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Als Verwahrstelle fruher Depotbank englisch custodian bezeichnet man Kreditinstitute bei denen die Investmentvermogen oder Sondervermogen z B Wertpapiere von Investmentfonds in Wertpapierdepots verwahrt werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Aufgaben 4 Rechtsnachfolge 5 Verwahrstellenstatistik 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZuweilen werden auch allgemein Kreditinstitute in ihrer Funktion als depotfuhrende Stelle als Depotbank bezeichnet 1 2 Die Investmentgesellschaften durfen ihr Investment oder Sondervermogen nicht selbst verwahren sondern mussen einer Verwahrstelle einen Auftrag zur Verwahrung und Verwaltung erteilen OGAW 68 KAGB AIF 80 KAGB Immobilien 241 KAGB Durch die Deponierung des Investment oder Sondervermogens bei einer unabhangigen Bank ist gewahrleistet dass eine strenge Trennung von Gesellschaftsvermogen und Fondsvermogen erfolgt Das Fondsvermogen kann somit nicht durch Unterschlagung oder Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschmalert werden bzw verloren gehen Rechtsfragen BearbeitenVerwahrstellen sind Kreditinstitute 68 Abs 2 KAGB deren Funktion als Verwahrstelle der Genehmigung der BaFin bedarf 69 Abs 1 KAGB Bei der Verwahrstelle fur einen inlandischen OGAW muss es sich um ein CRR Kreditinstitut im Sinne des 1 Abs 3d KWG handeln das uber die Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschafts nach 1 Abs 1 Satz 2 Nr 5 KWG verfugt Die Verwahrstelle muss uber Eigenmittel von mindestens 5 Millionen Euro verfugen 68 Abs 5 KAGB die ordnungsgemasse Erfullung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten als Verwahrstelle durch das Kreditinstitut ist durch einen geeigneten Abschlussprufer einmal jahrlich zu prufen 68 Abs 7 KAGB Die Verwahrstelle handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemass 70 KAGB ehrlich redlich professionell unabhangig und ausschliesslich im Interesse der Investmentgesellschaft Interessenkollisionen sind zu vermeiden Nach 71 Abs 2 KAGB ist der Ausgabepreis von Investmentzertifikaten vom Anleger an die Verwahrstelle zu entrichten und von dieser abzuglich des Aufschlags unverzuglich auf einem fur die Investmentgesellschaft eingerichteten gesperrten Konto zu verbuchen das gilt auch umgekehrt fur den Rucknahmepreis 71 Abs 2 und 3 KAGB sowie fur anfallende Ertrage 74 Abs 1 Nr 4 KAGB Hierbei ubernimmt die Verwahrstelle auch Aufgaben einer Zahlstelle Die Verwahrungspflichten der Verwahrstelle ergeben sich aus 72 KAGB Das Depotgesetz DepotG versteht gemass 1 Abs 2 DepotG unter Verwahrer jemand dem im Betrieb seines Gewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden Das sind alle Kreditinstitute die eine Erlaubnis nach 1 Abs 1 Nr 5 KWG fur die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren fur andere Depotgeschaft erteilt wurde Verwahrstellen unterliegen nach 69 Prufungsberichtsverordnung PrufbV einer Depotprufung wenn sie gemass 84 Abs 3 WpHG in Verbindung mit 68 Abs 2 KAGB fur Investmentgesellschaften tatig sind Uber das Ergebnis der Prufung dieser Tatigkeit ist in einem gesonderten Abschnitt zu berichten Aufgaben BearbeitenNeben der Verwahrung des Fondsvermogens ist es die Aufgabe der Verwahrstelle die Fondsgesellschaft zu kontrollieren 76 KAGB 83 KAGB Dies umfasst beispielsweise die Berechnung des Ausgabepreises und die Prufung ob die im Namen des Fonds durchgefuhrten Geschafte zu marktublichen Kursen erfolgt sind Marktgerechtigkeitsprufung Bewertet die Verwahrstelle einen OGAW unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft die von der Verwahrstelle ermittelten Wertansatze fur Vermogensgegenstande gemass 26 Abs 1 Kapitalanlage Rechnungslegungs und Bewertungsverordnung KARBV in geeigneter Weise auf Plausibilitat zu prufen und darauf hinzuwirken dass Auffalligkeiten geklart werden Eine Reihe von Geschaften unter anderem die Aufnahme von Krediten darf die Fondsgesellschaft nur durchfuhren wenn die Verwahrstelle dem zugestimmt hat 84 KAGB Sie vertritt in diesem Zusammenhang die Interessen des Anlegers und ist verpflichtet Anspruche des Anlegers gegenuber der Fondsgesellschaft geltend zu machen Die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht kann der Fondsgesellschaft auferlegen die Depotbank zu wechseln wenn die Depotbank ihre gesetzlichen Pflichten nicht ordnungsgemass erfullt 69 Abs 2 KAGB Bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen ubernehmen die Verwahrstellen die Umbuchung der Wertpapiere in die entsprechenden Depots Im Fall eines Geschafts zwischen zwei Kunden derselben Verwahrstelle kann diese die Wertpapiere direkt umbuchen Sobald jedoch Kunden von zwei verschiedenen Verwahrstellen miteinander handeln kommt meist der Zentralverwahrer zum Zuge Dieser fungiert als zentrale Instanz mit der alle Verwahrstellen verbunden sind und uber die die Geschafte abgewickelt werden Dies hat den Vorteil dass die Verwahrstellen keine Schnittstellen zu anderen Verwahrstellen benotigen sondern nur eine zum Zentralverwahrer In Deutschland wird diese zentrale Rolle von der Clearstream ubernommen die so quasi als Verwahrstelle aller anderen deutschen Verwahrstellen fungiert Rechtsnachfolge BearbeitenErlischt das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Sondervermogen zu verwalten etwa durch deren Insolvenz so geht gemass 100 Abs 1 KAGB wenn das Sondervermogen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft steht das Sondervermogen auf die Verwahrstelle uber oder wenn es im Miteigentum der Anleger steht geht das Verwaltungs und Verfugungsrecht uber das Sondervermogen auf die Verwahrstelle uber Die Verwahrstelle hat das Sondervermogen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen 100 Abs 2 KAGB Diese Regelung dient dem Anlegerschutz so dass andere Schutzmassnahmen wie Einlagensicherung bei Investmentzertifikaten nicht erforderlich sind Verwahrstellenstatistik BearbeitenDie Verwahrstellenstatistik des deutschen Fondsverbandes BVI Bundesverband Investment und Asset Management umfasst alle in Deutschland aktiven Verwahrstellen ehemals Depotbanken 3 Literatur BearbeitenLiteratur uber Verwahrstelle im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Gerke Borsenlexikon Gabler 1 Auflage 2002 S 217 ISBN 3 409 14603 2 Hans Buschgen Das kleine Bank Lexikon Verlag Wirtschaft und Finanzen im Schaffer Poschel Verlag 3 Auflage 2006 ISBN 3 87881 180 2 1 Verwahrstellenstatistik des BVINormdaten Sachbegriff GND 1071238167 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwahrstelle amp oldid 225540456