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Die Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein nahm am 1 Januar 2005 als unabhangige Behorde den operativen Betrieb im Rahmen des Gesetzes vom 18 Juni 2004 uber die Finanzmarktaufsicht Finanzmarktaufsichtsgesetz FMAG auf Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Organisation 2 1 Aufsichtsrat 2 2 Geschaftsfuhrung 2 3 Revisionsstelle 2 4 FMA Beschwerde Kommission 3 Rechtliche Grundlagen 4 Kontrolle 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Aufgaben gliedern sich in vier Hauptbereiche 1 Bereich Banken Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen Bereich Wertpapiere und Markte Bereich Geldwaschereipravention und Andere FinanzintermediareOrganisation BearbeitenDie FMA ist eine offentlich rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersonlichkeit Die FMA ist von der Regierung nicht unabhangig und der Regierung gegenuber rechenschaftspflichtig 2 3 Aufsichtsrat Bearbeiten Die FMA Liechtenstein wird von einem Aufsichtsrat geleitet Prasident des Aufsichtsrats ist seit Anfang 2017 Roland Muller Er loste Urs Philipp Roth Cuony ab der von Anfang 2012 bis Ende 2016 Prasident war 4 Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis maximal funf Mitgliedern Art 7 FMAG Im Aufsichtsrat sind soweit dies moglich ist 5 Fachkompetenzen aus folgenden Bereichen vertreten Bankwirtschaft einschliesslich Vermogensverwaltung Versicherungswirtschaft einschliesslich Vorsorgebereich Treuhandwesen Recht oder Wirtschaftsprufung Wertpapierhandel einschliesslich Investmentunternehmen Die Mitglieder des Aufsichtsrates mussen zudem uber einen einwandfreien Leumund hohe Fachkenntnis und ausreichende Praxiserfahrung verfugen Der Prasident der Stellvertreter und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates durfen keine Funktionen bei einer beaufsichtigten naturlichen oder juristischen Person ausuben Andere Mitglieder des Aufsichtsrates der FMA durfen auch den beaufsichtigten Unternehmen angehoren Art 7 Abs 5 FMAG Dem Aufsichtsrat kommen folgende unentziehbare und nicht delegierbare Aufgaben zu Art 12 FMAG die Oberleitung der Finanzmarktaufsicht der Erlass und die Anderung der Statuten die Festlegung der Organisation die Finanzplanung und die Finanzkontrolle soweit dies fur die Fuhrung des Unternehmens erforderlich ist die Wahl Uberwachung und Abberufung der Mitglieder der Geschaftsleitung die Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Eignerstrategie die Erstellung des Jahresbudgets des Jahresberichtes und der Jahresrechnung die Beratung der Regierung in Bezug auf finanzmarktstrategische Themen der Erlass von Richtlinien und Empfehlungen im Sinne von Art 25 FMAGDie Amtsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrates betragt funf Jahre Eine einmalige Wiederwahl ist zulassig Beim Prasidenten ist nach Ablauf von zwei Amtsperioden in begrundeten Fallen eine Wiederwahl fur eine ausserordentliche Amtsdauer von zwei Jahren zulassig Art 8 FMAG Geschaftsfuhrung Bearbeiten Die Mitglieder der Geschaftsleitung werden vom Aufsichtsrat nach offentlicher Ausschreibung gewahlt Art 14 Abs 1 FMAG Wie auch die Mitglieder des Aufsichtsrates sind die Unvereinbarkeitsregelungen im Sinne des Art 7 Abs 5 FMAG sinngemass anzuwenden siehe oben Die Mitglieder der Geschaftsleitung mussen uber einen einwandfreien Leumund hohe Fachkenntnis und ausreichende Praxiserfahrung verfugt Der Geschaftsleitung obliegt die operative Leitung der FMA Zusammensetzung Aufgaben und Befugnisse der Geschaftsleitung sind in den Statuten und im Organisationsreglement der FMA festgelegt Revisionsstelle Bearbeiten Die Regierung des Furstentums Liechtenstein wahlt eine anerkannte Revisionsgesellschaft im Sinne des Gesetzes uber die Wirtschaftsprufer und Revisionsgesellschaften als Revisionsstelle Die Regierung kann auch der staatlichen Finanzkontrolle die Funktion der Revisionsstelle ubertragen FMA Beschwerde Kommission Bearbeiten Die FMA Beschwerde Kommission ist gemass Art 78 Abs 3 Landesverfassung eingerichtet und besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern die vom liechtensteinischen Landtag fur eine Dauer von funf Jahren gewahlt werden Der Landtag bestimmt auch den Prasidenten und den Vizeprasidenten der FMA Beschwerde Kommission Es bestehen Unvereinbarkeitsregelungen fur die Tatigkeit in bestimmten Positionen der Regierung des Landtags der FMA selbst bei beaufsichtigten Unternehmen etc Die FMA Beschwerde Kommission ist zustandig fur die Beurteilung beschwerdefahiger Entscheidungen und Verfugungen der FMA Diese konnen binnen 14 Tagen ab der Zustellung bei der FMA Beschwerde Kommission angefochten werden Gegen die Entscheidungen und Verfugungen der FMA Beschwerde Kommission kann wiederum binnen 14 Tagen ab Zustellung die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Liechtenstein erhoben werden Rechtliche Grundlagen BearbeitenDie rechtlichen Grundlagen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sind 6 Gesetz uber die Finanzmarktaufsicht 7 Gesetz uber die Steuerung und Uberwachung offentlicher Unternehmen 8 Eignerstrategie fur die FMA Liechtenstein 9 Statuten der FMA Liechtenstein 10 Organisationsreglement der FMA Liechtenstein 11 FMA Abgaben und Gebuhrenverordnung 12 Als rechtliche Grundlage fur die Aufsichtstatigkeit der FMA dienen eine Vielzahl von liechtensteinischen Gesetzen darunter u a Gesetz uber die Banken Bankengesetz Gesetz uber die Vermogensverwaltung VVG Gesetz uber Investmentunternehmen IUG Gesetz betreffend die Aufsicht uber Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz VersAG Gesetz uber die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschaften Sorgfaltspflichtgesetz SPG Liechtensteinisches Personen und Gesellschaftsrecht PGR Gesetz uber die Erstellung Kontrolle und Verbreitung des bei offentlichen Angeboten von Wertpapieren zu veroffentlichenden Prospekts Prospektgesetz Die im Rahmen des Offentliche Unternehmen Steuerungs Gesetz 13 von der Regierung gemass Art 16 OUSG erlassenen Eigner oder Beteiligungsstrategien 14 ist fur die beaufsichtigten Unternehmen unverbindlich und bindet lediglich die Organe der FMA selbst Es handelt sich bei diesen Eigner oder Beteiligungsstrategie um ein Good Governance Steuerungsmechanismus Kontrolle BearbeitenDie Oberaufsicht obliegt der Regierung des Furstentums Liechtenstein Art 78 Abs 4 Landesverfassung Art 1 Abs 3 FMAG Die Kontrollaufgaben der Regierung werden seit 1 Januar 2010 zudem im Offentliche Unternehmen Steuerungs Gesetz geregelt Die Oberaufsicht der Regierung umfasst alle Bereiche der Finanzmarktaufsicht zur Steuerung und Uberwachung der FMA inklusive der personellen organisatorischen und regulatorischen Bereiche da die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hoheitliche von den Regierungskompetenzen aus der Landesverfassung direkt abgeleitete Tatigkeiten ubertragen erhalten hat und diese zwar im eigenen Namen jedoch fur die Regierung bzw das Land Liechtenstein ausubt Art 1 Abs 3 lit a OUSG In diesem Zusammenhang ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein berechtigt die Interessen des Landes soweit ihr hierzu Kompetenzen ubertragen wurden wahrzunehmen z B in internationalen Gremien im Rahmen der Amtshilfe etc wobei die letzte Kontrolle und auch Weisungsbefugnis diesbezuglich bei der Regierung liegt Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ist in diesem Rahmen der Regierung auch regelmassig berichtspflichtig Die Regierung ist gemass der strengen Regelung fur die Kompetenzubertragung aus der liechtensteinischen Landesverfassung heraus nicht berechtigt bestimmte Bereiche der Finanzmarktaufsicht ohne Uberwachung zu ubertragen oder eine Oberaufsicht faktisch zu unterlassen Siehe auch BearbeitenLiechtenstein FinanzmarktaufsichtLiteratur BearbeitenAnton Schafer Anstalten offentlichen Rechts in Liechtenstein Web google books link 1 Auflage Edition Europa Verlag Dornbirn 2007 ISBN 978 3 901924 26 2 Nikolaus Voigt Selbstandige offentlichrechtliche Anstalten und selbstandige offentlichrechtliche Stiftungen des Furstentums Liechtenstein 1 Auflage Ex jure Verlag Vaduz 1976 Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten FMA Organigramm Archivlink Memento des Originals vom 11 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www fma li li Die FMA war vom 1 Januar 2005 bis 31 Dezember 2009 nur in sehr geringem Masse dem liechtensteinischen Landtag rechenschaftspflichtig uber die Ausgaben Diese sehr weitgehende Unabhangigkeit und Weisungsfreiheit widersprach Art 78 Abs 4 der liechtensteinischen Landesverfassung LV und seit Beginn des Jahres 2009 waren im Landtag und auch in der Regierung selbst Bestrebungen im Gange die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht verfassungskonform unter die Oberaufsicht der Regierung zu stellen zur Notwendigkeit der Unterstellung der FMA unter die Oberaufsicht der Regierung siehe Ausfuhrungen von Anton Schafer in Anstalten offentlichen Rechts 113 ff 225 ff Edition Europa Verlag 2007 ISBN 978 3 901924 26 2 Siehe auch Liechtensteiner Volksblatt Ausgabe vom 8 Oktober 2009 S 3 Die Kritik in der Lehre und Praxis siehe oben Fussnote 2 hat zu einer Anderung der gesetzlichen Grundlage der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gefuhrt Anderungsgesetz Memento des Originals vom 30 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www llv li PDF 41 kB und Art 1 FMAG wird nun seit dem 1 Januar 2010 durch eine Abs 3 erganzt 3 Sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt findet das Gesetz uber die Steuerung und Uberwachung offentlicher Unternehmen erganzend Anwendung Es wurde zudem ein Art 33a FMAG eingefuhrt werden 1 Die FMA untersteht der Oberaufsicht der Regierung und mehrere weitere von der Lehre kritisierte Punkt erfullt um die Verfassungskonformitat herzustellen Das Gesetz uber die Steuerung und Uberwachung offentlicher Unternehmen ist am 1 Januar 2010 in Kraft getreten Die FMA ist derzeit immer noch als Anstalt offentlichen Rechts gestaltet und widerspricht damit nach wie vor Art 78 Abs 4 LV nachdem eine Anstalt offentlichen Rechts iSd Art 78 Abs 4 LV ausschliesslich fur soziale kulturelle oder wirtschaftliche Zwecke gegrundet werden darf die FMA als Aufsichtsbehorde erfullt diese Kriterien nicht Urs Philipp Roth Cuony wird neuer Prasident der FMA Liechtenstein Memento des Originals vom 2 Oktober 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www regierung li Medienmitteilung in regierung li vom 28 September 2011 Zitat nach Art 7 Abs 1 FMAG FMA Rechtsgrundlagen 1 Gesetz vom 18 Juni 2004 uber die Finanzmarktaufsicht Finanzmarktaufsichtsgesetz FMAG LGBl 175 2004 2 Gesetz vom 19 November 2009 uber die Steuerung und Uberwachung offentlicher Unternehmen LGBl 356 2009 3 FMA Eignerstrategie 4 FMA Statuten 5 FMA Statuten 6 Verordnung vom 3 Dezember 2013 uber die Erhebung von Aufsichtsabgaben und Gebuhren nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz FMA AGV LGBl 390 2013 7 Gesetz vom 19 November 2009 uber die Steuerung und Uberwachung offentlicher Unternehmen OUSG LGBl 356 2009 Vgl dazu zum Beispiel die Eignerstrategie fur die FMA welche die Regierung am 15 Marz 2010 erlassen hat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein amp oldid 219355533