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Als Jahresabschlussprufung oder Pflichtprufung wird im Bilanzrecht und in der Wirtschaft die Uberprufung des Jahresabschlusses von Unternehmen und sonstigen bilanzierungspflichtigen Personenvereinigungen durch Abschlussprufer bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Gegenstand der Prufung 4 Bank und Versicherungswesen 5 Bestatigungsvermerk 6 Wirtschaftliche Aspekte 7 Wirkungen 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAbschlussprufer sind Wirtschaftsprufer die von der Unternehmensleitung zum Zwecke der Jahresabschlussprufung bestellt werden mussen 318 HGB Nach 242 Abs 1 2 und 3 HGB hat der Kaufmann fur den Schluss eines jeden Geschaftsjahrs eine Aufstellung uber Vermogen und Schulden Bilanz und eine Gegenuberstellung der Aufwendungen und Ertrage Gewinn und Verlustrechnung des Geschaftsjahrs aufzustellen Die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss Die Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Kaufmann Unternehmer bedeutet eine Interessenkollision weil der Unternehmer dazu neigen konnte den Geschaftsverlauf seines eigenen Unternehmens im Jahresabschluss gunstiger darzustellen als er tatsachlich gewesen ist Gefahr der Bilanzfalschung Um dem vorzubeugen prufen unabhangige Dritte mit Sachkunde den Jahresabschluss sowie einen etwaigen Lage und Risikobericht Diese Dritte sind Wirtschaftsprufer oder Buchprufer Der Anhang ist nicht Gegenstand der Prufung Diese Prufungen heissen auch Pflichtprufung und werden jahrlich durchgefuhrt 1 Gemass 1 Abs 1 PublG hat ein Unternehmen Rechnung zu legen wenn fur den Bilanzstichtag des Ablaufs eines Geschaftsjahrs Abschlussstichtag und fur die zwei darauf folgenden Abschlussstichtage jeweils mindestens zwei der drei folgenden Merkmale zutreffen Die Bilanzsumme ubersteigt 65 Millionen Euro die Umsatzerlose des Unternehmens in den zwolf Monaten vor dem Abschlussstichtag ubersteigen 130 Millionen Euro und das Unternehmen hat in den zwolf Monaten vor dem Abschlussstichtag durchschnittlich mehr als 5000 Arbeitnehmer beschaftigt Die Pflichtprufung ergibt sich aus 6 PublG Rechtsgrundlagen BearbeitenDie Rechtsgrundlagen fur die Jahresabschlussprufung konnen in materielles und formelles Recht unterteilt werden Das materielle Recht ergibt sich fur einzelne Rechtsformen aus 242 Abs 2 und 3 HGB fur Personengesellschaften Kommanditgesellschaft Offene Handelsgesellschaft Gesellschaft burgerlichen Rechts Partnerschaftsgesellschaft Stille Gesellschaft und Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung und 264 HGB fur Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Europaische Gesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschrankter Haftung und deren Unterform Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt sowie Genossenschaften 53 GenG Bausparkassen 13 BausparkG oder Kapitalanlagegesellschaften 38 Abs 1 KAGB 2 Sondervorschriften bestehen nach 340a ff HGB fur Kreditinstitute und gemass 341 ff HGB fur Versicherungsunternehmen Im formellen Recht geht es darum wie das materielle Recht durchgefuhrt werden soll Nach 2 Abs 1 WPO haben Wirtschaftsprufer die berufliche Aufgabe betriebswirtschaftliche Prufungen insbesondere solche von Jahresabschlussen wirtschaftlicher Unternehmen durchzufuhren und Bestatigungsvermerke uber die Vornahme und das Ergebnis solcher Prufungen zu erteilen Wirtschaftsprufer mussen durch Anlegung von Handakten ein zutreffendes Bild uber die von ihnen entfaltete Tatigkeit geben konnen 51b WPO Erteilen Wirtschaftsprufungsgesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Bestatigungsvermerke so durfen diese nach 32 WPO nur von Wirtschaftsprufern unterzeichnet werden sie durfen auch von vereidigten Buchprufern unterzeichnet werden soweit diese gesetzlich befugt sind Bestatigungsvermerke zu erteilen Gleiches gilt fur sonstige Erklarungen im Rahmen von Tatigkeiten die den Berufsangehorigen gesetzlich vorbehalten sind Gegenstand der Prufung BearbeitenDas Institut der Wirtschaftsprufer IDW gibt laufend Prufungsstandards PS und IDW Verlautbarungen heraus nach denen Wirtschaftsprufer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit ihrer Tatigkeit nachgehen konnen Die vom Unternehmen mandatierten Wirtschaftsprufer werden laufend wahrend des Geschaftsjahrs informiert Wichtige Prufhandlungen sind unter anderem die Prufung von Eroffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprufungen IDW PS 205 Aufdeckung von Unregelmassigkeiten IDW PS 210 Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken IDW PS 261 oder die Prufung der Inventur IDW PS 301 Vom Wirtschaftsprufer sind Bestatigungen Dritter einzuholen IDW PS 302 also insbesondere von Glaubigern uber die Verbindlichkeiten des Unternehmens und von Schuldnern uber das Vermogen des Unternehmens Saldenbestatigungen uber Forderungen gegen Debitoren oder Bankguthaben Die Prufung umfasst vor allem die Buchfuhrung Es soll festgestellt werden ob die gesetzlichen Vorschriften und die erganzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beachtet worden sind 317 Abs 1 HGB Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehort dass die Buchfuhrung nachvollziehbar unveranderlich vollstandig richtig zeitgerecht und geordnet ist 3 Die Prufung des Lageberichtes soll die Ubereinstimmung mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prufung gewonnenen Erkenntnissen aufzeigen und dabei eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln 317 Abs 2 HGB Bei borsennotierten Unternehmen ist zusatzlich das Risikomanagementsystem zu prufen 316 HGB 317 HGB 4 Zu beachten sind ferner erganzende Vorschriften und branchen bzw wirtschaftsspezifische Richtlinien zum Beispiel 53 HGrG Prufungsberichtsverordnung Die Zusammenfassung der Jahresabschlussprufung wird in Prufungsberichten dokumentiert Bank und Versicherungswesen BearbeitenNach 26 Abs 1 KWG mussen Kreditinstitute die Prufungsberichte der Bankenaufsicht BaFin einreichen Weitere Vorschriften sind 3 Kapitalanlage Prufungsberichte Verordnung KAPrufbV 3 Wertpapierdienstleistungs Prufungsverordnung WpDPV und 19 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG Neben den Erkenntnissen aus ihrer Aufsichtstatigkeit sind die Jahresabschlussprufungsberichte eine wichtige Informationsquelle der Bankenaufsicht Lasst sich anhand vorliegender Informationen ein bestimmter Sachverhalt nicht ausreichend klaren ordnet die BaFin eine Sonderprufung an Versicherungsunternehmen haben gemass 37 VAG den aufgestellten sowie spater den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Aufsichtsbehorde BaFin jeweils unverzuglich einzureichen Bestatigungsvermerk Bearbeiten Hauptartikel Bestatigungsvermerk Nach 322 HGB und 313 Abs 2 AktG hat der Abschlussprufer uber das Ergebnis der Prufung schriftlich zu berichten Der Prufbericht enthalt zum Schluss einen Bestatigungsvermerk Testat des Wirtschaftsprufers der mit Angabe von Ort und Tag vom Wirtschaftsprufer zu unterzeichnen ist 313 Abs 5 AktG Unternehmen von offentlichem Interesse erhalten nach IDW PS 401 ff folgenden uneingeschrankten Bestatigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss zum Datum der Unternehmen gepruft Daruber hinaus haben wir den Lagebericht vom Datum bis zum Datum gepruft Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich gepruft Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prufung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefugte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind und den erganzend nach 315e Abs 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens und Finanzlage des Unternehmens zum Datum sowie seiner Ertragslage fur das Geschaftsjahr vom Datum bis zum Datum und vermittelt der beigefugte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukunftigen Entwicklung zutreffend dar Unser Prufungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts Gemass 322 Abs 3 Satz 1 HGB erklaren wir dass unsere Prufung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmassigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts gefuhrt hat Diese Darstellung entspricht den Grundsatzen ordnungsmassiger Berichterstattung bei Abschlussprufungen IDW PS 450 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Jahresabschlussprufung ist in der Wirtschaftstheorie der Vergleich eines Ist Objektes mit einem Soll Objekt Das Ist Objekt ist der Jahresabschluss das Soll Objekt das durch den Abschlussprufer zusammengestellte Ergebnis Durch Vergleich der beiden Objekte und Klarung der Unterschiede gelangt der Abschlussprufer zu einem Prufungsergebnis welches er beispielsweise durch den Prufungsbericht und durch den Bestatigungsvermerk kundtut Ziel ist es hingegen nicht die Bonitat des gepruften Unternehmens zu bestatigen siehe auch Erwartungslucke Die Prufung ist mit einer kritischen Grundhaltung durchzufuhren und so anzulegen dass Verstosse und Unrichtigkeiten bei gewissenhafter Berufsausubung erkannt werden 5 Wirkungen BearbeitenOhne Jahresabschlussprufung kann der Jahresabschluss von der Unternehmensleitung nicht festgestellt werden ein dennoch festgestellter Jahresabschluss ist nichtig 6 Bei der Jahresabschlussprufung wird der Jahresabschluss eines Unternehmens durch einen Abschlussprufer auf die Einhaltung von Gesetzen der Satzung und des Gesellschaftsvertrags und die Einhaltung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung hin gepruft und mit einem Bestatigungs oder einem Versagungsvermerk versehen Ziel der Prufung ist die Beurteilung ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden Die Jahresabschlussprufung ist eine Wirtschaftsprufung Der am Schluss des Jahresabschlusses ubernommene Bestatigungsvermerk gibt der Offentlichkeit insbesondere Aktionaren Finanzverwaltung Glaubigern unter anderem Kreditinstituten als Kreditgeber Massenmedien oder Wettbewerbern eine gewisse Auskunft uber die Qualitat des Jahresabschlusses darf jedoch nicht uberschatzt werden Neben dem uneingeschrankten Bestatigungsvermerk gibt noch Abstufungen des Bestatigungsvermerks Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Luck Prufung der Rechnungslegung Jahresabschlussprufung 1999 S 6 ff Wolfgang Luck Lexikon der Internen Revision 2001 S 165 Carl Christian Freidank Vahlens grosses Auditing Lexikon 2007 S 741 Wolfgang Luck Lexikon der Internen Revision 2001 S 164 Carl Christian Freidank Vahlens grosses Auditing Lexikon 2007 S 741 Verlag Dr Th Gabler Hrsg Gablers Wirtschafts Lexikon Band 1 1984 S 43 ISBN 3409303839Normdaten Sachbegriff GND 4072986 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jahresabschlussprufung amp oldid 239266159