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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Bauleistungsversicherung fruher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung ist im Versicherungswesen eine Versicherungsart die bestimmte Bauleistungen absichert Sie zahlt zu den Technischen Versicherungen und ist wie die Montageversicherung eine Projektsparte Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung der Bauleistungsversicherung in Deutschland 2 Versicherungsrechtliche Einordnung 3 Sinn und Zweck der Bauleistungsversicherung 4 Versicherungsbedingungen in der Bauleistungsversicherung 5 Weblinks 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEntwicklung der Bauleistungsversicherung in Deutschland BearbeitenEntwickelt wurde die Bauleistungsversicherung in Deutschland ab 1933 auf Drangen der Bauwirtschaft Aufgrund der Anfang der dreissiger Jahre verkundeten staatlichen Baupreisverordnung war fur die Bauunternehmen die Moglichkeit zur Reservebildung fur Schadensfalle stark eingeschrankt In den neu entwickelten Versicherungszweig wurden neben der Bauleistung auch die Baustelleneinrichtung und im Umfang der Maschinenversicherung alle auf der Baustelle eingesetzten Gerate eingeschlossen Begrifflich sprach man deshalb von Bauwesenversicherung 1 Erstmals auf dem Versicherungsmarkt angeboten wurde die Bauleistungsversicherung im April 1934 fur Bauvorhaben des Hoch Tief und Eisenbetonbaus Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur die Bauwesen Versicherung 2 wurden an die Montageversicherung angelehnt Die Bauwesenversicherung war dabei zunachst zur Deckung des Bauunternehmerrisikos bei schwierigen Ingenieurbauten bestimmt bei denen kleine Fehler weittragende Folgen haben konnten 3 Nach Inkrafttreten der Verdingungsordnung fur Bauleistungen VOB im Jahre 1936 wurde die Bauwesenversicherung neu gestaltet Grundlage der Deckung wurde die Gefahrenteilung nach der VOB Ende 1937 wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur die Bauwesenversicherung der Bauunternehmer vom Reichsaufsichtsamt genehmigt und 1941 fur alle Bauwesenversicherer fur verbindlich erklart 4 Mit dem Wiederaufleben des Wohnungsbaus nach dem Krieg und nach der Wahrungsreform kamen 1954 neben den weiter geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur die Bauwesenversicherung der Bauunternehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fur die Bauwesenversicherung von Wohngebauden auf den Markt die sehr einfach gefasst waren und einem sehr breiten Kundenkreis zuganglich gemacht wurden Sie erfassten alle Schaden die der Auftraggeber meist der Bauherr und seine Auftragnehmer zu tragen hatten und waren der Vorlaufer der ABN 5 Ende 1974 wurden die Allgemeinen Bedingungen fur die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen ABU und die Allgemeinen Bedingungen fur die Bauwesenversicherung von Gebaudeneubauten durch Auftraggeber ABN vom Bundesaufsichtsamt fur das Versicherungswesen BAV veroffentlicht 6 Seit Einfuhrung der ABN ABU 2008 durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV lauteten die Musterbedingungen in der Bauleistungsversicherung Allgemeine Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen und Allgemeine Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber Zum 1 Januar 2011 veroffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine leicht modifizierte Fassung der ABN ABU 2008 die Allgemeinen Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen ABU 2011 und die Allgemeinen Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber ABN 2011 Diese wurden zum 1 Januar 2018 durch ein einziges Bedingungswerk die Allgemeinen Bedingungen fur die Versicherung von Bauleistungen ABBL 2018 und die dazugehorigen Klauseln TK ABBL 2018 ersetzt 7 Versicherungsrechtliche Einordnung BearbeitenIn der Systematik des Versicherungsvertragsgesetzes VVG ist die Bauleistungsversicherung eine Schadensversicherung Neben den 1 73 VVG sind daher die Vorschriften fur die gesamte Schadensversicherung 74 87 VVG anwendbar Versichert ist in der Bauleistungsversicherung das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben wahrend des Herstellungszeitraums 8 Versichert sind aber nur Sachen nicht die zu erbringenden Arbeiten 9 Die Bauleistungsversicherung ist daher Sachversicherung Somit sind auch die 88 99 VVG einschlagig Wahrend in der allgemeinen Sachversicherung die versicherten Gefahren ausdrucklich aufgefuhrt werden z B Feuer Leitungswasser Hagel Sturm lasst die Bauleistungsversicherung als Technische Versicherungen diese offen und bieten eine Allgefahrendeckung all risks In der Bauleistungsversicherung sind daher die im Versicherungsvertrag aufgefuhrten versicherten Sachen und oder Leistungen gegen alle Gefahren die wahrend der Laufzeit des Vertrages auftreten versichert Nicht automatisch mitversichert sind in der Bauleistungsversicherung insbesondere Schaden durch Feuer Brand Blitzschlag Explosion An oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkorper Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist uber eine sogenannte Feuerrohbauversicherung welche wahrend der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebaudeversicherung umwandelt Auf Wunsch des Versicherungsnehmers konnen die vorstehenden Gefahren aber eingeschlossen werden Sinn und Zweck der Bauleistungsversicherung BearbeitenMit der Bauleistungsversicherung konnen Auftraggeber Bauherren und bauausfuhrende Unternehmer das jeweilige Risiko von unvorhergesehen eingetretenen Sachschaden Beschadigungen oder Zerstorungen an der Bauleistung insbesondere herbeigefuhrt durch Dritte decken bzw absichern Bis zur Abnahme tragt beim Werkvertrag nach dem Burgerliches Gesetzbuch 631 ff BGB bzw beim BGB Bauvertrag 650a ff BGB grundsatzlich der bauausfuhrende Unternehmer die Leistungs und Vergutungsgefahr 644 BGB und damit das Risiko des zufalligen Untergangs oder der Beschadigung des Bau Werkes Auftragnehmerrisiko Dies gilt grundsatzlich auch dann wenn zwischen den Parteien des Bauvertrags der Teil B der Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen also die Allgemeinen Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen VOB B vereinbart ist Lediglich hinsichtlich der Vergutungsgefahr schrankt 7 Abs 1 VOB B und 645 Abs 1 BGB dieses Risiko des Auftragnehmers Unternehmers ein Wird die ganz oder teilweise ausgefuhrte Leistung vor der Abnahme durch hohere Gewalt Krieg Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstande beschadigt oder zerstort so hat der Auftragnehmer gemass 7 Abs 1 VOB B einen Vergutungsanspruch nach 6 Abs 5 VOB B Nach 645 Abs 1 BGB tragt der Besteller die Vergutungsgefahr wenn das Werk vor Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller fur die Ausfuhrung erteilten Anweisung untergegangen verschlechtert oder unausfuhrbar geworden ist ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat den der Unternehmer zu vertreten hat 5 Durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung kann sich der bauausfuhrende Unternehmer in jedem Stadium der Bauausfuhrung dagegen schutzen im Schadensfall eine bereits erbrachte Leistung auf eigene Kosten wiederherstellen zu mussen um die vereinbarte Vergutung zu erhalten 8 Auch wenn das Schadensrisiko weitgehend den bauausfuhrenden Auftragnehmer trifft hat auch der Bauherr oder Auftraggeber ein Interesse an der Versicherung der Bauleistung Der Auftraggeber tragt nicht nur die Gefahr dass ein Auftragnehmer angesichts eines versicherbaren Schadens zahlungsunfahig wird bzw aus wirtschaftlichem Unvermogen zur Schadensbeseitigung nicht in der Lage ist Daruber hinaus geht auf den Auftraggeber Bauherren mit zunehmendem Baufortschritt das Auftraggeberrisiko uber dass durch einen Schadensfall bereits von ihm abgenommene oder eventuell als abgenommen geltende Teilleistungen beschadigt oder zerstort werden 10 Liegt dem Werk oder Bauvertrag die VOB B zugrunde lauft der Auftraggeber daruber hinaus bei Vorliegen der Voraussetzungen des 7 Abs 1 VOB B Gefahr Vergutung fur eine beschadigte oder zerstorte Werkleistung zahlen zu mussen 5 Die Bauleistungsversicherung ist bei privaten Neubauten oft Bestandteil einer Gebaudeneubauversicherung Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich ublicherweise uber die gesamte Bauzeit des Objektes oft jedoch begrenzt auf 12 oder 24 Monate Ist der Bauherr oder der Generalunternehmer Versicherungsnehmer wird meist vereinbart dass die Pramie fur die Bauleistungsversicherung auf die mitversicherten Bauunternehmer im Anteil ihrer Gewerke umgelegt wird Versicherungsbedingungen in der Bauleistungsversicherung BearbeitenDie Bauleistungsversicherung wird von den Bauleistungsversicherern Versicherungsgesellschaften seit 1974 in Deutschland in zwei Hauptformen verwendet Mit den Allgemeine Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber ABN konnen bei einem Gebaudeneubau oder einem Gebaudeumbau alle Bauleistungen durch den Bauherren oder den Generalunternehmer versichert werden Derzeit am Markt ublich sind Bauleistungsversicherungsvertrage denen die ABN 2008 bzw die ABN 2011 zugrunde liegen Mit den Allgemeine Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen ABU konnen Bauunternehmer selbst ihre Bauleistungen einschliesslich Nebenleistungen und der Leistungen ihrer Sub bzw Nachunternehmer versichern ABU Policen sind eher selten Soweit sie verwendet werden liegen den Bauleistungsversicherungsvertragen die ABU 2008 bzw die ABU 2011 zugrunde Die wesentlichen Unterschiede in den beiden Bedingungswerken liegen bei den versicherten Sachen und dem versicherten Interesse Im Ubrigen unterscheiden sich die beiden Bedingungswerke nicht besonders stark Bei den Ausschlussen und bei den Regelungen uber die Entschadigung sind sie in weiten Teilen identisch Nach den ABN werden bei einem Gebaudeneubau oder einem Gebaudeumbau alle Bauleistungen versichert Die Versicherung zielt also im Kern auf ein bestimmtes Gebaude und dient damit den Interessen insbesondere des Bauherrn aber auch den Interessen von Generalunternehmern oder Generalubernehmern die mit Hilfe der ABN die Herstellung eines gesamten Gebaudes versichern mochten Mitversichert 43 ff VVG sind im Rahmen der ABN auch alle Unternehmer die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind 5 Die versicherten Risiken bei den ABN werden als Bauherrenrisiko und Unternehmerrisiko bezeichnet Demgegenuber zielen die Versicherungen nach den ABU nicht auf ein Gebaude vielmehr auf Bauleistungen und Nebenleistungen solche des Bauhauptgewerbes Hoch und Tiefbau aber auch solche des Baunebengewerbes Beispiele sind der Strassen Tunnel und Stollenbau sowie der Bau von Klar und Wasserkraftwerken Die Versicherung auf Grundlage der ABU ist damit die typische Versicherung fur Bauunternehmer Versichert gilt das Unternehmerrisiko die Mitversicherung des Auftraggeberrisikos Klausel 6364 und 6365 zu den ABU ist moglich Fast eine eigene Art der Bauversicherung stellt eine Versicherung auf Grundlage der ABU dar die uber die sogenannte Zusatzklausel 6364 auch diejenigen Schaden die von einem Bauherrn selbst zu tragen sind versichert Da eine solche um Klausel 6364 erweiterte ABU Versicherung auch vom Bauherrn selbst abgeschlossen werden kann uber die sogenannte Klausel 6365 entsteht auf diese Weise faktisch eine eigene Bauherrenversicherung Sollen alle Schaden fur Bauleistungen an einem Objekt in Bezug auf Haftungsmoglichkeiten aller am Bauvorhaben Beteiligter versichert werden mussen mehrere Versicherungen eine Versicherung nach den ABN sowie eine nach ABU mit Klausel 6365 abgeschlossen werden Bei den aktuell vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veroffentlichten Musterbedingungen den Allgemeinen Bedingungen fur die Versicherung von Bauleistungen ABBL 2018 und den dazugehorigen Klauseln TK ABBL 2018 7 wurde die jahrzehntelange Trennung zwischen den Allgemeinen Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber ABN und den Allgemeinen Bedingungen fur die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen ABU aufgegeben Damit wird der Erfahrung aus der Praxis Rechnung getragen dass bei ca 95 der Bauleistungsversicherungsvertrage die ABN bzw ABU unter Einschluss der Auftraggeberschaden TK 6364 und TK 6365 zugrunde gelegt werden Grundgedanke der ABBL ist es einen Deckungsschutz zu bieten wie ihn bereits die ABN geboten haben Neben dem Versicherungsnehmer sind auch die Interessen des Bauherrn sonstiger Auftraggeber sowie aller Unternehmer die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind einschliesslich der Subunternehmer jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen versichert 7 Allerdings bietet das neue Bedingungswerk anders als seine Vorganger nur einen Mindest oder Basisdeckungsschutz Wahrend die Klauseln zu den ABN ABU sowohl Erweiterungen als auch Einschrankungen des Deckungsschutzes vorsehen kann dieser durch die TK ABBL nur noch erweitert werden 11 Die ABBL haben sich allerdings bisher am Markt nicht durchgesetzt Die meisten Bauleistungsversicherer verwenden nach wie vor die ABN ABU bzw aus diesen abgeleitete eigene Versicherungsbedingungen Weblinks BearbeitenBedingungswerk ABBL 2018 beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Versicherungen am Bau Was decken sie ab und was gilt es zu beachten beim Wolters KluwerLiteratur BearbeitenRolf Rehm Dieter Fromel Bauleistungsversicherung Beck Juristischer Verlag 2008 ISBN 978 3 406 57460 3 Ronald Roos Stefan Schmitz Gagnon Kommentar zur Bauleistungsversicherung ABN ABU 2008 Verlag Versicherungswirtschaft 2009 ISBN 978 3 89952 418 5 Florian Krause Allenstein Handbuch Bauversicherungsrecht Werner Verlag 2013 ISBN 978 3 8041 2285 7 Horst Dietz Sven Fischer Christian Gierschek Wohngebaudeversicherung Kommentar Verlag Versicherungswirtschaft 2015 ISBN 978 3 86298 342 1Einzelnachweise Bearbeiten Dietrich Platen Handbuch der Versicherung von Bauleistungen 3 Auflage 1995 Seite 1 VerRAV 1935 S 118 ff Dagmar Thurmann Der Sachschadenbegriff in der Bauleistungsversicherung Seite 8 VerRAV 1938 123 ff a b c d Roos Schmitz Gagnon Bauleistungsversicherung Praktikerkommentar zu den ABN ABU 2008 In IBR online de 12 Dezember 2008 abgerufen am 20 Juli 2023 VerBAV 1974 284 ff a b c Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Musterbedingungen Abgerufen am 20 Juli 2023 a b BGH Urteil vom 27 06 1979 IV ZR 174 77 BGHZ 75 50 55 BGH Urteil vom 06 02 1985 IVa ZR 68 83 VersR 1985 656 Prolss Martin Voit VVG 31 Auflage 2021 Vorbem zur Bauleistungsversicherung Rn 3 Roos Schmitz Gagnon ABBL 2018 Die neuen Musterbedingungen in der Bauleistungsversicherung r s 2018 586 ff In beck online Abgerufen am 23 Juli 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauleistungsversicherung amp oldid 236829650