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Die von der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit ihrem Rundschreiben 34 2002 BA vom 20 Dezember 2002 eingefuhrten Mindestanforderungen an das Kreditgeschaft der Kreditinstitute MaK galten vom 30 Juni 2004 fur alle Kreditinstitute in Deutschland Ziel der MaK war es die Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschaft zu begrenzen Die MaK wurden mit dem Rundschreiben 18 2005 der BaFin vom 20 Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk ersetzt Die MaK legten im Einzelnen zu den folgenden Themenbereichen Regelungen fest Allgemeine Anforderungen Verantwortung der Geschaftsleitung Kreditrisikostrategie Organisationsrichtlinien Qualifikation der Mitarbeiter Kreditgeschafte in neuartigen Produkten oder auf neuen Markten Anforderungen an die Dokumentation Organisation des Kreditgeschaftes Funktionstrennung Votierung von Kreditentscheidungen Anforderungen an die Prozesse der Kreditgewahrung Kreditweiterbearbeitung Kreditbearbeitungskontrolle Intensivbetreuung Behandlung von Problemkrediten Risikovorsorge dd Risikoklassifizierungsverfahren Identifizierung Steuerung und Uberwachung der Risiken im Kreditgeschaft Allgemeine Anforderungen an das bzw die Verfahren Fruhwarnsystem Begrenzung der Risiken im Kreditgeschaft Berichtswesen Rechts und Betriebsrisiken Auslagerung Prufungen Revisionen Abschlussprufer Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestanforderungen an das Kreditgeschaft amp oldid 184662838