsrisiken sowie operationellen Risiken niedergelegt Ausserdem werden dort Rahmen fur die Ausgestaltung der internen Revision vorgegeben 3 Weiterentwicklung der MaRisk BearbeitenZur Diskussion von Auslegungs und Anwendungsfragen in der Praxis tagt in gewissen Abstanden das sog Fachgremium MaRisk Dieses setzt sich aus Experten der Industrie Prufern Verbandsvertretern und Bankenaufsehern BaFin Bundesbank zusammen Im Gremium werden Vorschlage zu Anpassungen diskutiert Bei Annahme durch die BaFin wird eine angepasste Formulierung der MaRisk vorgenommen Die Protokolle und Anderungsentwurfe Arbeitsversionen werden im Internet veroffentlicht Am 30 Oktober 2007 erfolgte eine Neufassung der MaRisk in dem die MaRisk vor allem um Regelungen zum Outsourcing erganzt wurden 4 Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurden vom Financial Stability Forum in dem die Bankenaufsichten Zentralbanken und Finanzministerien zahlreicher wirtschaftlich bedeutender Lander vertreten sind im April 2008 Empfehlungen veroffentlicht die unter anderem auch das Risikomanagement in den Instituten betreffen 5 Im Februar 2009 wurde von der BaFin ein Entwurf der MaRisk veroffentlicht der entsprechende Anpassungen enthalt Dieser Entwurf war Grundlage fur die am 14 August 2009 veroffentlichte uberarbeitete Fassung 6 Zitat Rundschreiben der BaFin Durch die Neufassung der MaRisk werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting zum Liquiditatsrisiko und zu Risikokonzentrationen gescharft und ausgebaut So mussen alle Institute kunftig auf der Basis der jeweiligen identifizierten Risikofaktoren Stresstests fur ihre wesentlichen Risiken durchfuhren Dabei sind vor allem auch Risikokonzentrationen zu berucksichtigen Banken mussen zudem ihre Liquiditatsrisiken so steuern und uberwachen dass sie Liquiditatsengpasse die sich anbahnen fruhzeitig erkennen Verlustgefahren die aus Risikokonzentrationen resultieren mussen die Institute angemessen in das Risikomanagement einbeziehen Hohere Anforderungen stellt die Aufsicht kunftig auch an das gruppenweite Risikomanagement Sie verlangt nun auch explizit dass eine Strategie fur die gesamte Gruppe entwickelt wird Zudem mussen Institute nicht mehr nur auf Einzelinstitutsbasis ihre Risikotragfahigkeit gewahrleisten sondern dies fur die Gruppe als Ganzes tun Auch dem Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat raumt die Aufsicht nun ein grosseres Gewicht ein Die neuen MaRisk enthielten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergutungssysteme 7 der Banken Im Abschnitt AT 7 2 werden an die unterstutzenden IT Systeme konkrete Anforderungen an Berechtigungssysteme gestellt Ende 2010 wurden die MaRisk BA erneut uberarbeitet Rundschreiben 11 2010 BA vom 15 Dezember 2010 8 Die Regelungen zu den Vergutungssystemen der Banken wurden im Zuge der Uberarbeitung aus den MaRisk herausgenommen und finden sich nunmehr in detaillierterer Form in der Instituts Vergutungsverordnung InstitutsVergV 9 Am 26 April 2012 wurde von der BaFin der Entwurf einer weiteren Uberarbeitung der MaRisk veroffentlicht 10 Die endgultige Fassung der MaRisk2012 wurde am 14 Dezember 2012 veroffentlicht und trat zum 1 Januar 2013 in Kraft Die neue Fassung stellt u a die Compliance sowie Risikocontrollingfunktionen in den Instituten starker als eigenstandige Prozesse dar die unabhangig und aufbauorganisatorisch getrennt zu den uberwachten Bereichen aufgestellt sein mussen Zusatzlich werden konkretere Regelungen zu Risikotragfahigkeitsuntersuchungen gegeben 11 Im Jahr 2016 wurde eine funfte MaRisk Novelle angekundigt Schwerpunkte sind die Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung die Risikokultur in den Instituten sowie Auslagerungen Die Konsultation wurde am 18 Februar 2016 veroffentlicht 12 In den Stellungnahmen insbesondere der Bankenverbande wurde kritisiert dass die regulatorischen Anforderungen teilweise deutlich uber internationale Vorgaben hinausgingen und gerade im Bezug auf die Auslagerungen fur die Banken teilweise nur mit erheblichem zusatzlichem Aufwand umsetzbar seien Am 24 Juni 2016 hat die BaFin den Bankenverbanden einen weiteren inoffiziellen Zwischenstand fur eine finale Konsultation bereitgestellt Die Endfassung sollte zunachst noch in der zweiten Jahreshalfte 2016 veroffentlicht werden 13 Die endgultige Fassung der MaRisk2017 wurde am 27 Oktober 2017 durch das Rundschreiben 09 2017 BA veroffentlicht 14 Wesentliche Neuerungen sind 15 die Einfuhrung einer Risikokultur die Umsetzung der Anforderungen des BCBS 239 in deutsches Recht verbindliche Einfuhrung eines Produktkataloges sowie Verscharfungen in Bezug auf Auslagerungen Einfuhrung eines Liquiditatsplanungsprozesses Am 16 August 2021 wurde die 6 Novelle veroffentlicht 16 In Summe sind 79 Anderungen zu verzeichnen wobei 49 Klarstellungen und 30 Neuerungen zu konstatieren sind Diese mussten in der Regel bis zum 31 Dezember 2021 umgesetzt sein 17 Schwerpunkt der Novelle lag auf den folgenden Punkten NPL Non Performing Loans 21 Anderungen Auslagerungen 16 Anderungen Kreditprozesse 7 Anderungen Notfallmanagement 5 AnderungenDiese 49 Anderungen umfassen 83 3 der Neuerungen ebenfalls 83 3 der Aspekte die einen hohen Umsetzungsaufwand mit sich bringen sowie 100 der kritischen Aspekte 10 bei der Umsetzung 17 Die aktuelle Fassung der MaRisk erschien am 29 Juni 2023 Mit der 7 Novelle werden unter anderem Anderungen im Kontext von Immobiliengeschaften und der Kreditvergabe verbindlich Die Neufassung ist mit Veroffentlichung in Kraft getreten Historische Entwicklung BearbeitenDie MaRisk sind der zentrale Baustein in der Weiterentwicklung der qualitativen Bankenaufsicht deren Entwicklung 1975 mit den Mindestanforderungen fur bankinterne Kontrollmassnahmen bei Devisengeschaften begann 18 Entscheidende Anderung ist dabei der ganzheitliche Ansatz der die bisherigen Regelungen fur Teilbereiche ablost Dies betrifft insbesondere Strategien Risikotragfahigkeit Liquiditatsrisiken und operationelle Risiken Die Regelungen der MaH und MaK bleiben dabei i W erhalten die Anforderungen sind wie bisher vom Geschaftsumfang abhangig Grundsatz der Proportionalitat 19 In den MaRisk hat die BaFin als Aufsichtsbehorde zur Konkretisierung des 25a KWG die bis dahin gultigen Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschaften MaH Als Vorlaufer der MaH gab es die Mindestanforderungen fur bankinterne Kontrollmassnahmen bei Devisengeschaften Schreiben I4 32 des BaKred vom 24 Februar 1975 Mindestanforderungen an das Wertpapiergeschaft Schreiben V3 Gr 8 77 des BaKred vom 30 Dezember 1980 Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision MaIR Mindestanforderungen an das Kreditgeschaft MaK konsolidiert aktualisiert und erganzt Samtliche aus den MaH MaIR und MaK in die MaRisk uberfuhrten Anforderungen galten ab der Veroffentlichung im Dezember 2005 Neu hinzugekommene Anforderungen mussten jedoch erst mit Inkrafttreten von Basel II zum 1 Januar 2007 umgesetzt werden Instituten die das Wahlrecht gemass Art 152 Abs 7 Eigenkapitalrichtlinie in Anspruch nahmen erlaubten die EU rechtlichen Vorgaben einen Anwendungsaufschub von Basel II bis zum 1 Januar 2008 Durch die 2009 erfolgte erste Veroffentlichung der an das Versicherungswesen gerichteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement VA abgekurzt MaRisk VA wurde der Klammerzusatz BA bei den Vorgaben fur das Bankwesen notig Aufsichtliche Anforderungen an die IT BearbeitenDie Informationstechnik ist die Basisinfrastruktur fur samtliche fachlichen aber auch alle nichtfachlichen Prozesse bei Banken Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT abgekurzt BAIT sind Verwaltungsanweisungen die mit dem Rundschreiben 10 2017 BA der BaFin veroffentlicht wurden 20 Die BAIT konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des 25a Absatz 1 Satz 3 Nr 4 und 5 Kreditwesengesetz KWG Darin wird erlautert was unter einer angemessenen technisch organisatorischen Ausstattung der IT Systeme unter besonderer Berucksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit sowie eines angemessenen Notfallkonzepts verstanden wird Da Kreditinstitute zunehmend IT Dienstleistungen von Dritten beziehen auch im Rahmen von Auslagerungen wird auch der 25b KWG in diese Konkretisierung einbezogen Literatur BearbeitenRalf Hannemann Andreas Schneider Thomas Weigl Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk Schaffer Poeschel Verlag Stuttgart 2013 4 Auflage ISBN 978 3 7910 3307 5 Axel Becker Walter Gruber Dirk Wohlert Hrsg Handbuch MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der Bankpraxis Fritz Knapp Verlag Frankfurt am Main 2006 ISBN 3 8314 0777 0 Carl Th Samm Axel Kokemoor Hrsg Gesetz uber das Kreditwesen KWG C F Muller Verlag Heidelberg Kommentar in Loseblattsammlung 129 Aktualisierung Februar 2008 ISBN 978 3 8114 5670 9Weblinks Bearbeiten7 MaRisk Novelle Rundschreiben 05 2023 BA vom 29 Juni 2023 MaRisk 7 0 6 Novelle Rundschreiben 10 2021 BA vom 26 August 2021 Rundschreiben 09 2017 BA vom 27 Oktober 2017 Rundschreiben 10 2012 BA vom 14 Dezember 2012 MaRisk Fachgremium auf der Website Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht MaRisk Leitfaden PDF 6 3 MB umfangreicher Interpretationsleitfaden des Deutschen Sparkassen und Giroverbands zu den MaRisk Version 8 vom Oktober 2023 Reuse S 2017 MaRisk 6 0 Wurdigung der finalen Version vom 27 Oktober 2017 Darstellung von Umsetzungsempfehlungen und Aufbau eines Projektplans Stand 3 November 2017 erhaltlich auf https www fc heidelberg de banken times spezial sonderausgabe marisk 2 Abfrage vom 14 Januar 2018 Konsultation 14 2020 Entwurf der MaRisk in der Fassung vom 26 Oktober 2020 Stand 09 2020 Einzelnachweise Bearbeiten Rundschreiben 05 2023 BA Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk In bafin de BaFin 5 November 2021 abgerufen am 16 Januar 2022 Bankenaufsicht In bafin de BaFin 20 Marz 2019 abgerufen am 16 Januar 2022 Detlef Hellenkamp Bankwirtschaft Springer Gabler 2015 ISBN 978 3 658 06764 9 S 85 f Google Books Rundschreiben 05 2007 PDF 0 2 MB In bundesbank de BaFin 30 Oktober 2007 abgerufen am 13 Januar 2022 Empfehlungen des Financial Stability Forums Memento des Originals vom 24 Juli 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und 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heidelberg de abgerufen am 14 Januar 2018 BaFin 2021 Rundschreiben 10 2021 BA Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk Abgerufen am 19 Februar 2022 a b Svend Reuse Gebhard Zemke Einfuhrung in die MaRisk 7 0 Einleitende Worte und Strukturierung der neuen Anforderungen in MaRisk WIKI 3 Auflage FC Heidelberg abgerufen am 12 Februar 2022 Wolfgang Stutzle Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen MaH MaIR MaK zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement In Becker Gruber Wohlert Hrsg Handbuch MaRisk Dirk Wohlert MaRisk versus MaH MaK In Becker Gruber Wohlert Hrsg Handbuch MaRisk Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10 2017 BA Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT BAIT Abgerufen am 9 November 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestanforderungen an das Risikomanagement BA amp oldid 239136853