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Das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tatigen Versicherer und Pensionsfonds Jeder Marktteilnehmer der Versicherungsgeschafte oder Pensionsfondsgeschafte betreibt hat staatliche Vorgaben die der Aufnahme und der Fortfuhrung des Geschaftsbetriebs dienen zu berucksichtigen Insbesondere sind Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfullbarkeit der Vertrage und des Schutzes der Kunden von Bedeutung Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit auslandischen Niederlassungen und Beteiligungen Es gilt nicht fur Sozialversicherungsunternehmen Die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Diese wurde am 1 Mai 2002 gegrundet und besteht aus der Aufsicht fur Versicherungen Banken und Wertpapieremittenten Einzelne Versicherer unterliegen der landesrechtlichen Aufsicht unmittelbar BasisdatenTitel Gesetz uber die Beaufsichtigung der VersicherungsunternehmenKurztitel VersicherungsaufsichtsgesetzAbkurzung VAGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht VersicherungsrechtFundstellennachweis 7631 11Ursprungliche Fassung vom 12 Mai 1901 RGBl S 139 Inkrafttreten am 1 Juli 1901Neubekanntmachung vom 17 Dezember 1992 BGBl 1993 I S 2 Letzte Neufassung vom Art 1 G vom 1 April 2015 BGBl I S 434 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 2016 Art 3 G vom 1 April 2015 Letzte Anderung durch Art 9 des G vom 31 Mai 2023 BGBl 2023 I Nr 140 Inkrafttreten derletzten Anderung 2 Juli 2023 Art 10 G vom 31 Mai 2023 GESTA D034Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der staatlichen Versicherungsaufsicht 2 Geschichte 3 Inhalt des VAG 3 1 Aufsichtspflichtige Unternehmen 3 2 Erlaubnis zum Geschaftsbetrieb 3 3 Allgemeine Regeln fur den Geschaftsbetrieb 3 4 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 3 5 Geschaftsfuhrung der Versicherungsunternehmen 3 6 Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen 3 7 Auslegung und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen 3 8 Andere Aufsichtsbereiche 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 FussnotenGrundlagen der staatlichen Versicherungsaufsicht BearbeitenDer Staat ubt die Beaufsichtigung und Regulierung der Wirtschaft aufgrund der ihm gesetzlich ubertragenen sozialen Verantwortung aus Dazu zahlt insbesondere die Versicherungswirtschaft da sie der wirtschaftlichen Sicherheit des einzelnen Burgers von besonderer Bedeutung ist und aufgrund ihrer Komplexitat ein besonderes Schutzbedurfnis herausfordert 1 Die Vielzahl gleichartiger Risiken wird zu Kollektiven zusammengefasst und im Rahmen der Kollektive werden diese Risiken ausgeglichen Eine Versicherung kann daher nicht auf Basis des einzelnen Versicherungsvertrages behandelt werden Vielmehr mussen die Belange aller Kunden gemeinschaftlich betrachtet werden 2 Zur Sicherung des Risikoausgleichs im Kollektiv sind uber das Vertragsrecht hinausgehende den ganzen Bestand der Versicherungsvertrage gemeinsam betreffende Eingriffsmoglichkeiten des Staates erforderlich Aus diesem Grund haben die meisten Staaten eine staatliche Regulierung des Versicherungswesens eingefuhrt die direkt durch den Versicherer und Gesetze uberwacht werden In der Europaischen Gemeinschaft EG ist 1994 ein Binnenmarkt fur Versicherungsdienstleistungen eingefuhrt worden Versicherungsprodukte sollen freizugig von einem in einem Mitgliedstaat zugelassenen Versicherer in allen Mitgliedstaaten und weitergehend auch im Rahmen des EWR angeboten werden durfen Seitdem ist die staatliche Regulierung in der EG durch Europaisches Recht bestimmt Das VAG setzt weitestgehend bestimmte Wahlrechte ausubend nur noch Europaisches Recht um Geschichte BearbeitenEntsprechend der im vorigen Abschnitt dargestellten besonderen Stellung der Versicherungswirtschaft in der allgemeinen Volkswirtschaft einerseits in der wirtschaftlich finanziellen Absicherung der Versicherten andererseits insbesondere in der Lebens Pensions und Krankenversicherung als Kapitalsammelbecken und auf dieser Basis Investor wurde rund um das Jahr 1900 ein Gesetz zur Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen erarbeitet das am 12 Mai 1901 unter dem Namen Gesetz uber die privaten Versicherungsunternehmungen im Reichsgesetzblatt veroffentlicht wurde Gegenstand der gesetzlichen Regelungen waren seinerzeit nur private Versicherungsunternehmen mit landerubergreifender Tatigkeit Offentliche Versicherungsunternehmen sowie nur in einzelnen Landern tatige Versicherungsunternehmen unterlagen der Aufsicht der Landesbehorden Da der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes der Bestimmung durch kaiserliche Verordnung vorbehalten war und diese erst am 24 November 1901 erging hatten gemass Regelungen des damaligen 125 das Kaiserliche Aufsichtsamt fur Privatversicherung sowie die jeweiligen aufsichtsfuhrenden Landesbehorden bereits am 1 Juli 1901 ihre Tatigkeit aufgenommen das Gesetz in seiner Gesamtwirkung trat jedoch erst zum 1 Januar 1902 in Kraft 3 In den folgenden Jahren wurde das Gesetz immer wieder modifiziert Dabei wurden beispielsweise 1912 die Hilfskassen den Aufsichtsbehorden unterstellt 1917 die Hypothekenschutzbanken jedoch von der Aufsicht befreit Im Zuge der Hyperinflation gab es diverse Anpassungen Einen massgeblichen Einschnitt gab es in der Folge des FAVAG Skandals 1929 als die Frankfurter Allgemeine Versicherung zusammengebrochen war und nur durch Ubernahme durch das Fusionsunternehmen Allianz und Stuttgarter Verein ab 1940 Allianz Versicherungsverhaltnisse gerettet werden konnten Das Gesetz uber die privaten Versicherungsunternehmungen wurde dabei umgestaltet und erweitert durch das am 30 Marz 1931 erlassene Gesetz zur Anderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes dabei erfolgte auch die Umbenennung in Versicherungsaufsichtsgesetz Eine deutliche Erweiterung des VAG stellten die Einfuhrung einer jahrlichen und verpflichtenden externen Revision die Einfuhrung eines Treuhanders fur den Deckungsstock sowie die Ausdehnung der Aufsicht auf die privaten Bausparkassen sowie die Autoversicherung dar zudem wurden Offenlegungspflichten gegenuber der Aufsicht sowie im Rahmen der Jahresabschlussveroffentlichungen erweitert und die Rechte der Aufsichtsbehorden sowie die Rechte sowohl der Angestellten als auch der Versicherungsnehmer bei Bestandsubertragungen gestarkt Die Weltwirtschaftskrise sowie mehrere Massnahmen im NS Staat veranderten das VAG in den Folgejahren erneut insbesondere durch die Einfuhrung der Kraftfahrzeugpflichtversicherung 1939 sowie die Zentralisierungsbestrebungen die durch die Verordnung uber die Durchfuhrung der Verordnung zur Vereinheitlichung der Versicherungsaufsicht vom 22 Juni 1943 zur Ubertragung der Aufsicht uber alle privaten Versicherungsunternehmen und der Fachaufsicht uber die offentlichen Versicherungsanstalten auf das Reichsaufsichtsamt fuhrte 3 Auch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es immer wieder kleinere und grossere Anderungen am VAG Durch die Novellierung des Aktiengesetzes 1965 gab es einige Anderungen an den Anforderungen an die Unternehmen in Abhangigkeit der zugrundeliegenden Rechtsform zudem wurden diverse seinerzeit noch vor allem aufsichtsrechtlich vorgegebene Rechnungslegungsvorschriften fur Versicherungsunternehmen angepasst Das Gesetz uber Bausparkassen vom 16 November 1972 fuhrte zu einer Neuregelung des formellen und materiellen Rechts der Bausparkassen die als Folge der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes fur das Kreditwesen unterstellt wurden Daher anderte sich die Bezeichnung der Aufsichtsbehorde in Bundesaufsichtsamt fur das Versicherungswesen Weitere Anderungen des VAG ergaben sich in den folgenden Jahren insbesondere aus der Harmonisierung des EU Rechts Dabei erfolgte 1994 eine deutliche Zasur Hatte bis dato das Aufsichtsrecht unter der Pramisse der materiellen Staatsaufsicht gestanden bei der Bedingungen und Tarife sowie deren Anderungen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehorde standen wurde in der Folge die Aufsicht dereguliert 2016 wurde im Zuge der weitergehenden Harmonisierung der europaischen Aufsichtspraxis Solvabilitat II eingefuhrt zwischenzeitlich war die Versicherungsaufsicht 2002 in die BaFin als zustandiger Behorde uberfuhrt worden Inhalt des VAG BearbeitenAufsichtspflichtige Unternehmen Bearbeiten Das VAG bestimmt dass jedes Unternehmen das Versicherungsgeschafte betreibt dem VAG unterliegt einschliesslich der Unternehmen die Beteiligungen an Versicherern halten 1 VAG Die Aufsichtsbehorde bestimmt welche Geschafte als Versicherungsgeschafte gelten 4 VAG Bis auf bestimmte Ausnahmen durfen nur solche beaufsichtigten Unternehmen eine den Begriff Versicherung enthaltende Firma fuhren 6 Abs 1 VAG Literatur und Rechtsprechung setzen fur ein Versicherungsgeschaft im Sinne dieses Gesetzes die folgenden Tatbestandsmerkmale voraus 1 Entgeltlichkeit Pramienanspruch des Versicherers 2 Risikoubernahme 3 Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall 4 Gleichartigkeit der versicherten Gefahren Voraussetzung fur einen Risikoausgleich 5 Planmassigkeit Kalkulierbarkeit des Risikos durch hohe Zahl von Fallen 6 Selbststandigkeit des Versprechens keine Abhangigkeit von einem anderen Vertrag wie z B der Garantieubernahme bei einem Kaufvertrag Mangels Selbststandigkeit des Versprechens ist die blosse Ubernahme einer Wartungsgarantie fur Videogerate kein Versicherungsgeschaft 4 Prozessfinanzierer ubernehmen zwar ein Risiko fallen aber dennoch nicht unter den Versichererbegriff weil das Risiko gemeinsamer Forderungsdurchsetzung kein Versicherungsgeschaft ist 5 Bei einem Hausmeisterdienst der die Schneeraumung unabhangig davon ob es schneien wird oder nicht gegen eine Pauschalzahlung garantiert ist ebenfalls nicht von einem Versicherungsgeschaft auszugehen da es an einer Planmassigkeit mangelt wenn es schneit sind alle Kunden seines Einsatzbereichs betroffen Erlaubnis zum Geschaftsbetrieb Bearbeiten Um Versicherungsgeschafte betreiben zu durfen muss ein Unternehmen im Vorfeld die Erlaubnis der Aufsichtsbehorde einholen 8 VAG Da ein Versicherungsunternehmen keine andere Geschaftstatigkeit versicherungsfremde Geschafte durchfuhren darf 15 VAG muss diese Genehmigung schon zum Zeitpunkt seiner Grundung eingeholt werden Die Aufsichtsbehorde ist umfassend uber die beabsichtigte Geschaftstatigkeit die finanzielle Ausstattung und die zukunftigen Geschaftsleiter zu informieren da ansonsten eine Betriebserlaubnis zu versagen ist Dazu wird der Geschaftsplan des in Grundung befindlichen Unternehmens eingereicht Lebens und Krankenversicherungsunternehmen durfen nur im Rahmen ihrer Geschaftsfelder tatig werden so genannte Spartentrennung nach 8 Abs 4 Satz 2 VAG Um die Unabhangigkeit der Regulierung von Versicherungsfallen zu sichern durfen Rechtsschutzversicherungsunternehmen nur dann auch andere Versicherungszweige anbieten wenn sie die Regulierung auf ein anderes Unternehmen ausgliedern 164 Abs 2 VAG Daher sind Rechtsschutzversicherer zumeist Spezialunternehmen die keine anderen Versicherungen anbieten Allgemeine Regeln fur den Geschaftsbetrieb Bearbeiten Das VAG bestimmt den geforderten Mindestumfang eines Versicherungsvertrages nach europaischem Recht Auch die Gestaltung von Antragen und Verbraucherinformationen werden vorgegeben Im Bereich der Lebens und Krankenversicherung gibt es Mindestvorschriften zur Vereinbarung der Hohe der Beitrage Der Burger kann bei derartigen haufig uber Jahrzehnte laufenden Vertragen nicht beurteilen ob ein zugestandener Beitrag zur Bewirkung der versprochenen Leistungen hinreicht Zur Verhinderung eines ruinosen Preiswettbewerbs beaufsichtigt der Staat die Beitragsvereinbarungen Jeder Lebens und Krankenversicherer hat zudem einen verantwortlichen Aktuar zu bestellen der die Einhaltung der kalkulatorischen Regeln im taglichen Geschaftsbetrieb uberwacht da eine Aufsichtsbehorde die notwendige dauerhafte Innen Kontrolle des jeweiligen Unternehmens nicht allein gewahrleisten kann Das VAG bestimmt umfassende Regelungen fur die Krankenversicherung soweit sie als Ersatz fur die gesetzliche Krankenversicherung eingesetzt wird substitutive Krankenversicherung Betroffen sind insbesondere die Beitragsanpassung und die Uberschussbeteiligung Versicherer mussen jede Anderung des bei der Grundung vorgelegten Geschaftsplans der Aufsicht zur Genehmigung vorlegen Bei vor 1994 abgeschlossenen Vertragen zahlen auch die Details der Vertragsausgestaltung zum Geschaftsplan Damit musste fruher fur jede Produktveranderung eine Genehmigung eingeholt werden Seit 1994 sind die Versicherer bis auf explizit im VAG geregelte Einzelheiten in der Gestaltung ihrer Produkte frei und benotigen keine Vorabgenehmigung mehr Wesentliche Anderungen des Geschaftsbetriebs z B der Wechsel von Geschaftsleitern oder des Verantwortlichen Aktuars sind mit der Aufsichtsbehorde abzustimmen Auch das von einem deutschen Versicherer im Ausland getatigte Versicherungsgeschaft unterliegt der Aufsicht gleich ob dies uber eine Niederlassung oder direkt betrieben wird Da das Versicherungsgeschaft in grossen Kollektiven getatigt wird ist es aufgrund des Zustimmungserfordernisses der einzelnen Versicherten gemass 415 BGB praktisch nicht moglich die Vertrage durch Einzelvereinbarung mit den einzelnen Versicherungsnehmern auf einen anderen Versicherer zu ubertragen Andererseits ist eine Ubertragung der Bestande von Versicherungsvertragen auf einen anderen Versicherer im Hinblick auf die oft langen Vertragslaufzeiten jedoch erforderlich Daher gibt es uber 13 Absatz 5 2 Halbsatz VAG eine vom vertragsrechtlichen Erfordernis nach 415 BGB abweichende Moglichkeit der Bestandsubertragung ohne Zustimmung des einzelnen Versicherungsnehmers Benotigt wird zur Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer allerdings die Zustimmung der Aufsichtsbehorde Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Bearbeiten Versicherer durfen gemass 8 Abs 2 VAG die Rechtsform einer Aktiengesellschaft aber auch die einer Korperschaft oder Anstalt des offentlichen Rechts wahlen Eine Besonderheit stellt die nur fur Versicherer geltende Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gemass 171 VAG dar Das fur diesen Rechtstyp nach Form und Anforderungsprofil nicht hinreichende Vereinsrecht wird durch Regelungen im VAG uberwunden Von besonderen vereinstypischen Ausgestaltungen abgesehen werden vornehmlich die Regelungen fur Aktiengesellschaften sinngemass herangezogen Geschaftsfuhrung der Versicherungsunternehmen Bearbeiten Das VAG regelt die Grundsatze uber die Kapitalausstattung der Versicherer Nach einheitlichen europaischen Regelungen mussen Versicherer in bestimmtem Umfang uber unbelastete Eigenmittel verfugen die auch bei unerwarteten Verlusten sicherstellen dass Verpflichtungen erfullt werden konnen Weitere Vorschriften stellen sicher dass ein Versicherer nicht sein Vermogen ohne weiteres zu Lasten seiner Sicherheit schmalern kann Insbesondere sind die Versicherer in der Anlage ihres Vermogens eingeschrankt In Hohe der Verpflichtungen gegenuber den Kunden mussen Versicherer Vermogenswerte getrennt von ihrem ubrigen Vermogen im so genannten Sicherungsvermogen unter Uberwachung eines Treuhanders verwahren Dieses Sicherungsvermogen ist im Insolvenzfall dem Zugriff anderer Glaubiger entzogen Damit sind die Verpflichtungen des Versicherers auch im Insolvenzfall besonders abgesichert Selbige sind in der Lebens und Krankenversicherung fur den Zweck der Eigenmittelbemessung und der Absicherung im Sicherungsvermogen besonders vorsichtig zu bewerten Zur Bestimmung der Deckungsruckstellungen sieht das VAG auf Grund einer Ermachtigung durch das HGB besondere Regelungen vor Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Bearbeiten Die Beaufsichtigung der Versicherer obliegt der jeweils zustandigen Aufsichtsbehorde Diese umfasst die Uberwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und der finanziellen Situation der Versicherer Die Belange der Kunden sollen gewahrt werden und die eingegangenen Verpflichtungen sollen dauerhaft erfullbar sein Die Vorschriften dienen dabei nicht dem Schutz personlicher Kundenbelange sondern dem des offentlichen Interesses Hierzu hat die Aufsichtsbehorde umfassende Eingriffsrechte So kann sie Lebens und Krankenversicherer zu einer angemessenen Uberschussbeteiligung zwingen Falls notwendig kann sie die Geschaftsfuhrung eines Versicherers durch einen Sonderbeauftragten ersetzen Die Befugnis reicht sogar so weit dass ein Versicherer bei nachweislicher Misswirtschaft abgewickelt werden kann Im Fall von finanziellen Schwierigkeiten ubernimmt die Aufsichtsbehorde die wesentlichen Funktionen des Versicherers Nur sie kann letztlich den Antrag auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens stellen Vorher stehen ihr aber umfassende Moglichkeiten zur Problemlosung zur Verfugung wie zeitweises Verbot von Leistungsauszahlungen oder Anspruchsbegrenzungen Die Versicherer konnen bei der Aufsicht im Rahmen des Versicherungsbeirats mitwirken Zudem tragen sie die Kosten der Aufsicht Auslegung und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen Bearbeiten Allgemeine Versicherungsbedingungen mussen vor ihrer Verwendung seit der Liberalisierung des Versicherungswesens im Jahr 1994 grundsatzlich nicht mehr genehmigt werden Sie konnen dennoch anlassbezogen von der Versicherungsaufsicht gepruft werden Dabei geht die Rechtsauslegung einer Inhaltskontrolle vor Massgeblich ist dabei wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die jeweilige Klausel bei verstandiger Wurdigung aufmerksamer Durchsicht und Berucksichtigung des erkennbaren Zusammenhangs verstehen muss 6 Grundsatzlich nicht kontrolliert wird der Hauptgegenstand des Versicherungsvertrages Leistungskern Pramienhohe Versicherungsleistung es sei denn es ist der Verdacht eines Wuchertatbestandes genahrt Preisnebenabreden Pramienanpassungsklauseln und die Festlegung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers kann die Versicherungsaufsicht jederzeit kontrollieren Auch unangemessene Benachteiligungen des Versicherungsnehmers 307 Abs 1 S 1 BGB kann die Aufsicht abstellen lassen Das Gebot die Klauseln nur klar und verstandlich abzufassen Transparenzgebot 307 Abs 1 S 2 BGB gilt dabei nur so weit wie es dem Versicherer moglich ist die Bedingungen noch genau zu beschreiben Andere Aufsichtsbereiche Bearbeiten Der Aufsicht unterliegen auch Inhaber bedeutender Beteiligungen an Versicherern Versicherungsgruppen Ruckversicherer Pensionskassen Pensionsfonds und deutsche Niederlassungen auslandischer Versicherer Das VAG bestimmt die Bildung eines Sicherungsfonds der die dauernde Erfullbarkeit der von den Versicherern ubernommenen Verpflichtungen sichern soll Das VAG bestimmt Strafen und Bussgelder fur den Fall von Zuwiderhandlungen Siehe auch BearbeitenBundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung uber Rechnungsgrundlagen fur die Deckungsruckstellungen Protektor Lebensversicherungs AGLiteratur BearbeitenGunne W Bahr Hrsg VAG Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts 1 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60053 1 Oliver Brand Manuel Baroch Castellvi Versicherungsaufsichtsgesetz Handkommentar 1 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 2368 3 Ulrich Fahr Detlef Kaulbach Gunne W Bahr Petra Pohlmann Versicherungsaufsichtsgesetz VAG Mit Solvabilitat II Anlageverordnung und Kapitalausstattungsverordnung Kommentar 5 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 62805 4 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber die privaten Versicherungsunternehmungen 1901 Quellen und Volltexte Versicherungsaufsichtsgesetz seit 2016 geltende Fassungen Versicherungsaufsichtsgesetz gultig bis 2016 Fussnoten Bearbeiten Christian Lehmann Zur Regulierung von Versicherungen Rechtfertigungsanalyse und ausgewahlte Praxisbeispiele In Zeitschrift fur die gesamte Versicherungswissenschaft ZVersWiss Band 108 Nr 3 Springer Sciences 14 Oktober 2019 ISSN 1865 9748 S 227 253 doi 10 1007 s12297 019 00446 9 springer com BVerfG Urteil vom 26 Juli 2005 Az 1 BvR 80 95 Rdnr 95 a b 1 BVerwG VersR 1987 701 BAV Beschlusskammer VerBAV 1999 167 Standige BGH Rechtsprechung z B BGH VersR 2004 1039 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1082235113 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsaufsichtsgesetz Deutschland amp oldid 237042675