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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur gleichnamigen Fachzeitschrift siehe Versicherungsrecht Zeitschrift Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet das als unselbstandiger Teil des Handels und burgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten ausserhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als offentlich rechtliches Verhaltnis bestimmt Die Sozialversicherung ist soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht offentlich rechtlich ausgestaltet Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind somit klar voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schaden Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Versicherungsrechtsbereiche 3 Unternehmen und Aufsicht 4 Siehe auch 5 LiteraturDeutschland BearbeitenDas privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt siehe auch Allgemeines Versicherungsrecht Deutschland Im burgerlichen Recht findet sich als typenbestimmendes Element noch der Vertrag zugunsten Dritter 328 BGB der allerdings nur auf wenige Versicherungsvertrage Anwendung finden konnte z B Lebensversicherungen Typischerweise wird durch den Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet Beitrage als Pramien an die Versicherung zu zahlen wahrend diese fur den Fall des Schadenseintritts die Regulierung ubernimmt Umlageverfahren Typisch ist ferner die begrenzte Ubernahme von Schadensfallen durch den Versicherer Im Interesse des Solidarprinzips muss der Versicherer Moral Hazards ausschliessen d h die Schadensvermeidung durch den Versicherten anstreben Schadensfalle die durch Kollusion oder missbrauchliche Schadensherbeifuhrung entstehen fuhren in der Regel zum Ausschluss der Leistungspflicht Zum Teil sind diese nach deutschem Recht auch als Versicherungsbetrug bzw Versicherungsmissbrauch 263 und 265 StGB strafbewehrt Als allgemeine Geschaftsbedingungen werden die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB in die Vertrage einbezogen Diese enthalten auch Risikoausschlusse und besondere Obliegenheiten fur den Versicherten Mit wenigen Ausnahmen unterliegen die AVB der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht 305 ff BGB Ausserdem gibt es zusatzliche und auf die jeweiligen Versicherungstypen angepasste Versicherungsbedingungen wie zum Beispiel die Allgemeinen Bedingungen fur die Kfz Versicherung in Deutschland AKB die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen AHB und die Allgemeine Rechtsschutzbedingungen ARB Versicherungsrechtsbereiche BearbeitenTypische Bereiche des Versicherungsrechts sind das Transportversicherungs und Speditionsversicherungsrecht das Sachversicherungsrecht insbesondere das Recht der Fahrzeug Gebaude Hausrat Reisegepack Feuer Einbruchdiebstahl und Bauwesenversicherung bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die Kaskoversicherung soweit der Versicherungsnehmer Schaden an dem eigenen Fahrzeug absichert fur fremde Schaden siehe Haftpflichtversicherung das Recht der privaten Personenversicherung insbesondere das Recht der Lebens Kranken Reiserucktritts Unfall Berufsunfahigkeits und Fahrerschutzversicherung das Haftpflichtversicherungsrecht insbesondere das Recht der Pflichtversicherung privaten Haftpflicht betrieblichen Haftpflicht Haftpflichtversicherung fur die freien Berufe Umwelt und Produkthaftpflichtversicherung Bauwesenversicherung hier handelt es sich um Versicherungen die abgeschlossen werden um die Regulierung fremder Schaden abzusichern die Rechtsschutzversicherung die Vertrauensschaden und KreditversicherungUnternehmen und Aufsicht BearbeitenVersicherungsunternehmen unterliegen in Deutschland der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Bevor ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland den Geschaftsbetrieb aufnimmt muss es ein Genehmigungsverfahren durchlaufen Fur Unternehmen mit Sitz in Deutschland besteht ferner ein sog Rechtsformzwang d h sie durfen nur als Aktiengesellschaft europaische Aktiengesellschaft SE oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG gegrundet werden Die grosseren Versicherer sind dabei in der Regel als Aktiengesellschaft oder Europaische Gesellschaft SE geformt 8 Abs 2 VAG Die ursprungliche Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nach 15 ff VAG a F ist eher die Ausnahme als die Regel Das internationale Versicherungsvertragsrecht findet sich in der Rom I Verordnung Verordnung EG 593 2008 die seit dem 17 Dezember 2009 gilt Die Aufsicht uber die Versicherungsunternehmen fuhrt die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht 320 VAG nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes 294 ff VAG Europaweit wird in Zukunft eine Agentur zur Aufsicht uber die Versicherungsunternehmen eingerichtet werden Siehe auch BearbeitenZum Versicherungsrecht erscheinen folgende Zeitschriften Versicherungsrecht Zeitschrift Zeitschrift fur SchadensrechtVerkehrszivilrechtLiteratur BearbeitenAndreas Kerst Holger Jackel Versicherungsrecht C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 61020 2 Manfred Wandt Versicherungsrecht Verlag Franz Vahlen 6 Auflage Munchen 2016 ISBN 978 3 8006 4816 0Normdaten Sachbegriff GND 4117359 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsrecht amp oldid 225301844