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Die VOB A vollstandiger Titel VOB Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen Teil A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von Bauleistungen sind traditionsreiche durch Auftraggeber und Auftragnehmerverbande gemeinsam entwickelte und laufend fortgeschriebene Bestimmungen die die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland regeln Sie werden als DIN Norm 1960 herausgegeben In Deutschland ist die VOB A fur Vergaben der offentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern verpflichtend Andere Auftraggeber orientieren sich vielfach an den Regelungen der VOB A DIN 1960Bereich BauwesenTitel VOB Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen Teil A Allgemeine Bestimmungen fur die Vergabe von BauleistungenErstveroffentlichung 1979 10 1 Letzte Ausgabe 2019 09 2 Klassifikation 91 010 20Die VOB A ist einer von drei Teilen der Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen VOB fruher Verdingungsordnung fur Bauleistungen Die VOB wurde 1926 geschaffen und wird heute vom Deutschen Vergabe und Vertragsausschuss fur Bauleistungen DVA laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Vergabearten 1 2 Neufassung 2009 1 3 Neufassung 2012 1 4 Neufassung 2016 1 5 Neufassung 2019 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenZu unterscheiden sind Vergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte fur die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten Ab den Schwellenwerten gelten die Regeln des Government Procurement Agreement GPA 3 in der Form wie sie in das deutsche Recht ubernommen wurden Das Government Procurement Agreement auf Deutsch Ubereinkommen uber das offentliche Beschaffungswesen ist eine Vereinbarung der Europaischen Union und 13 weiterer Mitglieder der Welthandelsorganisation das sind Kanada Hongkong China Island Israel Japan Korea Liechtenstein die niederlandische Karibikinsel Aruba Norwegen Singapur Schweiz Taiwan USA uber die diskriminierungsfreie transparente und rechtsstaatliche Vergabe von offentlichen Auftragen In dieser Vereinbarung ist die Auftragshohe ab der die Regeln gelten sollen die sogenannten Schwellenwerte in Special Drawing Rights SDR auf deutsch Sonderziehungsrechten SZR festgeschrieben zum Beispiel 200 000 SZR fur Lieferleistungen und 5 000 000 SZR fur Bauleistungen Hier sind auch die Fristen fur die Bearbeitung der Angebote die Modalitaten fur die Veroffentlichung der Ausschreibungen sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption Geldwasche oder Unterstutzung einer terroristischen Vereinigung geregelt Im Gegensatz zur damaligen Auffassung im deutschsprachigen Raum wonach die Bieter keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren hatten wurde hier fur die Bieter ein Klagerecht vor einem unabhangigen Gericht auf Einhaltung der Vergaberegeln festgeschrieben Gemass den im Government Procurement Agreement ubernommenen Verpflichtungen zur Vereinheitlichung der Vergabeverfahren hat die Europaische Union gegenuber ihren Mitgliedstaaten Richtlinien erlassen wie diese ihre nationalen Vergabeverfahren an die neuen Regeln anpassen mussen 4 5 Bieter aus allen GPA Staaten durfen sich an den Ausschreibungsverfahren beteiligen und ihre Angebote mussen diskriminierungsfrei gewertet werden Der Gegenwert der Schwellenwerte in den europaischen Wahrungen Euro Pfund Kronen usw wird alle zwei Jahre von der EU entsprechend den Wechselkursschwankungen neu berechnet und veroffentlicht siehe Artikel 78 der EU Richtlinie 2004 18 EG Die letzte Angleichung erfolgte durch die Verordnung Nr 2170 2015 vom 24 November 2015 6 ist seit dem 1 Januar 2016 gultig Da 2 Vergabeverordnung unmittelbar auf die Werte der angepassten Richtlinien Bezug nimmt erlangen diese Schwellenwerte damit unmittelbar Geltung im deutschen Recht Fur Bauleistungen betragt der Schwellenwert nun 5 548 000 In Deutschland sind bei Bauleistungen diese Regeln fur Offentliche Auftraggeber in den a Paragrafen des Abschnittes 2 der VOB A eingearbeitet Regelungen die nach deutschem Recht eines Gesetzes oder einer Verordnung bedurfen sind im 4 Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB 7 bzw der Vergabeverordnung VgV 8 geregelt Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte die etwa 90 aller Auftragsvergaben ausmachen gilt nur nationales Recht Massgebend fur die Vergabe sind das Haushaltsrecht des Bundes und der Lander und Verwaltungsvorschriften die die Anwendung der VOB A Basisparagraphen vorschreiben Der formelle Rechtsschutz nach dem GWB besteht nicht allerdings konnen Fach oder Rechtsaufsichtsbehorden als Nachprufungsstellen formlos angerufen werden Beteiligen durfen sich Bieter aus dem gesamten Europaischen Wirtschaftsraum EWR der neben den 27 Mitgliedslandern der Europaischen Union auch Island Norwegen und Liechtenstein umfasst Die Schweiz ist durch ein separates Abkommen eingebunden Die Rechtsgrundlage hierfur ergibt sich aus dem Einigungsvertrag zur Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft der Einigung zum EWR und dem separaten Abkommen mit der Schweiz Vergabearten Bearbeiten Die Arten der Vergabe sind in den 3 und 3a der VOB A genannt Es sind dies Die Offentliche Ausschreibung ab Erreichen der Schwellenwerte Offenes Verfahren genannt Hierbei werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach offentlicher Aufforderung einer unbeschrankten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben Sie muss stattfinden soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstande eine Abweichung rechtfertigen Die Beschrankte Ausschreibung ab Erreichen der Schwellenwerte Nichtoffenes Verfahren genannt Hierbei werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschrankten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben gegebenenfalls nach offentlicher Aufforderung Teilnahmeantrage zu stellen Beschrankte Ausschreibung nach Offentlichem Teilnahmewettbewerb Die Beschrankte Ausschreibung kann erfolgen 1 bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer a 50 000 Euro fur Ausbaugewerke ohne Energie und Gebaudetechnik Landschaftsbau und Strassenausstattung b 150 000 Euro fur Tief Verkehrswege und Ingenieurbau c 100 000 Euro fur alle ubrigen Gewerke 2 wenn eine Offentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat 3 wenn die Offentliche Ausschreibung aus anderen Grunden z B Dringlichkeit Geheimhaltung unzweckmassig ist 4 Beschrankte Ausschreibung nach Offentlichem Teilnahmewettbewerb ist zulassig a wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschrankten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgefuhrt werden kann besonders wenn aussergewohnliche Zuverlassigkeit oder Leistungsfahigkeit z B Erfahrung technische Einrichtungen oder fachkundige Arbeitskrafte erforderlich ist b wenn die Bearbeitung des Angebots wegen der Eigenart der Leistung einen aussergewohnlich hohen Aufwand erfordert Die Freihandige Vergabe ab Erreichen der Schwellenwerte Verhandlungsverfahren genannt ist zulassig wenn die Offentliche Ausschreibung oder Beschrankte Ausschreibung unzweckmassig ist besonders wenn fur die Leistung aus besonderen Grunden z B Patentschutz besondere Erfahrung oder Gerate nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt wenn die Leistung besonders dringlich ist wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschopfend festgelegt werden kann dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden konnen wenn nach Aufhebung einer Offentlichen Ausschreibung oder Beschrankten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht wenn es aus Grunden der Geheimhaltung erforderlich ist wenn sich eine kleine Leistung von einer vergebenen grosseren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lasst Freihandige Vergabe kann ausserdem bis zu einem Auftragswert von 10 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen Der 3a kennt ausserdem noch den Wettbewerblichen Dialog Ein Wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Auftrage In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschliessend Verhandlungen mit ausgewahlten Unternehmen uber alle Einzelheiten des Auftrags Nahere Einzelheiten siehe 3a der VOB A Neufassung 2009 Bearbeiten Vom DVA Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss fur Bauleistungen wurde im Mai 2009 die Neufassung der VOB A beschlossen Sie ist nach Inkrafttreten der Anderung der Vergabeverordnung VgV am 11 Juni 2010 durch die deutschen Bundesbehorden ab diesem Datum anzuwenden Die VOB A sieht in der neuen Fassung 2009 erstmals bundesweit einheitliche Wertgrenzen fur beschrankte und freihandige Vergaben vor Ausserdem ist als Erleichterung fur Bieter vorgesehen den Eignungsnachweis verstarkt durch einen Eintrag in der Praqualifizierungsliste zu erbringen Eine solche Liste wird vom Verein fur die Praqualifizierung von Bauunternehmen 9 gefuhrt und kann vom Auftraggeber direkt im Internet abgerufen werden Auch sollen beispielsweise fehlende Erklarungen bei Angeboten kunftig kurzfristig nachgefordert werden konnen so dass in diesen Fallen kein zwingender Ausschluss des Angebotes mehr erforderlich ware Neufassung 2012 Bearbeiten Eine weitere Neufassung der Abschnitte 2 und 3 der VOB A wurde am 2 Dezember 2011 im Bundesanzeiger veroffentlicht Diese sind seit dem 19 Juli 2012 bei der Vergabe von Bauleistungen anzuwenden 10 Neufassung 2016 Bearbeiten Die Neufassung der VOB A 11 die am 18 April 2016 in Kraft trat dient der Umsetzung der Richtlinie 2014 24 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 uber die offentliche Auftragsvergabe Zusammen mit der Richtlinie 2014 23 EU Konzessionsvergabe und Richtlinie 2014 25 EU Sektorenauftraggeber stellen sie eine umfassende Uberarbeitung des europaischen Vergaberechts dar Neufassung 2019 Bearbeiten Die Neufassung der VOB A vom 31 Januar 2019 wurde am 19 Februar 2019 im Bundesanzeiger 12 bekannt gemacht Literatur BearbeitenDIN Hrsg VOB 2016 Gesamtausgabe Beuth 2016 ISBN 978 3 410 61293 3 Hans Peter Kulartz Fridhelm Marx Norbert Portz Hans Joachim Priess Hrsg Kommentar zur VOB A 2 Auflage Werner 2014 ISBN 978 3 8041 2295 6 Rudolf Weyand Vergaberecht Praxiskommentar zu GWB VgV SektVO VOB A VOLA A VOF 3 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 57874 8 Heinz Ingenstau Hermann Korbion VOB Kommentar Teile A und B 18 Auflage Werner 2013 ISBN 978 3 8041 2157 7 Weblinks BearbeitenDie vollstandige Textausgabe der VOB A in ihrer aktuellen FassungEinzelnachweise Bearbeiten DIN 1960 1979 10 In beuth de Abgerufen am 17 Dezember 2021 DIN 1960 2019 09 beuth de doi 10 31030 3086442 WTO Government procurement plurilateral agreement overview Abgerufen am 24 Mai 2023 Richtlinie 2004 17 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 31 Marz 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Richtlinie 2004 18 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 31 Marz 2004 uber die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe offentlicher Bauauftrage Lieferauftrage und Dienstleistungsauftrage Delegierte Verordnung EU 2015 2170 der Kommission vom 24 November 2015 zur Anderung der Richtlinie 2014 24 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte fur Auftragsvergabeverfahren abgerufen am 24 Januar 2017 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Vergabeverordnung VgV Praqualifikationsverein fur Bauunternehmen Sechste Verordnung zur Anderung der Verordnung uber die Vergabe offentlicher Auftrage BGBl 2012 I S 1508 BAnz AT 19 01 2016 B3 BAnz AT 19 02 2019 B2Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title VOB A amp oldid 236402442