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Die Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen VOB ist ein vom Deutschen Vergabe und Vertragsausschuss fur Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk fur die Vergabe von Bauauftragen samt Vertragsbedingungen Sie ist fur Bauauftrage der offentlichen Hand in Deutschland verpflichtend wird aber auch bei privaten Bauvertragen vielfach angewandt Buchdeckel der VOB 2002Sie enthalt in Teil A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Bauleistungen durch offentliche Auftraggeber abgekurzt VOB A in Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen VOB B sowie in Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fur Bauleistungen VOB C mit gewerkespezifischen technischen Vorschriften uber die Ausfuhrung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 2 1 VOB A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Bauleistungen 2 2 VOB B Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen 2 3 VOB C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fur Bauleistungen 3 Geschichte 4 Umbenennung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie VOB betrifft ausschliesslich Bauleistungen und ist ein paritatisch von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk aber kein Gesetz und keine Rechtsverordnung Offentliche Auftraggeber sind allerdings verpflichtet Bauleistungen gemass den Bestimmungen der VOB A zu vergeben und den daraus folgenden Bauvertragen die VOB B und damit automatisch auch die VOB C zugrunde zulegen 1 Dies ergibt sich fur Projekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung und fur Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zustandigen Bundes und Landesministerien und der Gebietskorperschaften wie Stadte und Gemeinden Die VOB B ubernimmt im Bauvertrag die Funktion der Allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB im Sinne der 305 ff BGB Mit der VOB B wurden auf die Herstellung von Bauwerken zugeschnittene Regeln fur das Bauvertragsrecht aufgestellt weil das allgemeine Werkvertragsrecht im BGB die komplexen Besonderheiten von Bauleistungen nicht ausreichend berucksichtigt Die VOB B wird deshalb haufig auch ausserhalb des offentlichen Bereichs bei Bauvertragen zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern vereinbart wobei letzteres voraussetzt dass sie explizit als Vertragsbestandteil genannt wird und ihr vollstandiger Text ubermittelt wird 2018 wurden im BGB neue Vertragstypen fur Bauleistungen eingefuhrt Bauvertrag Verbraucherbauvertrag Architekten und Ingenieurvertrag Bautragervertrag so dass das Bedurfnis nach einem eigens auf Bauleistungen zugeschnittenen Regelwerk abgenommen hat Inhalt BearbeitenVOB A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Bauleistungen Bearbeiten Hauptartikel VOB A Die VOB A regelt die Vergabe von Bauauftragen der offentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern Sie unterscheidet dabei drei Bereiche Nationale Vergabeverfahren EU Ausschreibungen und Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber fur die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten Fur diese Bereiche werden jeweils die moglichen Vergabearten und die jeweiligen Verfahren festgelegt Mit der Ausgabe 2019 in Teil A liegt der Schwerpunkt im Unterschwellenbereich Bereits im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 wurden einige wesentliche Anderungen vorgenommen um den erwunschten inhaltlichen Gleichlauf zwischen den verschiedenen Abschnitten der VOB A herzustellen beziehungsweise zu wahren VOB B Allgemeine Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen Bearbeiten Hauptartikel VOB B Bei den Allgemeinen Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen handelt es sich um allgemeine Geschaftsbedingungen fur Bauvertrage Da die fur Bauvertrage grundsatzlich geltenden Vorschriften des BGB uber den Werkvertrag fur viele der im Baurecht auftretenden Probleme keine spezifischen Losungen bieten besteht oft das Bedurfnis nach zusatzlichen Regelungen So geht das Werkvertragsrecht des BGB eher von einem statischen Vertrag aus wahrend in der Bauvertragspraxis fast immer Anpassungen des Vertrags an die geanderten Umstande oder Wunsche des Auftraggebers notwendig sind Hierfur wurde die VOB B entwickelt Diese muss von offentlichen Auftraggebern zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden In der Praxis wird haufig auch von privaten Vertragsparteien in Bauvertragen die Geltung der VOB B vereinbart Aufgrund ihres Charakters als allgemeine Geschaftsbedingungen unterliegen die VOB B der besonderen Wirksamkeitskontrolle der 307 ff BGB Es ist anerkannt dass einige Regelungen der VOB B die Voraussetzungen der Klauselverbote gem 308 und 309 BGB bzw des 307 Absatz 1 und 2 BGB erfullen und daher grundsatzlich nicht wirksam vereinbart werden konnen Etwas anderes gilt jedoch wenn die VOB B gegenuber einem Unternehmer einer juristischen Person des offentlichen Rechts oder einem offentlich rechtlichen Sondervermogen verwendet werden In diesem Fall sind die VOB B von der AGB Kontrolle befreit sofern sie als Ganzes und ohne Anderungen verwendet werden Begrundet wird dies damit dass sie einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Auftragnehmers und denen des Auftraggebers schaffen 2 Bis zum 1 Januar 2009 ergab sich dies aus der Rechtsprechung des BGH Seit dem 1 Januar 2009 entspricht dies der Regelung des neuen 310 Absatz 1 Satz 3 BGB 3 VOB C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fur Bauleistungen Bearbeiten Die VOB C ist eine Sammlung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV die auch als DIN Normen herausgegeben wurden Hierzu gehoren die DIN 18299 bzw ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen fur Bauarbeiten jeder Art als allgemeine Norm sowie eine Vielzahl spezieller Regelungen fur einzelne Gewerke Eine Ubersicht uber die Normen findet man in der Liste der DIN Normen Die einzelnen ATV beinhalten jeweils technische Vorschriften zum Aufstellen von Leistungsbeschreibungen dem Geltungsbereich zu den Stoffen und Bauteilen zur Ausfuhrung zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen und zur Abrechnung Der Bundesgerichtshof BGH hat im Juli 2006 entschieden dass die Vorgaben der VOB Teil C wesentliche Auslegungskriterien fur den Inhalt eines Bauvertrags beinhalten mithin die VOB Teil C von besonderer Bedeutung im Baurecht ist Gem 1 Abs 2 Nr 5 VOB B geht die VOB Teil C bei Widerspruchen dem Teil B vor Insbesondere die Vorschriften zum Aufstellen der Leistungsbeschreibung Nebenleistungen und besonderen Leistungen und zur Abrechnung stellen sicher dass die Leistungen fur die Unternehmen serios und mit vertretbarem Aufwand kalkulierbar sind und starken damit den Wettbewerb VOB gerechte Ausschreibungstexte werden u a durch den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen GAEB herausgegeben Wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB B vereinbart ist wird nach 1 Abs 1 Satz 2 VOB B auch die VOB C Vertragsbestandteil Geschichte BearbeitenDie erste Ausgabe stammt von 1926 Seit 1947 gehort es zu den satzungsmassigen Aufgaben des Deutschen Verdingungsausschusses DVA heute Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss fur Bauleistungen Grundsatze fur die sachgerechte Vergabe und Abwicklung von Bauauftragen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln insbesondere durch Fortschreibung der VOB Der DVA ist ein nichtrechtsfahiger Verein dem als Mitglieder sowohl Vertreter der offentlichen Hand Bundesministerien Landesministerien und kommunale Spitzenverbande als auch Spitzenorganisationen der Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft angehoren Seine Tatigkeit soll dem Ziel eines gerechten Ausgleichs zwischen den Interessen der Auftraggeber und der Bauunternehmer dienen In den Jahren 1952 1973 1979 1988 1990 1992 1996 1998 2000 und 2002 2005 wurden jeweils neue Ausgaben bzw Erganzungsbande zur jeweiligen Ausgabe der VOB herausgegeben Erhebliche Anderungen enthalten die Ausgabe von 2000 sowie die Ausgabe von 2002 die insbesondere der Anpassung an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts dient Im Jahr 2006 wurde eine geanderte Fassung der VOB veroffentlicht Bekanntmachung vom 20 Marz 2006 Bundesanzeiger Nr 94a vom 18 Mai 2006 bzw Bekanntmachung vom 4 September 2006 BAnz Nr 196a vom 18 Oktober 2006 Im Bereich der VOB A diente diese dazu die VOB an die EG Richtlinien 2004 17 EG und 2004 18 EG anzupassen Mit der VOB 2009 wurde insbesondere der Teil A weitreichenden Anderungen unterworfen Eine weitere Ausgabe erfolgte 2012 und 2016 Die neue VOB Gesamtausgabe 2019 hat mit Bekanntmachung vom 31 Januar 2019 BAnz AT 19 Februar 2019 B2 die Version von 2016 ersetzt Mit der Ausgabe 2019 werden Anderungen in Teil A und Teil C gultig Umbenennung BearbeitenDer DVA hat sich im Jahr 2000 umbenannt in Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss fur Bauleistungen Entsprechend tragt auch die VOB seit der Ausgabe des Jahres 2002 nunmehr die Bezeichnung Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen Zuvor hiess die VOB Vergabe und Verdingungsordnung Literatur BearbeitenVOB Gesamtausgabe 2019 Beuth Verlag ISBN 978 3 410 61299 5 Ingenstau Korbion VOB Kommentar Teile A und B 21 Auflage 2020 Werner ISBN 978 3 8041 5304 2 Weblinks BearbeitenDie vollstandige Textausgabe der VOB A in ihrer aktuellen Fassung Die vollstandige Textausgabe der VOB B in ihrer aktuellen FassungEinzelnachweise Bearbeiten Bauauftragsvergabe Nicht mehr online verfugbar Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat archiviert vom Original am 6 Februar 2020 abgerufen am 6 Februar 2020 Fries Claudia Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe Uni Taschenbucher Verlag 2008 S 23 Looschelders Dirk 2011 Schuldrecht Besonderer Teil Aufl 6 Rn 631 Munchen Verlag Franz Vahlen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen amp oldid 238086247