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Das Transparenzprinzip besagt dass eine Personengesellschaft z B KG OHG selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern fur die Besteuerung transparent ist Das Transparenzprinzip gilt nicht fur die Gewerbesteuer da nach 5 GewStG die Personengesellschaft selbst Steuerschuldner ist und somit keine Verlagerung der Steuerschuld auf die Gesellschafter erfolgt Der Korperschaftsteuer kann eine Personengesellschaft regelmassig nicht unterliegen da sie nicht in 1 KStG aufgefuhrt ist 1 eine Option zur Korperschaftsbesteuerung ist jedoch fur bestimmte Personengesellschaften und fur Wirtschaftsjahre ab 2022 moglich 1a KStG Behandlung im Einkommensteuerrecht BearbeitenNach 2 Abs 1 Satz 1 EStG unterliegen der Einkommensteuer Einkunfte die der Steuerpflichtige erzielt Einkommensteuerpflichtig sind laut 1 Abs 1 Satz 1 EStG naturliche Personen z B die Gesellschafter oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft Der Gewinn oder Verlust wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und auf die Mitunternehmer verteilt Diese haben den Gewinn in der Regel als Einkunfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern 1 Gegensatz zum Transparenzprinzip BearbeitenDer Gegensatz zum Transparenzprinzip ist das Trennungsprinzip hauptsachlich angewendet bei Kapitalgesellschaften Dieses besagt dass die Besteuerung der Kapitalgesellschaft unabhangig von der Besteuerung der Ertrage aus den Anteilen der Anteilseigner erfolgt 2 3 4 Einzelnachweise Bearbeiten a b Dieter Birk Steuerrecht 11 Auflage Muller Heidelberg 2008 ISBN 978 3 8114 9301 8 S 314 ff Dieter Birk Steuerrecht 11 Auflage Muller Heidelberg 2008 ISBN 978 3 8114 9301 8 S 336 ff X Senat Einzelgewerbetreibende Sonderausgaben Alterseinkunfte und vorsorge BFH Urteil vom 19 05 2011 X R 30 10 Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschaftsfuhrers zu Lasten seiner Mitgesellschafter Eigene Beitragsleistung Kein Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft In Website Bundesfinanzhof Der Prasident des Bundesfinanzhofs 19 Mai 2011 abgerufen am 27 Juli 2023 Tatbestand Ziffer 5 Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts Kirchhof Hohmann Dennhardt Bryde Gaier Eichberger Schluckebier Masing Paulus Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Oktober 2010 1 BvL 12 07 BVerfGE 127 224 In Website des Bundesverfassungsgerichts Bundesverfassungsgericht 12 Oktober 2010 abgerufen am 27 Juli 2023 Allgemein dazu vgl nur Hey in Tipke Lang Steuerrecht 20 Aufl 2010 11 Rn 1 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Transparenzprinzip Steuer amp oldid 235889723