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Fondsmanager ist der die Funktion des Fondsmanagements ausubende Beruf der sich als Vermogensverwalter insbesondere mit dem Portfoliomanagement eines Portfolios bei Investmentgesellschaften befasst Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Rechtsfragen 4 Risikomischung 5 Pflichten 5 1 Sorgfaltspflicht 5 2 Treuepflicht 5 3 Risikominderungspflicht 5 4 Informationspflicht 5 5 Vertraulichkeit 5 6 Pflicht zu separater Verwaltung 6 Haftung 6 1 Haftung gegenuber Anteilseignern 6 2 Haftung gegenuber Staat 7 Versicherung 8 Weblinks Literatur 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls Portfolien kommen hauptsachlich Aktienfonds Alternative Investmentfonds Dachfonds Ethikfonds Filmfonds Garantiefonds Geldmarktfonds Hedgefonds Immobilienfonds Offener Immobilienfonds Immobilien Spezialfonds Indexfonds Infrastrukturfonds Laufzeitfonds Medienfonds Mischfonds Rentenfonds Schiffsfonds Spezialfonds oder Waldfonds in Frage Diese Portfolien bedurfen eines Portfoliomanagements das speziell bei Investmentfonds als Fondsmanagement bezeichnet wird Das Fondsmanagement ist eine Funktion in der Aufbauorganisation eines Investmentfonds und verfolgt die Unternehmensziele der Fondsgesellschaft Nach den Vorgaben der BaFin beinhaltet das Fondsmanagement die Organisationseinheit bzw die Mitarbeiter die Anlageentscheidungen fur die Investmentvermogen treffen 1 Das Fondsmanagement erstreckt sich ausschliesslich auf das Investmentvermogen oder Sondervermogen eines Investmentfonds Investmentgesellschaften sind stark reguliert und mussen insbesondere die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs KAGB beachten die sich unmittelbar auf das Fondsmanagement auswirken Aufgaben BearbeitenDer Fondsmanager ist idealerweise ein qualifizierter Finanzanalyst Seine Aufgaben sind die Marktbeobachtung insbesondere der Finanzmarkte die Marktanalyse und die Anlageallokation die meist anhand eines Vergleichsmassstabs Benchmark zum Kauf Verkauf oder Halten einzelner Finanzinstrumente insbesondere Wertpapiere fuhrt Bei der Auswahl der Einzeltitel 2 hat er Emittenten Branchen und Landerlimite zu berucksichtigen Bei der Anlageallokation ist auf eine gute Risikodiversifizierung mit vertretbarer Risikomischung durch hohe Granularitat bei vertretbarem Klumpenrisiko zu achten Der Fondsmanager beachtet die vorgegebene Anlagestrategie analysiert die Hebelwirkung des Investmentvermogens und das Ausmass bis zu dem dieses Leverage abgesichert ist 29 Abs 4 KAGB Der Fondsmanager ist verpflichtet die gesamte Performance zu uberwachen um eine nachhaltige Wertentwicklung des Investmentvermogens sicherzustellen Rechtsfragen BearbeitenDas Fondsmanagement ist an die Rechtspflichten gebunden die das KAGB der Kapitalverwaltungsgesellschaft auferlegt Gemass 26 Abs 2 KAGB mussen deshalb auch Fondsmanager ihrer Tatigkeit ehrlich mit der gebotenen Sachkenntnis Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und redlich nachgehen im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermogen oder der Anleger dieser Investmentvermogen und der Integritat des Marktes handeln Ferner mussen sie alle angemessenen Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und wo diese nicht vermieden werden konnen zur Ermittlung Beilegung Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung dieser Interessenkonflikte treffen uber die fur eine ordnungsgemasse Geschaftstatigkeit erforderlichen Mittel und Verfahren verfugen und diese wirksam einsetzen alle auf die Ausubung ihrer Geschaftstatigkeit anwendbaren regulatorischen Anforderungen erfullen um das beste Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermogen oder der Anleger dieser Investmentvermogen und die Integritat des Marktes fordern und alle Anleger der Investmentvermogen fair behandeln 27 KAGB trifft genaue Anordnungen uber den Umgang mit Interessenkonflikten Nach 28 Abs 1 Nr 4 KAGB sind insbesondere geeignete Regelungen fur die Anlage des eigenen Vermogens der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu treffen Wegen der Funktionstrennung muss das einzurichtende Risikocontrolling gemass 29 Abs 1 KAGB hierarchisch und funktionell unabhangig vom Fondsmanagement sein Das Fondsmanagement darf sich nach 29 Abs 2a KAGB bei der Bewertung der Kreditqualitat der Vermogensgegenstande der Investmentvermogen nicht ausschliesslich oder automatisch auf Ratings stutzen die von einer Ratingagentur abgegeben wurden Sinkt das Rating eines Vermogensgegenstands jedoch unter den Investment Grade so ist der Fondsmanager verpflichtet ihn zu veraussern Bei Anlageentscheidungen von wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil des Investmentvermogens ist das Risikocontrolling im Vorfeld einzubeziehen der jeweilige Fondsmanager muss vor jedem Geschaftsabschluss fur ein Investmentvermogen in angemessener Weise Kenntnis von der Auslastung der internen Limitvorgaben haben 3 Das Fondsmanagement darf dann die Anlageentscheidungen nur innerhalb der vorgegebenen Risikolimite treffen 4 Da alternative Investmentfonds in der Regel kein wirtschaftliches Eigenleben haben wurden die Fondsmanager dieser Fonds als zu regulierende Einheit identifiziert Diese werden als Verwalter alternativer Investmentfonds kurz AIFM von englisch Alternative Investment Fund Manager bezeichnet Verwalter alternativer Investmentfonds sind juristische Personen deren Aufgabe die Verwaltung von alternativen Investmentfonds ist 5 Diese AIFM Fondsmanager benotigen eine europaweit geltende Erlaubnis der BaFin fur das Fondsmanagement Risikomischung BearbeitenInvestmentgesellschaften unterliegen dem Prinzip der Risikodiversifizierung die vom KAGB Risikomischung genannt wird Dazu gibt es nach den 192 ff KAGB Vorschriften uber zulassige Vermogensgegenstande das Verbot des Leerverkaufs 205 KAGB Emittentenlimits bis zu 5 bzw 10 des Investmentvermogens 206 KAGB 210 KAGB sowie Grundsatze der Risikomischung 110 Abs 2 KAGB 214 KAGB 243 KAGB 262 KAGB Pflichten BearbeitenDer Fondsmanager muss bei seiner Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt nicht nur die Entwicklung der Borsen beobachten sondern ist daneben auch an die Anlagebedingungen und Anlagegrundsatze des Fonds und gesetzliche Bestimmungen gebunden Sorgfaltspflicht Bearbeiten Die allgemeine Hauptpflicht ist die Pflicht zur Verwaltung des Investmentfonds mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im ausschliesslichen Interesse der Anteilseigner und mit dem Ziel Wertsteigerungen oder verlassliche Ertrage zu erzielen Bei den Entscheidungen wird dem Fondsmanager ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeraumt Business Judgement Rule soweit sich nicht im Hinblick auf die konkrete Entscheidungslage die Interessen der Anleger an Erhaltung der Ertragskraft oder im Hinblick auf bestimmte Situationen z B bei Insolvenzgefahr eine Konkretisierung der Verpflichtung zu sorgfaltiger Handlungsweise ergibt Die Gerichte durfen nicht ihre eigene Beurteilung an die Stelle des kaufmannischen Urteils des Fondsmanagers setzen auch wenn sich nachtraglich herausstellen sollte dass eine kaufmannisch vernunftige oder vertretbare Entscheidung sich nachteilig ausgewirkt hat Finanzrisiken sind unvermeidbar nicht ihre Eingehung sondern ihre Vermeidung kann unter Umstanden vorwerfbar sein Entscheidend ist also nicht der Schaden des Fonds als solcher da der Fonds stets das Investmentrisiko tragt Entscheidend ist hingegen die Ausserachtlassung der erforderlichen Sorgfalt bei Vorbereitung und Kontrolle der Entscheidungen bzw bei der Uberwachung des Investments da sich Fehlinvestments zwar nicht vermeiden aber in Haufigkeit und Schadenspotenzial durch Sorgfalt und Kontrolle reduzieren lassen Treuepflicht Bearbeiten Hinzu kommt die Pflicht zur Treue und Interessewahrung im ausschliesslichen Interesse der Anteilseigner Interessenkonflikte sind zu vermeiden die Integritat des Marktes ist zu bewahren Risikominderungspflicht Bearbeiten Dem Schutz der Anlegerinteressen dienen insbesondere Verbote des Leerverkaufs und die Anlageregeln zur Vermeidung ubergrosser Risiken und zur Risikostreuung in den Regelungen zum Einsatz von Derivaten den Regelungen zu den erlaubten Investmentgegenstanden und den Pflichten zur Risikostreuung In der Regel durfen nicht mehr als 5 Prozent der Gesamtmittel des Fonds in Wertpapiere eines Ausstellers investiert werden Informationspflicht Bearbeiten Das Gebot der vollstandigen und richtigen Anlegerinformation erfordert vor Anteilsverkauf die fur den Anleger kostenlose Verfugbarkeit eines Verkaufsprospekts mit Vertragsbedingungen die Veroffentlichung von Jahres und Halbjahresergebnissen und die regelmassige Errechnung und Veroffentlichung der Anteilspreise gemass den Vertragsbedingungen des Fonds Vertraulichkeit Bearbeiten Die Geheimhaltung und Wahrung der Vertraulichkeit durch die Fondsmitarbeiter nach den einschlagigen Regelungen zum Bankgeheimnis und den Vorschriften des zweiten Finanzmarktforderungsgesetzes zur Vertraulichkeit kursrelevanter Tatsachen Pflicht zu separater Verwaltung Bearbeiten Die Verpflichtung zu separater Verwaltung durch die Beauftragung einer geeigneten Verwahrstelle verhindert zusammen mit der treuhanderisch ausgepragten Kontrollfunktion der Verwahrstelle eine Vermogensvermengung Haftung BearbeitenFur den aus der Pflichtverletzung dem Investmentfonds entstehenden Schaden haften die pflichtwidrig und schuldhaft Handelnden nach den obigen Vorschriften in Verbindung mit den Vorschriften zum Dienstvertrag 675 BGB 611 ff BGB in Verbindung mit den Vorschriften der 325 326 BGB Die Schadenersatzhaftung setzt dafur stets Verletzung einer Pflicht voraus Weder nach deutschem Recht noch nach auslandischen Gesetzen haftet ein Fondsmanager allein fur Misserfolg Zum ausseren Tatbestand einer Pflichtverletzung muss ein Verschulden des Fondsmanagers d h eine Verletzung der sog inneren Sorgfalt hinzukommen Fur das Verschulden des Fondsmanagers gilt keine Haftungserleichterung d h sie haben fur Vorsatz und jede Fahrlassigkeit einzustehen Massgeblich sind nicht die subjektiven Fahigkeiten sondern der Standard eines ordentlichen und gewissenhaften Fondsmanagers bestimmt das Mass der Fahigkeiten und Anstrengungen die der Fondsmanagers aufbieten muss um seinen Pflichten zu genugen d h Verstosse gegen diese Pflichten losen regelmassig Haftung aus und eine Berufung auf fehlendes Verschulden etwa Unkenntnis der einzelnen Pflicht entlastet regelmassig nicht Haftung gegenuber Anteilseignern Bearbeiten Jeder Anleger kann vom Fondsmanager gesetzmassiges Fondsmanagement erwarten Die Verwahrstelle ist verpflichtet mogliche Schadenersatzanspruche in seinem Namen geltend zu machen Im Falle der Untatigkeit ist ein direkter Anspruch des Anteilseigners gegen Fondsmanager oder Verwahrstelle oder eine analoge Anwendung der Regelungen der Actio pro socio denkbar Haftung gegenuber Staat Bearbeiten Der Fondsmanager steht nach dem KAGB unter staatlicher Aufsicht und hat u a regelmassig zu berichten Der Staat kann bei Pflichtverletzungen die Geschafte zeitweise oder dauernd untersagen und auch Bussgelder verhangen Versicherung BearbeitenEine Pflichtversicherung oder Vorsorgeverpflichtung besteht nur fur Fondsmanager alternativer Fonds gemass 25 Abs 6 und Abs 8 KAGB Der Versicherung der Haftung und der Pramienzahlung dafur durch die Unternehmen steht nichts entgegen Verschiedene Versicherer haben das Deckungskonzept einer Fondsmanagerversicherung entwickelt wenngleich meist der Anspruch der Verwahrstelle gegen den Fondsmanager nicht versichert ist und ferner die Deckung fur Vorsatz fehlt Die Versicherungsdichte ist aktuell noch sehr gering Freilich kann sich der Verzicht auf eine derartige Versicherung bei Investmentfonds nicht zum Nachteil der Anleger auswirken Die Sondervermogen sind nicht insolvenzfahig denn sie gehoren nach 99 Abs 3 Satz 2 KAGB nicht zur Insolvenzmasse der Kapitalverwaltungsgesellschaft Der Anlegerschutz ist daher investmentrechtlich gewahrleistet und bedarf keiner gesonderten Einlagensicherung Erlischt das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Sondervermogen zu verwalten etwa durch deren Insolvenz so geht gemass 100 Abs 1 KAGB wenn das Sondervermogen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft steht das Sondervermogen auf die Verwahrstelle uber oder wenn es im Miteigentum der Anleger steht geht das Verwaltungs und Verfugungsrecht uber das Sondervermogen auf die Verwahrstelle uber Die Verwahrstelle hat das Sondervermogen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen 100 Abs 2 KAGB Damit ist jedoch lediglich das Emittentenrisiko der Investmentgesellschaft abgedeckt der Anleger tragt jedoch die ublichen Finanzrisiken wie insbesondere das Kursrisiko oder Zinsanderungsrisiko seiner Investmentzertifikate Weblinks Literatur Bearbeiten nbsp Wiktionary Fondsmanager Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber Fondsmanager im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten BaFin Rundschreiben vom 10 Januar 2017 01 2017 WA Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften KAMaRisk S 16 Alfred B J Siebers Martin Weigert Hrsg Borsen Lexikon 1998 S 215 BaFin Rundschreiben vom 10 Januar 2017 01 2017 WA Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften KAMaRisk S 17 BaFin Rundschreiben vom 10 Januar 2017 01 2017 WA Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften KAMaRisk S 25 Artikel 3 der RichtlinieNormdaten Sachbegriff GND 7666984 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fondsmanager amp oldid 221631318