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Die Business Judgment Rule vorherrschende Schreibweise Judgment teilweise auch Business Judgement Rule 1 deutsch Regel der geschaftlichen Beurteilung beschreibt den Umfang des unternehmerischen Entscheidungsspielraums von Geschaftsfuhrern und Vorstanden der nicht gerichtlich uberprufbar ist Die Regel entstammt dem US amerikanischen Rechtssystem wo sie seit 1994 die Haftung von Geschaftsfuhrern und Vorstanden gegenuber den Eigentumern des Unternehmens regelt und limitiert Seit 1997 ist sie auch in Deutschland geltendes Recht Danach haften Geschaftsfuhrer und Vorstande dann nicht fur negative Folgen unternehmerischer Entscheidungen wenn die Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen ohne Berucksichtigung sachfremder Interessen zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben gefasst wurde Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Deutschland 2 1 Entwicklung der Business Judgment Rule 2 2 Entscheidungsgrundlage gemass Business Judgment Rule 2 3 Voraussetzungen fur eine Innenhaftung nach 93 AktG 2 4 Folgen 2 5 Aussenhaftung 2 6 Wertung 3 Schweiz 4 Osterreich 5 Literatur 6 Weblinks 6 1 Zu Deutschland 6 2 Zur Schweiz 6 3 Zu Osterreich 7 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenAngesichts von Fallen gravierender Fehlentscheidungen durch Unternehmensleitungen wie sie immer wieder in der Wirtschaftspresse berichtet werden hat der Gesetzgeber in zahlreichen Staaten eine personliche Haftung der Unternehmensleiter Vorstande Geschaftsfuhrer etc eingefuhrt Die Ursachen fur diese Fehlentscheidungen sind mannigfaltig So sind nicht nur gesetzeswidrige Handlungen wie Betrug und Korruption Ausloser fur eine derartige Situation sondern oftmals auch fehlende Informationen oder nicht absehbare Ereignisse in der Zukunft Entsprechend sind die Gesetzgeber dazu angehalten ein Umfeld zu schaffen welches einerseits die Inanspruchnahme der Unternehmensfuhrung bei mangelhafter Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht ermoglicht daruber hinaus aber auch der Geschaftsfuhrung dem Vorstand die Sicherheit gewahrleistet Entscheidungen mit inharenten Risiken treffen zu konnen ohne im Falle negativer Entwicklungen personlich zur Rechenschaft gezogen zu werden Da ex post betrachtet jede Entscheidung die nicht unzweifelhaft zum Erfolg gefuhrt hat als Fehlentscheidung interpretiert werden kann ist es notwendig der Unternehmensfuhrung Ermessenspielraume einzugestehen 2 da andernfalls eine Erfolgshaftung entstunde und die Vermeidung samtlicher Chancen und Risiken als Hauptkriterium einer jeden unternehmerischen Entscheidung zu Grunde lage 3 Zum Ausgleich dieser Interessen kamen Rechtsprechung und Lehre rasch zu dem Schluss dass eine Haftung nur bei Verstossen gegen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters gegeben ist Diese Einschrankung der Haftung zum Schutz der Unternehmensleiter wird als Business Judgment Rule bezeichnet Aufgrund der hohen Bedeutung fur Organwalter trager wurde die Business Judgment Rule in Anlehnung an das amerikanische Konzept seitdem in einer Vielzahl von Landern eingefuhrt Die Umsetzung im deutschsprachigen Raum soll hierbei nachfolgend naher beleuchtet werden Deutschland BearbeitenDie Business Judgment Rule ist im deutschen Gesellschaftsrecht ein Prinzip zur Auslegung der Organhaftung wonach der Vorstand oder Aufsichtsrat fur begangene schuldhafte Pflichtverletzungen personlich haftet und entstandene Schaden ersetzen muss Gleichwohl die Business Judgment Rule durch den 93 Abs 1 Satz 2 AktG im Gesetz verankert ist so ist die Anwendung nicht ausschliesslich fur Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaften auf Aktien beschrankt Der Regierungsentwurf weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin 4 dass die Anwendung auch auf andere Rechtsformen zu ubertragen ist Entwicklung der Business Judgment Rule Bearbeiten Die Business Judgment Rule Regel fur unternehmerische Entscheidungen beruht auf den Principles of Corporate Governance des American Law Institute aus dem Jahr 1994 und der deutschen hochstrichterlichen Rechtsprechung des BGH 5 Der BGH hatte in seinem Urteil vom 21 April 1997 entschieden 6 dass ein Unternehmensleiter hinsichtlich der zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen einen bestimmten Spielraum geniesst Ihn trifft keine personliche Haftung wenn er ausreichend gut informiert ist und eine Entscheidung nachvollziehbar im besten Sinne des Unternehmens getroffen hat urteilte der BGH 7 Durch das Gesetz zur Unternehmensintegritat und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG wurden im November 2005 einzelne Bestimmungen des AktG geandert Die Business Judgment Rule ergibt sich nunmehr aus dem neu eingefuhrten 93 Abs 1 Satz 2 AktG Hiernach liegt eine Pflichtverletzung nicht vor wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernunftigerweise annehmen durfte auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln Diese Bestimmung definiert haftungsausschliessendes pflichtkonformes Verhalten des Vorstands 8 Entscheidungsgrundlage gemass Business Judgment Rule Bearbeiten Begrundet durch die Negativ Formulierung des 93 Abs 1 AktG ergeben sich vier Gutekriterien welche fur eine angemessene Managemententscheidung Fehlen einer Pflichtverletzung vorausgesetzt werden und im Zweifelsfall seitens der Unternehmensfuhrung nachzuweisen sind Daruber hinaus muss aus dem Sachverhalt eindeutig ersichtlich werden dass eine unternehmerische Entscheidung vorliegt 9 unternehmerisches Handeln ein bewusster zielgerichteter Entschluss zu handeln oder nicht zu handeln Inaktivitat als Pflichtversaumnis ist keine Entscheidung und somit nicht mit Bezug auf 93 Abs 1 Satz 2 AktG zu rechtfertigen 10 unternehmerische Entscheidung ist aufgrund ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und nicht justiziable Einschatzungen gepragt Das unterscheidet sie von der Beachtung gesetzlicher satzungsmassiger anstellungsvertraglicher oder organschaftlicher Beschlusspflichten bei denen es keinen tatbestandlichen Handlungsspielraum gibt Pflichtentscheidungen Gutglaubigkeit Die Entscheidungen mussen ex ante hierbei werden spater abgelaufene Vorgange die zu einem fruheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten ausser Acht gelassen in gutem Glauben auf das Unternehmenswohl ausgerichtet sein 2 Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflusse Das Handeln muss unbeeinflusst von Interessenkonflikten Fremdeinflussen und ohne unmittelbaren Eigennutz sein Der Vorstand muss also unbefangen und unbeeinflusst handeln 11 Handeln zum Wohle der Gesellschaft Entscheidungen mussen der langfristigen Ertragsstarkung und Wettbewerbsfahigkeit des Unternehmenskonzerns und seiner Produkte Dienstleistungen dienen Diese Voraussetzung liegt etwa bei einer nachtraglich gewahrten Leistungspramie die der Gesellschaft keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringt nicht vor 12 Wenn das mit der Entscheidung verbundene Risiko in vollig unverantwortlicher Weise falsch beurteilt wurde ist das Merkmal vernunftigerweise nicht erfullt 13 Handeln auf der Grundlage angemessener Information Neben objektiven Fakten beruht eine unternehmerische Entscheidung haufig auch auf Instinkt Erfahrung Phantasie und dem Gespur fur kunftige Entwicklungen 3 Da es sich hierbei jedoch immer um Entscheidungen unter Unsicherheit handelt ist es wichtig dass Unbesonnenheit und Leichtsinn nicht gefordert gleichzeitig aber die Unternehmensfuhrung bestarkt wird diese Entscheidung zu treffen Gem 93 Abs 2 hat das Handeln demnach auf Basis angemessener Information zu erfolgen Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff weshalb es keine konkreten Vorschriften gibt welche den Prozess der Informationsbeschaffung definieren Vielmehr wird diesbezuglich auf die Sachkunde der Unternehmensfuhrung vertraut Es gilt jedoch der Anspruch dass der anerkannte Stand von Wissenschaft und Technik zu berucksichtigen ist Aus Sicht der Gesetzgebung kann die Information im Kontext der Entscheidungsfindung nie vollstandig sein sondern hat betriebswirtschaftliche Schwerpunkte Das bedeutet dass die Kosten welche der Akquisition neuer Informationen gegenuberstehen im Verhaltnis zu dem daraus resultierenden Gewinnen stehen mussen 4 Aus 91 AktG Abs 2 in Verbindung mit den spezifizierenden Regularien des KonTraG konnen jedoch gewisse Mindestanforderungen abgeleitet werden wonach die Informationsgrundlage eine Bestandsgefahrdung des Unternehmens auszuschliessen hat 14 Damit die Geschaftsfuhrung diese Entscheidungsoptionen jedoch zweifelsfrei identifizieren kann bedarf es eines funktionierenden Risikomanagements welches die Identifikation Prognose sowie die Bewertung potentieller Risiken beinhaltet 15 Voraussetzungen fur eine Innenhaftung nach 93 AktG Bearbeiten Voraussetzungen fur eine Innenhaftung des Vorstands gegenuber seiner Gesellschaft sind 16 Pflichtverletzung ist ein Verstoss gegen die allgemeine Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschaftsausubung 280 BGB 93 Abs 1 Satz 1 AktG 43 Abs 1 GmbHG und 34 Abs 1 GenG und Verschulden es genugt bei Vorstanden bereits einfache Fahrlassigkeit bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organs 116 und 93 AktG Schaden ist jede Beeintrachtigung des Gesellschaftsvermogens Hierzu gehoren auch Aufwendungen die ihren eigentlichen Zweck verfehlen entgangener Gewinn 252 BGB oder pflichtwidrige Begrundung von Gesellschaftsschulden und Kausalitat Die Pflichtverletzung muss fur den Schaden ursachlich sein ein Mitverursachen reicht aus Wie bereits eingehend erlautert richtet sich die deutsche Gesetzgebung insbesondere an dem amerikanischen Grundkonzept aus Wahrend das amerikanische Pendant jedoch der Geschaftsfuhrung unterstellt immer die Grundsatze sorgfaltsgemasser Entscheidungen zu beachten sieht das deutsche Rechtssystem die Business Judgment Rule eher als Privilegierung der Geschaftsfuhrung welche eine Haftung ausschliesst insofern die Entscheidung die Sorgfaltskriterien erfullt 17 Insbesondere in Deutschland kann dieser Unterschied signifikante Auswirkungen fur die Unternehmensfuhrung haben Wahrend in den USA dem Vorstand fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen muss geht in Deutschland diese Last auf den Vorstand uber sobald der Verdacht fur das Vorliegen von Kriterien fur die Innenhaftung gegeben ist 7 Folgen Bearbeiten Um bei der Innenhaftung der Organe missbrauchliche Rechtsausnutzung zu vermeiden wurde ein gerichtliches Vorverfahren Zulassungsverfahren eingefuhrt und ein Haftungsfreiraum im Bereich qualifizierter unternehmerischer Entscheidungen geschaffen wobei fur Fehler im Rahmen des unternehmerischen Entscheidungsspielraumes nicht gehaftet wird Die Business Judgment Rule ist also ein Haftungsausschluss 4 Eine unternehmerische Entscheidung steht hierbei im Gegensatz zu rechtlich gebundenen Entscheidungen fur die es bei Verschulden keinen Haftungsfreiraum gibt 2 Ist dem Vorstand ein schuldhaftes pflichtwidriges Handeln aufgrund obiger Voraussetzungen nicht nachweisbar wird pflichtgemasses Handeln des Vorstands unwiderlegbar vermutet 8 Da der Haftungsfreiraum der Business Judgment Rule gesetzestechnisch als Ausnahme und Einschrankung des 93 Abs 1 Satz 1 AktG formuliert ist liegt die Darlegungs und Beweislast beim betroffenen Vorstandsmitglied 4 Sofern eine Pflichtverletzung vorliegt haftet ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft gegenuber personlich unbeschrankt und mit seinem gesamten Vermogen Aussenhaftung Bearbeiten Fur die Haftung gegenuber Dritten Aktionare oder Gesellschafter Lieferanten Wettbewerber Staat und auch Mitarbeiter besteht indes keine in sich geschlossene gesetzliche Regelung Im Zweifel sind allgemeine gesetzliche Haftungsregeln wie unerlaubte Handlung 823 BGB anzuwenden Wertung Bearbeiten Die Einschrankung der Haftung der Unternehmensleiter nach dem Prinzip der Business Judgment Rule ist sicherlich notwendig um Vorstanden und Aufsichtsraten ein sicheres Umfeld fur unternehmerische Entscheidungen zu gewahrleisten die mit Risiken verbunden sind Es verbleibt jedoch die Nachweispflicht der sorgfaltigen Entscheidungsvorbereitung beim Unternehmensleiter Nachvollziehbarkeit und Transparenz erhohen die Anforderungen an die Dokumentation und bergen die Gefahr einer zunehmenden Burokratisierung der Wirtschaft Damit einhergehend werden Unternehmen zu einer strukturierteren Arbeitsweise sowie der Nutzung einheitlicher Hilfsmittel animiert welche schlussendlich die Dokumentation wiederum erleichtern Gleichzeitig wird jedoch die Moglichkeiten der Unternehmensfuhrung eingeschrankt Entscheidung intuitiv zu treffen woraus langere Zeitspannen zur Entscheidungsfindung resultieren und das Unternehmen an Flexibilitat verlieren kann Im Rahmen der Business Judgment Rule wird zudem das Verstandnis der angemessenen Information zu einer essentiellen Komponente Obgleich ein allumfassender Informationsstand nie erreicht werden kann so obliegt die Unternehmensfuhrung der Pflicht eine Bestandsgefahrdung generell auszuschliessen Insbesondere in Deutschland zeigt sich jedoch 18 dass das dafur notwendige Risikomanagement bisher noch nicht flachendeckend etabliert ist und eine Umsetzung trotz bestehender Richtlinien nur mangelhaft erfolgt Perspektivisch konnten hierdurch Haftungspotentiale nach 93 Abs 2 entstehen 14 Da Unternehmen fur die Mitglieder ihrer Gesellschaftsorgane und fur leitende Angestellte in der Regel eine Organ Haftpflichtversicherung abschliessen besteht fur diesen Personenkreis meist eine Absicherung Allerdings konnen in den Versicherungspolicen je nach Land und Versicherer Deckungs Ausschlusse vereinbart sein Sofern keine Wegbedingung der Kurzungsmoglichkeit bei grober Fahrlassigkeit vereinbart ist konnte ein grober Verstoss gegen die Kriterien fur die Anwendung der Business Judgment Rule allenfalls als grobe Fahrlassigkeit gewertet werden und zur Einschrankung des Versicherungsschutzes fuhren Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist die Haftung des Verwaltungsrates und der Geschaftsfuhrung fur Geschaftsentscheide in Art 754 Abs 1 des Obligationenrechts geregelt Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen vom 18 Juni 2012 und 20 November 2012 Kriterien fur ein Business Judgment Rule definiert 19 Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist die Haftung des Vorstandes in 84 Abs 2 S 1 osterreichisches Aktiengesetz AktG festgelegt Der Oberste Gerichtshof OGH hat seit 1998 in diversen Entscheidungen das Prinzip der Business Judgment Rule angewendet Nach jungerer Rechtsprechung ist die Business Judgment Rule auch auf GmbH Geschaftsfuhrer und Vorstande einer Privatstiftung anzuwenden Mit Wirkung vom 1 Janner 2016 wurde in den 84 AktG und 25 GmbHG ein Abs 1a eingefugt der eine Haftungsprivilegierung im Sinne der Business Judgment Rule normiert 20 Literatur BearbeitenDominik A Hertig Die Business Judgment Rule in der Schweiz unter Berucksichtigung eines Rechtsvergleichs mit den USA und Deutschland Master Arbeit Universitat St Gallen 2010 Jan Goppert Die Reichweite der Business Judgment Rule bei unternehmerischen Entscheidungen des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft Berlin 2009 ISBN 978 3 428 13191 4 Weblinks BearbeitenNeue Zurcher Zeitung 3 Mai 2007 abgerufen am 4 Dezember 2013Zu Deutschland Bearbeiten Audit Committee Institute e V 2013 Checkliste Business Judgement Rule Cahn A 2015 Business Judgment Rule und Rechtsfragen Clifford Chance 2012 Business Judgement Rule Gleissner W 2011 Kritische Analyse von Entscheidungsvorlagen Ein praxisorientierter Ansatz zur Reduzierung der Informationsasymmetrie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Gleissner W 2016 Eine ubersehene Haftungsfalle Unzureichende Risikoanalyse vor Entscheidungen durch Vorstand und Aufsichtsrat Gleissner W 2016 Die Risikoaggregation Fruherkennung bestandsbedrohender Entwicklungen Shearman amp Sterling LLP Juli 2011 BGH prazisiert und begrenzt Darlegungs und Beweislast Umfangreiche Dokumentation zur Entstehung des UMAG Weiterfuhrende Informationen zum Risikomanagement unter der Business Judgement Rule Witte J J 2016 Haftung und Verantwortung des AufsichtsratsZur Schweiz Bearbeiten Hans Ueli Vogt Michael Banziger Das Bundesgericht anerkennt die Business Judgment Rule als Grundsatz des schweizerischen Aktienrechts Ein Beitrag zur Einordnung der Business Judgment Rule in die Dogmatik der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit aus Anlass des Bundesgerichtsurteils 4A 74 2012 vom 18 Juni 2012 Rechtswissenschaftliches Institut der Universitat Zurich PDF 515 kB abgerufen am 4 Dezember 2013 Checkliste fur die Schweiz auf vr haftung ch abgerufen am 4 Dezember 2013Zu Osterreich Bearbeiten Michael Walbert Managerhaftung Vorstande brauchen ihren Spielraum In Die Presse 20 November 2011 abgerufen am 26 September 2013Einzelnachweise Bearbeiten siehe wikt en judgment Usage notes a b c Clifford Chance Hrsg Business Judgment Rule 2012 a b Graumann M Die angemessene Informationsgrundlage In WISU 2014 S 317 320 a b c d Gesetzesentwurf der Bundesregierung Nr 3 2005 Rittner Europaisches und deutsches Wirtschaftsrecht eine systematische Darstellung 2007 ARAG Garmebeck Entscheidung 1997 a b Shearman amp Sterling LLP BGH prazisiert und begrenzt Darlegungs und Beweislast 2011 a b Manz Die Aktiengesellschaft Haufe 2010 Audit Committee Institute e V Checkliste Business Judgement Rule In Audit Committee Quarterly 2013 Gleissner W Kritische Analyse von Entscheidungsvorlagen Ein praxisorientierter Ansatz zur Reduzierung der Informationsasymmetrie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat 2011 Romeike F Risikomanagement im Kontext von Corporate Governance In Der Aufsichtsrat 2014 S 70 72 Mannesmann Prozess 2005 BGHZ 135 244 253 a b Gleissner W Eine ubersehene Haftungsfalle Unzureichende Risikoanalyse vor Entscheidungen durch Vorstand und Aufsichtsrat In BOARD 2016 S 52 54 Graumann Linderhaus Grundei Wann ist die Risikobereitschaft bei unternehmerischen Entscheidungen in unzulassiger Weise uberspannt In Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 2009 S 491 506 Witte J J Haftung und Verantwortung des Aufsichtsrats PDF Abgerufen am 27 Dezember 2016 Andreas Cahn Business Judgment Rule und Rechtsfragen Hrsg Institute for Law and Finance WORKING PAPER SERIES NO 144 S 2015 Gleissner W Die Risikoaggregation Fruherkennung bestandsbedrohender Entwicklungen In Der Aufsichtsrat 2016 S 53 55 Banzinger M Das Bundesgericht anerkennt die Business Judgment Rule als Grundsatz des schweizerischen Aktienrechts Hrsg GesKR 2012 Schima G Reform des Untreue Tatbestandes und gesetzliche Verankerung der Business Judgment Rule im Gesellschaftsrecht Hrsg RdW 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Business Judgment Rule amp oldid 233961685