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Eine Investmentgesellschaft ist ein Investmentvermogen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft die liquide Mittel von Anlegern sammelt um diese Mittel nach vorgegebenen Anlagestrategien in diverse Anlageklassen wie beispielsweise Wertpapiere Immobilien oder Rohstoffe zu investieren Den Anlegern wird dies in Form von Investmentzertifikaten bescheinigt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Aufsichtsbehorden 3 Staatliche Kontrolle 4 Geschaftstatigkeit 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGrundsatzlich darf eine Investmentgesellschaft keine beliebige Rechtsform aufweisen In den meisten Landern sieht das Gesetz Rechtsformen vor die auf Investmentgesellschaften zugeschnitten sind Ein Beispiel hierfur ist die in Europa verbreitete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital franzosisch societe d investissement a capital variable abgekurzt SICAV Der Investmentclub ist keine Investmentgesellschaft sondern oft als Gesellschaft burgerlichen Rechts in Deutschland bzw einer einfachen Gesellschaft in der Schweiz organisiert Wahrend geschlossene Fonds ein vorgegebenes Investitionsvolumen haben konnen Investmentgesellschaften mit variablem Kapital durch Ausgabe neuer Anteile beliebig wachsen Der Wert des einzelnen Anteils entspricht stets dem aktuellen Fondsvermogen geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile Das durch die Ausgabe von Anteilen aufgenommene Geld wird zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren z B Aktien und Anleihen Immobilien Geldmarktpapieren oder anderen Vermogensgegenstanden verwendet Steigt der Wert des Portfolios so profitiert der Anleger denn auch sein Anteil nimmt an Wert zu sinkt der Wert hingegen so tragt er die Verluste Je nach Rechtsform gehort das Fondsvermogen direkt dem Anleger zum Beispiel im Fall des Investmentclubs oder aber der Fondsgesellschaft zum Beispiel im Fall einer Aktiengesellschaft an welcher der Anleger seinen Anteil halt Bei einer nach dem Transparenzprinzip besteuerten Investmentgesellschaft wird das Fondsvermogen steuerlich aber in jedem Fall wie eine Direktanlage des Anlegers behandelt Besitzt der Anleger das Anlagevermogen nur indirekt tragt er zusatzlich zum Anlagerisiko noch das Emittentenrisiko Das Anlagerisiko besteht darin dass der Wert der Anlage sinkt das Emittentenrisiko besteht darin dass die Investmentgesellschaft zahlungsunfahig wird Dieses Risiko besteht insbesondere dann wenn eine Investmentgesellschaft mehrere Fonds verwaltet weitere Geschaftstatigkeiten verfolgt oder sonstige Verbindlichkeiten eingeht Im Fall von Kapitalanlagegesellschaften KAG eine im deutschen Recht speziell geregelte GmbH oder AG die Anteile an von ihr gegrundeten Fonds an Anleger gegen Geld ausgibt wird der Anleger durch das rechtliche Konzept des Sondervermogens geschutzt welches das separate Betrachten der verschiedenen emittierten Anlageinstrumente vorschreibt und damit das Emittentenrisiko minimiert In Deutschland wie in vielen anderen Landern auch bedurfen Investmentgesellschaften oft staatlicher Genehmigungen ehe sie ihren Geschaftsbetrieb aufnehmen durfen und werden von der jeweiligen Finanzaufsichtsbehorde uberwacht Bei Neuauflage eines Fonds muss auch dieser genehmigt werden ausserdem mussen die aktuellen Preise der Anteile regelmassig veroffentlicht werden Investmentgesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen Landern sind haufig in einer Unternehmensgruppe zusammengefasst Europaische Gruppen bestehen oft aus einer Investmentgesellschaft im Heimatland des Mutterunternehmens und einer weiteren in Luxemburg und oder Irland In solchen Gruppen konnen auch Gesellschaften vorhanden sein die selbst keine Fonds auflegen aber damit zusammenhangende Tatigkeiten erbringen siehe unten Geschaftsablaufe einer Investmentgesellschaft Manchmal wird die ganze Unternehmensgruppe als Investmentgesellschaft bezeichnet Auch die Holding Gesellschaft die an der Spitze einer solchen Gruppe steht und selbst kein operatives Geschaft betreibt wird manchmal als Investmentgesellschaft bezeichnet Rechtsfragen BearbeitenDer Rechtsbegriff Investmentgesellschaft ist in 1 Abs 11 bis 13 KAGB legaldefiniert und nach 3 Abs 1 KAGB gesetzlich geschutzt Er darf nur von Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG im Sinne des KAGB gefuhrt werden Sondervermogen sind nach 1 KAGB die Investmentvermogen von Anlegern die getrennt von den Geldern der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwahrt werden mussen Dadurch sind die Kundengelder im Falle einer Insolvenz der KVG kein Teil der Insolvenzmasse der KVG und bleiben erhalten Die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital darf gemass 108 KAGB nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden Ihre Aktien sind als Stuckaktien zu begeben 109 KAGB Kapitalerhohungen sind nach 115 KAGB Kapitalherabsetzungen nach 116 KAGB statthaft Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital muss gemass 118 KAGB den Zusatz mit Teilgesellschaftsvermogen oder eine allgemein verstandliche Abkurzung dieser Bezeichnungen enthalten Aufsichtsbehorden Bearbeiten Land Deutschland Osterreich Schweiz LiechtensteinAufsichtsbehorde Bundesanstalt fur Finanz dienst leistungs aufsicht BaFin Finanzmarktauf sichtsbehorde FMA Eidgenossische Finanzmarktaufsicht FINMA FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA Gesetzestext Kapitalanlagegesetzbuch KAGB bis 22 Juni 2013 Investmentgesetz InvG Gesetz uber die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht Text des FinDAG Finanzmarktaufsichts behordengesetz FMABG Bundesgesetz uber die kollektiven Kapitalanlagen KAG PDF 235 kB Finanzmarktaufsichts gesetz FMAG Gesetz Gesetz uber Investment unternehmen IUG GesetzVerordnung uber Investment unternehmen IUV VerordnungInteressenvertretung BVI Bundesverband Investment und Asset Management e V Vereinigung Osterreichischer Investmentgesellschaften VOIG Swiss Funds amp Asset Management Association SFAMA Liechtensteinischer Anlagefondsverband LAFV Anzahl Kapitalan lagegesellschaften 76 1 23 2 44 3 27 4 Gesamtanzahl volumen Fonds 1 329 Mrd 5 2 061 Fonds 137 463 46 Mio 350 Fonds 25 Mrd CHFAuslandische Investmentverbande weltweit sind beim deutschen Fondsverband BVI abrufbar 6 Eine Auflistung von staatlichen Aufsichtsinstitutionen findet sich unter Liste von Finanzaufsichtsbehorden Staatliche Kontrolle BearbeitenDie staatliche Kontrolle einer Investmentgesellschaft richtet sich nach dem Land in dem die Gesellschaft ansassig ist Denn sie muss die in dem jeweiligen Land gultigen gesetzlichen Bestimmungen erfullen Die Auflagen z B der Securities and Exchange Commission SEC in den USA sind in vieler Hinsicht lockerer im Vergleich zu den Auflagen des KAGB in Deutschland So war es z B bis 2004 in Deutschland unzulassig Hedgefonds aufzulegen In den USA war dieser Fondstyp schon viel fruher erlaubt Noch weniger oder uberhaupt keine Auflagen hat eine Investmentgesellschaft zu erfullen die ihren Sitz in einem sogenannten Offshore Finanzplatz hat z B auf den Kaimaninseln Hier unterliegt eine Investmentgesellschaft uberhaupt keiner externen Kontrolle wie sie das Geld ihrer Anleger verwaltet In Europa sind Mindestanforderungen an die staatliche Uberwachung von Investmentgesellschaften in der Richtlinie 85 611 EWG festgelegt Allerdings erfasst diese Richtlinie nicht alle Arten von Investmentgesellschaften und Fonds Geschaftstatigkeit BearbeitenDie Ablauforganisation einer Investmentgesellschaft besteht vor allem aus Fondsmanagement Risikocontrolling Vertrieb und Verwaltung Wahrend das Fondsmanagement Anlageentscheidungen auf der Grundlage der Anlagestrategie trifft und die Anlageallokation vornimmt befasst sich das hiervon durch Funktionstrennung getrennt organisierte Risikocontrolling mit der Messung und Uberwachung der Risikopositionen und der Finanzanalyse des mit ihnen verbundenen Verlustpotenzials Der Vertrieb sorgt mit dem Verkauf der Investmentzertifikate beispielsweise uber Kreditinstitute fur die Refinanzierung des Investment oder Sondervermogens Die Verwaltung sorgt fur die Erfullung der administrativen Aufgaben der Gesellschaft sie ubernimmt jedoch nicht die Vermogensverwaltung des Investment oder Sondervermogens Die Investmentgesellschaften durfen ihr Investment oder Sondervermogen nicht selbst verwahren und verwalten sondern mussen einer Verwahrstelle einen Auftrag zur Verwahrung und Verwaltung erteilen OGAW 68 KAGB alternative Investmentfonds 80 KAGB Immobilien 241 KAGB Eine Investmentgesellschaft arbeitet oft mit diversen Finanzdienstleistern zusammen Die Fondsbuchhaltung wird haufig von einer Servicegesellschaft durchgefuhrt Eine Verwahrstelle ubernimmt die Verwahrung des Fondsvermogens Zusatzlich uberwacht die Verwahrstelle die Geschaftstatigkeit der Investmentgesellschaft Dazu ist sie in Deutschland verpflichtet 76 KAGB 83 KAGB Die von der Verwahrstelle durchzufuhrenden Kontrollen beziehen sich unter anderem auf die Rechtmassigkeit der Geschafte den korrekt ermittelten Anteilspreis das Collateral Management die Anlagegrenzprufung und die Marktgerechtigkeit 7 Die Verwaltung der Anteilkonten der einzelnen Anleger und der Zahlungsverkehr wird meist von verschiedenen Kreditinstituten ausgefuhrt Einige Fonds haben einen externen Fondsmanager der die Investmentgesellschaft bei einzelnen Kaufen oder Verkaufen fur die Fonds berat Die Verwaltung des Fondsportfolios kann auch ganz an einen geeigneten Dritten ausgelagert werden Ein Broker fuhrt den Handel der Wertpapiere an der Borse aus Der Verkauf der Investmentfonds Anteile an die Kunden wird meistens von mehreren Vertriebspartnern ausgefuhrt Literatur BearbeitenLiteratur uber Investmentgesellschaft im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten BaFin Stand 15 Nov 2013 Memento vom 13 Dezember 2013 im Internet Archive VOIG OeKB Stand 05 2005 EBK Stand 3 Jun 2005 FMA Stand 12 2006 BVI Stand 31 Sep 2008 Auslandische Investmentverbande weltweit Memento vom 3 Februar 2007 im Internet Archive Depotbankrundschreiben 06 2010 Memento vom 7 Juli 2011 im Internet Archive PDF 80 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4027581 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Investmentgesellschaft amp oldid 230889249