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Kapitalanlagegesellschaft ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Deutsche Kapitalanlagegesellschaft bzw Raiffeisen Kapitalanlage Gesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaften Abkurzung KVG sind im Finanzwesen Unternehmen deren Betriebszweck in der Vermogensverwaltung von Investmentvermogen und der Ausgabe von Investmentzertifikaten besteht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Wesentliche Anlegerinformationen 4 Geschaftstatigkeit 5 Rechnungslegung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenFur Anleger kommen im Wesentlichen folgende klassischen Emittentengruppen in Betracht namlich Kreditinstitute Sicht Termin Spareinlagen Sparbriefe Staat Staatsanleihen Kommunalanleihen Unternehmen Unternehmensanleihen Versicherer Lebensversicherungen Rentenversicherungen oder Kapitalverwaltungsgesellschaften Investmentfonds Fruher wurden Kapitalverwaltungsgesellschaften als Kapitalanlagegesellschaften KAG bezeichnet Rechtsgrundlage war 2 Investmentgesetz das am 22 Juli 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB ersetzt wurde welches auf EU Recht beruht Das KAGB benutzt stattdessen den Begriff Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaften besitzen eine zentrale Aufgabe bei der kollektiven Verwaltung der Investment oder Sondervermogen ihrem Risiko und Portfoliomanagement sowie der Fuhrung des Anlegerregisters Sie durfen mehrere Investmentfonds verwalten Rechtsfragen BearbeitenNach der Systematik des 1 Abs 14 KAGB gehoren zu den Verwaltungsgesellschaften die AIF Verwaltungsgesellschaften und OGAW Verwaltungsgesellschaften AIF Verwaltungsgesellschaften sind AIF Kapitalverwaltungsgesellschaften EU AIF Verwaltungsgesellschaften und auslandische AIF Verwaltungsgesellschaften wahrend sich OGAW Verwaltungsgesellschaften in OGAW Kapitalverwaltungsgesellschaften und EU OGAW Verwaltungsgesellschaften aufteilen lassen Gemass der Legaldefinition des 17 Abs 1 KAGB mussen Kapitalverwaltungsgesellschaften ihren Geschaftssitz im Inland haben und durfen nur inlandische EU Investmentvermogen oder alternative Investmentfonds verwalten Eine Verwaltung eines Investmentvermogens liegt vor wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement fur ein oder mehrere Investmentvermogen oder Sondervermogen erbracht wird Zu unterscheiden ist zwischen erlaubten und lediglich registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften Der Geschaftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf gemass 20 Abs 1 KAGB der schriftlichen Erlaubnis der BaFin Lediglich registriert werden AIF Kapitalverwaltungsgesellschaften die im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen die Anleger drucktechnisch herausgestellt an hervorgehobener Stelle darauf hinzuweisen haben dass die AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht uber eine Erlaubnis der BaFin verfugt und daher bestimmte Anforderungen des KAGB nicht eingehalten werden mussen 2 Abs 5 Nr 7 KAGB 1 Die Registrierungspflicht fur AIF Kapitalverwaltungsgesellschaften ergibt sich aus 44 KAGB Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gemass 17 Abs 2 KAGB entweder eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft die vom Investmentvermogen oder im Namen des Investmentvermogens bestellt ist und auf Grund dieser Bestellung fur die Verwaltung des Investmentvermogens verantwortlich ist oder das Investmentvermogen selbst als interne Kapitalverwaltungsgesellschaft wenn die Rechtsform des Investmentvermogens eine interne Verwaltung zulasst und der Vorstand oder die Geschaftsfuhrung des Investmentvermogens entscheidet keine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen In diesem Fall wird das Investmentvermogen als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften durfen gemass 18 Abs 1 KAGB nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft AG der Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH oder der Kommanditgesellschaft bei der personlich haftender Gesellschafter ausschliesslich eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung ist GmbH amp Co KG betrieben werden Organe der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind rechtsformabhangig der Vorstand AG oder die Geschaftsfuhrung GmbH Aufsichtsrat sowie Hauptversammlung AG oder Gesellschafterversammlung GmbH Vorstand Geschaftsfuhrung mussen auch die sich aus 34 KAGB ergebenden Anzeigepflichten gegenuber BaFin und Bundesbank erfullen 2 Wesentliche Anlegerinformationen BearbeitenWesentliche Anlegerinformationen sind bei Investmentzertifikaten von Investmentfonds oder Kapitalanlagegesellschaften als Emittenten dem Privatanleger vor Erteilung einer Wertpapierorder auszuhandigen Sie enthalten eine Beschreibung des Investmentzertifikats vor allem die Art der Fonds Aktienfonds Alternative Investmentfonds Dachfonds Ethikfonds Filmfonds Garantiefonds Geldmarktfonds Hedgefonds Immobilienfonds Offener Immobilienfonds Immobilien Spezialfonds Indexfonds Infrastrukturfonds Laufzeitfonds Medienfonds Mischfonds Private Equity Fonds Rentenfonds Schiffsfonds Spezialfonds oder Waldfonds und sollen den Anleger in die Lage versetzen Art und Risiken des angebotenen Anlageproduktes zu verstehen und auf dieser Grundlage eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen 166 Abs 1 KAGB Investmentfonds oder Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gemass 268 Abs 1 KAGB fur die von ihnen verwalteten geschlossenen Publikumsfonds den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen zu erstellen Der Mindestinhalt der wesentlichen Anlegerinformationen ergibt sich aus 270 KAGB die Haftung fur fehlerhafte Anlegerinformationen aus 306 Abs 2 KAGB Geschaftstatigkeit BearbeitenDie Ablauforganisation einer Kapitalverwaltungsgesellschaft besteht vor allem aus Fondsmanagement Risikocontrolling Vertrieb und Verwaltung Wahrend das Fondsmanagement Anlageentscheidungen englisch bond stock selection auf der Grundlage der Anlagestrategie trifft und die Asset Allocation vornimmt befasst sich das hiervon durch Funktionstrennung getrennt organisierte Risikocontrolling mit der Messung und Uberwachung der Risikopositionen und der Finanzanalyse des mit ihnen verbundenen Verlustpotentials Der Vertrieb sorgt mit dem Verkauf der Investmentzertifikate beispielsweise uber Kreditinstitute fur die Refinanzierung des Investment oder Sondervermogens Die Verwaltung sorgt fur die Erfullung der administrativen Aufgaben der Gesellschaft sie ubernimmt jedoch nicht die Vermogensverwaltung des Investment oder Sondervermogens Die Kapitalverwaltungsgesellschaften durfen ihr Investment oder Sondervermogen nicht selbst verwahren und verwalten sondern mussen einer Verwahrstelle einen Auftrag zur Verwahrung und Verwaltung erteilen OGAW 68 KAGB alternative Investmentfonds 80 KAGB Immobilien 241 KAGB Rechnungslegung BearbeitenRechtsgrundlage fur die Rechnungslegung der Kapitalverwaltungsgesellschaften ist die Kapitalanlage Rechnungslegungs und Bewertungsverordnung KARBV Nach 7 KARBV besteht der Jahresbericht aus Tatigkeitsbericht 8 KARBV Vermogensubersicht 9 KARBV Vermogensaufstellung unter Angabe der einzelnen Vermogensgegenstande bei Wertpapieren unter Angabe der Wertpapierkennnummer WKN oder der Internationalen Wertpapieridentifikationsnummer ISIN 10 KARBV Ertrags und Aufwandsrechnung 11 KARBV Verwendungs und Entwicklungsrechnung 12 KARBV 13 KARBV und weiteren Angaben Fur die Gliederung der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung gibt es Sondervorschriften in den 21 KARBV und 22 KARBV Die Bewertung des Investment oder Sondervermogens findet durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft statt 26 KARBV wobei die Kapitalverwaltungsgesellschaft die von der Verwahrstelle ermittelten Wertansatze fur Vermogensgegenstande in geeigneter Weise auf Plausibilitat zu prufen und darauf hinzuwirken hat dass Auffalligkeiten geklart werden Siehe auch BearbeitenInvestmentgesellschaft Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT KAIT Literatur BearbeitenLiteratur uber Kapitalverwaltungsgesellschaft im Katalog der Deutschen NationalbibliothekWeblinks BearbeitenMerkblatt zum Erlaubnisverfahren fur eine AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft nach 22 KAGB E Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht 22 Marz 2013 Grafische Darstellung der Funktion von Kapitalverwaltungsgesellschaften fur AIFs unter KAGB PDF KVG fur AIFs unter KAGBEinzelnachweise Bearbeiten BaFin vom 15 Juli 2015 Kapitalverwaltungsgesellschaften Erlaubt versus registriert was Verbraucher uber die Unterschiede wissen sollten abgerufen am 21 Mai 2019 Jurgen Baur Falko Tappen Hrsg Grosskommentar KAGB 2015 S 434Normdaten Sachbegriff GND 4027581 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitalverwaltungsgesellschaft amp oldid 232764965